Protocol of the Session on October 6, 2005

antrag der Fraktion der SPD vor. Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der sich auf die Artikel 12 und 13 des Gesetzentwurfes bezog, wurde mehrheitlich abgelehnt. Ziel dieses Antrages war die Erhaltung des eigenständigen Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt.

Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, dem mehrheitlich zugestimmt wurde, hatte die Einführung einer Übergangsvorschrift zum Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt in Artikel 13 des Gesetzentwurfes zum Inhalt; daneben wurden Änderungen zu den Artikeln 129 und 132 beantragt.

Die Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die auch redaktioneller Art waren, fanden bei der Erarbeitung der Beschlussempfehlung an den Landtag Berücksichtigung.

Mit 7 : 0 : 3 Stimmen verabschiedete der Ausschuss für Recht und Verfassung die Beschlussempfehlung an den Landtag.

Lassen Sie mich abschließend noch auf eine redaktionelle Änderung gegenüber der Beschlussfassung vom 28. September 2005 hinweisen. Artikel 95 des Gesetzentwurfes, der eine Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte vom 13. Dezember 1993 vorsah, war ebenfalls zu streichen, weil der Landtag vor der Parlamentspause ein neues Gesetz über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt beschlossen hat. Gleichzeitig trat das Gesetz aus dem Jahr 1993 außer Kraft.

Diese Änderung wurde bei der Erarbeitung der Beschlussempfehlung an den Landtag in der Sitzung am 28. September 2005 versehentlich nicht berücksichtigt. Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung wurde entsprechend angepasst. Dies wurde mit den rechtspolitischen Sprechern aller Fraktionen abgestimmt. Ich gehe aber davon aus, dass diese Änderung im Sinne aller Ausschussmitglieder vorgenommen wurde, weil wir ansonsten ein Gesetz zweimal aufheben würden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sehe, dass diese Einführung hochspannend war. Sie können sich vorstellen, dass das eine Sisyphusarbeit war. Ich möchte mich bei dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, bei den Mitarbeitern des Ministeriums der Justiz und insbesondere bei den rechtspolitischen Sprechern aller Fraktionen ausdrücklich bedanken - das war ein schweres Stück Arbeit. Ich hoffe, wir kriegen es so schnell in der Form nicht wieder, sondern in einzelne und in etwas verträglichere Häppchen verpackt.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie recht herzlich, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung zu folgen. - Danke schön.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Danke sehr, Herr Wolpert, für die Berichterstattung. - Die Debatte wird eröffnet durch die Landesregierung. Der Minister der Justiz Herr Becker hat um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Der Herr Berichterstatter und gleichzeitig Vorsitzende des Aus

schusses für Recht und Verfassung hat soeben von den Schwierigkeiten gesprochen, die wir innerhalb dieses einen Jahres gemeinsam zu überwinden hatten. Ich darf auch seitens der Landesregierung zunächst allen Ausschüssen Dank sagen, die an diesem Gesetz mitgearbeitet haben. Es waren außer dem Ausschuss für Petitionen sämtliche Ausschüsse, die mit diesem Gesetz befasst waren.

Ich sage auch dem GBD und insbesondere natürlich den rechtspolitischen Sprechern aller Fraktionen Dank, die sich dieser - ich zitiere noch einmal den Berichterstatter - Sisyphusarbeit unterzogen haben. Ich kann aber dem Herrn Berichterstatter nicht garantieren, dass er nicht wieder einmal ein ähnliches Gesetz auf den Tisch bekommt; denn das Gesetz heißt: Erstes Gesetz zur Rechtsbereinigung und Verwaltungsvereinfachung. Das deutet darauf hin, es ist der Wille dieser Landesregierung, hier nicht stehen zu bleiben; wir wollen in dieser Richtung weitermarschieren.

Wir haben auf anderen Gebieten - ich erinnere an die Investitionserleichterungsgesetze - dokumentiert, dass Rechtsvereinfachung und Rechtsdurchforstung eine Aufgabe dieses Parlamentes ist, das sich naturgemäß in den ersten Jahren seiner Tätigkeit genau in die andere Richtung bewegt hat, nämlich neue Gesetze zu schaffen. Aber wir stellen fest, dass der Bürger allmählich in einem Dickicht von Rechtsvorschriften versinkt, dass er sich darin verheddert und verhakt und dass die öffentliche Hand immer mehr Manpower hineinstecken muss, um diese Gesetze umzusetzen, was wiederum zu Kosten führt.

Insofern nehme ich den Gedanken auf, den Herr Scharf heute früh in der Aussprache über die Regierungserklärung eingebracht hat, wonach Deregulierung auch dazugehört, um den Haushalt zu verschlanken. Daher dürfen wir Ihnen eines mit Gewissheit sagen: Es ist keine vorübergehende Aufgabe, die mit diesem Gesetz abgehakt ist; dies ist eine Daueraufgabe, der sich der Landtag und die Regierung in Zukunft immer wieder werden unterziehen müssen.

Über die einzelnen Probleme, die sich in der Beratung aufgetan haben, hat der Herr Berichterstatter ausführlich berichtet, sodass ich mich insoweit auf seine Ausführungen berufen kann.

Die Reduzierung des Gesetzes von ursprünglich 150 Artikeln auf 80 Artikel ist kein Einknicken vor der Aufgabe. Wir werden die in den anderen 70 Artikeln steckenden Normen - vornehmlich Verordnungen - als Landesregierung noch in diesem Jahr außer Kraft setzen. Ich habe eine entsprechende Kabinettsvorlage in Bearbeitung und die Landesregierung wird darüber noch in diesem Jahr beraten.

Es war uns daran gelegen, Sie alle mitzunehmen und den Kompromiss mit dem GBD zu suchen. Deshalb haben wir die 70 Artikel herausgenommen. Wir regeln das nun in eigener Zuständigkeit. Es entspricht - das gestehe ich Ihnen gern zu - mehr dem Gewaltenteilungsprinzip, dass die Regierung für Verordnungen und der Landtag für Gesetze zuständig ist.

Auf zwei Dinge, die von großem Interesse für uns waren, gehe ich noch besonders ein. Das ist zum einen die Rechtsvereinfachung im Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes. Wir haben dafür plädiert, das Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes

von einem Vollgesetz zu einem Rumpfgesetz mit der dynamischen Verweisung auf das Bundesgesetz auszugestalten. Wir wissen, dass dies nicht die Gegenliebe der Opposition gefunden hat, die ansonsten bei der Gesetzesarbeit fleißig und konstruktiv mitgewirkt hat.

Ich darf es noch einmal sagen: Auch ich war früher, in den Jahren 1990, 1991 und 1992, ein Verfechter von Vollgesetzen. Ich habe damals zusammen mit dem Abgeordneten Engel von den Grünen häufig dafür plädiert, Vollgesetze zu schaffen, Gesetze also, wie der Name sagt, die die gesamte Materie dem Rechtsanwender abschließend auf den Tisch legen.

Die Zeiten haben sich indes geändert. In 15 Jahren sind die Rechtsanwender im Umgang mit dem Recht vertrauter geworden. Damals konnte man denjenigen, die das Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden hatten, also in der Masse den Mitarbeitern in den Verwaltungen, nur das Gesetz als Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Heute bestimmen indes mehr denn je Rechtswissenschaft und Rechtsprechung das Verwaltungshandeln. Beides kann jetzt in Kommentaren nachgelesen werden und Kommentare zu einem Landesverwaltungsverfahrensgesetz werden nicht verlegt; sie sind einfach nicht auf dem Markt. Es bleibt also nur der Rückgriff auf die bundesrechtlichen Regelungen, das heißt also auf die dortigen Kommentare.

Wir sind der Meinung, dass mit der dynamischen Verweisung künftig dem Landtag der Druck genommen wird, Änderungen, die in Berlin im Bundestag und im Bundesrat vorgenommen werden, in einer Parallelveranstaltung nachzuvollziehen. Wir wissen, dass gerade dieses Bundesverwaltungsverfahrensgesetz in der letzten Zeit sehr häufig geändert worden ist. Ich erinnere nur daran, dass gerade im Zusammenhang mit dem Datenschutzgesetz und mit der Datenverarbeitung viele Neuerungen in dieses Gesetz hineingekommen sind.

Lassen Sie mich noch ein zweites Thema ansprechen. Die Möglichkeit, die Landesschuldenverwaltung ähnlich wie auf Bundesebene zu privatisieren, ist in diesem Gesetz vorgesehen gewesen; sie ist im Finanzausschuss gestrichen worden. Es liegt im freien Ermessen des Gesetzgebers, Ermächtigungen zur Schuldenverwaltung für Private im Gesetz einzuräumen. Diese Flexibilisierung von Verwaltungsorganisation hätte unseres Erachtens zu einer Verwaltungsvereinfachung beitragen können und deshalb war die Aufnahme in das erste Rechts- und Verwaltungsvereinfachungsgesetz angemessen. Uns erscheint aber die Streichung insoweit vertretbar, als dann noch Erfahrungen auf Bundesebene abgewartet werden können, bevor auf Landesebene eine entsprechende Entscheidung getroffen wird.

Ich komme zum Schluss: Ich danke noch einmal allen, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben. Meines Erachtens war es ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, dem in Zukunft im Interesse unserer Bürger und Rechtsanwender dringend weitere Schritte der Rechtsvereinfachung und der Verwaltungsvereinfachung folgen müssen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Herr und bei der Herr)

Danke, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage von der Abgeordneten Frau Ute Fischer. - Bitte sehr.

Herr Minister Becker, vor ein paar Monaten hatten uns die Kammern zu einer Tagung eingeladen, bei der es unter dem Motto „Weg mit Bürokratie“ um die Vereinfachung von Gesetzen und um das Streichen von Gesetzen ging, also gerade um die von Ihnen angesprochene Frage. Dort wurde gesagt, wir als Abgeordnete sollten nicht nur darauf achten, dass im Landtag Gesetze gestrichen werden, sondern auch darauf, dass nicht zu viele neue Gesetze beschlossen werden.

Nun sind wir gerade dabei, das Gesetz der Landesregierung zur Förderung von Familien, Sicherung einer nachhaltigen Bevölkerungsentwicklung sowie Förderung des Wiedereinstiegs in den Beruf, das Familienförderungsgesetz Sachsen-Anhalt, zu beraten. In der Beratung fiel uns Folgendes auf: Erstens hat das Gesetz eine Präambel. Zweitens hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst darauf hingewiesen, es sei ungewöhnlich, ein solches Artikelgesetz zu machen. Drittens sei das eigentlich eine Sammlung von anderen Gesetzen oder von Feststellungen, die bereits in anderen Gesetzen verankert seien. Deshalb wurde die Frage aufgeworfen, ob es sinnvoll sei, das Gesetz in diesem Sinne zu schreiben.

Es ist vielleicht schade, dass ich gerade Sie das frage, aber da Sie soeben zu diesem Thema gesprochen haben, frage ich Sie: Wie stehen Sie zu der Präambel und zu einer Sammlung, zu einer Zusammenfassung von Festlegungen aus anderen Verordnungen und Gesetzen?

Verehrte Frau Fischer, wir stellen uns diese Frage im Kabinett jedes Mal, wenn ein Gesetz auf den Tisch gelegt wird. In diesem Fall haben wir die Frage zugunsten des von Ihnen genannten Gesetzes entschieden. So ist der Vorgang gewesen. Dass andere dies vielleicht anders sehen, ist richtig. Wir haben uns damit befasst, sind aber dann doch zu dem Ergebnis gekommen, es sei richtig, ein Gesetz zu schaffen.

Ich verkenne nicht, dass es in der Verwaltungspraxis und in der Rechtstheorie sogar Überlegungen gibt, die eine so genannte Aufgabenbudgetierung vorsehen und fordern: Wenn der Landtag oder die Landesregierung ein neues Gesetz kreiert, dann muss im selben Atemzug von ihm oder ihr ein anderes Gesetz eingezogen werden.

Das ist eine sehr interessante Meinung. Diese Frage haben wir schon seitens meines Hauses mit der Verwaltungshochschule Speyer ventiliert. Sie wurde von dem Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Herrn Leimbach in die Diskussion gebracht. Wir sind aber noch zu keiner griffigen, der Realität der Praxis entsprechenden Regelung gekommen.

Nehmen wir einmal an, wir würden ein Gesetz wie das - Sie sprachen es an - Familienförderungsgesetz schaffen und würden sagen, wir streichen dafür ein anderes. Dann würde sich natürlich die Frage stellen: Streichen wir das Waldgesetz? Oder nehmen wir ein Gesetz aus dem Bereich der Justiz? Oder nehmen wir ein Gesetz aus dem Bereich Schule? Das ist äußerst schwierig.

Verwaltungstheoretiker weisen auf diesen Umstand hin und sagen: Man könnte die Fülle der Gesetze einiger

maßen stabil halten, wenn man von dieser Gesetzesbudgetierung ausgeht. Aber das ist eine noch nicht ausgereifte Angelegenheit.

Danke. - Es gibt eine weitere Nachfrage von der Abgeordneten Frau Wybrands. Bitte sehr.

Herr Becker, ich habe eine Frage. Bei der Anhörung zu dem von Frau Fischer eben erwähnten Gesetzentwurf haben sämtliche Verbände außer dem Landesfrauenrat festgestellt, dass der Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung ist und dass man hofft, dass dieses Gesetz auf den Weg gebracht wird und dass es dann durch weiteres angereichert wird. Würden Sie im Hinblick auf dieses Ergebnis der Anhörung sagen, dass dieses Gesetz Sinn macht?

(Frau Dr. Kuppe, SPD, Frau Fischer, Leuna, SPD, und Frau Grimm-Benne, SPD, lachen)

Wir haben es bereits im Kabinett gesagt und ich wiederhole das: Wir haben uns bei der Abwägung aller Umstände für die Sinnhaftigkeit entschieden. Wir fühlen uns durch diese Anhörung bestätigt.

(Beifall bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank)

Danke sehr, Herr Minister. - Für die SPD-Fraktion wird die Abgeordnete Frau Grimm-Benne sprechen. Doch zuvor haben wir die Freude, Schülerinnen und Schüler der Schule des Zweiten Bildungsweges Magdeburg bei uns zu begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Wir begrüßen ebenfalls Damen und Herren der katholischen Pfarrei „Herz Jesu“, Mönchengladbach. Seien Sie recht herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Frau Grimm-Benne, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Frau Kollegin Wybrands, ich würde Ihnen Folgendes zur Lektüre empfehlen: Es ist heute, glaube ich, ein Brief von der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände an alle, die in den entsprechenden Ausschüssen sind, eingegangen. Darin wird davon gesprochen, dieses Gesetz hätte den Zweck, den Beamten im Ministerium ihren Arbeitsplatz zu erhalten - so würde ich es sinngemäß sagen.

(Zustimmung bei der SPD - Frau Wybrands, CDU: Sie waren bei der Anhörung dabei! - Herr Bischoff, SPD: Einfach lesen! - Herr Tullner, CDU: Das ist Polemik!)

Meine Damen und Herren! Sie können sich wahrscheinlich noch daran erinnern, dass Herr Kollege Stahlknecht den Gesetzentwurf bei der Einbringung als einen Mei

lenstein auf dem Weg zur Rechtsvereinfachung bezeichnete.

(Herr Stahlknecht, CDU: Ja, so ist das!)