Sehr geehrter Herr Olbertz, Sie haben eben gesagt, dann ändern Sie es doch, und schauten auf uns. Sie bekamen dafür auch Beifall von der anderen Seite. Also gehe ich davon aus, dass Sie Einfluss auf die beiden Fraktionen nehmen werden,
Herr Püchel, was für ein Änderungsantrag? Der, der irgendwann von Ihnen eingebracht wird? - Dem kann ich jetzt noch nicht zustimmen.
Sie haben gesagt: Dann ändern Sie es doch. Sie haben uns aufgefordert, das zu ändern. Wir können es doch
dann müssen Sie auch für Unterstützung von der anderen Seite sorgen. Deshalb hoffe ich, dass Sie auf diese Seite Einfluss nehmen, dass die Unterstützung kommen wird.
Wissen Sie, lieber Herr Püchel, es kommt mir ausgesprochen verdächtig vor, dass Sie sich auf diesen Punkt so kaprizieren.
Haben Sie denn keine anderen Argumentationsfiguren im Kontext des neuen Hochschulgesetzes? Das sind wesentlich spannendere Fragen.
Diese Frage haben Sie in der Hand. Ich werde den Mehrheitsentscheidungen dieses Parlaments nicht vorgreifen. Ich bin Regierungsmitglied und muss das dem Parlament anheim stellen.
- Ich habe Sie nicht aufgefordert. Ich habe Sie - übrigens völlig überflüssigerweise - auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, die Sie haben.
(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustimmung von der Regierungsbank - Herr Dr. Püchel, SPD: Aha, überflüssig!)
Besten Dank, Herr Minister Professor Dr. Olbertz. - Meine Damen und Herren! Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Ich erteile nun dem Abgeordneten Herrn Dr. Volk das Wort. Bitte sehr, Herr Dr. Volk.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Modernisierung der Hochschullandschaft in unserem Bundesland bildet eines der zentralen Vorhaben, deren Umsetzung sich meine Fraktion für diese Legislaturperiode vorgenommen hat. Damit reagieren wir einerseits auf die veränderten Rahmenbedingungen im Wissenschaftssektor auf nationaler und europäischer Ebene. Die Novelle zum Hochschulrahmengesetz dient der Einführung der Bachelor- und Master-Studiengänge. Das ist nur ein Stichwort, das zeigt, dass eine Reform notwendig ist. Andererseits - das ist nach meiner Ansicht der wichtigere Grund - schaffen wir mit den Reformen die Grundlage dafür, dass unsere Hochschulen auch in Zukunft wettbewerbsfähig sind.
Die angespannte Finanzsituation des Landes wirkt hierbei nur als Katalysator. Auch ohne diesen finanziellen Druck wäre eine Reform notwendig gewesen. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, haben bereits in
der letzten Legislaturperiode versucht, die Veränderungen in der Hochschulstruktur umzusetzen. Sie verfügten jedoch nicht über die nötige Courage, dies zu realisieren.
Deshalb betone ich, meine verehrten Damen und Herren: Wir werden die Reformierung der Hochschullandschaft vorantreiben und nicht wieder im Sand verlaufen lassen. Trotz aller Versuche, die Reform zu stoppen oder zumindest zu verschleppen, bin ich mir sicher, dass wir in wenigen Monaten ein Hochschulgesetz ausdiskutiert haben werden.
Da jede Gesetzesberatung mindestens zwei öffentliche Aussprachen im Plenum erfordert, wird der Entwurf eines Hochschulgesetzes ausführlich im parlamentarischen Raum diskutiert werden. Ich halte es deshalb nicht für allzu sinnvoll, ohne eine direkte Grundlage im Parlament über die von Langzeitstudenten zu erhebende Studiengebühr zu debattieren, zumal das nur ein kleiner Schritt in eine richtige Richtung ist, aber eben kein großes Politikum.
Da Sie mir nun allerdings die Möglichkeit eingeräumt haben, unsere grundsätzliche Position zur Hochschulpolitik zu verdeutlichen, möchte ich diese Gelegenheit gern nutzen.
Unser Grundanliegen ist es, die Hochschulen als Stätten der Forschung und Lehre in ihren Kernaufgaben zu stärken, ihnen langfristige Planungs- und Gestaltungssicherheit zu geben und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Nur weitgehende Autonomie, gepaart mit hoher Verantwortung, kann ein Höchstmaß an gesellschaftlicher Akzeptanz ihres Auftrages sichern.
Das Hochschul- und Wissenschaftsgefüge unseres Landes ist ein Indikator seiner Leistungsfähigkeit und Ausdruck der wirtschaftlichen und geistigen Prosperität des Landes.
Zugleich stimulieren aber gerade leistungsfähige wissenschaftliche und Hochschulstrukturen auch wirtschaftliches Wachstum und bestimmen das Innovationspotenzial der gesamten Gesellschaft. Das intellektuelle Potenzial einer Region ist ein entscheidendes Kriterium im internationalen Standortwettbewerb.
In der gesellschaftlichen Reflektion der politischen Bewertung muss deshalb das Bewusstsein wachsen, dass die Wissenschafts- und Hochschullandschaft ein wichtiges Element der Infrastruktur eines Landes ist. Die Hochschul- und Wissenschaftslandschaft ist besonders unter den dramatischen wirtschaftlichen und finanziellen Zwängen, denen ein Land wie Sachsen-Anhalt nicht ausweichen kann, zu stärken. Deshalb erfordert es kreative Lösungen und Kompromissbereitschaft bei allen Partnern.
Es besteht gerade deshalb die Notwendigkeit, ein Instrumentarium zu entwickeln, das die Konfrontation von auf Besitzstandswahrung orientierten Universitäten und Hochschulen und ermächtigter Exekutive auflöst. Das Land trägt dabei für die gesamte Hochschullandschaft ebenso Verantwortung wie die Rektoren für ihre Hochschulen.
Dabei ist es nur verantwortungsbewusst, gemeinsam Bestehendes zu bewerten, Vergleiche anzustellen und hieraus die Schlussfolgerungen für das politische Handeln zu ziehen. Das gilt sowohl für die Organisation der
Das Verhältnis von Staat und Politik zu den Hochschulen definiert sich primär darüber, dass Hochschulen staatliche Einrichtungen sind. Das Besondere liegt im Steuerungsinstrumentarium, mit dem der Haushaltsverantwortliche, also das Parlament und in dessen Auftrag die Kultusadministration, seinen Bildungsauftrag nach der Ausgestaltung der Hochschullandschaft erfüllt.
Dabei ist es das politische Ziel, den Hochschulen ein hohes Maß an Autonomie zu gewähren. Die Hochschulautonomie bedeutet die weitestgehende Selbstverantwortung im Rahmen langfristiger Planungsziele. Hierzu wird aber ein Handlungskonzept benötigt, das Finanzautonomie und Planungssicherheit ermöglicht und zugleich strategische Ausbauziele formuliert.
Dieses Vorgehen stößt wenig akzentuiert auf weitestgehende Akzeptanz. Die im Land Sachsen-Anhalt umgesetzte Budgetierung der Hochschulhaushalte ist ein wesentlicher Schritt in diese Richtung. Der Haushaltsgesetzgeber, also wir als Parlament, hat ein gewichtiges Stück seiner Kompetenz an die Hochschulen gegeben und ihnen die Verantwortung übertragen.
Die zweite notwendige Handlungsebene ist die Formulierung inhaltlicher struktureller Gestaltungsaufgaben und deren langfristige Erfüllung. Eine Hochschulstrukturdiskussion ist damit zwangsläufig ein notwendiger Baustein der Umsetzung der Hochschulautonomie und nicht deren Aushebelung.
Der im Land auf der Grundlage von Diskussionen zwischen den Rektoren und dem Kultusministerium gewählte Weg der multilateralen Zielfestlegung und der bilateralen Formulierung von Zielvereinbarungen eröffnet den Weg, der konsequent und verantwortungsvoll von allen Seiten gegangen werden muss. Hochschulstrukturdiskussion und Zielvereinbarungen werden zwar kein Allheilmittel sein, aber eine Möglichkeit, die Hochschullandschaft im möglichst breiten Konsens zu entwickeln.
Wir haben im Vergleich zu anderen Bundesländern den Versuch unternommen, dass sich die Landesregierung und die Hochschulen als gleichberechtigte Partner an einen Tisch setzen und sich gemeinsam über Aufgaben und Ziele verständigen. Die Chancen eines solchen Vorgehens liegen darin, dass eben dieses Potenzial der konstruktiven Verhandlungen ausgebaut werden kann, um so zu einer vom Land, den Hochschulen und deren Mitgliedern getragenen Hochschulpolitik zu kommen. Das ist ein Vorhaben, das auch nicht zeitlich befristet durch administrative Vorgaben aufgegeben werden darf.
Öffentliche Rituale, eingeübtes Rollenspiel und Drohkulissen sind sicherlich eine Positionierungsstrategie, die in der Vergangenheit - bedingt durch die politische Konstellation - scheinbar erfolgreich war, aber zum Stillstand und zu Fehlentwicklungen geführt hat. Die Hochschulen müssen sich als aktive Partner in diesem Gesamtprozess sehen und die enge Verbindung von Hochschulautonomie und Gesamtverantwortung mittragen. Damit wird das gemeinsame Ziel einer qualitätsorientierten und nachhaltig strukturierten Hochschullandschaft in Sachsen-Anhalt, die einen hohen Qualitätsanspruch und Wirtschaftlichkeit in den Angebotsstrukturen miteinander verbindet und in Einklang bringt, umzusetzen sein.
Wir werden in diesem Haus auch in den Koalitionsfraktionen noch intensiv über den Weg zu diesem gemeinsamen Ziel diskutieren müssen. Diese Auseinanderset
zung scheuen wir aber nicht; denn sie ist ein Stück Demokratie, der wir uns als FDP-Fraktion stellen müssen. - Danke.
Herr Dr. Volk, sind Sie bereit, eine Frage des Herrn Abgeordneten Gallert zu beantworten? - Bitte sehr, Herr Gallert.
Herr Dr. Volk, ich habe die ganze Zeit auf diesen letzten Satz gewartet. Ich versuche ihn jetzt noch einmal zu ergründen. Bedeutet dieser letzte Satz, dass Sie Kritik üben an dem Vorhaben der Landesregierung, das das Ministerium ohne Landtag ermächtigt, die Strukturen zu definieren, oder bedeutet dieser Satz, dass Sie zwar Kritik üben, aber die Sache doch so belassen wollen?
Sie gehen mit Ihrer Frage sicherlich auf den am Dienstag im Kabinett verabschiedeten oder in die Diskussion gebrachten Gesetzentwurf