Protocol of the Session on November 14, 2002

Ich senke meinen Pegel nicht. - Gut.

Drittens. Über Alternativanträge, mit denen in aller Regel beabsichtigt ist, den Ursprungsantrag auszuwechseln, ist nur abzustimmen, wenn die Ursprungssache zuvor abgelehnt worden ist. Der unveränderten oder veränderten Annahme des der Verhandlung zugrunde liegenden selbständigen Antrags ist in diesem Falle auch die Ablehnung der alternativen Vorlage immanent.

Liegen dem Landtag mehrere Alternativanträge zu einem selbständigen Antrag vor, so ist zunächst über den weitergehenden Antrag abzustimmen. Wird ein weitergehender Alternativantrag angenommen, so ist ein weniger weitgehender Alternativantrag damit abgelehnt.

Die unter Nr. 1 der in Drs. 4/324 vorliegenden Beschlussempfehlung vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung setzt diese Auffassung in § 37 Abs. 5 der Geschäftsordnung um.

Der Ältestenrat beschloss diese Empfehlung mit 10 : 3 : 0 Stimmen.

Zum zweiten Teil, der Verwendung von Bonusmeilen von Fluggesellschaften. - Ferner ist aus in einem anderen deutschen Parlament gegebenen Anlass zu klären

gewesen, ob Mitglieder des Landtages auch von Geschäftsordnungs wegen daran gehindert sind, im Falle von in Ausübung des Mandats genehmigten Flugreisen Leistungen aus Bonussystemen von Flugtransportunternehmen anzunehmen und privat zu verwerten.

Der Ältestenrat ist zu der Auffassung gelangt, dass durch eine Änderung der Verhaltensregeln klargestellt werden sollte, dass Meilengutschriften, Prämien und sonstige Vergünstigungen, die Fluggesellschaften Abgeordneten im Zusammenhang mit in Ausübung des Mandats genehmigten und durch den Landtag finanzierten Flugreisen gewähren, zu Zwecken der Mandatsausübung oder sonstigen dienstlichen Zwecken genutzt werden sollen, wenn sie durch die Mitglieder des Landtages angenommen worden sind.

Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen einstimmig, Nr. VII der Verhaltensregeln, die Anlage der Geschäftsordnung sind, durch die Anfügung eines zweiten Absatzes entsprechend zu ändern - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Madl. - Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass hinsichtlich der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände eine Fünfminutendebatte durchgeführt wird. Zu Tagesordnungspunkt 8 b soll eine Debatte nicht geführt werden.

Ich rufe den Debattenbeitrag der Fraktion der PDS auf. Herr Grünert, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem Herr Landtagspräsident Professor Spotka noch auf der 7. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes am 4. November 2002 in Halle salomonisch die zwei gegensätzlichen Auffassungen des Landtages zu der Frage argumentativ darstellte, ob man den kommunalen Spitzenverbänden ein Anhörungs- und Mitberatungsrecht im Landtag einräumen solle oder nicht, ist nun mittlerweile zehn Tage nach dieser Sitzung klar, dass die Mehrheit des Hohen Hauses der Intention des PDS-Antrags nicht folgen will.

Auf der gestern beendeten Jahrestagung des Deutschen Landkreistages in Neuss wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass nach Cicero der Erfahrungsaustausch die billigste Investition sei, wenn er vor der Beschlussfassung und vor der Meinungsbildung des Bundestages und der Landtage durchgeführt wird.

Dort, wo dieser Grundsatz Bestandteil der Landesverfassung und der Geschäftsordnung der Landtage ist, werden die Intentionen der Spitzenverbände fachlich bewertet und nach Prüfung und Billigung sachbezogen umgesetzt. Übrigens wurden solche Argumente wie das der ungerechtfertigten Bevorzugung, der nicht gegebenen Verfassungsübereinstimmung usw. durch die eben genannten Gremien als nicht sachgerecht zurückgewiesen. Das ist sehr erstaunlich, aber es ist so.

Sehen Sie sich, meine Damen und Herren, die bisherige Praxis von Bund und Ländern an. Da soll das HartzGutachten 1 : 1 umgesetzt werden. Das heißt, der Bund überträgt den Kommunen Aufgaben ohne einen entsprechenden Finanzausgleich. Dieser soll zwischen den Ländern und den Kommunen erfolgen, natürlich ohne zu sagen, woraus.

Schon die Übertragung von Aufgaben durch den Bund direkt auf die Kommunen ist nicht verfassungskonform und wäre durch den Bundesrat zu stoppen. Dies gilt ebenso für die Übertragung von Aufgaben nach dem Gesetz über die soziale Grundsicherung, das ab 1. Januar 2003 greifen soll. Jedoch auch bei diesem Gesetz haben sich die Länder nicht schützend vor ihre Kommunen gestellt. Die Finanzierung ist offen.

Ich mache kein Geheimnis daraus: Der Landkreistag hat eindeutig gesagt, dass das, was dort als Kostenlawine auf die Kommunen zukommt, im Prinzip nicht mehr zu tragen ist. In diesem Zusammenhang erinnere ich an die Ausführungen von Herrn Paqué, der noch glaubt, es gibt eine Spitze, mit der man 25 Millionen € freischaufeln kann, um die 75 Millionen € Investitionspauschale kozufinanzieren. Ich denke, das geht so nicht.

Im Land Sachsen-Anhalt ist das nicht anders. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung führte Herr Minister Paqué aus, dass es sachgerecht ist, dass auch die Kommunen ihren Anteil an der Haushaltsanierung und -konsolidierung tragen müssen. Wir sitzen ja alle in einem Boot. - Dies wäre bei einer adäquaten Finanzausstattung nach dem Konnexitätsprinzip sicherlich nachvollziehbar, aber die Praxis spricht eine andere Sprache.

Die Landesregierung sitzt sprichwörtlich - jetzt bleibe ich auch ein bisschen im Bild - im Luxusliner, und die Kommunen im löcherigen Paddelboot ohne Reparaturmöglichkeiten sollen hinterherrudern. Das funktioniert nicht.

(Zustimmung bei der PDS - Herr Gürth, CDU: Wo leben Sie denn? - Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

- Ich lebe in der Wirklichkeit. - Nur für rund 80 % der bisher übertragenen Aufgaben - das sind die Aufgaben, die wir seit dem Jahr 1990 übertragen haben - erhalten die Kommunen eine allgemeine Finanzzuweisung.

Bereits jetzt müssen die Kommunen bei über 20 % der Aufgaben, die sie in ihrem freiwilligen Bereich nicht finanziert kriegen, zulasten der Kinder- und Jugendpolitik, der Sportpolitik und im Bereich der sozialen und kulturellen Projekte Streichungen vornehmen. Diese Praxis hat mit kommunaler Selbstverwaltung und, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, mit einer Stärkung dieser - mit diesem Anspruch sind Sie eigentlich angetreten - nichts mehr zu tun. - Diese Beispiele könnte ich um viele weitere ergänzen. Ich verzichte darauf.

Wenn aus diesen genannten Gründen die kommunalen Spitzenverbände ein Anhörungs- und Mitberatungsrecht fordern, hört man aus Ihrem Lager, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, nur Scheinargumente, aber keinen einzigen sachbezogenen Vorschlag.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Konsolidierung und Gestaltung unseres Landes ist nur mit und nicht gegen die Kommunen und ihre Interessen möglich. Auf ihre Sachargumente zu hören, sie zu wichten und bei Entscheidungen einzubeziehen, wäre ein Indiz, dass man kommunale Selbstverwaltung wirklich will, dass ein demokratisches Miteinander bei der Findung der effektivsten Lösung politisch gewollt ist.

Ich werbe an dieser Stelle nochmals um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der PDS)

Danke, Herr Grünert. - Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Gürth das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bezüglich der Drs. 4/324 teile ich mit, dass die CDU-Fraktion dem Ansinnen des Ältestenrats natürlich zustimmt, weil eine Änderung der Geschäftsordnung Sinn macht. Sie beinhaltet eine Präzisierung im Umgang mit Alternativanträgen und ergänzt die Verhaltensregeln.

Hinsichtlich des Antrags der PDS-Fraktion, der nunmehr in einer Beschlussempfehlung des Ältestenrats in der Drs. 4/323 endet, können wir mitteilen, dass diese Thematik im Jahr 1999, im Jahr 2000 und im Juli 2002 ausführlich behandelt worden ist. Ein gleiches Anliegen wurde seinerzeit bereits in den Finanzausschuss des Landtages eingebracht. Nach meiner Kenntnis wurde es mit den Stimmen der PDS-Fraktion im Ausschuss und später auch im Landtag einstimmig abgelehnt.

Unsere Position hat sich diesbezüglich nicht verändert, die der PDS-Fraktion offensichtlich doch. Vielleicht bestimmt doch das Sein das Bewusstsein. Wir bleiben bei unserer Meinung; denn alles ist bereits im Juli dieses Jahres bei der Einbringung des Antrages gesagt worden.

Wir empfehlen deshalb die Ablehnung des Ansinnens durch die Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Gürth. - Die SPD-Fraktion verzichtet offenbar nicht auf einen Redebeitrag.

Wir verzichten auf den Redebeitrag. Wir bitten aber bei der Abstimmung über den Punkt 1 der Drs. 4/324 um eine getrennte Abstimmung über die Buchstaben a und b.

Danke, Frau Abgeordnete Budde. - Ich erteile nun für die FDP-Fraktion der Abgeordneten Frau Dr. Hüskens das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Frage, ob die kommunalen Spitzenverbände ein besonderes, ein verbrieftes Recht haben sollen, vom Landtag angehört zu werden, hat sich der Landtag inzwischen mehrfach befasst. Die Mehrheit der Abgeordneten ist die ganze Zeit über konsequent bei einer Auffassung geblieben.

Der Landtag und - Herr Madl hat es vorgetragen - auch der Ältestenrat sind der Auffassung, dass die kommunalen Spitzenverbände sicherlich anzuhören sind, aber dass wir keine Anhörungspflicht festschreiben sollten. Die Fraktion der FDP folgt der Beschlussempfehlung des Ältestenrates, die kommunalen Spitzenverbände gegenüber anderen Verbänden und Institutionen nicht zu privilegieren.

Die FDP-Fraktion wird auch bei den anderen Änderungen zur Geschäftsordnung der Beschlussempfehlung des Ältestenrates folgen.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Danke, Frau Abgeordnete Dr. Hüskens. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren ein.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates in der Drs. 4/323. Der Ältestenrat empfiehlt, den Antrag in der Drs. 4/79 abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung des Ältestenrates folgt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist die Empfehlung des Ältestenrates angenommen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates in der Drs. 4/324. Von der SPD-Fraktion wurde eine getrennte Abstimmung über die Nrn. 1 und 2 beantragt. Ich lasse zunächst über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung, die Änderung des § 37 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Landtages betreffend, abstimmen.

(Frau Budde, SPD: Wir bitten darum, unter Nr. 1 getrennt über die Buchstaben a und b abstimmen zu lassen. - Zuruf von Frau Fischer, Merseburg, CDU - Frau Budde, SPD: Das hat seinen Grund!)

Ich bitte um einen Moment Geduld; ich muss mich kurz orientieren.

(Herr Dr. Püchel, SPD: Unter Nr. 1, die Einbrin- gung!)

Wir stimmen jetzt über die Nr. 1 a der Beschlussempfehlung des Ältestenrates ab. Wer dafür ist, in § 37 Abs. 5 einen neuen Satz 2 in der Fassung: „Eine gesonderte Einbringung erfolgt nicht“, einzufügen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist einstimmig angenommen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 1 b. Sie betrifft § 37 Abs. 5 Satz 3. Er erhält folgende Fassung:

„Über Alternativanträge ist nach der Ablehnung von Anträgen noch Absatz 1 abzustimmen; § 32 Abs. 3 gilt entsprechend.“

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion ist diese Änderung angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ältestenrats ab. Sie betrifft die Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages. Wer der vorgeschlagenen Änderung der Geschäftsordnung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Die Änderung ist angenommen worden.