Protocol of the Session on October 6, 2005

Entwurf eines Kommunalneugliederungsgesetzes (KngG)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2182

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 4/2408

Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/2421

Änderungsantrag der Linkspartei.PDS - Drs. 4/2423 neu

Den Bericht für den Ausschuss für Inneres erstattet der Abgeordnete Herr Schulz.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist in der 59. Landtagssitzung am 26. Mai 2005 an den Ausschuss für Inneres überwiesen worden. Bereits am 1. Juni 2005 verständigte sich der Ausschuss für Inneres auf öffentliche Anhörungen zu dem Gesetzentwurf. Daraufhin folgte ein umfangreiches Anhörungsverfahren.

Am 13. Juni 2005 fand eine Anhörung für den ehemaligen Regierungsbezirk Halle in Halle-Peißen statt. Eine weitere Anhörung für den ehemaligen Regierungsbezirk Magdeburg fand in Magdeburg statt. Am 16. Juni 2005 fand die Anhörung für den ehemaligen Regierungsbezirk Dessau in Dessau statt.

Ein Antrag der SPD-Fraktion, in einer weiteren Anhörung den Präsidenten des Landesrechnungshofes Herrn Seibicke, den Regierungspräsidenten a. D. Herrn Kleine und Herrn Professor Dr. Seitz anzuhören, wurde angesichts der Terminplanung abgelehnt. Diese Sachverständigen wurden um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. In der Sitzung des Innenausschusses am 31. August 2005 wurde beschlossen, ausschließlich den Präsidenten des Landesrechnungshofes zum Gesetzentwurf Stellung nehmen zu lassen.

An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des Innenausschusses bei allen Kommunalpolitikern, Verbänden, Institutionen und Bürgerinitiativen dafür bedanken, dass sie in den Anhörungen ihre Positionen vorgetragen oder dem Innenausschuss ihren Standpunkt bzw. Wechselwünsche schriftlich mitgeteilt haben.

Daneben ließ sich der Innenausschuss vom Innenministerium die im Rahmen der Anhörung der Landesregierung zu dem Gesetzentwurf abgegebenen Stellungnahmen der Landkreise, der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte sowie der angehörten Verbände zuleiten.

Der Fahrplan für die Erstellung der Beschlussempfehlung an den Landtag sah vor, dass diese in einer außerplanmäßigen Sitzung am 31. August 2005 verabschiedet werden sollte. Allerdings wurde in dieser Sitzung über einen Antrag der CDU-Fraktion beschlossen. Wegen eines Bürgerentscheids im Landkreis Aschersleben-Staßfurt - die Initiatoren wollten eine Fusion mit dem Harzkreis - wurde der Landrätin dieses Landkreises in der 58. Sitzung des Innenausschusses am 21. September 2005 nochmals eine Gelegenheit zur Erläuterung gegeben. Die Opposition machte deutlich, dass sie keine Notwendigkeit für eine weitere Anhörung der Landrätin sehe.

In der abschließenden Beratung des Innenausschusses über den Gesetzentwurf am 26. September 2005 lagen verschiedene schriftliche Änderungsanträge vor. Auf einige will ich kurz eingehen.

Die Änderungsanträge der Linkspartei.PDS, die die Strukturen der neuen Landkreise betrafen, waren von dem Grundsatz dieser Fraktion getragen, größere Landkreise zu bilden. Diese Anträge fanden im Ausschuss keine Mehrheit.

Der Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter zu § 5, den Saalkreis „Saalekreis“ zu nennen, wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Zu § 7 - Landkreis Wittenberg - wurde von der Linkspartei.PDS beantragt, aus den Landkreisen Anhalt-Zerbst, Wittenberg, Bitterfeld, Köthen und der kreisfreien Stadt Dessau einen Landkreis Region Anhalt zu bilden. Dieser Antrag fand keine Mehrheit.

Die Linkspartei.PDS schloss sich dann einem Antrag der SPD-Fraktion an. Mit diesem Antrag wurde eine Fusion der Landkreise Köthen und Anhalt-Zerbst sowie Bitterfeld und Wittenberg vorgeschlagen. Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Einige Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wurden zum Antrag erhoben und fanden in die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung Eingang. Auch Anträge der CDU-Fraktion zu § 15 - Zusammenarbeit, Auseinandersetzung -, zu § 18 - Sparkassen - und zu § 21 - Wahlen und Einberufung des Kreistags - fanden Eingang in die Beschlussempfehlung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Abschluss meiner Ausführungen bitte ich darum, vor der Beschlussfassung über den Gesetzentwurf noch eine redaktionelle Korrektur in die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung aufzunehmen. Diese betrifft den neuen § 23 - In-Kraft-Treten. In Absatz 1 muss es richtig heißen:

„Die §§ 12, 15, 20, 21 und 22 Abs. 3 Nr. 2 und 3 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.“

Diese redaktionelle Anpassung ist erforderlich, weil auch der geänderte § 54 der Landkreisordnung nicht erst zum 1. Juli 2007, sondern bereits nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten soll, damit hinsichtlich der Wahlen und der zwischen den Landkreisen zu treffenden Vereinbarungen die geltende Rechtslage klargestellt ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss hat die Beschlussempfehlung zum Kommunalneugliederungsgesetz mit sieben Jastimmen bei sechs Neinstimmen und ohne Stimmenthaltung auf den Weg gebracht. Im Namen des Ausschusses bitte ich den Landtag, dieser Beschlussempfehlung einschließlich der von mir vorgetragenen Korrektur zuzustimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Eine Nachfrage von Herrn Abgeordneten Dr. Köck. Warten Sie einmal bitte.

Es ist keine Nachfrage. Es geht um eine Korrektur für das Protokoll. Am Anfang hatten Sie gesagt, in „Halle

Peißen“. Das ist nicht korrekt. In „Peißen bei Halle“ muss es heißen.

(Herr Schulz, CDU: Sie haben Recht!)

Das wird in die Berichterstattung aufgenommen. - Wir danken für die Berichterstattung und treten nun in die vereinbarte Debatte mit zehn Minuten Redezeit je Fraktion ein. Doch zunächst hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Jeziorsky um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben heute den Entwurf eines Kommunalneugliederungsgesetzes zur Beschlussfassung vorliegen. Als Innenminister freue ich mich natürlich darüber; denn hiermit schließt sich der Kreis der Reform der Verwaltungsebenen um ein weiteres großes Stück.

Sachsen-Anhalts Verwaltung wird neu aufgestellt, und wir können feststellen, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Wenn Sie die zahlreichen offenen und auch die zum Teil verdeckt geführten Diskussionen über neue Kommunal- und Verwaltungsreformen in anderen Bundesländern betrachten, dann stellen Sie fest, dass wir in diesem Vergleich gut dastehen.

(Frau Dr. Kuppe, SPD: Oh, oh, oh!)

Ich treffe diese Festsstellung in dieser und nicht in der Form eines Superlativs, wie es ein überregionales Medium getan hat. Ich darf, um dies zu belegen, mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin, zitieren - ich zitiere hier nicht irgendeine Zeitung, sondern die „Süddeutsche Zeitung“, die sicherlich nicht unionsnah ist, vom 15. Juni 2005 -:

„Alle ostdeutschen Ministerpräsidenten ächzen unter derselben Last: die Strukturen. Reformer sitzen auch in Magdeburg, Dresden, Erfurt und Potsdam. Am weitesten ist Sachsen-Anhalt.“

(Unruhe bei der SPD)

„Das Gesetz über die Neuordnung der Kreise liegt bereits im Landtag. Deren Zahl verringert sich demnach am 1. Juli 2007 von 21 auf elf.“

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Frau Dr. Kuppe, SPD: Dies ist Nachholbedarf!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sollten dieses Lob ruhig annehmen. Denn ein Blick zurück zeigt, dass wir unsere Arbeit nicht zu verstecken brauchen. Nicht nur die Reform der Landesverwaltung, sondern auch die Reform der Verwaltung im gemeindlichen Bereich wurde in dieser Legislaturperiode aufgegriffen und umgesetzt. Die kommunale Gemeinschaftsarbeit wurde auf eine neue Basis gestellt, die Deregulierung vorangetrieben.

Die Neustrukturierung der Kreisebene bildet insoweit einen vorläufigen Schlussstein. Die Verwaltungsebenen sind dann neu ausgerichtet, ausgerichtet an den Anforderungen der Zukunft, ausgerichtet darauf, Einsparpotenziale zu eröffnen und die Leistungsfähigkeit zu steigern, ausgerichtet darauf, weiterhin effektiv für den Bürger tätig werden zu können, ohne dass die regionale

Identität der Menschen und die kommunalpolitische Regierbarkeit verloren gehen.

Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben etwas getan, was notwendig und sachgerecht war. Ich sage das gerne - ich kann die „Süddeutsche Zeitung“ insoweit nur bestätigen -: Andere Bundesländer sind in diesem Punkt noch nicht so weit wie wir.

(Unruhe bei der SPD - Zuruf von Herrn Reck, SPD)

Der Dank dafür gebührt den kommunalpolitischen Akteuren vor Ort sowie den zahlreichen Verbänden, Kammern und Kirchen, die diesen Prozess stets konstruktiv begleitet haben und - das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen - insbesondere Ihnen als Abgeordnete. Denn Sie haben die Frage der Verwaltungsmodernisierung positiv und sehr aufgeschlossen begleitet und eine inhaltlich offene, tiefgehende und zügige Beratung des Entwurfs des Gesetzes zur kommunalen Neugliederung vorgenommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass es dabei auch Streitpunkte gab und gibt, ist bei diesem Thema nicht verwunderlich. Wie es parlamentarischer Brauch ist, wurde und wird über diesen Gesetzentwurf gestritten. Ich habe Respekt vor der parlamentarischen Auseinandersetzung; aber dabei muss auch bei den Fakten geblieben werden. Lassen Sie mich kurz darlegen, wie die Fakten im Falle der Neugliederung der Landkreise wirklich aussehen.

Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes mit Stand vom 31. Dezember 2003 gibt es in Deutschland 323 Kreise. Nach Einwohnergrößen gestaffelt ist der größte Kreis Sachsen-Anhalts derzeit auf Platz 156 zu finden. Allein neun Landkreise finden sich auf den Plätzen 304 und folgende. Aufgrund des Gesetzentwurfs, über den Sie heute abschließend beraten, wäre der einwohnerstärkste Kreis dann auf Platz 62 statt auf Platz 156. Sieben Kreise wären unter den ersten 110, also im ersten Drittel der Kreise in Deutschland.

Diese Zahlen machen deutlich, dass wir bei der Vergrößerung der Landkreise einen bedeutenden Schritt gehen. Sieben von elf Landkreisen im ersten Drittel - das ist eine gute Zahl. Nur vier der neu gebildeten Landkreise erreichen das erste Drittel nicht. Aber, sehr geehrte Abgeordnete der Opposition, ich habe nicht gehört, dass Sie den Rest von zwei Dritteln der Kreise in Deutschland für nicht zukunftsfähig halten.

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank)

Ich will dies auch nicht behaupten. Aber woran wollen Sie dann inhaltlich Ihre Kritik an dem Gesetzentwurf festmachen? Hier wird deutlich, dass Ihre Kritik auf theoretische Überlegungen zurückzuführen ist, die in der Praxis nicht zu bestätigen sind.

(Zustimmung bei der CDU und von Frau Dr. Hüskens, FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der deutsche Durchschnittskreis hat 174 000 Einwohner auf einer Fläche von ca. 1 000 km².

(Zuruf von Herrn Reck, SPD)

Nach der Kreisgebietsreform wird der sachsen-anhaltische Durchschnittskreis 181 000 Einwohner haben, ver