Darüber, über alle Unterstützungsleistungen des Landes zur Errichtung des neuen Luftdrehkreuzes und über die notwendigen Abstimmungsprozesse mit der Landesregierung des Freistaates Sachsen unter Berücksichtigung raumordnerischer Entwicklungen und erforderlicher Infrastrukturmaßnahmen sowie Sicherstellung des Lärmschutzes, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausbau der südlichen Landebahn, soll die Landesregierung in den betreffenden Ausschüssen berichten und damit das Parlament regelmäßig und eng einbeziehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon viel zu der Ansiedlung gesagt worden. Ob alle Daten belastbar sein werden, wird die Zukunft zeigen.
Auch die SPD-Fraktion ist sehr froh darüber, dass das Ringen um die Ansiedlung des neuen interkontinentalen DHL-Luftdrehkreuzes für Mitteldeutschland seit Anfang November des vorigen Jahres entschieden ist. Wir begrüßen deshalb ebenfalls die vom Grundsatz her nun gesicherte Ansiedlung im Sinne des vorliegenden CDUFDP-Antrages und fordern ebenfalls die Landesregierung auf, alle zur weiteren Standortsicherung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Dass wir diese Aufforderung formulieren, ist sicherlich selbstverständlich. Es hat uns etwas gewundert, dass eine die Landesregierung tragende Koalition dies fast drei Monate nach der Bekanntgabe tun musste. Das ist schon etwas verwunderlich, zumal der zuständige Minister damals sofort zustimmend reagiert hat und ein deutliches Bekenntnis für den Standort abgegeben hat.
(Zuruf von Minister Herrn Dr. Daehre - Herr Gürth, CDU: Wir wollten der Opposition die Chance ge- ben, das zu machen!)
Meine Damen und Herren! Wenn nun darüber hinaus noch von der eigenen Koalition gefordert wird, über die
Maßnahmen und Verhandlungen in den zuständigen Ausschüssen zu berichten, nachdem der Prozess dort bereits begonnen hat - wir haben uns am 26. November 2004 schon in einer ersten Berichterstattung von der Landesregierung über den aktuellen Stand informieren lassen und haben vereinbart, dass wir in eine laufende Berichterstattung einmünden -, dann verwundert das natürlich umso mehr.
Wir als SPD werfen der Landesregierung des Öfteren auf verschiedenen Politikfeldern fehlende Zukunftsfähigkeit und auch Informationsübermittlungsdefizite vor,
Bei der Information, der Berichterstattung allein sollte es nicht bleiben. Wir sind für eine Ansiedlungsoffensive Logistik für diesen mitteldeutschen Raum und begrüßen, dass unser Europaabgeordneter, Herr Stockmann, dies von sich aus auch angeregt hat. Wir fordern die Landesregierung auf, sich in geeigneter Weise aktiv in diese Thematik mit einzubringen.
Meine Damen und Herren! Dass sich von diesem Standort Halle/Leipzig leistungsfähige Transportketten per Bahn oder über den eigenen Autobahnanschluss ergeben müssen, darüber ist hier schon Verschiedenes gehört worden. Auch wir in Sachsen-Anhalt sind gefragt. Der Nahraum wird erhebliche beschäftigungspolitische Wirkungen erfahren. Die Initiative meines Kollegen Felke und die Erwartungshaltung zum Raum Halle dürften Ihnen noch im Ohr sein. Er hat deutlich auf den Waggonbaustandort Ammendorf orientiert. Auch hier sind Aktivitäten denkbar.
Besondere Landesaktivitäten und die Benennung eines besonderen Verantwortlichen von der Landesregierung auf der Ebene eines Staatssekretärs wäre eventuell wünschenswert, damit die örtliche Wirtschaft und die Kommunen nach Möglichkeit einen Ansprechpartner haben. Dies sollte vielleicht überlegt werden. Wir würden jedenfalls darauf orientieren. Informationen und Bekenntnisse allein reichen nicht, aktives Handeln ist gefragt. Wir werden dem vorliegenden Antrag unsere Zustimmung geben und sehen der beantragten Unterrichtung im Ausschuss und den Aktivitäten der Landesregierung voller Erwartung entgegen. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit außerordentlicher Freude, sehr geehrter Herr Sachse, nehmen wir als CDU-Fraktion zur Kenntnis, wie positiv Sie der geleisteten Arbeit unseres Verkehrsministers und somit unserer Landesregierung entgegenstehen. - Nicht entgegenstehen - Entschuldigung -: beistehen. Streichen Sie das bitte aus dem Protokoll. Beistehen.
Es tut gut, sehr geehrter Herr Sachse, dass Sie als Verkehrspolitiker - auch schon vergangener Legislaturperioden - der großen Volkspartei SPD die Politik unseres Ministers für unser Land und unsere Region unterstützen.
Das alles, sehr geehrter Herr Sachse, schließt natürlich eines nicht aus, nämlich dass wir uns als Landtag selbstverständlich damit befassen, denn ein Landtagsbeschluss, zu dem sich alle Fraktionen und Wahlkreisabgeordneten in der Diskussion wiederfinden können, wird durch ein Ministerwort nicht ersetzbar sein.
Die Ausschussarbeit können wir heute nicht vorwegnehmen. Ich würde gern auf einiges schon jetzt antworten. Das heben wir uns für die Ausschussarbeit auf. Ihre Fragen, die, wie es Ihre Art ist, intellektuell sehr gut formuliert sind, zeigen, Sie haben sich damit beschäftigt und werden die Diskussion hervorragend voranbringen. Und Ihre Vertreter bei uns im Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, wie zum Beispiel der sehr geehrte Herr Kasten, der auf das Problem der Deutschen Bahn AG schon aufmerksam gemacht hat, werden unsere Arbeit im Ausschuss unterstützen. Ich bitte Sie, Ihre Zustimmung zu geben. - Danke.
Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen worden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Der islamistische Terrorismus unterscheidet sich grundlegend von dem, was wir bisher kannten. Er richtet sich nicht, wie seinerzeit der RAF-Terrorismus, gegen herausragende Exponenten von Staat und Wirtschaft,
sondern gegen jedermann. Die Zahl der Opfer und die Wahl der Mittel belegen die Skrupellosigkeit der Täter. Weder der Ort des nächsten Anschlags noch die Art der Begehensweise sind vorhersehbar. Fest steht für mich nur, dass staatliches Handeln zur präventiven Gefahrenabwehr unverzichtbar ist.“
Ich bitte um Nachsicht dafür, dass ich mich eben ausnahmsweise selbst zitiert habe aus der Einbringungsrede zum SPD-Entwurf eines Gesetzes zur Rasterfahndung
bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus am 18. Juli 2002. Ich will damit nur zum Ausdruck bringen, das Ob bei der Terrorismusbekämpfung steht auch heute nicht infrage.
Es geht mir um das Wie bei der Terrorismusbekämpfung. Lassen Sie mich dazu ein weiteres Zitat anführen, und zwar aus der Rede des FDP-Bundestagsabgeordneten Dr. Max Stadler in der Bundestagsdebatte vom 22. Oktober 2004. Dort stand ein Antrag der Fraktion von CDU/CSU zu einem gemeinsamen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung von Polizei und Verfassungsschutz auf der Tagesordnung. Herr Dr. Stadler von der FDPFraktion führte dazu im Bundestag aus:
„Es muss möglich sein, der terroristischen Bedrohung auch unter Wahrung der rechtsstaatlichen Grundsätze - dazu gehört das Trennungsprinzip - Widerstand zu leisten. Es geht schließlich nicht um Organisationsfragen, sondern um die Wahrung von Grundrechten. Wir müssen im Plenum keine langen Debatten mehr darüber führen, wann der große Lauschangriff zulässig ist und unter welchen Voraussetzungen Telefonüberwachungen stattfinden können, wenn sowieso jede Behörde ohne Beachtung dieser Voraussetzungen jede Information erhalten könnte.“
Meine Damen und Herren! Worum geht es beim Trennungsgebot, welche Geschichte und welche Verbindlichkeit hat dieses Trennungsgebot? Historisch geht das Trennungsgebot auf die Erfahrungen mit der Geheimen Staatspolizei während der NS-Diktatur zurück. Die Gestapo hatte polizeiliche Befugnisse und sie durfte geheimdienstliche Arbeitsmethoden anwenden. Aus der Kombination von beidem ergab sich ihre besondere Machtfülle. Ich sage damit nicht, dass jemand, der diese Machtfülle hat, sie auch missbraucht. Aber die historische Erfahrung zeigt doch, dass das passiert.
Das Trennungsgebot, meine Damen und Herren, dient vor diesem Hintergrund dem Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte der Bürger. Nach dem Ende der NSDiktatur haben die drei Militärgouverneure der Westalliierten am 14. April 1949 einen so genannten Polizeibrief verfasst. Sie forderten, dass in Deutschland keine politische Polizei mehr entstehen dürfe. Es ist in der Literatur umstritten, inwieweit diese Forderung der Militärgouverneure bei der Ausgestaltung des Grundgesetzes Berücksichtigung gefunden hat, inwieweit sie also Verfassungsrang hat.
Jedenfalls ist dies einfachgesetzlich geschehen. In § 3 Abs. 2 des Verfassungsschutzgesetzes vom 27. September 1950 wurde festgelegt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz einer Polizeidienststelle nicht angegliedert werden darf. Die Verfassungsschutzgesetze der Bundesländer enthalten entsprechende Festlegungen.
So heißt es in § 2 Abs. 2 des Verfassungsschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, dass die für den Verfassungsschutz zuständige Abteilung im Ministerium des Innern ihre Aufgaben gesondert von der Polizeiorganisation wahrnimmt.