Nico Schulz

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde für den Ausschuss für Inneres die Berichterstattung zu den Entwürfen der Gesetze zur Bestimmung der Kreissitze der neu gebildeten Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Anhalt-Jerichow, Börde, Burgenland, Harz, Mansfeld-Südharz, Saalkreis, Salzland sowie Wittenberg geben.
Wie ich gehört habe, hat sich für die heutige Sitzung eine große Anzahl von Landräten unseres Landes angemeldet. Ich sehe zwar nicht alle, aber doch eine größere Anzahl von Landräten. Diese möchte ich hiermit herzlich begrüßen. Ich freue mich über Ihr Kommen und darüber, dass Sie dieser interessanten Debatte folgen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag verabschiedete in der 65. Sitzung am 6. Oktober 2005 ein Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung und beschloss damit, die Zahl der Landkreise von 21 auf elf zu reduzieren. In der Folge ist nun eine Entscheidung über die Festlegung der Kreissitze erforderlich.
Dazu brachte die Landesregierung in der 61. Sitzung des Landtages am 17. Juli 2005 entsprechende Gesetzentwürfe ein. Aus den Reihen der Fraktionen kamen verschiedene Änderungsanträge hinzu, auf die ich noch eingehen werde. All diese Drucksachen überwies der Landtag an den Innenausschuss.
Zu der vom Innenausschuss am 21. September 2005 durchgeführten Anhörung zu den Gesetzentwürfen wurden zahlreiche Anzuhörende eingeladen, unter anderem die kommunalen Spitzenverbände, die Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister sowie Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften. Auch heute sehe ich hier einige Vertreter auf den Rängen sitzen.
Ich möchte mich bei allen Beteiligten, sowohl bei denen, die ihren Standpunkt bei der Anhörung vertreten oder ihre Position schriftlich dargelegt haben, als auch bei denen, die Unterschriftensammlungen, Demonstrationen und Volksbegehren initiiert haben, namens des Innenausschusses recht herzlich bedanken.
Im Ergebnis der Anhörung wurde deutlich, dass die Landkreise, deren bisherige Kreisstadt auch zukünftig als Kreissitz vorgesehen ist, dem betreffenden Gesetzentwurf zustimmten. In den Stellungnahmen der Landkreise, deren bisherige Kreisstadt nicht als neuer Kreissitz vorgesehen ist, wurde die Kreissitzauswahl der Landesregierung als fehlerhaft beurteilt.
Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände appellierten an den Gesetzgeber, darüber nachzudenken, was mit denjenigen Städten passiert, die den Kreissitz verlieren, sei es in finanzieller Hinsicht oder in Bezug auf Landesbehörden, Einrichtungen, Institute usw. Sie vertraten aber die Auffassung, dass finanzielle Ausgleichsmaßnahmen nur außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes erfolgen sollten.
Am 12. Oktober 2005 kam der Innenausschuss zusammen, um die Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Zu sechs Gesetzentwürfen - wie eingangs erwähnt - lagen dem Ausschuss Änderungsanträge vor, die jeweils von Mitgliedern verschiedener Fraktionen initiiert worden waren.
Der Innenausschuss verständigte sich fraktionsübergreifend darauf, die Gesetzentwürfe der Landesregierung zur Beschlussempfehlung zu erheben. Das heißt, die überwiesenen Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Bei dem Austausch der verschiedenen Standpunkte machte die Linkspartei.PDS deutlich, dass man nur dem Gesetzentwurf zur Bestimmung des Kreissitzes im Harzkreis zustimmen werde. Bei allen anderen Gesetzentwürfen werde man sich der Stimme enthalten, weil man für große Regionalkreise gewesen sei.
Die SPD-Fraktion kritisierte den von der Landesregierung vorgegebenen stringenten Kriterienkatalog bei der Festlegung der Kreissitze. Sie sah aber die mit der Kreisgebietsreform festgelegten Landkreise mit Ausnahme Anhalts als Zwischenschritt hin zu großen Regionalkreisen.
Seitens der Fraktionen der CDU und der FDP wurde mitgeteilt, dass man in der zweiten Lesung im Plenum die
Abstimmung freigeben werde. Auch die SPD-Fraktion ließ wissen, dass man bei der Abstimmung zu den Kreissitzen im Plenum kein abgestimmtes Fraktionsvotum abgeben werde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss hat die Beschlussempfehlung zu den Kreissitzen auf den Weg gebracht. Ich bitte Sie nun, zu den Ihnen vorliegenden Drucksachen Ihr Votum abzugeben. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine interessante Debatte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist in der 59. Landtagssitzung am 26. Mai 2005 an den Ausschuss für Inneres überwiesen worden. Bereits am 1. Juni 2005 verständigte sich der Ausschuss für Inneres auf öffentliche Anhörungen zu dem Gesetzentwurf. Daraufhin folgte ein umfangreiches Anhörungsverfahren.
Am 13. Juni 2005 fand eine Anhörung für den ehemaligen Regierungsbezirk Halle in Halle-Peißen statt. Eine weitere Anhörung für den ehemaligen Regierungsbezirk Magdeburg fand in Magdeburg statt. Am 16. Juni 2005 fand die Anhörung für den ehemaligen Regierungsbezirk Dessau in Dessau statt.
Ein Antrag der SPD-Fraktion, in einer weiteren Anhörung den Präsidenten des Landesrechnungshofes Herrn Seibicke, den Regierungspräsidenten a. D. Herrn Kleine und Herrn Professor Dr. Seitz anzuhören, wurde angesichts der Terminplanung abgelehnt. Diese Sachverständigen wurden um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. In der Sitzung des Innenausschusses am 31. August 2005 wurde beschlossen, ausschließlich den Präsidenten des Landesrechnungshofes zum Gesetzentwurf Stellung nehmen zu lassen.
An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des Innenausschusses bei allen Kommunalpolitikern, Verbänden, Institutionen und Bürgerinitiativen dafür bedanken, dass sie in den Anhörungen ihre Positionen vorgetragen oder dem Innenausschuss ihren Standpunkt bzw. Wechselwünsche schriftlich mitgeteilt haben.
Daneben ließ sich der Innenausschuss vom Innenministerium die im Rahmen der Anhörung der Landesregierung zu dem Gesetzentwurf abgegebenen Stellungnahmen der Landkreise, der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte sowie der angehörten Verbände zuleiten.
Der Fahrplan für die Erstellung der Beschlussempfehlung an den Landtag sah vor, dass diese in einer außerplanmäßigen Sitzung am 31. August 2005 verabschiedet werden sollte. Allerdings wurde in dieser Sitzung über einen Antrag der CDU-Fraktion beschlossen. Wegen eines Bürgerentscheids im Landkreis Aschersleben-Staßfurt - die Initiatoren wollten eine Fusion mit dem Harzkreis - wurde der Landrätin dieses Landkreises in der 58. Sitzung des Innenausschusses am 21. September 2005 nochmals eine Gelegenheit zur Erläuterung gegeben. Die Opposition machte deutlich, dass sie keine Notwendigkeit für eine weitere Anhörung der Landrätin sehe.
In der abschließenden Beratung des Innenausschusses über den Gesetzentwurf am 26. September 2005 lagen verschiedene schriftliche Änderungsanträge vor. Auf einige will ich kurz eingehen.
Die Änderungsanträge der Linkspartei.PDS, die die Strukturen der neuen Landkreise betrafen, waren von dem Grundsatz dieser Fraktion getragen, größere Landkreise zu bilden. Diese Anträge fanden im Ausschuss keine Mehrheit.
Der Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter zu § 5, den Saalkreis „Saalekreis“ zu nennen, wurde mit großer Mehrheit angenommen.
Zu § 7 - Landkreis Wittenberg - wurde von der Linkspartei.PDS beantragt, aus den Landkreisen Anhalt-Zerbst, Wittenberg, Bitterfeld, Köthen und der kreisfreien Stadt Dessau einen Landkreis Region Anhalt zu bilden. Dieser Antrag fand keine Mehrheit.
Die Linkspartei.PDS schloss sich dann einem Antrag der SPD-Fraktion an. Mit diesem Antrag wurde eine Fusion der Landkreise Köthen und Anhalt-Zerbst sowie Bitterfeld und Wittenberg vorgeschlagen. Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Einige Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wurden zum Antrag erhoben und fanden in die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung Eingang. Auch Anträge der CDU-Fraktion zu § 15 - Zusammenarbeit, Auseinandersetzung -, zu § 18 - Sparkassen - und zu § 21 - Wahlen und Einberufung des Kreistags - fanden Eingang in die Beschlussempfehlung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Abschluss meiner Ausführungen bitte ich darum, vor der Beschlussfassung über den Gesetzentwurf noch eine redaktionelle Korrektur in die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung aufzunehmen. Diese betrifft den neuen § 23 - In-Kraft-Treten. In Absatz 1 muss es richtig heißen:
„Die §§ 12, 15, 20, 21 und 22 Abs. 3 Nr. 2 und 3 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.“
Diese redaktionelle Anpassung ist erforderlich, weil auch der geänderte § 54 der Landkreisordnung nicht erst zum 1. Juli 2007, sondern bereits nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten soll, damit hinsichtlich der Wahlen und der zwischen den Landkreisen zu treffenden Vereinbarungen die geltende Rechtslage klargestellt ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss hat die Beschlussempfehlung zum Kommunalneugliederungsgesetz mit sieben Jastimmen bei sechs Neinstimmen und ohne Stimmenthaltung auf den Weg gebracht. Im Namen des Ausschusses bitte ich den Landtag, dieser Beschlussempfehlung einschließlich der von mir vorgetragenen Korrektur zuzustimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der federführende Innenausschuss hat mich gebeten, heute die Berichterstattung zum Entwurf eines Ge
setzes zur Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes zu übernehmen. Dieser Bitte komme ich gern nach.
In der 23. Landtagssitzung am 12. Dezember 2003 wurde der in Rede stehende Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Finanzen, für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie für Recht und Verfassung überwiesen.
Der Innenausschuss führt Ende Januar 2004 zunächst eine Anhörung von elf Institutionen durch. Eingeladen und um Meinungsäußerung gebeten wurden die kommunalen Spitzenverbände, die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft im öffentlichen Dienst, die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, die Industrie- und Handelskammern Magdeburg und Halle-Dessau, das Landesamt für Vermessung und Geoinformation, der Verband Deutscher Vermessungsingenieure, der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sowie der Verband Haus und Grund.
In der 28. Sitzung am 10. März 2004 erarbeitete der Innenausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung für die mitberatenden Ausschüsse. Seitens der Koalitionsfraktionen wurde ein Änderungsantrag zu Artikel 1 Nr. 3, § 1 des Vermessungs- und Katastergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt betreffend, eingebracht.
Diesbezüglich machten sowohl die PDS-Fraktion als auch die SPD-Fraktion deutlich, dass sie Änderung des § 1 des Vermessungs- und Katastergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt nicht mittragen werden, da das Land ihrer Meinung nach durch diese Änderung in diesem Jahr auf Einnahmen in Höhe von 3,6 Millionen € verzichten würde. Hinzu kämen die Lohnkosten für 20 bei Einzelplan 03 Kapitel 03 41 - Geoinformationswesen - Titelgruppe 96 ausgewiesene Stellen.
Diese Fraktionen sind der Meinung, dass das Land bisher über eine funktionierende Vermessungs- und Katasterverwaltung mit einem in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Haushalt verfügt habe. Die SPD-Fraktion vertrat zudem die Ansicht, dass sich die Regelung zu den Anteilen der Vermessungskompetenz der öffentlich Bestellten und des Landes mit dem Verhältnis von 80 % zu 20 % bewährt habe und daher beibehalten werden sollte.
Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen.
Weitere in die vorläufige Beschlussempfehlung eingegangene Änderungen dienen größtenteils der Klarstellung verschiedener Regelungen. Auch eine von den Fraktionen der FDP und der CDU vorgeschlagene Änderung zu Nr. 12, § 12 Abs. 2 betreffend, wurde zunächst beschlossen. Darüber werde ich im Folgenden noch berichten.
Der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses schlossen sich alle mitberatenden Ausschüsse an.
Mit der Erarbeitung einer Empfehlung für den Landtag begann der Innenausschuss am 12. Mai 2004. In Vorbereitung dieser Beratung legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst mit dem Innenministerium einvernehmlich abgestimmte Änderungsvorschläge zu der vorläufigen Beschlussempfehlung vor. Die darin enthaltenen rechtsförmlichen Änderungen sowie Auflösungen
von Klammerverweisen wurden pauschal gebilligt und fanden Eingang in die Empfehlung für den Landtag.
Allerdings wurden in diesem Papier hinsichtlich der am 10. März 2004 beschlossenen Formulierungen zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe a rechtliche Bedenken geäußert. Nach längerer Diskussion und einer Auszeit verständigten sich die Ausschussmitglieder darauf, die Entscheidung über Nr. 12 bis zur nächsten Ausschusssitzung zu vertagen und diese Regelung einer nochmaligen juristischen Prüfung zu unterziehen. In einer weiteren Sitzung des Innenausschusses wurde durch einen Änderungsantrag der Fraktionen der FDP und der CDU den Bedenken des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes Rechnung getragen.
Weitere Änderungen des Gesetzentwurfs sind der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung zu entnehmen, die im Ausschuss mit 7 : 2 : 3 Stimmen angenommen wurde.
Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung zu der vorliegenden Empfehlung. - Vielen Dank.