Protocol of the Session on September 17, 2004

Kollege Hauser sprach schon die versiegelten Flächen und die Sorgen der Kommunen an. Es ist egal, wer das Personal vorhält, ob es die Kommunen, die Verwaltungsgemeinschaften oder die Unterhaltungsverbände sind. Es muss zur Durchführung dieser Maßnahmen Personal in Größenordnungen eingestellt werden, das im Endeffekt die Unterhaltungsleistung verteuert und sich in einer Erhöhung der Gebühren - wir schätzen, dass es sich in unserem Verband um wenigstens ein Drittel verteuern wird - niederschlagen wird.

Einer Anhörung stehen wir offen gegenüber. Wir würden uns wünschen, dass diese Anhörung gemeinsam vom Umwelt- und vom Agrarausschuss durchgeführt wird, da ein großer Teil der Einwendungen, insbesondere der kommunalen Spitzenverbände, der Naturschutzverbände und des Landesbauernverbandes - das sehen wir analog der SPD-Fraktion -, nochmals angesprochen werden müsste. Der § 83a - Altanlagen - ist schon einmal besprochen worden.

Zum Abwasser nur so viel: Wenn der Moderator die Aussage, das Vorgehen einzugsgebietsbezogen zu gestalten, als revolutionär bezeichnet, dann kann ich das nicht nachvollziehen. Es ist zum Beispiel vorgesehen, in Königerode das Abwasser in die Wipper einzuleiten. Jetzt ist in Vorbereitung, es in die Bode zu ziehen. Das ist nicht mehr einzugsgebietsbezogen.

Wir begrüßen natürlich, dass die Siedlungsspezifik mehr Augenmerk erfährt. Wir haben hierbei die Skepsis, dass Probleme, wie wir sie erst letztlich im Ausschuss besprochen haben, zum Beispiel die Grundwasserabsenkung im Fläming, damit nicht wirksam verhindert werden können.

Abschließend noch ein Blick auf den Haushalt. Das Land steht in der Pflicht, die Wasserrahmenrichtlinie fristgemäß umzusetzen, natürlich auch um Sanktionen aus Brüssel zu vermeiden. Hierbei kann überzogene Sparsamkeit sehr schnell zu negativen Folgen führen.

Ich freue mich auf sehr konstruktive Beratungen in den Ausschüssen - mittlerweile sind ja schon mehrere genannt worden - und kann mir vorstellen: Ganz so zügig, wie wir es uns wünschen, wird es nicht abgehen. Es sind immerhin fast 200 Paragrafen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS - Zustimmung von Frau Bud- de, SPD)

Vielen Dank, Herr Czeke. - Zum Schluss der Debatte nun bitte Herr Ruden für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nun die Ehre, alles das aufnehmen zu können, was die Vorredner hier schon zu dem Gesetzentwurf gesagt haben. Vielleicht ist es ein Vorteil, aber für die Zeit wird es eher ein Nachteil sein.

Herr Oleikiewitz, wenn Sie hier von Verspätung bei der Einbringung des Entwurfs des Wassergesetzes reden, dann muss ich Sie fragen, was Sie eigentlich in Ihrer Regierungszeit gemacht haben, da die europäische Wasserrahmenrichtlinie schon seit dem 23. Oktober 2000 vorliegt. Die IVU, also die integrierte Vermeidungs- und Verminderungsregelung der Europäischen Union, liegt bereits seit dem Jahr 1999 vor. Zumindest hätte dann unserem Ministerium schon einmal ein Konzept aus Ihrer Regierungszeit vorliegen müssen.

Ich will auch noch kurz auf Herrn Czeke eingehen. Herr Czeke, Sie haben vielleicht die richtige Pathetik angewendet: Wasser ist Leben. Ich wollte damit genauso anfangen wie Sie, auch wenn ich nicht Landwirt bin.

(Herr Czeke, PDS: Entschuldigung! Wir hätten uns absprechen können!)

Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Ich denke, mit 200 Paragrafen, die das Gesetz hat, ist es auch dem Sachgegenstand angemessen.

Ich weiß nicht, ob wir es schaffen, in einem Vierteljahr, bis zum Jahresende, über den Gesetzentwurf gründlich zu beraten. Wie Sie gehört haben, ist dazu ja einiges aus unterschiedlicher Sicht zu sagen.

Herr Ruden, möchten Sie eine Frage von Herrn Czeke beantworten?

Ja, bitte.

Bitte sehr, Herr Czeke, fragen Sie.

Herr Kollege, ich bedanke mich dafür, dass Sie darauf gleich zurückkommen. Sie sprachen die Vorgängerregierung und ihre Taten an. - Wann ist die europäische Wasserrahmenrichtlinie nationales Recht geworden, auf dessen Grundlage Sachsen-Anhalt überhaupt erst tätig werden konnte?

Wie ich meine, ist die europäische Wasserrahmenrichtlinie mit der Verabschiedung des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes im Jahr 2002 in das Recht der Bundesrepublik eingeführt worden. Allerdings muss ich sagen, auf der Landesebene ist keiner daran gehindert gewesen, auch schon Elemente der Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Ich glaube, wir brauchen das nicht zu vertiefen.

(Zustimmung von Herrn Schomburg, CDU - Herr Oleikiewitz, SPD: Oh!)

Ich will bloß auf einige Punkte, die außer der Wasserrahmenrichtlinie noch Beachtung finden sollten, eingehen. Es wurden ja der Hochwasserschutz, die Überschwemmungsgebiete, die Deichausführungen und das Wirtschaften in Überschwemmungsgebieten angesprochen. Ich denke, das sind schon wichtige Diskussionspunkte, die wir möglichst freundlich für unsere Zivilisation klären sollten. Es geht nicht einfach so, dass wir damit anfangen, wo wir vor 1 000 Jahren sozusagen die Mäandrierung der Flüsse aufgegeben haben, weil der Mensch sich vom Fluss ernährte. Ich bitte also darum, dass wir das Ganze ideologiefrei und unserer Zivilisation gerecht werdend in den Ausschüssen behandeln.

(Zustimmung bei der CDU und von Herrn Czeke, PDS)

Wasserwehr, Abwasserbeseitigung, Grabenunterhaltungsverbände - das wären alles noch Themenkreise - ich komme nachher noch einmal kurz darauf zurück, wenn ich noch Zeit habe -, die uns beschäftigen werden.

Lassen Sie mich aber noch einmal auf die europäische Wasserrahmenrichtlinie eingehen, letztendlich der zentrale Punkt der Novellierung. Zum ersten Mal wird hier der Wasserkörper in Grund- und Oberflächenwasser unterteilt und von der Quelle bis zur Mündung integrativ,

ganzheitlich betrachtet. Das ist schon etwas Revolutionäres. Ich muss sagen, wir waren, bevor die europäische Wasserrahmenrichtlinie in Kraft trat, nicht ganz untätig in Europa. Als ich mir im Jahr 1986 das erste Mal den Rhein anschauen durfte, da dachte ich: Donnerwetter, das ist ja wie ein klarer See. Man konnte den Kies noch meterweit im Wasser sehen. Also ist es doch das Ergebnis einer europäischen Politik, die schon 20 Jahre Zeit gehabt hatte, sich zu entwickeln. Also bitte keine Kritik an einem solchen Schlusspunkt.

Allerdings muss ich sagen: Es ist ein ehrgeiziges Ziel, das die Wasserrahmenrichtlinie hierzu vorgibt. Wenn hier eben von Maßnahmenprogrammen die Rede war und von den Zeitpunkten - 2009 und 2015 -, dann muss man doch einfach einmal sehen, was damit auf der Landesebene verbunden ist. Es ist also nicht bloß eine Umstrukturierung der Wasserverwaltung, weg von den Gebietskörperschaften, hin zu Flussgebietsgemeinschaften, zu diesem Länder übergreifenden Abstimmungsprozess - nein, es kostet auch etwas. Es kostet erhebliche Mittel, wenn wir in Europa dafür sorgen wollen und müssen, unsere Wasserläufe sauber zu halten.

Ich denke, dass zum Beispiel das Kartenmaterial für die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete mit ein paar Millionen Euro im Einzelplan 15 zu Buche schlagen wird. Auch das Monitoring, das ab dem Jahr 2005 für die Oberflächengewässer und Grundwässer stattfinden muss, wird mit Kosten in Höhe von 3 Millionen € veranschlagt. Irgendwann wird der Zeitpunkt kommen, an dem man wirklich nicht mehr alles im Einzelplan 15 - meinetwegen auch noch im Einzelplan 09 - miteinander verrechnen kann. Ich muss sagen, dort kann man schon mal ein Ausrufungszeichen setzen.

Ganz kurz zu der Gewässerunterhaltung, die hier ebenfalls schon diskutiert wurde. Es ist ja in der Vergangenheit so gewesen, dass die Beiträge für die Gewässerunterhaltung von den Gebietskörperschaften geleistet wurden. Es war sicherlich aufgrund der unklaren Eigentumsverhältnisse im Jahr 1990 auch nicht anders möglich, als die Gebietskörperschaften zu Mitgliedern der Unterhaltungsverbände zu machen. Es stellt sich natürlich die Frage, ob wir denn bei dieser Entfremdung von der eigentlichen Eigentümerverantwortung für die Gewässerläufe bleiben dürfen und sollen.

Hierzu wird von der Regierung das Argument vorgetragen, dass wir einen unnötigen Bürokratieaufwand produzieren, wenn wir die Eigentümerverantwortung 1 : 1 in die Gewässerunterhaltung umsetzen. Ich nenne nur mal das Stichwort EDV. Wir können mithilfe dieses modernen Mittels vieles ganz rationell regeln, auch bis in die letzte kleinste Verästelung von Grund- und Bodeneigentum. Wir werden das im Ausschuss diskutieren. Ich denke, wir werden auch irgendwo einen Mittelweg finden.

Die Stauanlagen sind auch erwähnt worden. Ich will darauf nicht weiter eingehen. Dass die Bewirtschaftungskosten in der DDR, wo die ganzen Anlagen errichtet worden sind, keine Rolle spielten, das ist ja bekannt. Wir haben in diesem Punkt wirklich eine Erblast, deren Kosten wir möglichst gerecht verteilen müssen. Ob das immer alles auf den Unterhaltungsverbänden lasten darf, das muss ich auch infrage stellen, wo es doch auch übergeordnete Verwendungszwecke von solchen Stauwehren, von solcher Vernässung von Grund und Boden gibt. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert ja in diesem Zusammenhang auch eine bestimmte ökolo

gische Durchgängigkeit. Also man sieht schon, dass wir hier eventuell nicht ganz ohne Blessuren auch für das Land herauskommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zum Schluss kommen. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie gibt uns vor, dass wir Flussgebietseinheiten zu bilden haben, dass wir unsere Verwaltungseinheiten entsprechend umstrukturieren müssen, dass wir über Ländergrenzen hinweg arbeiten müssen, dass wir sozusagen eine Inventur unserer Gewässerläufe vornehmen müssen.

(Herr Czeke, PDS: Hat schon stattgefunden!)

Das ist ein hehres Ziel. Wir haben dafür Fristen gesetzt bekommen, die für meine Begriffe wahrscheinlich zu kurz sind. Aber wenn wir damit nicht anfangen, dann werden wir sicherlich nicht zum Ziel kommen.

Es ist das erklärte Ziel der Regierungskoalition, den Umgang mit der Ressource Wasser auf der Basis des vorliegenden Gesetzentwurfs sowohl für den Umweltschutz als auch für die betroffenen Nutzer und Eigentümer der Wasserreserven verantwortlich und transparent zu gestalten.

Ich möchte an dieser Stelle alle Fraktionen, also auch die Oppositionsfraktionen, auffordern, gemeinsam daran mitzuarbeiten, und bitte um die Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse. Ich muss es jetzt noch einmal wiederholen: Umweltausschuss, Landwirtschaftsauschuss, Ausschuss für Inneres, Wirtschaftsausschuss und Verkehrsausschuss, so wie es von der FDP-Fraktion vorgetragen wurde. Ich beantrage, die Federführung dem Umweltausschuss zu übertragen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Ruden. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann ist die Debatte damit abgeschlossen.

Es wurde eben von Herrn Ruden noch einmal zusammengefasst beantragt, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres, in den Wirtschaftsausschuss, in den Verkehrsauschuss und in den Landwirtschaftsausschuss zu überweisen. - Gibt es weitere Überweisungswünsche? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir insgesamt darüber abstimmen. Wer stimmt zu? - Das ist offensichtlich die Mehrheit. Da brauchen wir nichts anderes zu fragen. Damit ist das Gesetz in die Ausschüsse überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 5 ist abgeschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Beratung

Bundesratsinitiative für eine Grundsicherung für Arbeitslose

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/1794

Für die PDS-Fraktion bringt die Abgeordnete Frau Bull den Antrag ein. Bitte sehr, Frau Bull.

Meine Damen und Herren! Langzeitarbeitslosigkeit ist von der Ausnahme zur Regel geworden, und das ist bei der übergroßen Mehrheit der Betroffenen bei weitem keine freiwillige Angelegenheit. Die alten Formeln, dass die Gewinne von heute die Investitionen von morgen und die Arbeitsplätze von übermorgen sind, greifen nicht mehr. Die Tatsache, dass das ignoriert wird und der gleiche erfolglose Stiefel weiter gefahren wird, ist das eigentliche Grundübel.

Wir haben bereits überübermorgen. Weder die Gewinne oder die Steuererleichterungen von vorgestern noch die Investitionen von gestern sind heute Arbeitsplätze geworden.

(Zustimmung bei der PDS)

Diese Formel hat sich abgewirtschaftet. Ebenso aber auch: Die Konzepte des alten Keynes sind nicht rückholbar.

(Herr Gürth, CDU: Das stimmt!)

Wir stehen also vor der Frage: Wie geht die Gesellschaft mit der Zukunft der Arbeit um und wie sollen die sozialen Sicherungssysteme künftig gestaltet werden? Eine Nummer kleiner ist das nicht zu haben. Das würde allerdings an dieser Stelle zu weit führen, und ich würde das Wagnis eingehen, mir eine Rüge des Präsidenten einzufangen. Heute geht es um die Kernfrage der gegenwärtigen politischen Auseinandersetzungen, und zwar: Wie gehen wir unter den gegenwärtigen Bedingungen mit Langzeitarbeitslosen um?

Um zum wiederholten Mal mit einem gern gepflegten Missverständnis aufzuräumen: Auch die PDS sah und sieht die Notwendigkeit einer Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Ab und an wird immer noch behauptet: Alle sind dafür, nur die PDS ist dagegen. Hierzu gab es tatsächlich einen Parteien übergreifenden Konsens; nur bezüglich der Frage, auf welchem Niveau das passieren sollte, gingen die Meinungen weit auseinander.