Protocol of the Session on March 4, 2005

Ziel des Gesetzentwurfs ist in erster Linie die Umsetzung von EU-Recht. So dient der Gesetzentwurf der landesrechtlichen Umsetzung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie der Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, bekannt auch als Wasserrahmenrichtlinie.

In der 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt am 29. September 2004 fand die Einbringung durch die Landesregierung statt. Der Ausschuss führte am 27. Oktober 2004 eine umfangreiche Anhörung von Verbänden, Institutionen und wissenschaftlichen Einrichtungen zum vorliegenden Gesetzentwurf durch. Zur Anhörung waren auch die mitberatenden Ausschüsse eingeladen worden. Die Anhörung wurde von 23 Interessenvertretungen genutzt.

Die weiteren Beratungen im Ausschuss fanden am 17. November 2004, am 19. Januar 2005 und am 9. Februar 2005 statt.

Zu der 36. Sitzung des Ausschusses am 17. November 2004 lagen dem Ausschuss eine Synopse sowie eine

erste Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte dar, dass nach seiner Meinung eine grundlegenden Überarbeitung des Wassergesetzes nötig sei. Niemand wisse heute, ob bei bestimmten Einzelfragen das Verwaltungsverfahrensgesetz oder das Wassergesetz angewendet werden müsse. Denn bestimmte Begriffe würden in beiden Gesetzen behandelt und im Wassergesetz werde immer wieder auf das Verwaltungsverfahrensgesetz Bezug genommen.

Angesichts der Vorgabe der Europäischen Union, die Wasserrahmenrichtlinie bis zum 22. Dezember 2003 umzusetzen, einigten sich die Ausschussmitglieder mehrheitlich darauf, keine weitere Verzögerung in der Beratung des Wassergesetzes zuzulassen, und lehnten einen Antrag der PDS-Fraktion, nicht den gesamten Gesetzentwurf zu verabschieden, bei 2 : 10 : 0 Stimmen ab. Stattdessen wurden der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und das zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt aufgefordert, ihre unterschiedlichen rechtlichen Auffassungen abzugleichen und dem Ausschuss ein beschlussreifes Ergebnis vorzulegen. Diesem Vorschlag wurde mit 7 : 2 : 0 Stimmen zugestimmt.

In der fortlaufenden Beratung des Gesetzentwurfs wurden die Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen, doch lediglich die CDU- und die FDP-Fraktion legten schriftlich formulierte Änderungsanträge zur Beratung vor. So wurde auf Vorschlag dieser Fraktionen das Tränken von Tieren an Tränken und Schwemmen mit 6 : 0 : 4 Stimmen wieder in den Gesetzentwurf aufgenommen.

(Zustimmung von Herrn Czeke, PDS)

Weitere kleinere Änderungen betrafen den § 79 - Benutzung zu Zwecken des Fischfangs - und die §§ 81, 82, 83, 84, 86, 91, 92 und 109 des Wassergesetzes, in denen der Begriff „Unternehmer“ durch den Begriff „Betreiber“ ausgetauscht wurde, sowie den § 105 - Unterhaltungsverbände -, der schon während der Anhörung zum Wassergesetz im öffentlichen Interesse stand. Die Koalitionsfraktionen beantragten deshalb, den Eigentümern von Grund und Boden eine stärkere rechtliche Stellung und ein Mitspracherecht in der Verbandsversammlung einzuräumen. Diesen Vorschlägen wurde mit 7 : 1 : 2 Stimmen zugestimmt.

Während der Beratung des § 105 wurde von der SPDFraktion mündlich beantragt, auf die Beitragsdifferenzierung, gegliedert nach Waldflächen, landwirtschaftlichen Nutzflächen und versiegelungsrelevanten Flächen, zu verzichten. Dieser Antrag wurde bei 3 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt.

Den mitberatenden Ausschüssen wurde das so geänderte Wassergesetz mit 7 : 2 : 0 Stimmen zur Annahme empfohlen.

Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs fand in der 41. Sitzung des Ausschusses am 9. Februar 2005 statt. Zu dieser Beratung lagen neben den Voten der mitberatenden Ausschüsse Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP, der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS vor.

Ebenso lagen die Ergebnisse der Erörterung zwischen dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und der Landesregierung vor. Im Ergebnis dieser Erörterung konnte größtenteils eine Einigung erreicht werden. Einige Punkte sind aber kontrovers geblieben, sodass sich der Aus

schuss die strittig gebliebenen Punkte noch einmal erläutern ließ und dann einzeln darüber abstimmte. Einzelheiten bitte ich dem Protokoll der 41. Sitzung zu entnehmen, da ich befürchte, sonst einen angemessenen zeitlichen Rahmen für meine Einbringung zu überschreiten.

Schwerpunkte während der abschließenden Gesetzesberatung bildeten der Hochwasserschutz, die Abwasserbeseitigung sowie wiederum die Beitragsbemessung bei Unterhaltungsverbänden.

Der Ausschuss für Umwelt stimmte dem Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 7 : 5 : 0 Stimmen zu. Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von der Regie- rungsbank)

Danke, Herr Hacke, für die Berichterstattung. - Wir treten in eine Debatte mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion ein. Als erster Debattenredner wird der Abgeordnete Herr Oleikiewitz für die SPD-Fraktion sprechen. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war kein Meisterstück, das Wassergesetz in der jetzt vorliegenden Fassung.

(Zustimmung von Herrn Doege, SPD, und von Herrn Czeke, PDS)

Das war ganz am Anfang ein Entwurf,

(Herr Gürth, CDU: Der ist modern und zukunfts- weisend, wollten Sie sagen!)

- ja, genau, Herr Gürth - der offensichtlich die notwendige Reifezeit nicht erreicht hat. Das war später ein Verfahren, bei dem man den Eindruck gewinnen musste, dass das Ganze wohl eher nicht zu den Lieblingsbeschäftigungen der Koalition zu zählen ist. Den Begriff „Flickschusterei“ will ich an dieser Stelle nicht in den Mund nehmen.

(Herr Bischoff, SPD, lacht - Herr Doege, SPD: Obwohl er zutrifft!)

Was war passiert? Die Novellierung des Wassergesetzes ist seit fast anderthalb Jahren überfällig. Will man also nicht in Gefahr geraten, seitens der EU-Kommission wegen der Terminüberschreitung zur Kasse gebeten zu werden, muss man sich also beeilen. Dass Zeitdruck allerdings nicht immer die Qualität der Arbeit fördert, zeigt eindrucksvoll der vorgelegte Gesetzentwurf.

(Zustimmung von Herrn Doege, SPD, und von Frau Fischer, Naumburg, SPD)

So wurde der Entwurf dann auch in der öffentlichen Diskussion ziemlich zerrissen.

Der GBD hatte in seiner Zuarbeit für den Ausschuss ein umfangreiches Papier vorgelegt, in dem in fast 60 Punkten Mängel an diesem Gesetz festgestellt wurden, verfassungsrechtliche Mängel, die auch mit dem heute vorliegenden Entwurf noch nicht ausgeräumt worden sind.

Zwischen dem GBD und dem Ministerium gab es dann auch langwierige Beratungen und Abstimmungen, um dieses GBD-Papier so weit wie möglich abzuarbeiten.

Das ist dann auch in einer Vielzahl von Punkten gelungen. Es sind aber immer noch 25 Punkte übrig geblieben, die strittig waren. Das ist für ein Gesetz, das beschlossen werden soll, schon ein Problem. So sehe ich das jedenfalls für die SPD-Fraktion.

Würden Sie eine Zwischenfrage beantworten?

Bitte dann am Schluss, damit ich noch ein bisschen reden kann.

Okay. Zum Schluss.

Das Gesetz ist also in einer ganzen Reihe von Punkten nicht verfassungskonform. Es ist zu befürchten, dass das Verfassungsgericht, wenn es dann einmal näher draufschaut oder wenn jemand Klage führt, dieses Gesetz außer Kraft setzt, da es in verschiedenen Punkten eben nicht verfassungskonform ist. Das ist nicht gut. Das ist schade für ein Gesetz, das eigentlich zukunftsweisend, Herr Gürth, und zukunftsorientiert sein sollte.

(Herr Daldrup, CDU: Ist es!)

So viel an dieser Stelle zur Zukunftsfähigkeit.

Der GBD hat, wie gesagt, von Anfang an bezweifelt, dass der Gesetzentwurf den aktuellen Ansprüchen an ein solches Gesetz insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklung im europäischen Raum, in der Europäischen Union entspricht. Er meinte auch, dass demnächst wohl schon wieder eine Novellierung dieses Gesetzes notwendig werden würde. Das kommt mir vor, als würde man ein altes Auto in die Werkstatt bringen und einen neuen Motor einbauen lassen - der Motor mag dann noch eine Weile halten, aber alles andere ist Hoffnung und Hypothese. Deswegen bin ich sehr irritiert darüber, dass man diesen Gesetzentwurf in der Fassung, wie er von der Mehrheit im Ausschuss beschlossen wurde, heute beschließen wird.

Ich komme zu einigen Detailproblemen. Während der Ausschussberatungen war zu beobachten, wie erstaunlich geschickt sich die Landesregierung windet, wenn es um die Umsetzung von Bundesrecht in Landesrecht geht. Einerseits wurden Formulierungen des Bundesgesetzgebers eins zu eins übernommen, obwohl es Aufforderungen zur Ausgestaltung innerhalb dieses Verfahrens gegeben hat, andererseits wurden Vorgaben, die wirklich hätten übernommen werden sollen, sinnentstellend aufgenommen oder in ihrer Reihenfolge verändert. Ein solches Vorgehen erscheint mir nicht ganz sachgerecht, um nicht zu sagen abenteuerlich.

(Zustimmung von Frau Fischer, Naumburg, SPD)

Wir können froh sein, dass das Bundesrecht über dem Landesrecht steht, sonst würden wir im Hinblick auf die Durchsetzung europäischen Rechts in Sachsen-Anhalt in eine enorme Schieflage kommen.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich sehe, meine Zeit läuft ab, jedenfalls die für meinen Redebeitrag. Ich habe mir noch eine ganze Reihe von Detailproblemen notiert - Ausführungen dazu erspare ich mir jetzt.

Ich möchte allerdings zu einem Paragrafen, über den wir im Ausschuss nicht weiter debattiert haben, einen Änderungsantrag einbringen - mündlich, wenn das möglich ist, Frau Präsidentin. Es geht um § 94.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sah vor, in § 94 Abs. 2 folgenden Satz 3 anzufügen:

„In Gewässerschonstreifen ist eine Umwandlung bestehender Ackerflächen in Grünland anzustreben.“

Diese Formulierung ist dann jedoch nicht weiter verfolgt worden und wurde im Ausschuss nicht behandelt. Ich bin der Auffassung, dass gerade der Schutz solcher Flächen - deswegen heißen sie auch Wasserschonstreifen bzw. Wasserschutzstreifen - enorm wichtig ist.

(Zustimmung von Herrn Dr. Püchel, SPD)

Wenn man einmal durch die Gegend läuft, kann man sehen, dass zum Beispiel an der Bode, in Etgersleben bei Herrn Püchel, von unseren hochverehrten Kollegen Landwirten bis - so kann man fast sagen - an das Ufer herangepflügt wird. Das kann natürlich nicht im Sinne des Erfinders sein. Es gibt immer noch die Regelung, dass bei Gewässern erster Ordnung ein Schutzstreifen von 10 m und bei Gewässern zweiter Ordnung ein Schutzstreifen von 5 m einzuhalten ist, um zu verhindern, dass dort bestimmte Schadstoffe eingetragen werden.

Ich denke, die ursprüngliche Intention der Landesregierung, nämlich dafür zu sorgen, dass, wenn es möglich ist, Ackerflächen in diesem Bereich in Grünland umgewandelt werden, sollte in die Novelle zum Wassergesetz übernommen werden. Das war eine gute Idee, die am Anfang in dem Gesetzentwurf enthalten war. Diese möchte ich nun wieder aufleben lassen. Ich stelle diesen Antrag mündlich. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

(Zustimmung bei der SPD und bei der PDS)

Herr Oleikiewitz, Sie haben unsere Aufmerksamkeit fast zwei Minuten länger gehabt. Das ist natürlich die Grenze der Belastbarkeit.