Protocol of the Session on June 17, 2004

Zu 1: Bei den in der schriftlichen Beantwortung erwähnten Gutachten weisen neun Gutachten einen Nettoauftragswert von mehr als 200 000 € auf. Bei fünf Gutachten fand eine europaweite Ausschreibung statt. Bei vier Gutachten erfolgte nach Mitteilung der zuständigen Ressorts aus folgenden Gründen keine europaweite Ausschreibung:

Bei der Vergabe des Gutachtens zur Analyse und Bewertung des Hamissa-Teilverfahrens im Jahr 1999 wurde von einer europaweiten Ausschreibung abgesehen, weil die geforderte Gesamtbetrachtung vorab nicht so beschreibbar war, dass vergleichbare Angebote zu erwarten waren. Ferner war eine besondere Fachkunde erforderlich, die nur die beauftragte Firma hatte. Außerdem war das Unternehmen bereits zuvor mit dem Hamissa-Verfahren befasst.

Die Prüfung und die Bescheinigung des Schlussberichts der Landesregierung zur Umsetzung der EU-Strukturfonds für die Förderperiode 2000 bis 2006 wurde an das Unternehmen vergeben, das durch eine Ausschreibung den Zuschlag für die Prüfung in der Förderperiode 1994 bis 1999 bekommen hatte.

In der Ausschreibung war bereits die weiterführende Option für die Prüfung für die Jahre 2000 bis 2006 verankert. Für die Evaluierung des EAGFL-Fonds, Abteilung Garantie, für die Jahre 2000 bis 2006 wurde stattdessen im Jahr 2001 eine beschränkte Ausschreibung der Dienstleistungen gemäß § 3 Nr. 1 Abs. 2 des zweiten Abschnitts der VOL-A ohne vorherigen Teilnehmerwettbewerb vorgenommen. Die Auftragsberatungsstelle des Landes Sachsen-Anhalt wurde zur Benennung geeigneter Unternehmen angeschrieben. Die Einzelheiten der Vergabe wurden der EU nach Auftragsvergabe mitgeteilt.

Der Auftrag zum umweltgerechten Stadtverkehr wurde im Jahr 1998 freihändig vergeben, weil die beauftragte Firma im Besitz aller dafür erforderlichen Datensätze war und so das Modellvorhaben in Roßlau als einzige ohne Substanzverlust weiterführen konnte.

Zu 2: Fünf dieser neun Gutachten vergab das MLU, zwei Gutachten das MW und jeweils ein Gutachten vergaben das MF und das MK. Zu den Auftragnehmern können in einer öffentlichen Sitzung aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Ausführungen gemacht werden.

Um dem Fragerecht des Parlaments Rechnung zu tragen und gleichzeitig den Schutz personenbezogener Daten und Schutzansprüche gemäß Artikel 14 Abs. 1 des Grundgesetzes zu gewährleisten, übergebe ich dem Präsidenten des Landtages eine Erfassungsliste mit den Namen der beauftragten Unternehmen. Ich bitte den

Präsidenten des Landtages, das Zugangsrecht der Abgeordneten gemäß §§ 7 und 15 der Geheimschutzordnung des Landtages für Informationen mit der Einstufung „VS/nur für den Dienstgebrauch“ zu gewährleisten.

Vielen Dank, Herr Minister Jeziorsky. - Zusatzfragen gibt es nicht. Damit ist die dritte Frage erledigt.

Wir kommen zu Frage 4. Es geht um die Bahnstrecke Salzwedel - Arendsee - Wittenberge. Dazu erteile ich dem Abgeordneten Herrn Krause von der PDS-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Die Bahnstrecke Salzwedel - Arendsee - Wittenberge wird nur samstags, sonntags sowie an Feiertagen betrieben. Die Fahrgastzahlen sind nach Aussage des Bündnisses „Die Bahn bleibt“ stärker gestiegen als erwartet. Begründet wird dies durch die verbesserten Anbindungen nach Berlin.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der Fahrgastzahlen ein?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung unter Beachtung der im September anstehenden Entscheidungen, den Betrieb der Strecke auf mehrere Wochentage, mindestens aber auf Freitag bis Montag, auszudehnen, um das Angebot für den Personenverkehr zu erweitern und die Strecke nicht stillzulegen?

Vielen Dank, Herr Krause. - Die Antwort für die Landesregierung gibt Herr Minister Daehre.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage des Abgeordneten Krause im Namen der Landesregierung wie folgt.

Die in Ihrer Frage angesprochene Verbindung von Salzwedel über Arendsee nach Wittenberge ist Teil jener Optimierung, die wir im öffentlichen Personennahverkehr des Landes im Dezember 2002 vornehmen mussten. Dabei wurden kostenintensive Bahnangebote auf wenig genutzten Strecken durch ein Busangebot ersetzt. Hintergrund war die Kürzung der Regionalisierungsmittel durch die Bundesregierung ab dem Jahr 2002, wovon auf Sachsen-Anhalt rund 27 Millionen € entfallen.

Mit Rücksicht auf die touristische Bedeutung von Arendsee wurde die Entscheidung getroffen, an den Wochenenden als Pilotprojekt vorerst weiterhin eine Bahnbedienung der Relation vorzusehen. Seit Oktober 2003 erfolgt an diesen Tagen der Einsatz moderner Triebwagen des Typs Desiro. Gleichzeitig kann eine verbesserte Fahrplananbindung von Wittenberge nach Berlin angeboten werden.

Wie bei Beginn des Pilotprojektes angekündigt, wird im September 2004, also nach der Sommersaison, eine Auswertung der unter derart optimierten Rahmenbedingungen erreichten Fahrgastzahlen durchgeführt. Letzt

lich wird dann über eine Fortführung oder eine Abbestellung der SPNV-Leistungen nach dem 14. Dezember 2004 entschieden. Mit Rücksicht auf diesen Zeitplan, der auch den Kommunen und dem regionalen Bündnis „Die Bahn bleibt“ bekannt ist, bitte ich um Verständnis, dass ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer verfrühten Einschätzung der Entwicklung der Fahrgastzahlen absehen möchte.

Im September werden wir dann den erreichten Stand im Vergleich zu folgenden Zahlen beurteilen müssen: Im Jahr 2002 erreichten wir auf der Strecke Salzwedel - Wittenberge an den Verkehrstagen Montag bis Freitag ca. 70 Reisendenkilometer pro Kilometer Betriebslänge und an dem Wochenende eine Nachfrage von 100 bis 150 Reisendenkilometer pro Kilometer Betriebslänge. Dafür wurden Regionalisierungsmittel in der Größenordnung von 2,66 Millionen € eingesetzt.

Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Abgeordneter Krause, ist anzumerken: Es entspricht auch unseren Beobachtungen, dass die Fahrgastzahlen an den Wochenenden gestiegen sind. Da das im Wesentlichen durch die Nutzung des „Schönes-Wochenende-Tickets“ verursacht wurde, muss davon ausgegangen werden, dass sich eine solche Steigerung nicht unbedingt auf die Wochentage übertragen lässt.

Ich bitte nochmals um Verständnis, dass ich die Bewertung, die wir mit den regionalen Akteuren für September 2004 verabredet haben, nicht vorziehen möchte. Sobald diese Einschätzung vorliegt, werde ich den Fachausschuss des Landtages unverzüglich über das Ergebnis informieren.

Vielen Dank, Herr Minister Daehre. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Kasten. - Bitte, Herr Kasten.

Herr Minister, inzwischen ist dieses Regionalnetz an die Harzbahn i. G. vergeben worden, als Tochter der DBMutter. Wir hatten schon über die Bezeichnung gesprochen. Meine Frage ist: Gab es zur Betreibung dieser regionalen Strecke Vorstellungen der Harzbahn, die über das, was in der Ausschreibung stand, hinausgingen?

Das ist mir nicht bekannt.

Vielen Dank, Herr Minister Daehre.

Die Frage 5 stellt die Abgeordnete Frau Tiedge von der PDS-Fraktion. Es geht um Justizvollzugsarbeitsverwaltung und Gefangenenarbeitswesen des Landes Sachsen-Anhalt. Bitte schön.

Die Justizvollzugsarbeitsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt (JVAV) ist als Landesbetrieb nach § 26 der Landeshaushaltsordnung (LHO) für die Organisation des Arbeitswesens - wie Arbeitseinsatz und Beschäftigungsmaßnahmen der Gefangenen, Organisation der Herstellung und des Vertriebes der Produkte, Koordination der Teilbetriebe - zuständig. Weiterhin obliegt ihr die Organisation von Maßnahmen der Aus- und Fortbildung der Gefangenen.

Die örtlichen Arbeitsverwaltungen des als Landesbetrieb organisierten Gefangenenarbeitswesens sind unter dem Dach der Justizvollzugsarbeitsverwaltung in Raßnitz zu einer Organisationseinheit zusammengefasst.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist in absehbarer Zeit im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung eine inhaltliche und strukturelle Neuorganisation des Gefangenenarbeitswesens im Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt und, wenn ja, welche Absichten, Vorschläge und Lösungsansätze existieren, um das Gefangenenarbeitswesen zukünftig modern und effizient zu gestalten?

2. Wird es im Fall der Neuorganisation des Gefangenenarbeitswesens Veränderungen in der Personalstruktur sowie -entwicklung geben und wie sieht ein künftiges Personalkonzept aus?

Vielen Dank, Frau Tiedge. - Die Antwort der Landesregierung gibt in Vertretung von Herrn Minister Becker Herr Minister Jeziorsky. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Justizvollzugsarbeitsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt ist in der Eigenschaft als Landesbetrieb nach § 26 der Landeshaushaltsordnung bisher nur für das Gefangenenarbeitswesen zuständig. Im Bereich der Aus- und Fortbildung ist sie nicht als Landesbetrieb tätig, sondern führt den Landeshaushalt aus.

Als Geschäftsanweisung für den vorhandenen Landesbetrieb wurde im Jahr 1992 die Arbeitsverwaltungsordnung des Landes Niedersachsen in Kraft gesetzt. Diese Vorschrift ist veraltet und praxisfremd. Aufgrund einer im Jahr 2002 durchgeführten Prüfung stellte der Landesrechnungshof einen dringenden Handlungsbedarf fest, und zwar sowohl hinsichtlich der Vorschriften über die Kalkulation und Abrechnung der Gefangenenarbeit als auch hinsichtlich der Aufbau- und Ablauforganisation sowie des Prüfungswesens.

Bereits im Jahr 2000 hatte eine vom MJ eingesetzte Arbeitsgruppe Vorschläge zur Neuordnung des Gefangenenarbeitswesens vorgelegt, die in erster Linie auf eine Stärkung der betriebswirtschaftlichen Führungskompetenz abzielten. Das war der Ausgangspunkt für die Überlegung, alle Aspekte der Beschäftigung von Gefangenen einschließlich arbeitstherapeutischer und angemessener Beschäftigung sowie schulischer und beruflicher Bildung in einem Landesbetrieb für Bildung und Beschäftigung eng zu vernetzen, um die bisher auf die Justizvollzugsanstalten und den Landesbetrieb verteilten Zuständigkeiten in einer Stelle zu bündeln, die Koordination von Maßnahmen in verschiedenen Anstalten zu erleichtern und unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten besser als die bisherige Organisation in der Lage zu sein, die vorhandenen Ressourcen effektiv und effizient einzusetzen und zu nutzen.

Das vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tiedge namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Ja. Eine inhaltliche und strukturelle Neuorganisation ist ab 1. Januar 2005 in der Weise beabsichtigt, dass die Justizvollzugsarbeitsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt ab dem Haushaltsjahr 2005 in einen Landes

betrieb für Bildung und Beschäftigung der Gefangenen umstrukturiert werden soll, in dem alle Aufgabenfelder, nicht nur die Gefangenenarbeit, sondern auch die schulische und die berufliche Aus- und Fortbildung der Gefangenen, als Gegenstand der betrieblichen Tätigkeit organisiert sind.

Der Haushaltsplanentwurf für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 setzt das Umstrukturierungsvorhaben bereits um, indem künftig alle Ausgaben und Einnahmen, die den Aufgabenbereich des Gefangenenarbeitswesens sowie der Aus- und Fortbildung der Gefangenen betreffen, nicht mehr bei vielen verschiedenen über das Kapitel 11 05 verstreuten Titeln veranschlagt, sondern im Wirtschaftsplan, der als Anlage zu Kapitel 11 05 des Haushaltsplanes vom Landtag mit zu beschließen ist, zusammengefasst sind. Dies gilt nicht nur für die Sachausgaben, sondern auch für die Personalausgaben.

Zu 2: Ja. Es wird Veränderungen in der Personalstruktur in der Weise geben, dass die bisher auf die Justizvollzugsarbeitsverwaltung und die unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten verteilten Bediensteten, die in dem Bereich der Gefangenenbeschäftigung sowie der Aus- und Fortbildung der Gefangenen eingesetzt sind und, soweit sie in den Justizvollzugsanstalten tätig sind, dienstrechtlich den Anstaltsleitungen unterstehen, künftig im Landesbetrieb unter einer einheitlichen Führung zusammengefasst werden.

Ziel der Betrachtungen von drei Arbeitskreisen ist es gewesen, dass Verwaltungswege maßgeblich verkürzt, bisheriger Aufwand ganz oder teilweise abgeschafft und mit möglichst geringer Belastung für das Personal auch neu hinzutretende Aufgaben und Aspekte, zum Beispiel eine aussagefähige Kosten- und Leistungsrechnung, abgewickelt werden können.

Die Ende Mai 2004 vorgelegten Vorschläge sind nunmehr für die Praxis zu bewerten. Vorgesehen ist die Bildung von Fachbereichen, die innerhalb einer flachen Hierarchie - Verwaltungs- und kaufmännische Leitung, Fachbereichsleitung und Organisationsleitung für die Betriebseinrichtungen auf Anstaltsebene - klare und übersichtliche Schnittstellen zu den Justizvollzugsanstalten bilden und die in der Lage sind, die betrieblichen Strukturen, die Produktions- und Lehrbetriebe sowie die schulischen Einrichtungen auf Anstaltsebene mit geringstmöglichem Aufwand partnerschaftlich nach Abstimmung mit und im Interesse der Anstaltsleitungen zu führen.

Darüber hinaus sieht das Konzept eine weitgehende Zentralisierung der zentralisierbaren Buchhaltungs- und sonstigen Aufgaben, zum Beispiel des Mahnwesens, der Auftragsakquisition und des Marketings, vor.

(Zustimmung von Herrn Schröder, CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Jeziorsky. Zusatzfragen werden nicht gestellt.

Damit kommen wir zu Frage 6. Sie wird von der Abgeordneten Frau Grimm-Benne von der SPD-Fraktion gestellt. Es geht um die Anzahl der betreuten Kinder in Tageseinrichtungen. Bitte schön.

Das Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes

Sachsen-Anhalt - Kinderförderungsgesetz - vom 5. März 2003 ist seit einem Jahr in Kraft.

Ich frage die Landesregierung: