Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales sowie der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stimmten der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung zu; ebenso der Ausschuss für Finanzen, wenngleich mit dem Hinweis, dass vor der Beschlussfassung durch den Landtag zumindest in Artikel 1 §§ 8, 9 und 10 sowie in Artikel 5 das Entstehen von Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen geregelt werden müsse.
Der Ausschuss für Inneres empfahl eine Änderung in Artikel 1 § 6 - Auskünfte. Demnach sollen neben den Landkreisen und kreisfreien Städten auch die Einheitsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften auf Antrag den jeweils aktuellen Familienratgeber kostenlos erhalten, um ihn interessierten Familien sowie werdenden Müttern und Vätern zugänglich zu machen. Außerdem sollen auch die Einheitsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften einbezogen werden, wenn es um die Zusammenarbeit zum Zwecke einer möglichst umfassenden Auskunftserteilung geht.
Der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr empfahl Änderungen in den §§ 7 und 8. Es handelte sich jeweils um eine Umformulierung redaktioneller Art.
Des Weiteren empfahl er im Interesse der besseren Lesbarkeit die durchgängige Prüfung der Haushaltsvorbehalte im Gesetzentwurf. Von den Vertretern der Fraktion der Linkspartei.PDS im mitberatenden Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr wurde gebeten zu prüfen, ob die Präambel dem Gesetz als § 1a vorangestellt werden kann.
Dem federführenden Ausschuss lag zu der Abschlussberatung auch ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP vor, der einige der vom GBD vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen einschließlich der Änderung der Gliederung aufgreift. Darin eingearbeitet waren auch die Änderungsvorschläge der Ausschüsse für Inneres sowie für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr zu den §§ 6, 7 und 8 des Artikels 1 des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Ferner enthielt der neue § 1 dieses Änderungsantrages auch einen Teil der in der ersten Beratung schon gestrichenen Präambel.
Schließlich lag dem federführenden Ausschuss für die Abschlussberatung der bereits in der vorangegangenen Sitzung und in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales eingebrachte und dort abgelehnte Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Artikel 2 § 5 des Gesetzentwurfes der Landesregierung vor.
Die Beratung über den Gesetzentwurf erfolgte auf der Grundlage des von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsantrages. Diesem wurde in allen Teilen zugestimmt, was bedeutet, dass auch die Änderungsvorschlägen der mitberatenden Ausschüsse zu den §§ 6, 7 und 8 angenommen wurden.
Vom Ministerium der Finanzen wurde inzwischen mitgeteilt, dass die Deckung zur Finanzierung des Familienförderungsgesetzes im Jahr 2006 aus dem Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung - Kapitel 13 25 Titel 575 02 - Zinsen für Darlehen und Schuldverschreibungen am Kreditmarkt - in Höhe von 3 050 000 € erbracht wird. Somit ist auch dem Hinweis des mitberatenden Ausschusses für Finanzen zu Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen Genüge getan.
Der erwähnte Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Artikel 2 § 5, der unter anderem vorsah, dass auch Projekte der Gewaltprävention und des Familienfinanzmanagements in die Aufzählung der zu fördernden Projekte aufgenommen werden, wurde nicht angenommen. Die Mehrheit des Ausschusses war der Meinung, dass beide Themen bereits von den aufgezählten Schwerpunkten erfasst werden und eine Förderung, auch wenn die Themen nicht gesondert aufgeführt sind, dennoch möglich ist.
Der Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport verabschiedete die heute vorliegende Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen, mit 7 : 2 : 3 Stimmen. Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Empfehlung zuzustimmen.
Danke sehr, Herr Abgeordneter Rauls. - Von der Landesregierung hat der Minister für Gesundheit und Soziales Herr Kley um das Wort gebeten. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei meiner Einbringungsrede Ende Mai habe ich gesagt, dass mit diesem Gesetz Familien wieder der Stellenwert gegeben wird, den sie in diesem Land verdienen. Die Anhörung zu dem Gesetzentwurf und die Beratung in den Ausschüssen haben dies eindrucksvoll bewiesen. Wir - ich sage ausdrücklich: wir alle - haben Familien wieder in den Mittelpunkt des politischen Handelns gestellt.
Das Gesetz in seiner gestrafften Form in der Fassung der Beschlussempfehlung wird in unserem Lande wirken. Natürlich weiß ich, dass es vom Gesetz bis zur Wirkung des Gesetzes noch ein gutes Stück Weges ist. Ich weiß auch, dass dieses Gesetz auf dem Weg in seiner Wirkung verstärkt werden kann. Dies haben wir angekündigt und dies wollen wir auch tun. Aber jeder Weg beginnt mit einem ersten Schritt und mit diesem Gesetzentwurf haben wir schon eine ganze Reihe von Schritten zurückgelegt.
Es erfüllt mich mit Stolz, dass Sachsen-Anhalt das erste Land mit einem Familienfördergesetz sein wird. Ein weltweit erfolgreicher Computerkonzern hat einmal geworben: Wir setzen den Standard. - Wir in SachsenAnhalt können stolz darauf sein, dass wir nach dem Kinderförderungsgesetz auch bei Familien den Standard setzen. Das sollen uns andere erst einmal nachmachen. Wir sind früher aufgestanden.
Ich möchte an dieser Stelle auch an den notwendigen Wertewandel erinnern. Das Zusammenleben in der Familie muss öffentlich wieder als positiver Wert wahrgenommen werden. Um diesen Wertewandel hin zur Familie nachhaltig zu fördern, verfolgt die Landesregierung eine langfristige und konsequent am Kind orientierte Politik.
Herr Minister, weil Sie gleich mit Stolz angefangen haben, eine Frage von vornherein. Die Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände hat uns einen Brief geschrieben, den Sie mit Sicherheit auch kennen und den ich relativ vernichtend finde, weil dort von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen des Ministeriums die Rede ist. Wenn dort in den Verbänden die Fachleute sind, frage ich Sie erstens: Warum ist dort die Kritik so harsch ausgefallen, wenn Sie stolz von einem Meilenstein sprechen?
Und das Zweite: Die Familienverbände beklagen, dass sie nicht rechtzeitig und umfassend eingebunden worden seien. Von Ihnen hören wir das Gegenteil. Meine Frage: Sind die Verbände tatsächlich - und wenn ja, wie - eingebunden worden?
Sehr geehrter Herr Bischoff, selbstverständlich ist es immer so, dass man Gutes besser machen kann. Dass die Familienverbände versuchen, noch die eine oder andere Position zu platzieren, ist auch verständlich. Wir haben sie bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs einbezogen, wir haben sie an der Anhörung der Landesregierung beteiligt. Das heißt, in jeder Stufe haben wir die Zusammenarbeit gerade mit den Familienverbänden gesucht; denn wir haben ein gemeinsames Ziel der Familienförderung.
Deshalb glaube ich auch, dass die Familienverbände, wenn das Gesetz wirkt, sehr wohl anerkennen werden - das haben sie auch in ihrem Schreiben getan -, dass hier etwas vollbracht wurde. Wie gesagt, der Weg ist noch weit und die Möglichkeiten sind vielfältig. Aber wichtig ist, dass man endlich zu einem gemeinsamen politischen Handeln gefunden hat und dass die Familie wieder ein ganz wesentlicher Punkt ist. Wir unterstützen das dadurch, dass wir den Rahmen und die Normen setzen. Das Familienfördergesetz ist ein wichtiger Rahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in unserem Land.
Wir wissen, dass ein familienfreundliches Klima einen wesentlichen Geburtenanreiz darstellt. In der familienpolitischen Initiative der Landesregierung ist dies berücksichtigt worden. Mit ihren Komponenten Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern, Familienfördergesetz, Landesbündnis für Familien, der Versendung von Elternbriefen und der Herausgabe eines Familienratgebers, dem Familienpass und dem Wettbewerb „Kinder- und familienfreundliche Gemeinde“ sowie dem Familientag des Landes ist die familienpolitische Initiative ein zentrales Element der Politikgestaltung geworden.
Es wurde begonnen, die demografische Entwicklung nicht als Schicksal hinzunehmen, sondern ihr aktiv entgegenzusteuern, eben Politik und damit das Schicksal des Landes zu gestalten. Wir beklagen nicht die Kinderlosigkeit unserer Menschen, sondern die Landesregierung setzt die entscheidenden Anreize für die Familie.
In den Ausschussberatungen hat der Begriff „Familie“ eine wichtige Rolle gespielt. Es wurde auch intensiv darüber diskutiert, was für die Familie getan werden kann.
Dabei ist deutlich geworden, dass jeder von uns seine eigene Vorstellung von Familie hat. Diese individuellen Vorstellungen von Familie wollen wir respektieren.
Der Gesetzentwurf macht aber deutlich: Das Familienfördergesetz hat einen kindorientierten, zukunftsbezogenen Familienbegriff. Wir wollen damit die Entscheidung der Menschen in unserem Land für Kinder - ich wähle hier bewusst den Plural - unterstützen, und zwar nicht akademisch, sondern praktisch und realitätsnah.
Ich möchte Kinderlärm; denn Kinderlärm ist Zukunftsmusik. Damit diese Musik spielen kann, wollen wir die Förderung der Familie als eine gemeinsame öffentliche Aufgabe angehen, die fast alle Handlungsfelder berührt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Familienpolitische Maßnahmen können erst wirkungsvoll werden, wenn sie sich auf das konkrete sozialräumliche Umfeld beziehen. So geht es darum, auf lokaler Ebene familienfreundliche Strukturen zu schaffen. Deshalb brauchen wir eine bessere Familienorientierung bei den Wohnverhältnissen, beim Wohnumfeld und in der Verkehrspolitik. Wir brauchen Initiativen zur familienfreundlichen Ausgestaltung der Arbeitswelt und zur Frauenförderung, gesundheitliche Förderung und Hilfen für Familien, Bildungs- und Beratungsangebote für Familien, familienunterstützende Betreuungsangebote für Kinder, finanzielle Entlastungen durch Ermäßigungen bei Gebühren und Eintritten, eine familienorientierte Schul-, Sport- und Kulturpolitik, Schaffung von Partizipationschancen für Kinder und Jugendliche vor Ort sowie familienfreundliches Verwaltungshandeln.
Mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes leiten wir all das ein. Deshalb tun wir auf dem weiten Weg nicht nur den ersten, sondern bereits eine ganze Reihe von wichtigen Schritten. Die verschiedenen Instrumente aus dem Gesetzentwurf bedürfen keiner gesonderten Darstellung mehr; sie sind Ihnen bekannt und werden hier auch inhaltlich diskutiert.
Ausdrücklich erwähnen möchte ich die neue Förderung bei der Begründung von Wohneigentum und den Familienpass. Die Wohneigentumsbildung führt zur tatsächlichen und zur emotionalen Bindung an das Land, an den Lebensort. Wie wir wissen, gibt es einen engen Zusammenhang zwischen Wohneigentum und Kinderzahl. Wir wollen Kinderlärm in unserem Land.
Der Familienpass ist bereits heute eine Erfolgsgeschichte. Immer mehr Familien lassen sich den Familienpass ausstellen, immer mehr Angebote für Familien kommen hinzu. Wir wollen auch die Verknüpfung mit kommunalen Angeboten und fordern alle dazu auf, sich an dieser Aufgabe aktiv zu beteiligen. Erste Kommunen wie Dessau, Quedlinburg und Kelbra beteiligen sich schon mit Angeboten am Familienpass und auch Einrichtungen wie die Kreismusikschule Anhalt-Zerbst oder die Volkshochschulen in unserem Land sind dabei. Es lohnt sich, gemeinsam für das Ziel zu arbeiten.
Das kommunale Eigeninteresse an Familienfreundlichkeit können wir an der großen Resonanz auf den Wettbewerb „Kinder- und familienfreundliche Kommune“ ablesen. Auch die Kommunen wollen die permanente Fortentwicklung eines familienfreundlichen Umfelds sicherstellen. Ich bin sicher, dass sie dieses auch tun werden.
Für die Politik der Landesregierung bedeutet die Familienfreundlichkeitsprüfung nicht weniger als die institutio
nalisierte Sicherung und Ausweitung der Rechte von Familien auf allen wichtigen Handlungsfeldern. Familienpolitik wird ein Teil jeder politischen Entscheidung, und das ist richtig.
Die Entscheidung für Kinder ist und bleibt eine private Entscheidung. Dennoch wollen und müssen wir dafür sorgen, dass die Realisierung des Kinderwunsches leichter fällt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussfassung über diesen Gesetzentwurf wird ein kleiner Teil dazu beigetragen werden. - Vielen Dank.
Es gibt jetzt zwei Nachfragen. Die Abgeordneten Frau Fischer und Herr Oleikiewitz möchten fragen. Bitte sehr, Frau Fischer.
Herr Kley, in der Überschrift über dem Gesetz heißt es unter anderem: „sowie Förderung des Wiedereinstiegs in den Beruf“. Dazu hätte ich die Frage, in welchen Paragrafen und wie Sie den Wiedereinstieg in den Beruf fördern.
Die Förderung des Wiedereinstiegs in den Beruf erfolgt zum Beispiel über das Kinderförderungsgesetz, das heißt über die Bereitstellung von Betreuungsmöglichkeiten, über das Audit für Beruf und Familie in Betrieben, wo die Vereinbarkeit ein ganz wichtiger Punkt ist und sich der Wiedereinstieg in das Berufsleben wiederfindet, und schließlich auch in den Paragrafen, die die Familienfreundlichkeitsprüfung bei Gesetzesvorhaben der Landesregierung betreffen. Denn auch das heißt, dass jeweils die Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Kinderkriegen und Wiedereinstieg in den Beruf mit zu berücksichtigen sind.
Darf ich noch einmal nachfragen? - Für mich wäre die Möglichkeit eines Wiedereinstiegs in den Beruf besser gewährleistet, wenn Unternehmen die Familienkompetenz als Einstellungskriterium positiv werten würden, wenn man also davon ausgeht, dass Mütter und Väter schneller wieder eingestellt werden oder schneller eine Arbeitsförderung nach dem SGB II bekommen, als es bei anderen der Fall ist.
An dieser Stelle sind wir völlig einer Meinung. Ich sehe auch, dass Unternehmen dies zunehmend mit berücksichtigen, dass sie die so genannte Chaoskompetenz von Familienmitgliedern als ein Kriterium erwählen.
Ich habe mich auch über das jüngste Urteil eines Sozialgerichts bezüglich der Kündigung sehr gefreut, nach dem die Kinder schwerer wiegen als die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Das zeigt, dass auch hier langsam ein Umdenken stattfindet.
Herr Minister, Sie haben das Wort „Familienfreundlichkeit“ so oft verwendet, dass ich fast glauben kann, es ist wirklich ein familienfreundliches Gesetz. Nun habe ich mich auch etwas damit beschäftigt und festgestellt, dass diejenigen, die angehört worden sind, zwar festgestellt haben, dass es durchaus ein Anfang ist, den man hier machen kann, aber sie haben auch festgestellt, dass wenig Verpflichtungen in dem Gesetz enthalten sind und eigentlich nur das geregelt werden soll, was entweder schon üblich ist, schon geregelt ist oder schon in anderen Gesetzen steht. - Wie stehen Sie zu dieser Bewertung?