Bezug nehmend auf die einleitenden Worte meines Kollegen Herrn Lüderitz frage ich die Landesregierung:
1. Wie hoch ist die vom Land erwartete Summe an Grunderwerbsteuereinnahmen durch die Fusion von Kreissparkassen im Zuge der Kreisgebietsneuregelung?
2. Wie lautet die Begründung, sollte die Landesregierung die Steuern nicht an die Kreise weiterleiten?
Vielen Dank. - Auch diese Antwort gibt der Finanzminister Bullerjahn für Landesregierung. Bitte schön
Herr Präsident! Kollege Heft, so richtig habe ich die Fragen nicht verstanden, als ich sie gelesen habe. Ich fühlte mich auch ein bisschen in die Zange genommen. Dann habe ich aber beim zweiten Lesen gemerkt, dass man sich zwar auf denselben Sachverhalt bezieht, dass man aber versucht, von zwei Seiten eine Antwort zu bekommen.
Es geht auch wieder um die Frage der Fusion von Sparkassen. Zunächst wollten Sie wissen, wie hoch die vom Land erwartete Summe an Grunderwerbsteuereinnahmen durch die Fusion ist. Hierzu gibt es lediglich Erwartungen. Ein Blick in den Entwurf des Haushaltsplanes hätte Ihnen, wie auch uns, die Möglichkeit gegeben, diese Summe zu erfahren.
Der Ansatz für das Jahr 2008 beträgt 97 Millionen €. Für das Jahr 2009 beträgt der Ansatz 96 Millionen €. Was das konkret bringt, wissen wir nicht - das sage ich Ihnen ganz offen. Dem Land liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich des Aufkommens vor. Hierfür bedarf es, wenn die Fusion vollzogen ist, einer Festsetzung durch die zuständige Finanzbehörde. Die Angaben werden wir dann wissen.
Wie das dann läuft - das wissen Sie auch -, unterliegt dem Steuergeheimnis. Es ist dann nicht mehr möglich, sich das im Einzelnen erklären zu lassen. Insofern ist die Frage 2 hinfällig. Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.
Vielen Dank, Herr Minister Bullerjahn. - Zusatzfragen werden nicht gestellt. Damit ist die Fragestunde abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt 4 ist beendet. Der Tagesordnungspunkt 5 ist von der Tagesordnung abgesetzt worden.
Die erste Beratung fand in der 13. Sitzung des Landtages am 15. Dezember 2006 statt. Ich bitte zunächst Herrn Thomas Madl, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön, Herr Madl.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf in der 13. Sitzung am 15. Dezember 2006 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen.
Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt auf Artikel 1, der die gesetzliche Bildung des „Stadt-Umland-Verbandes Halle (Saale)“ und des „Stadt-Umland-Verbandes Magdeburg“ als Zweckverbände zum Gegenstand hat. Die Aufgaben der Flächennutzungsplanung sollen für das jeweilige Verbandsgebiet künftig einheitlich wahrgenommen werden.
Artikel 1 des Gesetzentwurfs beruht auf § 2 des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes vom 11. Mai 2005. Die angestrebte Bildung der Zweckverbände auf freiwilliger Basis zwischen den kreisfreien Städten Magdeburg und Halle und ihren jeweiligen Umlandgemeinden für die gemeinschaftliche Aufgabenwahrnehmung der Flächennutzungsplanung wurde bis zum 30. Juni 2006 nicht erfolgreich vollzogen.
Aus diesem Grund ist der Gesetzgeber in der Pflicht, die Bildung der Zweckverbände im Umlandbereich der Städte Halle und Magdeburg auf der Grundlage des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes vorzunehmen. Dieser Pflicht kommt man mit dem nun zu beratenden Gesetzentwurf nach.
Die mit Artikel 2 und 3 des Gesetzentwurfs vorzunehmenden Änderungen erfolgen aus Gründen der gebotenen Rechtsklarheit. Artikel 4 regelt das Inkrafttreten.
Der Ausschuss für Inneres befasste sich erstmals in der 12. Sitzung am 11. Januar 2007 mit dem Gesetzentwurf. Er beschloss, eine gemeinsame Anhörung mit dem mitberatenden Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr durchzuführen. Diese Anhörung fand am 14. Februar 2007 im Landtagsgebäude statt.
Zu der Anhörung wurden neben den kreisfreien Städten Magdeburg und Halle auch die in der Anlage zu § 1 Abs. 1 des Gesetzentwurfs benannten umliegenden Städte und Gemeinden der beiden kreisfreien Städte eingeladen. Außerdem erhielten die kommunalen Spitzenverbände des Landes und die sechs betroffenen Landkreise eine Einladung zu der Anhörung.
Eine erneute Behandlung des Gesetzentwurfs in der 17. Sitzung am 8. März 2007 wurde auf Antrag der Regierungsfraktionen vertagt, weil es zwischen den beiden Fraktionen keinen Konsens gab.
In der 20. Sitzung am 30. Mai 2007 befasste sich der Innenausschuss erneut mit dem Gesetzentwurf. Zur Bera
tung lagen dem Ausschuss eine Stellungnahme und eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, in welcher die mit dem Ministerium des Innern abgestimmten Änderungsvorschläge dargestellt wurden. Diese Änderungsvorschläge machte sich der Innenausschuss zu eigen. Des Weiteren lag ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor. Im Verlauf der 20. Sitzung erarbeitete der Ausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr.
Die unter Nr. 1 des Änderungsantrages der Fraktion der FDP vorgeschlagene Fassung des § 6 Abs. 3 Satz 1 war mit der in der Synopse des GBD vorgeschlagenen Änderung identisch. Daher erübrigte sich eine Abstimmung der Nr. 1 des in Rede stehenden Änderungsantrages der Fraktion der FDP.
Unter Nr. 2 des Änderungsantrages empfahl die Fraktion der FDP, die in § 10 Abs. 3 des vorliegenden Gesetzentwurfs enthaltene Verordnungsermächtigung zu streichen. Eine gleichlautende Änderung enthielt auch die Synopse des GBD. Seitens der Fraktion der SPD wurde in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit hingewiesen, die Verordnungsermächtigung bestimmter zu fassen. Über die Einbringung eines entsprechenden Änderungsantrages sollte bis zur Verabschiedung einer Beschlussempfehlung an den Landtag nachgedacht werden.
Nr. 3 des Änderungsantrages der Fraktion der FDP beinhaltete die Einfügung einer Übergangsvorschrift als § 12 und griff damit eine im Rahmen der Anhörung von der Oberbürgermeisterin der Stadt Halle vorgebrachte Anregung auf. Die vorgeschlagene Regelung zielt darauf ab, bereits begonnene Verfahren zur Änderung von Flächennutzungsplänen zu Ende führen zu können. Dies sei aus der Sicht der Fraktion der FDP sachgerecht; denn es sei insbesondere unter zeitlichen und finanziellen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar, dass laufende Verfahren abgebrochen und dann durch die zu bildenden Zweckverbände neu begonnen werden sollten.
Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP bezüglich der Einfügung eines neuen § 12 - Übergangsvorschrift - wurde mit 8 : 0 : 4 Stimmen angenommen.
Zu den übrigen Vorschriften des Gesetzentwurfs in der Drs. 5/395 hat es keine Aussprache gegeben. Bei der Beschlussfassung fanden die rechtsförmlichen Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes Berücksichtigung.
Dem mitberatenden Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr wurde mit 9 : 3 : 0 Stimmen empfohlen, dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zuzustimmen.
Der mitberatende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr befasste sich in der 18. Sitzung am 5. September 2007 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses.
Seitens des mitberatenden Ausschusses wurden verschiedene Änderungen zu der vorläufigen Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Zum einen gab es einen Vorschlag zur Änderung der Übergangsvorschrift in § 12. Die Übergangsvorschrift dient der Sicherung eines zügigen Abschlusses bereits begonnener Flächennutzungsplanänderungs- oder -ergänzungsverfahren der
Da die Stadt-Umland-Verbände mit dem Zeitpunkt ihrer gesetzlichen Bildung zwar rechtlich existent sind, es für ihre Arbeitsfähigkeit jedoch noch der Entscheidung und Umsetzung personeller und organisatorischer Angelegenheiten bedarf, können zeitliche Verzögerungen von Verfahren zur Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplanes nicht ausgeschlossen werden.
Mit der vom mitberatenden Ausschuss vorgeschlagenen Übergangsregelung wurde die Empfehlung des Innenausschusses mit dem Ziel präzisiert, die Gefahr von Verfahrensverzögerungen zu vermeiden. Für diese Regelung votierte der Innenausschuss einstimmig.
Weitere Änderungsvorschläge betrafen Nr. 1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 sowie Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b. Diese Änderungen dienen der Anpassung des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes an die zwischenzeitlichen Entwicklungen seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Seit dem Inkrafttreten des KommunalneugliederungsGrundsätzegesetzes haben sich im Falle der Gemeinde Döblitz Veränderungen insoweit ergeben, als diese Gemeinde zwischenzeitlich weniger als drei der Kriterien nach Nr. 3.1.2 LEP-LSA erfüllt. Daher weist die Gemeinde Döblitz keine derart intensiven Verflechtungsbeziehungen zum Verdichtungsraum Halle auf, die eine Einbeziehung in das Verbandsgebiet erforderlich machen.
Zudem grenzt die Gemeinde Döblitz weder an den Verdichtungsraum Halle, noch liegt sie inmitten des Verflechtungsraumes. Raumstrukturelle Gründe, die eine Einbeziehung der Gemeinde Döblitz in den Stadt-UmlandVerband Halle (Saale) zur geordneten Entwicklung des Stadt-Umland-Bereichs Halle erforderlich machen könnten, sind nicht erkennbar.
Die Gemeinde Delitz am Berge schließt sich unter anderem mit Bad Lauchstädt zu einer Einheitsgemeinde zusammen, die insgesamt keine derart intensiven Verflechtungsbeziehungen zum Verdichtungsraum Halle aufweist, die eine Einbeziehung in das Verbandsgebiet erforderlich machen.
Der Innenausschuss verabschiedete im Ergebnis seiner Beratungen unter Berücksichtigung der Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie in Übereinstimmung mit der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr mit 9 : 0 : 2 Stimmen die Beschlussempfehlung in der Drs. 5/864. - Ich darf Sie im Namen des Ausschusses um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung bitten. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Madl, für diesen Bericht. - Wir hören nunmehr die Beiträge der Fraktionen. Für FDP-Fraktion spricht Herr Wolpert. Bitte schön.
Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Wir tun dies, weil der vorliegende geänderte Entwurf ein Folgegesetz des KommunalneugliederungsGrundsätzegesetzes ist, das noch die Koalitionsfraktionen der CDU und der FDP auf den Weg gebracht haben. Wir stimmen dem Gesetz auch deshalb zu, weil damit ein Weg beschritten wird, der zur Lösung des Stadt-Umland-Problems führt.
Das Stadt-Umland-Problem ist nicht nur darin zu sehen, dass zu viele Menschen vor den Toren der Stadt zu viele Leistungen in der Stadt in Anspruch nehmen. Es ist vor allen Dingen auch ein Problem der Kommunikation.
Mit den Zweckverbänden wird Kommunikation erzwungen. Es wäre erfreulicher gewesen, wenn sie freiwillig zustande gekommen wären. Aber es ist nun einmal so. Das gibt die Möglichkeit, über mehr zu reden als über Flächennutzungspläne.
Auch deshalb ist den Zweckverbänden ausreichend Zeit zu gewähren, damit sie den Nachweis führen können, dass sie ein taugliches Mittel sind und dass die Eingemeindungen nur eine Ultima Ratio sein können.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen dem Gesetzentwurf auch zu, weil es uns gelungen ist, wichtige Änderungen im Regierungsentwurf vorzunehmen. Mit der Einführung der Übergangsvorschrift zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bei der Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplanes wird der Abschluss bereits laufender Projekte gesichert. Darüber hinaus wurde auf Anregung der FDP-Fraktion die Verordnungsermächtigung gestrichen sowie das Stimmenverhältnis innerhalb der Verbandsversammlung zugunsten der Gemeinden geändert.