Frank Scheurell
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Sehr geehrter Herr Präsident! In der Kürze liegt die Würze. - Die Lutherstadt Wittenberg wird auch in Zukunft * Das Abstimmungsverhalten der Mitglieder des Landtags ist der dem Stenografischen Bericht als Anlage 2 beigefügten Übersicht zu entnehmen.
weltweit für unser Bundesland werben. Wir können froh sein, dass uns zumindest heute die Träume der progressiven Kräfte von Großkreisen erspart geblieben sind. - Danke.
Sehr geehrte Frau Dr. Paschke! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Pläne des Luftfrachtdienstleisters DHL, am Standort Halle/Leipzig ein internationales Drehkreuz für den Postfrachtversand zu entwickeln, haben nicht nur in unserem Bundesland Sachsen-Anhalt und in unserer Region Mitteldeutschland, nein, europaweit für Aufsehen gesorgt. Wenn die Express- und Logistiktochter der Deutschen Post ihre Pläne in die Realität umsetzt, dann stellt dies einen Quantensprung für die Wirtschaft in Mitteldeutschland dar.
Die von der Presse in diesem Zusammenhang genannten Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Medienberichten zufolge will die DHL 300 Millionen € am neuen Standort investieren. 10 000 Arbeitsplätze könnten als Folge bis 2012 entstehen. Kein Wunder, dass eine solch bedeutende Investition Presse und Bürger viel über mögliche neue Arbeitsplätze, Investitionssummen, Chancen und Herausforderungen für unsere Region, ein Kernland der deutschen Industrie und der Luftverkehrsgeschichte, spekulieren lässt.
Wir als Parlamentarier brauchen aber auch belastbare Aussagen von offizieller Seite und wollen darüber hinaus ein Signal an Investoren und Bürger aussenden. Grund genug für die Koalitionsfraktionen der CDU und der FDP, den Landtag in einem Antrag zu einem klaren Bekenntnis für den mitteldeutschen Flughafen Halle/Leipzig und das mögliche internationale Drehkreuz aufzufordern. Es ist außerdem Zeit für ein sachliches Ausloten der Chancen unserer Region unter Einbeziehung des Parlaments.
Wir wollen Bürger und Mandatsträger einbinden in einen Prozess, den Standort Halle/Leipzig zu der Größe hinzuführen, die er in der deutschen Luftfahrtgeschichte lange Jahre innehatte. Im Jahr 1927 als Großflughafen für Halle und Leipzig angelegt, wurde er rasch zu einem der wichtigsten Landeplätze in ganz Deutschland. Der Zweite Weltkrieg und die Sonderentwicklung Mitteldeutsch
lands in der damaligen DDR haben dazu geführt, dass der Schkeuditzer Flughafen von den großen Strömen des internationalen Flugverkehrs abgeschnitten blieb. Dies kann und dies wird sich jetzt ändern.
Auch Vertreter unseres Hohen Hauses haben bereits Vorschläge gemacht, wie die mögliche Ansiedlung von DHL begleitet werden kann oder welche Chancen dies für bestehende Unternehmen in unserem Land Sachsen-Anhalt mit sich bringt. Ich erinnere an die Vorschläge unseres Verkehrsministers Dr. Karl-Heinz Daehre, das Verkehrskonzept „Olympia 2012“ zu reaktivieren und die Autobahn A 14 zwischen dem Schkeuditzer Kreuz und der Stadt Halle sechsspurig und die Bundesstraße B 6n zügig bis zum Anschluss an die A 9 auszubauen. Der sehr geehrte Kollege Felke hat die Vermutung geäußert, dass die DHL-Investition noch einmal einen Lichtstrahl auf den Waggonbau Halle-Ammendorf werfen könnte.
Wir wollen wissen, welche konkreten Maßnahmen die Landesregierung für die finanzielle Untersetzung der Kapitalerhöhung hinsichtlich des Anteils des Landes Sachsen-Anhalt an der Mitteldeutschen Flughafen AG plant. Hierzu soll im Ausschuss für Finanzen berichtet werden.
Über die notwendigen Abstimmungsprozesse mit der Regierung des Freistaates Sachsen unter Berücksichtigung raumordnerischer Entwicklungen und erforderlicher Infrastrukturmaßnahmen sowie des Lärmschutzes sollen die Ausschüsse für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie für Umwelt unterrichtet werden. Die Ausschüsse für Wirtschaft und Arbeit sowie für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sollen über alle Unterstützungsleistungen unseres Landes zur Errichtung dieses Drehkreuzes unterrichtet werden.
Mir ist bewusst, dass wir im Landtag schon eine Debatte über den Flughafen Halle/Leipzig geführt haben. Der Antrag der PDS-Fraktion „Flughafenholding Leipzig-HalleDresden stärken“ sowie der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der CDU und der FDP, beraten am 17. Juni 2004 im Parlament, hatten jedoch einen ganz anderen Ausgangspunkt. Anlass war unter anderem das Scheitern der Projektgesellschaft für den Stendaler Flughafen nahe Buchholz. Mit der Entscheidung von DHL hat die Diskussion jedoch eine neue Qualität erhalten, auf die wir nun angemessen und umfassend eingehen wollen.
Gleichzeitig möchte ich noch einmal an das Luftverkehrskonzept der Landesregierung erinnern, in dem sie sich auch für eine Konzentration auf den Flughafen Halle/Leipzig ausspricht. Ich denke, unsere Regierung und wir als Parlament sind gut gerüstet, das Projekt voranzutreiben und zu begleiten sowie eine umfassende, alle Aspekte dieses Projekts berücksichtigende Diskussion zu führen.
Ich bedanke mich bei Ihnen und bitte um die Annahme unseres Antrags. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit außerordentlicher Freude, sehr geehrter Herr Sachse, nehmen wir als CDU-Fraktion zur Kenntnis, wie positiv Sie der geleisteten Arbeit unseres Verkehrsministers und somit unserer Landesregierung entgegenstehen. - Nicht entgegenstehen - Entschuldigung -: beistehen. Streichen Sie das bitte aus dem Protokoll. Beistehen.
Ich entschuldige mich für diesen Lapsus.
Es tut gut, sehr geehrter Herr Sachse, dass Sie als Verkehrspolitiker - auch schon vergangener Legislaturperioden - der großen Volkspartei SPD die Politik unseres Ministers für unser Land und unsere Region unterstützen.
- Das habe ich nicht nötig, sehr geehrter Herr Minister.
Aber er gehört ja schließlich unserer Fraktion an.
Das alles, sehr geehrter Herr Sachse, schließt natürlich eines nicht aus, nämlich dass wir uns als Landtag selbstverständlich damit befassen, denn ein Landtagsbeschluss, zu dem sich alle Fraktionen und Wahlkreisabgeordneten in der Diskussion wiederfinden können, wird durch ein Ministerwort nicht ersetzbar sein.
Deshalb, sehr geehrter Herr Dr. Thiel, fand ich Ihre vier Fragen vortrefflich.
Die Ausschussarbeit können wir heute nicht vorwegnehmen. Ich würde gern auf einiges schon jetzt antworten. Das heben wir uns für die Ausschussarbeit auf. Ihre Fragen, die, wie es Ihre Art ist, intellektuell sehr gut formuliert sind, zeigen, Sie haben sich damit beschäftigt und werden die Diskussion hervorragend voranbringen. Und Ihre Vertreter bei uns im Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, wie zum Beispiel der sehr geehrte Herr Kasten, der auf das Problem der Deutschen Bahn AG schon aufmerksam gemacht hat, werden unsere Arbeit im Ausschuss unterstützen. Ich bitte Sie, Ihre Zustimmung zu geben. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe Ihnen eine persönliche Erklärung und Mitteilung zu machen. Ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich heute vor dem Amtsgericht Wittenberg wegen des Straftatbestandes des Diebstahls eines geringwertigen Wirtschaftsgutes für schuldig befunden wurde. Ich habe mir nichts strafrechtlich Relevantes vorzuwerfen. Ich möchte Ihnen, allen Abgeordneten aller Fraktionen, danken, die sich während der Zeit des Ermittlungsverfahrens gegen mich mir gegenüber sehr kollegial und sehr aufmunternd, ja sogar bestärkend in der Art und Weise, wie ich mit diesem Vorwurf umgehe, verhalten haben.
Es ist so, dass heute vor Gericht zweifelsfrei bewiesen wurde, dass ich einen gleichen Gegenstand mit in den Markt genommen habe und die Inventur ergeben hat, dass ein Gegenstand gleicher Qualität, Form und Güte zu viel im Bestand war. Dennoch wurde ich für schuldig befunden. Mir hat ein Irrtum zum Nachteil gereicht, und zwar der Irrtum dessen, ob ich nun den gleichen, mitgebrachten oder einen anderen, mir nicht gehörenden Multifunktionsbauschlüssel an mich genommen und mitgenommen habe.
Ich habe keinen Wert darauf gelegt, eine solche Schlüsselposition in unserem Bundesland einzunehmen. Mein Rechtsbeistand und ich haben uns dahin gehend beraten, dass ich gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen werde. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident Spotka! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Um es vorwegzunehmen: Ich bin dafür, die oben genannten Anträge für erledigt zu erklären, weil sie einfach erledigt sind. Wegen der neuen steuergesetzlichen Regelungen in den USA ist es nicht mehr erforderlich, darüber zu streiten, ob Cross-BorderLeasing-Verträge für deutsche Kommunen erlaubt sein sollten oder nicht.
Die Begründung in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen ist allerdings falsch. Durch das In-Kraft-Treten des „American Job Creation Act of 2004“ sind Cross-Border-Leasing-Verträge nicht verboten worden. Ihnen wird ab dem 12. März 2004 nur die steuerliche Anerkennung versagt. Das ist ein großer, aber doch entscheidender Unterschied.
Natürlich wird niemand mehr solche Verträge abschließen, wenn die steuerlichen Vorteile nicht mehr anerkannt werden. Damit ist dieses Kapitel steuerinduzierter grenzüberschreitender Finanzierungen mit den USA abgeschlossen. Sehen Sie, um es auf den Nenner zu bringen: Es wird doch auch später niemand auf den Wunsch verzichten, ein Eigenheim zu errichten, nur weil der Vorteil der Zulage entfällt.
Aber gestatten Sie mir an dieser Stelle einen Rückblick. Insgesamt wurden in den letzten Jahren ca. 200 solcher Verträge mit deutschen Kommunen und kommunalen Unternehmen abgeschlossen. Die Kommunen und kommunalen Unternehmen konnten hieraus einen finanziellen Vorteil von mehreren Hundert Millionen Euro verbuchen. Natürlich gibt es wie bei jeder Finanzierung dieser Art eine ganze Reihe von Verpflichtungen und auch eine ganze Reihe von Risiken. Die deutschen Kommunen und kommunalen Unternehmen haben aber offensichtlich die komplexen Vertragswerke gut beherrscht und konnten bisher alle Verpflichtungen erfüllen.
Es gibt bis heute keinen einzigen Fall, in dem durch Verschulden einer deutschen Kommune oder auch anderweitig das Vertragsverhältnis gestört wurde. Aus meiner Sicht gab es aus deutscher Sicht auch nie einen Grund, Cross-Border-Leasing-Verträge zu verbieten. Ich verweise an dieser Stelle auf meine Ausführungen vom 10. April 2003 zu diesem Thema und den Dialog zwischen der sehr geehrten Frau Dr. Weiher und mir, die ich Ihnen
auch gern, wenn Sie es wünschen, noch einmal schriftlich zur Verfügung stellen kann.
Die deutsche Seite jedenfalls hat vom steuerlichen Gestaltungsspielraum des US-Steuerrechts erheblich profitiert. Die Verpflichtungen waren erfüllbar und die Risiken beherrschbar.
Am Beispiel meiner Heimatstadt, der Lutherstadt Wittenberg, und hier des Entwässerungsbetriebes kann ich Ihnen sagen, dass wir, so der Stadtrat es demnächst beschließen wird, zum 1. Januar 2005 die Abwassergebühren jetzt schon zum zweiten Mal in Folge senken werden. Dieser Vorteil für die Bürger und das Gewerbe unserer Stadt wäre ohne dieses abgeschlossene CrossBorder-Leasing-Geschäft nicht möglich gewesen.
Um Ihnen die Zahlen für Wittenberg - dabei habe ich mitgewirkt - ganz kurz zu vergegenwärtigen: Es ist so, dass wir im Jahr 2000 einen Barwertvorteil von insgesamt 8,8 Millionen € erhalten haben. Rechnet man den Zinsgewinn für unsere Kommune hinzu, beläuft sich der Vorteil für unsere Stadt auf 10,5 Millionen €. Das ist schon erwähnenswert.
Dann bitte ich all diejenigen, die das ablehnen, die Kreativität der Kommunalparlamente, die Kreativität von kommunalen Unternehmen, sich Geld über die normalen Finanzierungswege zu beschaffen, auch zu unterstützen und zu sagen, woher sie denn das Geld für die Erledigung ihrer Pflichtaufgaben fürderhin nehmen sollen. Denn, meine Damen und Herren, solange in den Kommunen eine angespannte Haushaltslage vorherrscht, wird es so sein, dass Kommunen und ausländische Banken oder Investoren nach neuen Möglichkeiten suchen und diese auch finden werden.
Ich komme zum Schluss. Ich bin zwar dafür, die oben genannten Anträge durch den Landtag abzulehnen. Wenn aber jetzt vorgeschlagen wird, die Anträge für erledigt zu erklären, kann ich mich damit auch einverstanden erklären. In beiden Fällen werden wir uns mit dem Thema Cross-Border-Leasing nicht mehr zu beschäftigen haben.
Jedoch ist unsere Kommune, die damit schon positive Erfahrungen gesammelt hat, bereits von Finanzexperten angeschrieben worden. Uns ist ein großer Strauß von neuen Möglichkeiten aufgezeigt worden, wie wir für unsere Kommune, für unsere Bürger wieder günstig zu Geld kommen können. Ich würde es begrüßen, wenn das Parlament die kommunalen Betriebe und die Kommunen in der Gangart unterstützt, zusätzlich Geld für unsere deutschen Kommunen zu akquirieren. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Cross-Border-Leasing-Transaktionen stehen derzeit stark in der öffentlichen Diskussion. Das verwundert auch nicht besonders, sind es doch
Transaktionen, die in ihrer Komplexität deutlich über das hinausgehen, was Kommunen sonst als Tagesgeschäft betreiben.
Viele Sonderfinanzierungsformen wie Leasing, Mietkauf, Sale-and-lease-back-Geschäfte oder die im Cross-Border-Leasing zusammengefassten grenzüberschreitenden Finanzierungen wie Lease-in/Lease-out- oder Leaseto-Service-Contract-Strukturen und auch verschiedene Finanzderivate wurden von der privaten Wirtschaft entwickelt. Ziel war es, jeweils für ein bestimmtes Vorhaben die bestmögliche Finanzierungsform zu finden.
Auch die Kommunen sind verpflichtet, für ihre Vorhaben die für ihre Bürger günstigste Finanzierungsform zu wählen. Sie sind hierbei berechtigt und vielleicht sogar verpflichtet, nach Abwägung aller Risiken auf die genannten Sonderfinanzierungsformen zurückzugreifen. Die Anzahl der durch Sonderfinanzierung finanzierten Maßnahmen der Kommunen in Deutschland dürfte kaum abzuschätzen sein. Allein beim Cross-Border-Leasing gibt es in Deutschland etwa 150 bis 180 erfolgreich durchgeführte Transaktionen.
Die Gegner von CBL beschäftigen sich meist nicht mit den anderen Sonderfinanzierungsformen, obwohl diese ebenfalls in der Regel auf die Erlangung eines steuerlichen Vorteils abzielen. Beim CBL wird nach Meinung der Gegner eine Reihe von Risiken eingegangen, die nicht beherrschbar seien. Es wird zum Beispiel die große Anzahl von Verträgen kritisiert und dass diese in englischer Sprache abgefasst seien. Hierzu ist zu bemerken, dass eine CBL-Transaktion aus ca. 60 bis 70 Einzeldokumenten besteht. 20 bis 25 davon sind auch Verträge, wobei etwa vier dieser Verträge das eigentliche Gerüst des Vertragswerkes bilden. Die übrigen Dokumente stellen kleinere ergänzende Vereinbarungen dar, die zudem rein technischen Charakter haben.
Beispielsweise hat sich in der Lutherstadt Wittenberg auf Antrag der dortigen PDS-Fraktion der Rechtsanwalt Herr Dr. Schacht die Verträge im Nachhinein angesehen und sich ohne vorherige Kenntnis der Verträge alle wesentlichen Vertragsbedingungen innerhalb von zwei mal zwei Stunden Lesezeit selbst erlesen.
Von einer unüberblickbaren Komplexität kann also keine Rede sein.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich schon mehrfach mit Cross-Border-Leasing-Verträgen beschäftigt. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Böhmer in Drs. 3/483 vom 23. Oktober 1998 und in der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Gärtner in Drs. 3/5393 vom 11. März 2002 ist jeweils unter anderem festgestellt worden, dass CrossBorder-Leasing-Verträge nicht der kommunalaufsichtlichen Genehmigung bedürfen. In der Praxis werden aber trotzdem regelmäßig Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörden für solche Geschäfte beantragt und auch erteilt. Die Genehmigung ist auch nicht zu versagen, da Cross-Border-Leasing-Geschäfte weder gegen deutsches noch gegen internationales Recht verstoßen.
Natürlich sind CBL-Geschäfte - wie im Übrigen alle Geschäfte - auch mit Risiken behaftet. Diese abzuwägen und im Wege der Verhandlung zu minimieren, ist Aufgabe der betroffenen Kommune. Nur die Kommune
selbst kann im Rahmen ihrer verfassungsmäßig garantierten Selbstverwaltung entscheiden, welche Risiken sie bereit ist einzugehen. Dabei ist allen Kommunen klar, dass diese Art der Sonderfinanzierung nicht die Lösung all ihrer Finanzprobleme bedeuten kann. Cross-BorderLeasing kann immer nur eine Ergänzung und Verbesserung vorhandener Finanzierung sein.
Die PDS-Fraktion möchte nun, dass Cross-Border-Leasing-Geschäfte in Sachsen-Anhalt verboten werden. Bei etwa 150 bis 180 in Deutschland durchgeführten CrossBorder-Leasing-Transaktionen ist bisher kein einziger Fall bekannt geworden, bei dem es zu einer Störung der Transaktion gekommen ist. Deutsche Kommunen haben auf diese Art und Weise mehrere Hundert Millionen Euro Gewinn verbucht.
Zum anderen ist es aber auch verfassungsrechtlich bedenklich, wenn nicht sogar unmöglich, Cross-BorderLeasing-Geschäfte zu verbieten. Ich verweise hier insbesondere auf die verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltung der Kommunen. Das Land hat nicht das Recht, ohne erkennbaren Grund die Entscheidungsfreiheit der Kommunen einzuschränken. Ein Verbot des Cross-Border-Leasing würde auch eine Diskriminierung der Rechtsordnung der Vereinigten Staaten von Amerika bedeuten, da hierdurch mittelbar US-amerikanische Marktteilnehmer erheblich benachteiligt würden.
Demnach verstößt ein Verbot des Cross-Border-Leasing unter anderem gegen zentrale Bestimmungen des Gesetzes zum Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Auch nach Bestimmungen des General Agreement on Trade in Services - GATS - ist ein Verbot des Cross-Border-Leasing nicht möglich. Im GATS haben sich die WTO-Mitgliedstaaten, auch Deutschland, verpflichtet, Dienstleistungsanbieter, auch Anbieter von Finanzdienstleistungen, aus anderen Mitgliedstaaten grundsätzlich in gleicher Weise zu behandeln wie inländische Anbieter.
In Bayern gibt es derzeit den Entwurf eines Gesetzes, welches CBL-Geschäfte für die bayerischen Kommunen verbieten soll. Dieser Entwurf wird zurzeit auf Verfassungskonformität geprüft. Führende Verfassungsrechtler haben bisher erhebliche Bedenken gegen ein solches Verbot angemeldet, insbesondere wegen des Verstoßes gegen die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen und wegen des Verstoßes gegen internationales Recht.
Auch die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat sich mit dem Schreiben vom 24. Januar 2003 zu CrossBorder-Leasing-Geschäften geäußert. Sie kommt in einem siebenseitigen Schreiben unter anderem zu dem Fazit - ich zitiere -:
„US-Cross-Border-Geschäfte können die kommunalen Haushalte um einige Millionen entlasten, bergen aber auch Risiken, die sorgfältig gegenüber dem kurzfristigen Vorteil abgewogen werden müssen.“
In der Verantwortung stehen hierbei die Kommunen, die im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts die Entscheidung über das Zustandekommen solcher Geschäfte treffen. Die Kommunalaufsicht ersetzt nicht das eigenverantwortliche Handeln der Kommune.
Auch wenn CBL-Geschäfte hochkomplex sind, sind sie sowohl nach deutschem als auch nach US-Recht legal. US-Fiskus und Gesetzgeber haben Kenntnis von den Geschäften und hätten es in der Hand, durch Änderungen ihren Steuerpflichtigen die Vorteile nicht mehr zugute kommen zu lassen. Von dieser Möglichkeit hat der amerikanische Staat bisher keinen Gebrauch gemacht - übrigens bewusst!
Zusammenfassend möchte ich, um zum Schluss zu kommen, sagen: Das Grundansinnen der PDS zur Unterbindung von Cross-Border-Leasing-Geschäften in SachsenAnhalt ist abzulehnen, die Behandlung im Finanzausschuss durchaus wünschenswert. Da es keinerlei negative Erfahrungen mit Cross-Border-Leasing-Geschäften in Deutschland gibt, ein freiwilliger Verzicht auf mögliche Finanzvorteile nicht sinnvoll ist, ein Verbot von CrossBorder-Leasing einen ungerechtfertigten Eingriff in das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Selbstverwaltung der Kommune darstellen würde, würde ein Verbot von Cross-Border-Leasing einen Bruch von völkerrechtlich verbindlichen bilateralen und multilateralen Verträgen darstellen. - Danke.
Selbstverständlich.
Dessen bin ich mir sehr bewusst, sehr geehrter Herr Bullerjahn. Sehen Sie, nicht alles wurde in Bayern erfunden. In Sachsen-Anhalt hat man nicht nur als Erstes Flugzeuge gebaut, von Sachsen-Anhalt in der Mitte Deutschlands ist auch so viel Gutes ausgegangen.
Daher sollten wir auf diese positiven Möglichkeiten, zu Geld zu kommen, nicht verzichten, sehr geehrter Herr Bullerjahn.
Einen Satz noch an die sehr geehrte Frau Dr. Weiher. Sie haben mich vorhin namentlich erwähnt. Wissen Sie, sehr geehrte Frau Doktor,
wenn ein Redebeitrag, den man in einem deutschen Fernsehsender als Interview abgibt, vollkommen aus dem Kontext heraus wiedergegeben wird, sehr geehrte Frau Doktor, ist das irgendwie nicht ganz in Ordnung.