die Verordnung des Ministers vom 1. November 2004? Wir machen am 3. November 2004 ein Gesetz, das besagt, Rodleben und Brambach gehen nach Dessau und nicht dahin, wohin sie eigentlich zugeordnet werden sollten. So weit, so gut.
Die Frage ist: Warum haben Sie nicht gleich Roßlau mit dazu genommen? Für Roßlau gibt es auch eine Option, einen Beschluss des Stadtrates. Es ist eindeutig beschlossen worden, sie wollen eine Fusion mit der Stadt
Warum sind die Eingemeindungsmöglichkeiten ausgebremst worden, die damals da waren und die von der Bevölkerung akzeptiert worden wären? Es ging darum, Rodleben mit Roßlau zusammenzuführen. - Weil sicherlich der Bürgermeister Meißner keine Lust hatte, nach Roßlau zu gehen. Es ging um Schulstandorte und andere Fragen.
Herr Kolze, jetzt haben wir in den letzten Tagen den Gesetzentwurf zur Frage der Stadt Gommern, Leitzkau, Ladeburg, Dornburg drin gehabt. - Alles nicht das Thema. Aber ich habe darauf hingewiesen: Gehen noch weitere Gemeinden raus, filetieren sie den Landkreis AnhaltZerbst. Nun sagen Sie mir einmal, welches kommunale Selbstverwaltungsrecht verfassungsrechtlich höherrangig ist, das der Gemeinde oder das eines Landkreises, der infolge einer ständigen Wegnahme von Territorium, von Leistungskraft nicht mehr in der Lage ist, die Vorhaltungen zu leisten, die er gemäß den Gesetzen und der Landesverfassung leisten muss. Das geht nicht auf.
Nicht umsonst, weil vorhin noch einmal die Frage kam, Dessau als kreisfreie Stadt sei so etwas von top aufgestellt, die Einwohnerzahl sei im Prinzip vollkommen unwichtig, man könne auch mit weniger als 80 000 oder 100 000 Einwohnern diese Verwaltungskraft bereithalten. Nun frage ich mich: Wenn das so einfach ist und alles so egal, warum hat dann gerade der Landkreistag bezogen auf die Leistungskraft der künftigen Landkreise die Bedingung aufgestellt, dass diese bezogen auf das Jahr 2015 dauerhaft 150 000 Einwohner aufweisen müssen?
Wenn das alles so nebenbei zu erreichen ist, dann wäre es gut. Natürlich können sie diese Forderung aufstellen. Aber ich sehe schon die Anmeldung der kreisfreien Stadt Dessau beim Bedarfsstock des Innenministers, da sie nicht mehr in der Lage ist, ihre Vorhaltepositionen im Bereich der Kultur, der Sportstätten und bei anderen regional bedeutsamen Aufgaben zu gewährleisten.
Noch ein letztes Wort zu der so genannten Freiheit, alles zu tun, was im Rahmen der Gesetze und der Meinungsbildung der Bevölkerung erlaubt ist. Herr Kolze, wenn das so ist, dann haben wir auch die Interessen der Landeshauptstadt Magdeburg zu berücksichtigen. Jetzt sage ich einmal, was der Stadtrat letztens für eine Option beraten hat: Wenn es nach dem Sinn des Stadtrates ginge, würden die Städte Haldensleben, Wolmirstedt, Schönebeck und die Gemeinden Barleben und Meitzendorf eingemeindet werden. Dann haben wir eine fast so große Stadtstruktur wie der ehemalige Regierungsbezirk Magdeburg. Dann hätten wir eine hervorragende landesordnerische und raumordnerische Situation. Dann wäre das im Landesinteresse de facto nicht mehr auszuhalten.
Die PDS-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir bitten darum, unserem Antrag zuzustimmen.
Herr Abgeordneter Grünert, sind Sie bereit, eine Frage des Abgeordneten - - Das war nicht an Sie gerichtet. Ich bedanke mich. - Herr Scharf, bitte sehr. - Herr Abgeordneter Grünert, es gibt doch eine Frage an Sie. Sind Sie bereit, eine Frage des Abgeordneten Herrn Kosmehl zu beantworten? - Bitte sehr, Herr Kosmehl.
Herr Grünert, sehen Sie einen Unterschied zwischen einer Eingemeindung freiwilliger Art aller beteiligten Gemeinden in die Stadt Dessau und der Eingemeindung von Gemeinden gegen deren Willen in ein Oberzentrum? Gibt es für Sie bei diesen beiden Optionen einen Unterschied oder ist das für Sie das Gleiche?
Herr Kosmehl, das ist eine Frage. Natürlich ist das ein Unterschied. Aber auch die freiwillige Eingemeindung oder die Zuweisung steht unter dem Vorbehalt: Was will ich zukünftig für eine Leistungsstruktur auch innerhalb des Landes haben und was soll sie künftig verwaltungstechnisch tragen im Sinne der Bevölkerung.
Dabei muss ich abwägen, ist der freiwillige Zusammenschluss nicht vielleicht auch ein Fehler oder ist die Zuweisung, die ich machen muss, ein Fehler. Es kann doch nicht sein, dass ähnlich wie im Bereich Halle Frau Häußler als Oberbürgermeisterin die Absicht hat, 21 Gemeinden einzugemeinden, weil sie denkt, irgendwann die Zukunftsfähigkeit und ihre Probleme mit den Stadt-Umland-Verflechtungen in die Reihe zu kriegen. Das funktioniert doch so nicht. Deshalb haben wir nicht umsonst gefordert,
das Leitbild muss auf den Tisch. Es muss die Analyse der Stadt-Umland-Verflechtungen her. Danach entscheiden wir anhand der Verflechtungsbeziehungen, was möglich ist. Dann muss geguckt werden, was ist im Sinne der EU-Erweiterung und im Rahmen der EU-Förderung möglich und was ist notwendig, um im Land annähernd gleichwertige Lebensbedingungen zu erreichen. Da ist es schon wichtig, dass man sich über diese Struktur unterhält.
Nur, solange diese Strukturen nicht klar sind, kann ich nicht Klein-Klein-Lösungen machen, sondern ich muss mich erst einmal hinsetzen und die Hausaufgaben machen. Wenn die Hausaufgaben gemacht sind, lassen sich auch in den anderen Beziehungen Lösungen finden, die nicht darin münden müssen, dass man Zwangszuweisungen durchführt, sondern die durchaus sowohl im Interesse der umliegenden Gemeinden als auch im Interesse der Mittel- und Oberzentren bzw. der Grundzentren sind.
Herr Abgeordneter, auch der Abgeordnete Herr Schwenke möchte eine Frage an Sie richten. - Bitte sehr, Herr Schwenke.
Herr Grünert, nur um keine Irritationen aufkommen zu lassen: Sie sagten eben, der Stadtrat zu Magdeburg habe gesagt, er möchte Haldensleben, Wolmirstedt und Wanzleben eingemeinden.
Ich bin selbst Mitglied im Stadtrat, wie Sie wissen. Ich kann mich an solche Ausführungen nicht erinnern. Woher nehmen Sie das?
Herr Schwenke, vielleicht waren Sie gerade auf dem Weg zur Tribüne. Als die Debatte im Stadtrat der Landeshauptstadt lief, wurde in der Diskussion diese Option aufgemacht. Sie kennen die Begehrlichkeiten in Richtung Barleben. Sie kennen die Begehrlichkeiten in Richtung Ebendorf, Meitzendorf sowie in Richtung Wolmirstedt und natürlich auch in Richtung Gerwisch. Das kennen Sie doch alles. Dann müssen Sie an der Stadtratssitzung auch einmal teilnehmen und nicht ständig auf Wanderschaft sein.
Jetzt möchte ich eine Intervention machen. Ich verbitte mir solche Vorwürfe. Es gab vielleicht eine Einzelmeinung. Aber es gab keine mehrheitliche Meinung, die Stadt Magdeburg in dieser Art auszuweiten.
Wenn ich Herrn Wolpert richtig verstanden habe, geht er davon aus, dass sich Köthen und Bitterfeld finden werden. Das heißt also, auf der anderen Seite bleiben Wittenberg und Anhalt-Zerbst übrig. Indem Sie schon jetzt leichtfertig Eingemeindungen zustimmen, setzen Sie aus meiner Sicht die Zukunftsfähigkeit eines möglichen Landkreises Anhalt-Zerbst-Wittenberg aufs Spiel, weil dort nämlich zum Beispiel die 150 000 Einwohner in Zukunft möglicherweise schon gefährdet werden. Haben Sie diesen Aspekt überhaupt schon einmal mit bedacht?
Herr Präsident, ich wollte noch einmal klarstellen: Die Fraktionen der CDU und der FDP haben sich abschließend darauf verständigt, dass es im Rahmen der gesamten Behandlung des Vorgangs wahrscheinlich doch angemessener wäre, den Antrag der PDS in den Ausschuss zu überweisen und ihn nicht hier im Plenum ab
schließend zu behandeln. Deshalb beantragen wir die Überweisung auch des Antrages der PDS-Fraktion in den Innenausschuss.
(Herr Bullerjahn, SPD: Mit welchem Hintergrund, Herr Scharf? - Herr Gallert, PDS: Lassen Sie es doch einmal so stehen! - Heiterkeit)
Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir treten in den Abstimmungsvorgang ein. Zunächst stimmen wir über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 4/1870 ab.
Wer einer Überweisung des Gesetzentwurfs - es ist lediglich eine Überweisung in den Innenausschuss beantragt worden - die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU- und der FDP-Fraktion. Dies sind, stelle ich fest, mehr als 24 Stimmen. Gegenstimmen? - Bei SPD- und PDS-Fraktion. Enthaltungen? - Keine. Damit ist der Überweisung des Gesetzentwurfs in den Innenausschuss mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir stimmen nunmehr über den Antrag der Fraktion der PDS in der Drs. 4/1877 ab. Durch die CDU-Fraktion ist eine Überweisung in den Innenausschuss beantragt worden. Diesem Abstimmungsvorgang müssen wir den Vortritt geben. Wer einer Überweisung in den Innenausschuss die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine.
Damit ist dieser Antrag in den Ausschuss für Inneres überwiesen worden und wir können den Tagesordnungspunkt abschließen. - Ich erteile noch einmal dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion Herrn Bullerjahn das Wort. Bitte sehr, Herr Bullerjahn.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich nur zwei, drei Punkte zum Abstimmungsverhalten sagen. Ich kann mir vorstellen, was aufgrund dieser Debatte wieder in der Region los ist. Es sei noch einmal deutlich gesagt: Dies ist nicht die Ablehnung einer Fusion, einer Eingemeindung innerhalb dieser Region. Es ist eine eindeutige Ablehnung des Verfahrens.
Ich kann hier nur einmal sagen: Ich war acht Jahre lang in einem Kreistag, ich war Fraktionschef und Ausschussvorsitzender. Ich bitte die Regierung händeringend, schnellstens ein Konzept vorzulegen.
Wir sollten in diesem Landtag nicht Diskussionen zulassen, die in einen Kreistag oder in einen Stadtrat gehören. Wir sind dafür da, die Interessen des Landes im Auge zu haben und nicht die Interessen einzelner Landkreise oder einzelner Gemeinden.