Ein Anteil von immerhin 14,2 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche Sachsen-Anhalts ist Grünland. Wenn man mit Berufskollegen spricht, wird das Grünland oft als Problem dargestellt. Herr Kollege Hauser, ich denke, die verlässliche Nutzung vonseiten der Landwirtschaft existiert; mit der Verlässlichkeit der Politik ist es so eine Sache.
Wenn wir die Vertragsnaturschutzmaßnahmen haben und uns der Mähbeginn in der Praxis ab dem 15. Juni bzw. dem 15. Juli vorgeschrieben wird, dann haben wir eben nur noch einen überständigen Aufwuchs im Grünland, und zwar mit der niedrigsten Futterqualität; auch der Grad der Verdaulichkeit sinkt. Eine leistungsorientierte Milchkuhhaltung ist damit überhaupt nicht zu machen.
Die Tierbestände in Sachsen-Anhalt sind sehr gering. Das Problem ist, dass man mit geringen Tierbeständen nur in Ausnahmefällen eine intensive Grünlandbewirtschaftung durchführen kann. Die Mehrzahl der Flächen unterliegt der extensiven Grünlandbewirtschaftung.
Zu DDR-Zeiten - ich kann mich noch daran erinnern, als ich als junger Absolvent in meinen damaligen Betrieb kam - wurde immer der so genannte Weidewettbewerb durchgeführt. Um Himmels willen! Zur damaligen Zeit fühlte man sich gegängelt. Einmal im Jahr wurde jeder einzelne Weidekomplex von einer Kommission dahin gehend begutachtet, welche Gräser überhaupt vorhanden sind, wie die Düngeempfehlungen sind. Man kann sagen, dass das eigentlich immer vom Institut Paulinenaue betreut worden ist.
Das ist genau das, was wir uns jetzt wünschen, nämlich unter fachkundiger Beratung ein Betriebsnetz zu schaffen und Anleitung für die Praxis zu haben. Aus heutiger Sicht kann ich das nur begrüßen.
Beim Grünland im Vertragsnaturschutz gibt es auch ein Problem hinsichtlich der Düngung. Man darf eine geringe Stickstoffdüngung bei extensiver Grünlandbewirtschaftung anwenden. Warum nicht auch in Form von Gülle? Gülle ist auf diesen Flächen grundsätzlich verpönt. Wenn ich dort jedoch Tiere weiden ließe, würden deren Exkremente auch auf der Fläche verbleiben. Warum also sollte man die Gülle nicht auf dem Umweg über die Technik der Fläche zur Verfügung stellen? - Das sind die Probleme, über die wir uns, denke ich, werden unterhalten müssen.
Zu der flächendeckenden Landbewirtschaftung - wie lange können wir sie noch voraussetzen? Herr Kollege Hauser, bei unserer Bereisung des Drömlings in der letzten Woche haben Sie am Rande gesagt, wir würden uns in Kürze von dem Begriff der flächendeckenden Landbewirtschaftung verabschieden müssen. Darin sehe ich ein Problem; denn dann wird das Grünland natürlich als Erstes über Bord geworfen.
Grünlandreiche Betriebe müssen eine Chancengleichheit erfahren. Aus diesem Grund unterstützen wir den Vorschlag, das auch über eine Grünlandprämie vonseiten der EU zu machen. Es besteht die Möglichkeit einer Grünlandveredelungswirtschaft, weil Grünland dann immer auch Tierhaltung beinhaltet. Wir haben damit die Möglichkeit, aus der Wertschöpfungskette einige Mittel
für die Landwirtschaft abzuschöpfen. Diese ist arbeitskräfteintensiv und steht völlig konträr zu den Aussagen des EU-Agrarkommissars Fischler, der vorgeschlagen hat, für die erste und zweite Arbeitskraft je Betrieb einen Zuschuss in Höhe von je 5 000 € zu gewähren.
Ich warne allerdings schon vorab davor, dass die Grünlandschlagkarteien, wenn mir mit diesen umgehen wollen, überbürokratisiert werden. Ansonsten muss sich das Hohe Haus dann wieder mit der Entbürokratisierung herumschlagen. Ich hoffe, wir lassen hierbei die Kirche im Dorf, sodass es den Landwirten, die dann eine Förderung beziehen, mit relativ geringem Zeitaufwand möglich ist, diese Schlagkarteien zu führen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Czeke. - Nun bitte ich Herrn Geisthardt, für die CDU-Fraktion das Wort zu ergreifen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich so in die Runde schaue, dann entdecke ich bei Ihnen den Wunsch nach einer sehr ausführlichen Rede.
Diesen Wunsch kann ich Ihnen leider nicht erfüllen. Frau Wernicke und der Kollege Oleikiewitz haben die Probleme klar benannt. Wir als Fachleute wissen, worum wir uns kümmern müssen. Lassen Sie uns im Ausschuss darüber diskutieren. Lassen Sie uns die Zeit der plenarfreien Zeit dazu nutzen, die Grünlandstudie zu verinnerlichen und das Beste daraus zu machen
Vielen Dank, Herr Geisthardt. - Jetzt hätte Herr Oleikiewitz noch einmal die Möglichkeit zu sprechen. - Er verzichtet.
Es ist zwar das Wort „Ausschussüberweisung“ gefallen, aber das war, denke ich, nicht so gemeint. Über diesen Antrag muss unmittelbar abgestimmt werden.
Ich lasse über den Antrag abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind offensichtlich alle. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Enthält sich jemand der Stimme? - Auch niemand. Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 10 ist beendet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte meinen Beitrag unter die Überschrift stellen: „Länder übergreifender Nationalpark - machbar oder nicht?“. Diese Frage wird in den Fachabteilungen der zuständigen Ministerien in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt seit einiger Zeit wieder vertieft untersucht. Dabei ist dieser Ansatz nicht neu. In diesem Zusammenhang ist es, denke ich, notwendig, ein paar Dinge aus der Geschichte zu erwähnen. Es sind nur noch einige Kollegen aus der ersten Legislaturperiode dabei. Frau Wernicke, Sie werden das sicher kennen. Aber ich will doch noch einige Zahlen dazu nennen.
Die Bemühungen um einen umfassenden Flächenschutz gibt es schon seit Beginn des 20. Jahrhunderts. Sicher wird dieser oder jener Hermann Löns kennen. Er hat schon im Jahr 1926 einen Harzer Heimatpark gefordert. Dieser Park hatte ungefähr die Qualität eines Nationalparks. Ich lasse das Zitat jetzt weg. Sie können mir das Zitat glauben. Wer es lesen möchte, kann es von mir bekommen.
Das Projekt eines grenzübergreifenden Nationalparks wurde im Zuge der Wende des Jahres 1989, also gut 60 Jahre später, wieder forciert. Ende 1989 ging es um ein grenzübergreifendes Biosphärenreservat von ungefähr 47 000 ha und um einen grenzübergreifenden Nationalpark mit 12 000 bis 15 000 ha. Die fachliche Vorbereitung zu beiden Projekten haben übrigens der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb Wernigerode und das Institut für Landschaftsforschung und Naturschutz in Halle betreut.
Eine Zahl dazu: Am 30. November 1989 gab es ein grenzübergreifendes Treffen leitender Forstbeamter, bei dem dieses Papier vorgestellt und zumindest von den Ostharzern schon Zustimmung zu diesem Papier signalisiert wurde. Umsetzbar war dieses Projekt also ab Anfang 1990. Um gleich eine zweite Zahl zu nennen: Der Nationalpark „Hochharz“ in Sachsen-Anhalt ist ja noch im Herbst 1990 ausgerufen worden.
Problematisch war zu dieser Zeit noch die Begriffkategorie „Biosphärenreservat“. Die gab es so in den Altbundesländern nicht. Das heißt also, wir haben dort eine andere Lösung gesucht.
Unter anderem gab es dann am 11. Januar 1990 auch in Naturschutzkreisen ein Treffen der Verbände der Kreisgruppe Wernigerode der Gesellschaft für Natur und Umwelt und des BUND aus Goslar, bei dem das Projekt vorgestellt wurde. Im Prinzip wurde also zu dieser Zeit auch die Bevölkerung darüber informiert. Aus diesen Organisationen sind dann auch die Aktiven gekommen, die die Gesellschaft zur Förderung des Nationalparks Harz e. V. gegründet haben. Man muss eindeutig sagen, dass es auch damals, als die Gesellschaft gegründet wurde, schon um einen Nationalpark ging. Das war am 29. Oktober 1990. Daher kommt meine Rechnung, falls Sie die Pressemitteilung schon gelesen haben: Wir haben dieses Projekt vor zwölf Jahren schon einmal sehr intensiv verfolgt und nehmen es jetzt wieder sehr intensiv auf.
Ich lasse weg, was inzwischen noch passiert ist. Man könnte noch Folgendes sagen: Die Zustimmung zu einer Untersuchung aus Niedersachsen, die erst abgelehnt
wurde, kam im Mai 1990. Danach haben wir über ein Jahrzehnt lang eine getrennte Entwicklung unter den Rahmenbedingungen des jeweiligen Bundeslandes gehabt. Es gab direkte Arbeitskontakte zwischen den Nationalparken, wo dies nötig und auch möglich war. Am Anfang war noch nicht einmal das Problem der Dienstreisen geklärt. Die Beantragung erfolgte bei Ihnen im Ministerium, Frau Wernicke, wenn ich mich recht erinnere.
Es gab aber auch Irritationen aus der Perspektive von Touristen, muss man sagen. Für Touristen aus 200 oder 300 km Entfernung war der Harz mit seinen Nationalparken immer eines.
Wir haben seinerzeit im Hohen Hause durchaus schon Probleme des Harzes behandelt. Ich erinnere an das gemeinsame Nationalparkzentrum in Eckertal. Es gab dazu eine Zusage der Bundesumweltstiftung mit 80 % Förderung, 10 % Land Niedersachsen, 10 % Land Sachsen-Anhalt. Bei 20 Millionen können Sie das selbst errechnen. Dieses Projekt wurde aber dann von Niedersachsen nicht getragen. Wir haben das im Antrag bewusst noch einmal erwähnt. Aber das millionenschwere Projekt „Wildtiernis“ westlich der Ecker auf niedersächsischem Gebiet auf ungefähr 200 ha ist vorangetrieben worden, befindet sich aber seit zwei oder drei Jahren auch in der Stagnation.
Oder ich denke an eine andere Sache: Die Deutsche Bahn hatte mit „Fahrtziel Natur“ geworben. Die Aktion „Fahrtziel Natur“ hatte in ihrer ersten Etappe auch nur den niedersächsischen Nationalpark als Fahrtziel. Nach Interventionen von Verbänden und Fachleuten vor Ort - ich weiß nicht, ob das Ministerium auch beteiligt war - ist ein Jahr später auch der Bahn aufgefallen, dass es im Harz zwei Nationalparke gibt. Aber das sind so kleine Dinge.
Ich denke an die intensive Arbeit in diesem Parlament insbesondere in der zweiten und dritten Legislaturperiode für Bausteine eines gemeinsamen Nationalparks im Harz. Ich nenne als Beispiele den Antrag der PDS-Fraktion in Drs. 2/1543 zum Nationalparkzentrum und den Änderungsantrag der CDU-Fraktion in Drs. 2/1582 und an das einstimmige positive Votum dazu. Das war die Landtagsdrucksache 2/39/2106 B vom 25. April 1996.
Trotzdem muss man konstatieren: Es gibt Harzfürstentümer, die sehr stabil und manchmal auch beratungsresistent sind.
Der neue Anlauf nach de facto zwei Legislaturperioden nunmehr unter CDU-geführten Landesregierungen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt kann nur begrüßt werden. Nachdem die Landtagsfraktion des Bündnis 90/ Die Grünen in Niedersachsen in der letzten Woche einen Antrag betreffs Fusion der beiden Harzer Nationalparke eingebracht hat, wurde diese Initiative von unserer Fraktion aufgegriffen.
Wir haben bewusst - jetzt hören Sie zu! - viele gemeinsame Punkte unverändert aufgenommen, um das gemeinsame Ziel voranzustellen.
Sachlich wäre diese Thematik - ich denke, Sie haben sich in diesem Falle auch informiert - im Herbst passgenauer gewesen; denn ich weiß, dass die Fachministerien in diesem Bereich noch etwas Arbeit haben. Ich hätte diese Arbeit gern erst abschließen lassen, um uns danach im politischen Raum zu unterhalten. Aber zur gleichen Augenhöhe gehört für uns auch, dass wir zum gleichen Zeitpunkt im parlamentarischen Raum über dieses Thema reden. - Ich höre, dass es dazu keinen Widerspruch gibt.
Die Hürden auf dem Weg zur Fusion sind in einer Zeit knapper Kassen nicht niedriger geworden. Aus dem Gesamtkomplex nehme ich nur einen Komplex heraus, nämlich die Differenzen in den gesetzlichen Grundlagen beider Nationalparke. In diesem Zusammenhang möchte ich einige Dinge zitieren, die abgearbeitet werden müssen.