Ich bezweifle, dass ein Hochschulrat, wie er in Ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, der ein auch juristisch in seinen Kompetenzen schwer zu fassendes Gremium ist, eine legitimierte Schlichtungsinstanz sein kann. Kann ein Parlament oder eine von der Mehrheit getragene Regierung die Entscheidungskompetenz letztlich aus der Hand geben?
Eine zweite Frage betrifft die Regelungstiefe eines Hochschulgesetzes. Dabei definiert die Hochschulautonomie die Grenze, an der die Politik nicht in Entscheidungen, die als innere Angelegenheiten der Hochschulen aufgefasst werden können, eingreifen soll. Gerade deshalb haben wir jedoch die Pflicht, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich eine wirkliche Autonomie entfalten kann. Es ist niemandem geholfen, wenn wir den Hochschulen ein Globalbudget zur Verfügung stellen, die Organisationsstrukturen jedoch in keiner Weise auf die finanzielle Autonomie ausgerichtet sind.
Eine dritte Frage betrifft schließlich die Studienorganisation und die Abschlüsse. Die Anpassung der Studiengänge und der Abschlüsse an die europäischen Standards ist für unsere Studenten wichtig. Wenn sich unsere Absolventen europaweit bewerben sollen, brauchen sie anerkannte Abschlüsse wie Bachelor und Master.
Gleichzeitig ermöglicht die Modularisierung das stärkere Eingehen auf die Bedürfnisse der Studierenden. Wer zunächst eine akademische Grundausbildung erwerben möchte, hat mit dem Bachelor bereits einen Abschluss, mit dem er sich auf einen weiteren Bildungsweg begeben kann.
Wir alle wissen, dass eine Gesetzesnovelle, die die verschiedenen Ebenen berücksichtigt, hoch komplex ist, zumal eine Entscheidung nicht monokausal wirkt. Trotzdem gilt es, ein Gesetz zu verabschieden, das für alle anstehenden Erfordernisse eine praktikable Regelung ermöglicht.
Der vorliegende Entwurf orientiert sich stark am niedersächsischen Hochschulgesetz. Das ist nicht verwerflich, da es für Gesetze keinen Patentschutz gibt. Es ist durchaus sinnvoll, bei der Suche nach Lösungen auch über die Landesgrenzen hinweg zu schauen. Problematisch wird es allerdings dann, wenn die Voraussetzungen völlig andere sind. So sind die Hochschulen unseres Landes meiner Ansicht nach noch nicht für die angestrebte Reform hinsichtlich der Stiftungen gewappnet. Die Mehrzahl der Rektoren unserer Hochschulen, die ich in dieser Woche zu dieser Thematik befragt habe, teilt übrigens diese Skepsis.
Ich möchte hier auch nicht verhehlen, dass ich einige Sympathien für das vorgeschlagene Präsidialsystem bei der Hochschulleitung hege. Der Etat einer Hochschule oder einer Universität ist in seiner Höhe mit dem eines Großunternehmens zu vergleichen, sodass auch dort professionelle Verwaltungsstrukturen benötigt werden. Sollten wir aber wirklich die 500-jährige Tradition des Rektorates der Martin-Luther-Universität im Jahr 2004 durch ein Präsidium ablösen?
Vollständig inkonsequent wird der Gesetzentwurf jedoch bei der Frage der Studienkonten. Es macht keinen Sinn, Konten einzuführen, wenn nicht zumindest bei deren Überziehung eine Gebühr fällig wird. Ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, was das für eine Maßnahme sein soll, die einen zügigen Abschluss zum Ziel haben soll, wie im Gesetzentwurf in § 14 Abs. 6 festgeschrieben ist. Die Textstelle klingt, als ob Sie zu einem Elterngespräch einladen wollten.
Ich denke, dass sich in der Frage der Studiengebühren im Moment sehr viel bewegt. Auch Ihr Parteifreund Wowereit befürwortete am Sonntag die Einführung von Studiengebühren. Wir sollten in dieser Frage aber keine ideologischen Grabenkämpfe ausfechten, sondern im Sinne der Studenten pragmatisch entscheiden. Ich habe hier eine Ticker-Meldung, die ich soeben erhalten habe. Darin steht, dass protestierende Studenten aus diesem Grund soeben die Bundeszentrale der SPD besetzt haben.
Ich freue mich auf eine fruchtbare Diskussion im Ausschuss und stimme der Überweisung des Gesetzentwurfes zu. - Besten Dank.
Danke, Herr Dr. Volk. - Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Frau Dr. Kuppe Gelegenheit zu erwidern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Ich möchte nur noch wenige Bemerkungen machen. Ich bin erst einmal sehr dankbar für die große Ernsthaftigkeit, mit der wir die Debatte am heutigen Tage hier geführt haben.
Zu Frau Sitte sage ich nur einen Satz: Mit unserem Gesetzentwurf akzeptieren wir in keiner Weise die vorgesehenen oder schon beschlossenen Kürzungen bei den Hochschulen. Das steht für uns in keinem Zusammenhang.
Herr Tullner, Sie fragten nach der Rolle des Ausschusses zum Beispiel bei der Errichtung des Landeshochschulrates und der Arbeitsweise des Landeshochschulrates. Wir sehen die Aufgabe des Ausschusses bei der Errichtung. Das ist ein völlig neues Instrument, das geschaffen wird. Es muss, denke ich, mit uns und dem Ministerium gemeinsam darüber nachgedacht werden, wie die Spielregeln lauten sollen, damit der Hochschulrat dann ordentlich arbeiten kann; das soll er dann selbständig machen. Es müssen aber einfache Verfahrensfragen geklärt werden, zum Beispiel wie oft er tagen soll oder welche Strukturierungen innerhalb dieses Gremiums notwendig sind - darüber sollten wir uns im Klaren sein -, damit er dann ordentlich fungieren kann.
Zum Konzil. Ich glaube nicht, dass Ihre Prophezeiung in Erfüllung gehen wird, dass es demnächst keine Konzile mehr in Sachsen-Anhalt geben wird. Von der MartinLuther-Universität ist bekannt, dass sie mit dem Konzil außerordentlich gute Erfahrungen gemacht hat und beim Konzil bleiben wird. Diese Chance müssen wir ihr doch geben. Wenn sich die Hochschule dafür auch weiterhin entscheidet, dann ist das ihr gutes Recht. Das sollte auch so bleiben.
Wie Sie darauf kommen, dass wir keinen Dekan oder keine Dekanin mehr wollen, das verstehe ich überhaupt nicht. In dem Gesetz steht explizit, dass es, wenn die Hochschulen Fakultäten bilden, ein Dekanat - eine Dekanin oder einen Dekan - und den Fakultätsrat geben wird. Das ist dort explizit geregelt.
Zum Thema Stiftung - das kam ja in nahezu allen Redebeiträgen zur Sprache - möchte ich sagen: Das ist lediglich eine Option und keinesfalls Kernstück unseres Gesetzentwurfes, zu dem es offensichtlich hochstilisiert wird. Deswegen habe ich Ihre umfangreichen Ausführungen dazu überhaupt nicht verstanden. Ich denke, wir sollten diese Option wirklich prüfen und den Hochschulen die Möglichkeit eröffnen, sich zu entscheiden; denn es gibt schon Spielräume, über die wir diskutieren sollten.
Noch ein Wort zu den Studienguthaben. Diese sollen Zeitkonten sein. Sie sollen beide Seiten auch in die Verantwortung nehmen: die Studierendenseite und die Hochschulseite. Die Studierenden sollen einen Anreiz bekommen, so zügig wie möglich fertig zu werden und einen guten Abschluss zu erzielen, und die Hochschulen sollen den Anreiz und die Verpflichtung haben, die notwendigen Bedingungen zu schaffen und sich darum zu bemühen, dass die Studierenden in einem vertretbaren Zeitraum zu einem qualifizierten Abschluss kommen.
Was den Maßnahmenplan anbelangt, muss ich sagen, es kann Gründe und Ursachen geben, die zu einer Überschreitung der Regelstudienzeit führen, wie zum Beispiel dass es an Praktikumplätzen mangelt oder dass die Se
minarplätze nicht ausreichen. Ich denke, hier sollte mit dem Studierenden zusammen festgelegt werden, dass ihm zügig ein bis dahin fehlender Praktikumsplatz zur Verfügung gestellt wird, damit er überhaupt in die Lage versetzt wird, sein Studium zu beenden. Derartiges verstehen wir unter einem Maßnahmenplan. Es soll also keine Gängelung sein; vielmehr geht es auch hierbei um das Einfordern der Verantwortung der Hochschule.
Zu den Zielvorgaben, die Sie hinsichtlich des Abschlusses von Zielvereinbarungen komplex benannt haben, Herr Olbertz: Wenn eine Zielvereinbarung nicht zustande kommt, dann ist unserer Ansicht nach die Schlichtungsinstanz die Ebene, auf der mit hoher Wahrscheinlichkeit noch eine Einigung erzielt werden kann. Für den Ausnahmefall, dass eine Einigung nicht zustande kommt, muss eine Regelung gefunden werden.
Denn die Hochschulen brauchen das Geld und sie brauchen Planungssicherheit, damit sie wissen, wie es weitergehen soll. An diesem Punkt sagen wir: Da es eine zwischen den Hochschulen und der Landesregierung vereinbarte Landeshochschulplanung gibt - diese ist vom Land und den Hochschulen gemeinsam erarbeitet worden und stellt den gemeinsam verabredeten Rahmen der Entwicklung der Hochschulen im Land dar -, soll das Kultusministerium im Extremfall, im absoluten Konfliktfall dann innerhalb dieses Rahmens der Landeshochschulentwicklungsplanung die Möglichkeit haben, Zielvorgaben zu erlassen. Das ist eng begrenzt und hat mit dem, was Sie in Ihrem § 57 Abs. 4 regeln, wirklich nichts zu tun. Das ist ein wirklich gravierender Unterschied. Diesen können wir im Ausschuss gern behandeln. Ich denke, dazwischen liegen Welten.
Ich bedanke mich aber bei Ihnen, Herr Minister, ausdrücklich dafür, dass Sie unseren Gesetzentwurf als ambitioniert beschrieben haben. Allerdings soll er nach Ihrer Meinung mit Mängeln behaftet sein. Das gebe ich zu; wir wissen, dass unser Gesetzentwurf nicht perfekt ist. Das war in der Tat von uns als Oppositionsfraktion mit unseren geringen Personalressourcen nicht zu leisten. Ich nehme aber dankbar zur Kenntnis, dass es nicht nur den Anschein, sondern offenbar den festen Willen im Parlament gibt, ernsthaft über alle Vorschläge zu diskutieren.
Ich bin sehr optimistisch, dass wir, wenn wir uns genügend Zeit nehmen und die notwendige Sorgfalt walten lassen, zu einem guten Hochschulgesetz in SachsenAnhalt kommen werden. - Danke.
Danke, Frau Abgeordnete Dr. Kuppe. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten nunmehr in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1213 ein. Einer Ausschussüberweisung als solcher steht nichts im Wege.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zu überweisen, da dorthin auch schon der Gesetzentwurf der Landesregierung überwiesen wurde. Gibt es weitere Ansinnen oder Proteste? - Das ist nicht der Fall.
Wer also mit dieser Überweisung einverstanden ist, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Gesetzentwurf bei einer Enthaltung in den Ausschuss für
Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf. Ich möchte Sie daran erinnern, dass es die Zusammenfassung der ursprünglichen Tagesordnungspunkte 16 und 17 ist und dass wir eine neue Drucksache als Beratungsgrundlage haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte mich auch schon gewundert, Herr Gürth, als wir die Anträge zum Solidarpakt II und den Ursprungsantrag vorliegen hatten; denn eigentlich stehen Sie ja viel zu gut im Thema, als dass Sie auf Anregung eines CDU-Bundestagsabgeordneten solch einen einfachen Antrag in den Landtag eingebracht hätten, zumal es ja noch einen besseren Antrag gab, der ebenfalls unter Mitwirkung der CDU in Brandenburg von der großen Koalition eingebracht wird und der das Thema wesentlich inhaltsreicher und richtiger aufgenommen hätte.
Aber manchmal kommt es eben anders, als man denkt, und wenn dann noch eine Wirtschaftsministerkonferenz dazwischen liegt, nach der eigentlich nicht nur die Anträge zusammengeführt werden müssen, sondern auch noch Ihre Pressemitteilung, Herr Minister, von damals relativiert werden müsste, dann kann es in der Tat dazu kommen, dass man zu einer ordentlichen, sachlichen Debatte über alle Fraktionen hinweg zu einem gemeinsamen Antrag kommt, was ich durchaus begrüße; denn mir ist das Thema auch viel zu wichtig und viel zu tiefgreifend, als dass ich es für Polemik hätte nutzen wollen. Es ist in der Tat so, dass in diesem Falle alle Kräfte gefordert sind.
Im Kern geht es um die Entflechtung der Mischfinanzierung zwischen der Europäischen Union, dem Bund und den Ländern. Denn wenn man darüber nachdenkt, wodurch diese Debatte entstanden ist, stellt man fest, dass sie auf das Jahr 2001 zurückgeht. Damals haben zwei Ministerpräsidenten, von denen der eine heute Bundeswirtschaftsminister ist, nämlich Herr Stoiber und Herr Clement, die Debatte über die Entflechtung der Mischfinanzierung angestoßen.
Die Stellungnahmen in dieser Debatte um die Entflechtung der Mischfinanzierung orientieren sich keineswegs an Parteipolitik, sondern daran, ob man ein armes oder ein reiches Bundesland vertritt, ob man ostdeutsch oder westdeutsch ist und ob man in der Regierung und damit in der Verantwortung für einen Haushalt ist oder nicht. Jedenfalls ist das so, wenn man in der oberflächlichen Diskussion bleibt.
Ich will trotzdem einiges zu dem Ursprungsantrag sagen, und zwar zu Punkt 2 Ihres Antrages, der sich auch in
dem gemeinsamen fraktionsübergreifenden Antrag wiederfindet, bei dem es um die Fortführung der Gemeinschaftsaufgabe als Mittel der nationalen Strukturpolitik über das Jahr 2006 hinaus geht. Dort gibt es eigentlich einen Konsens; denn der Bundestag hat im Jahr 2002 auf Antrag der Fraktionen der SPD und der Grünen einen Beschluss gefasst, der besagt, dass es eine Fortführung der GA nach 2006 geben soll. Natürlich bestehen, wie das in solchen Debatten immer ist, auch unterschiedliche Auffassungen.
So gibt es zum Beispiel aus dem November 2003 die Aussage eines FDP- Bundestagsabgeordneten - noch dazu, Herr Rehberger, aus dem Saarland. Sie können diesem jungen Mann vielleicht inhaltlich ein bisschen Nachhilfe leisten und ihm erklären, warum wir das Ganze noch brauchen. Im Unterausschuss regionale Wirtschaftspolitik hat MdB Hartmann zum Thema Fortführung der GA gesagt, kritisch werde jedoch in der FDP die Forderung nach Ausdehnung der Förderregionen und die pauschale Weiterführung der GA über das Jahr 2006 hinaus gesehen. Die FDP werde sich deshalb bei der Abstimmung über den Antrag enthalten.
- Genau, Herr Rehberger, jetzt nehmen wir das Positive darin auf. Er hat auf das Pauschale hingewiesen, sodass es durchaus möglich ist, einen parteiübergreifenden Konsens über die Fortführung der Wirtschaftsförderung nach 2006 zu erreichen. Ich will es an dieser Stelle auch nur so pauschal ansprechen und werde im Folgenden noch darauf zurückkommen.
Zu Punkt 2 des ursprünglichen Antrages, in dem es um die Verlagerung der Förderung in Höhe von 100 Millionen € aus der Gemeinschaftsaufgabe von den Haushalten der ostdeutschen Länder auf die der westdeutschen Länder geht, will ich nur einige Zitate nennen, um deutlich zu machen, wie allgemein Wirtschaftsinstitute zu dem Thema Kürzung der GA-West auf null oder Auflösung der GA-West im ursprünglichen Entwurf des Bundeshaushaltes stehen.
Das Gleichstellungsgebot erfordert nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dass Regionen mit den gleichen strukturellen Problemlagen, die sich in gleichen Indikatoren ausdrücken, auch in der Förderung gleich behandelt werden sollen. Das entscheidende Kriterium könne nicht die Zugehörigkeit zu einem Bundesland, sondern müsse die Zugehörigkeit zu einem Fördergebiet sein.