(Minister Herr Dr. Daehre: Klammer auf, SPD, Klammer zu! - Herr Daldrup, CDU: Ja, ja! - Herr Bullerjahn, SPD: Das ist billig! - Unruhe)
Eine zweite Sache. Herr Daldrup, Sie hatten auch von zügiger Umsetzung und von einem Zeitplan gesprochen.
Sie kennen sicherlich den Zeitplan, den Frau Wernicke am Anfang vorgestellt hatte. Ich habe den Eindruck, dass dieser Zeitplan zurzeit nicht mehr eingehalten wird. Wenn ich allein daran denke, dass die gemeinsame Sitzung der Umweltausschüsse nun um ein halbes Jahr verschoben wurde, meine ich, dass wir dem Zeitplan etwas hinterherhinken. Jetzt haben wir den Druck, das bis zum 31. Dezember 2005 noch umzusetzen.
Lieber Herr Kasten, es ist doch wohl unbestritten, dass im Jahr 1993 die ersten Gespräche stattgefunden haben, in denen die Absicht geäußert wurde, gemeinsam etwas zu tun. In den darauf folgenden Jahren wurden eher die Unterschiede als die Gemeinsamkeiten manifestiert. Deswegen ist nichts zustande gekommen. Das muss man auch einmal klar feststellen.
Im Übrigen ist es so gewesen, dass sowohl SachsenAnhalt als auch Niedersachsen SPD-Regierungen hatten. Sie hätten es also machen können. Jetzt haben wir die umgekehrte Konstellation und jetzt ist der Prozess beschleunigt worden.
- Durch die Konstellation, die wir nun Gott sei Dank haben. - Deswegen kann man nicht sagen, der Zeitplan werde nicht eingehalten. Vielmehr muss man sagen: Sachsen-Anhalt hat mächtig Druck gemacht und Sachsen-Anhalt hat das auf den Weg gebracht, was vorher acht Jahre lang nicht gemacht worden ist. - Vielen Dank.
Danke sehr. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/2257 ein. Einer Überweisung an sich stand nichts im Wege. Es wurde eine Überweisung in den Ausschuss für Umwelt beantragt. Gibt es weitere Anträge? - Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir ab. Wer ist für eine Überweisung in den Umweltausschuss? - Das ist einvernehmlich so beschlossen.
Wer ist für eine Überweisung in den für Raumordnung zuständigen Ausschuss? - Die PDS-Fraktion. Wer ist dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Die SPD-Fraktion enthält sich der Stimme. Damit ist die Überweisung in den Raumordnungsausschuss abgelehnt worden.
Wir schließen den Tagesordnungspunkt 15 ab. Wir sind noch nicht ganz am Ende. Wir wollen noch den Tagesordnungspunkt 19, zu dem keine Debatte vereinbart worden ist, behandeln.
Die erste Beratung fand in der 29. Sitzung des Landtages am 20. November 2003 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Wolpert. Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Keine Angst, ich versuche, es schnell zu machen.
Der Landtag hat den Antrag der PDS-Fraktion in der Drs. 4/1138 in der 29. Sitzung am 20. November 2003 beraten und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verfassung sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales überwiesen.
Auslöser dieses Antrags ist ein Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts, der im November 2003 im Ergebnis des Berichts der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Betreuungsrecht“ von den Ländern in den Bundesrat eingebracht wurde. Die angestrebte Gesetzesänderung ist vor allem auf gestiegene Kosten für die Justizhaushalte im Zusammenhang mit der Betreuung zurückzuführen.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat den Antrag der Fraktion der PDS erstmals in der Sitzung am 10. Dezember 2003 beraten und sich darauf verständigt, eine Anhörung unter Beteiligung des mitberatenden Ausschusses für Gesundheit und Soziales durchzuführen. In einer weiteren Sitzung am 21. Januar 2004 wurde die
Nach der Anhörung von Sachverständigen, Vereinen und Verbänden erarbeitete der Ausschuss für Recht und Verfassung in der Sitzung am 24. März 2004 eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss. Dem mitberatenden Ausschuss wurde mehrheitlich empfohlen, den Antrag zur Zukunft des Betreuungsrechts abzulehnen, weil nicht die Notwendigkeit gesehen wurde, die Landesregierung aufzufordern, im Sinne des Antrags tätig zu werden.
Der mitberatende Ausschuss für Gesundheit und Soziales kam im Ergebnis seiner Beratung am 15. April 2004 überein, den Antrag bzw. die vorläufige Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses ruhen zu lassen, weil sich der Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts im Gesetzgebungsverfahren des Bundestages befand und dieser beabsichtigte, eine Anhörung von Sachverständigen durchzuführen. Es wurde empfohlen, zunächst die Ergebnisse der Anhörung der Sachverständigen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene abzuwarten.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in seiner darauf folgenden Sitzung am 21. April 2004 fraktionsübergreifend dem Verfahrensvorschlag des mitberatenden Ausschusses angeschlossen.
Das Zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz wurde am 18. Februar 2005 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 18. März 2005 zugestimmt. Dabei sind gegenüber dem ursprünglich eingebrachten Entwurf einige Änderungen vorgenommen worden, die auch in dem Antrag der PDS-Fraktion angeregt worden waren.
Der mitberatende Ausschuss für Gesundheit und Soziales befasste sich in seiner Sitzung am 22. April 2005 erneut mit dem Antrag der PDS-Fraktion. Im Ergebnis der Beratung wurde dem federführenden Ausschuss für Recht und Verfassung empfohlen, den Antrag der Fraktion der PDS für erledigt zu erklären. Denn aus der Berichterstattung der Landesregierung wurde deutlich, dass sich das Land Sachsen-Anhalt im Bundesrat dafür eingesetzt hat, einzelnen Punkten des Antrags in der Drs. 4/1138 Rechnung zu tragen. Nach der Aussage der Landesregierung ist die unter Punkt 4 des Antrages aufgeführte Problematik des Konstrukts „gesetzliche Vertretungsmacht“ im Bundesrat nicht weiterverfolgt worden.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung folgte in der 41. Sitzung am 15. Juni 2005 mehrheitlich der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses und verabschiedete die Beschlussempfehlung an den Landtag, die Ihnen nun in der Drs. 4/2230 vorliegt.
Im Namen des Ausschusses bitte ich den Landtag, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Wolpert. - Es ist verabredet worden, keine Debatte zu führen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung in der Drs. 4/2230 ab, den Antrag in der Drs. 4/1138 für erledigt zu erklären. Wer stimmt dem zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei Stimmenthal
Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende am 61. Sitzung des Landtages angelangt. Die morgige 62. Sitzung beginnt - das möchte ich ausdrücklich betonen - schon um 9 Uhr. Wir beginnen wie vereinbart mit dem Tages