Protocol of the Session on November 20, 2003

Herr Kollege, Sie fragten, was das Land tun solle, da die Hotels doch privat betrieben würden. Sehr richtig, aber der zukünftige private Hotelbetreiber lässt sich vom Land gern vorher eine Fördersumme ausreichen, um dieses Hotel zu bauen. Wir können das eine nicht unbedingt vom anderen trennen.

(Zuruf von Herrn El-Khalil, CDU)

Ich bin der Meinung, wir sollten uns tatsächlich im Ausschuss darüber unterhalten. Fakt ist auch, dass das Land mit der Erstellung des Masterplanes schon Geld aufgewendet hat. Das war auch schon eine Maßnahme, um den Tourismus voranzubringen. Der Tourismus ist eine Chance, der sanfte Tourismus sowieso.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Herr Minister Rehberger im Ausschuss sehr ausführlich zu diesem Antrag Bericht erstatten würde. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Czeke. - Für die FDPFraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Qual das Wort. Bitte sehr, Herr Qual.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion greift für die Entwicklung des Tourismus in Sachsen-Anhalt wichtige Gesichtspunkte auf, wenngleich der sanfte und nachhaltige Tourismus ohnehin den Tourismus in unserem Bundes

land geradezu prägt. Durch die für das Land zuständige Landesmarketinggesellschaft werden die touristischen Schwerpunkte Kulturtourismus, Naturtourismus und Gesundheitstourismus permanent und mit Vorrang vermarktet.

Die Verbindung von Naturschutz und Tourismus ist häufig widerspruchsvoll, aber Sachsen-Anhalt kennt eine durch Massentourismus gekennzeichnete starke Belastung für die Umwelt nicht. Auch können zum Beispiel in dem zukünftig einheitlichen Nationalpark Harz und im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz neben den Naturschutzaufgaben gute Zukunftschancen für den sanften und naturverträglichen Tourismus gesehen werden.

In dem seit wenigen Tagen vorliegenden Masterplanentwurf für das Land Sachsen-Anhalt „Tourismus 2004 bis 2008“ werden die Handlungsstrategien vorgegeben. In seiner Umsetzung nehmen nachhaltige und umweltorientierte Reiseangebote einen wesentlichen Raum ein.

In Verbindung mit dem Masterplan und seiner Umsetzung geht es natürlich, wie hier bereits kritisch bemerkt wurde, um das Aufspüren von Reserven. Die angesprochene Qualitätsoffensive ist längst eine zentrale Ziel- und Aufgabenstellung der Tourismuspolitik des Landes Sachsen-Anhalt hinsichtlich einer nachhaltigen Verbesserung der Qualität der touristischen Angebote.

Kooperationsmarketing, Qualitätssicherung und Ausbau der buchbaren Angebote sind wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tourismuspolitik überhaupt. Daher sind sie weiter zu stärken. Insbesondere Herr Minister Dr. Rehberger ging ausführlich darauf ein, sodass ich mich auf diese grundsätzlichen Aussagen zu diesem Punkt beschränken will.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Kernpunkt des SPD-Antrages sind die umwelt- und naturtouristische Dachmarke Viabono und die Zielrichtung, dass sich das Land Sachsen-Anhalt diese Marke zu Eigen machen sollte. - Ich drücke das einmal so aus.

Viabono ist im Grunde nichts anderes als ein privates Unternehmen, das werbewirksam seine Dienstleistungen auf dem Markt anbietet. Es obliegt daher jedem einzelnen Tourismusanbieter die Entscheidung, ob er sich durch Erwerb einer Lizenz der Dienste von Viabono bedienen will. Viabono quasi zu einem allgemein gültigen Markenzeichen für ganz Sachsen-Anhalt zu erheben verbietet sich für das Land schon aus Wettbewerbsgründen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich bedarf es dieses Antrages und auch eines zusätzlichen Beschlusses nicht. Andererseits kann es nur nützlich sein, wenn mit einer Berichterstattung im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit die Arbeit der Landesregierung durch den Landtag aktiv begleitet und gefördert wird. Im Namen der FDP-Fraktion beantrage ich somit eine entsprechende Überweisung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Qual. - Nun hat für die SPD-Fraktion noch einmal die Einbringerin, die Abgeordnete Frau Kachel, das Wort. Bitte sehr, Frau Kachel.

Ich möchte kurz auf einige Darlegungen reagieren.

Man darf nicht vergessen, Herr Zimmer, dass SachsenAnhalt im Ländervergleich an letzter Stelle steht. Das sollte uns zu denken geben; davon wollen wir einfach weg. Ich denke, darüber sind wir uns einig.

Ich möchte Ihnen auch Folgendes sagen: Viabono ist kein Kind der Bundesregierung, sondern ich hatte die Partner genannt, den ADAC, die Bahn usw. Ich will das nicht noch einmal aufzählen. Zielgruppe sind nicht Busse und Tagestouristen. Das habe ich in meinem Beitrag auch schon gesagt und das brauche ich ebenfalls nicht zu wiederholen. Ich wollte es nur noch einmal bekräftigen.

Der Geschäftsführer des Bäderverbandes, Herr Steidl, mit dem ich auch über den Antrag gesprochen habe, hat mich gewarnt, diesen Antrag einzubringen, und gesagt: Neuland zu betreten ist schwierig. Wer weiß, ob Sie es schaffen, die Abgeordneten davon zu überzeugen, hierbei mitzugehen. Deshalb möchte ich mich dafür bedanken, dass dieser Antrag in den Ausschuss überwiesen werden soll und dass der Minister ihm gegenüber offen ist.

Ich will ja auch nicht, dass das Land mit Viabono kooperiert; vielmehr geht es mir um das, was der Minister gesagt hat, nämlich um die Frage: Wer kennt Viabono überhaupt in Sachsen-Anhalt? Es sollte die Aufgabe sein, die Informationen an die Hotels und an die Eigentümer von Ferienwohnungen weiterzugeben. Ich habe mit touristischen Anbietern gesprochen, denen ich, wie gesagt, auch Material zur Verfügung gestellt habe und die gesagt haben: Das ist interessant; das wusste ich nicht; da steige ich ein. Ich denke, das ist der Weg. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kachel. - Meine Damen und Herren! Alle Fraktionen haben einhellig betont, dass sie sich auf die Diskussion im Wirtschaftsausschuss freuen. Dennoch stimmen wir über die Ausschussüberweisung ab. Wer also einer Überweisung in den Wirtschaftsausschuss seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Antrag einstimmig in den Wirtschaftsausschuss überwiesen worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hätten jetzt noch Tagesordnungspunkt 15 zu behandeln. Dann wären wir am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Da wir aber noch erhebliche Zeit zur Verfügung haben und Herr Minister Paqué auch noch nicht eingetroffen ist, schlage ich Ihnen vor, dass wir im Vorgriff auf den morgigen Tag zunächst den Tagesordnungspunkt 20 und dann den Tagesordnungspunkt 15 behandeln, sofern Herr Minister Paqué noch rechtzeitig eintrifft. Ansonsten würde ich Sie bitten, sich noch auf Tagesordnungspunkt 22 vorzubereiten.

Wir treten also nun in die Behandlung des Tagesordnungspunktes 20 ein:

Beratung

Übergangsregelungen im Sekundarschulbildungsgang

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/1142

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/1189

Zunächst erteile ich zur Einbringung der Abgeordneten Frau Dr. Hein das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von Zeit zu Zeit bewirken Briefe aus dem Kultusministerium Irritationen, ja Verärgerung bei den Empfängerinnen und Empfängern. Nicht immer liegt das an der mangelhaften Information oder Einsicht der Betroffenen, vielmehr ist es auch des Öfteren durch den Absender verursacht.

So ist es auch im Falle eines Briefes vom 1. Oktober 2003 aus dem Kultusministerium. Dieser Brief hebt auf vermeintliche Konsequenzen aus der Veränderung des Schulgesetzes bezüglich des Sekundarschulabschlusses ab.

Wir haben uns in der vergangenen Legislaturperiode zu Recht mehrfach über die verspätet ausgearbeitete Abschlussverordnung für die im Schulgesetz neu ausgewiesenen Bildungsabschlüsse erregt. Mit diesem Versäumnis der Landesregierung waren diverse Fehlentscheidungen in der Wahl der Kurse für einen möglichen Erwerb des Abschlusses der Fachoberschulreife oder gar für einen Übergang in die gymnasiale Oberstufe verbunden. Wir haben das Kultusministerium schon damals aufgefordert, für entsprechende Aufklärung und vor allem für entsprechende Kompensationen zu sorgen.

Nun haben Sie von der Landesregierung und der Regierungskoalition im Gesetz und in der Verordnung die Abschlussbezeichnungen verändert. Ich sehe einmal davon ab, dass es Differenzen zwischen dem Gesetz und der derzeit geltenden Verordnung gibt, und beziehe mich nur auf die Verordnung. Hierin nämlich haben Sie die Abschlussbezeichnungen einfach umbenannt.

Die Berufsbildungsreife heißt nun Hauptschulabschluss; die erweiterte Berufsbildungsreife heißt nun Hauptschulabschluss nach dem 10. Schuljahrgang; die Fachoberschulreife heißt nun Realschulabschluss und die Berechtigung zum Übergang zur gymnasialen Oberstufe heißt nun erweiterter Realschulabschluss. Die Inhalte und Bedingungen der Verordnung zum Erwerb der jeweiligen Abschlüsse wurden nicht verändert.

Nun erklärt das Kultusministerium in seinem Brief an die Eltern, dass die Schülerinnen und Schüler der jetzigen 9. Klassen die Schule mit dem Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse verlassen müssten, weil ja die Vollzeitschulpflicht verkürzt worden sei.

(Frau Feußner, CDU: „Können“ steht darin, nicht „müssen“!)

In der 10. Klasse werde nur noch auf Realschulniveau unterrichtet. Der Besuch der 10. Klasse solle möglich sein, wenn - deshalb „müssten“ - durch entsprechende Kurswahl die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft nachgewiesen worden sei.

Dies widerspricht aus unserer Sicht dem gebotenen Vertrauensschutz, den man nach einem Systemwechsel auch von einer politisch anders orientierten Landesregierung erwarten kann. Als sich nämlich die Schülerinnen und Schüler der jetzigen 9. Klassen erstmals für entsprechende Kurse entschieden haben, gab es die Abschlussverordnung noch nicht. Selbst die jetzige Veränderung lässt ihnen noch die Möglichkeit eines Haupt

schulabschlusses nach der Klasse 10, der keine besondere Kursbelegung voraussetzt, sondern nur den erfolgreichen Abschluss der Klasse 9, also die Versetzung von Klasse 9 in Klasse 10.

Wenn Sie nun Schülerinnen und Schüler, die eine falsche Kurswahl für die Fortsetzung der 10. Klasse getroffen haben, nötigen, die Schule zu verlassen - das tun Sie mit diesem Brief, auch wenn er liebevoll geschrieben ist -, dann ist das Bildungsbeschneidung und aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.

(Zustimmung von Frau Bull, PDS)

Vielmehr ist es den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, den Bildungsgang zu den Konditionen zu beenden, zu denen sie ihn begonnen haben. Das ist, wenn künftig in der 10. Klasse nur auf Realschulniveau unterrichtet wird, nicht ohne weiteres möglich. Das will ich gern zugestehen. Darum erwarten wir von Ihnen, dass Sie entsprechende Fördermöglichkeiten anbieten oder aber den nach der Verordnung möglichen Abschluss, nämlich den Hauptschulabschluss nach dem 10. Schuljahrgang, ohne weitere Restriktionen zugänglich machen.

Abschließend will ich Sie nur noch darauf hinweisen, dass die derzeit gültige Verordnung mit dem von Ihnen verabschiedeten Gesetz nicht übereinstimmt und schon darum wieder Unsicherheiten im Vorgehen auch bezüglich kommender Abschlussklassen entstanden sind. Mit einer Umbenennung der Abschlüsse wird es nicht getan sein. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank, Frau Dr. Hein. - Meine Damen und Herren! Wir treten jetzt in die Debatte ein. Jeder Fraktion stehen fünf Minuten Redezeit zu. Zunächst hat für die Landesregierung der Kultusminister Herr Professor Dr. Olbertz um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Minister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der PDS-Fraktion ist als Forderung formuliert. In der Sache beschreibt er etwas, das die Landesregierung bereits getan hat und umsetzt.

Nach dem Achten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes vom 27. Februar 2003 beträgt die Vollzeitschulpflicht ab dem 1. August 2004 neun Jahre. Mit dem erfolgreichen Besuch des 9. Schuljahrgangs wird der Hauptschulabschluss erworben. Folglich wird künftig - ab dem Schuljahr 2004/2005 - der 10. Schuljahrgang auf realschulabschlussbezogenem Niveau geführt.

Der vorliegende Antrag teilt die damit getroffene bildungspolitische Entscheidung nicht - das ist mir vollkommen bewusst -; er setzt sie aber voraus. Ich denke, es ist hilfreich, sich das genaue Anliegen des Antrages zu vergegenwärtigen.

Zu den Voraussetzungen für den Realschulabschluss zählte bisher die Anzahl der belegten A-Kurse im 10. Schuljahrgang. Sie werden sich daran erinnern, dass man eine Zeit lang sogar noch zum 1. Dezember „ummünzen“ konnte, um im letzten Moment noch von dem avisierten oder möglichen Hauptschulabschluss auf den Realschulabschluss zu kommen. Das folgte damals der Beobachtung, dass die Zahl der Hauptschulabgänger ins Unermessliche wuchs. Das waren also Regelungen, die