Ralf Geisthardt

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass ein jeder für seine Stadt kämpft, ist legitim. Er würde, wenn er es nicht tun würde, denke ich, nicht zu achten sein. Deswegen ist es auch richtig und vernünftig, dass die Kollegen aus Oschersleben für sich werben.
Aber ich spreche hier für Haldensleben. Das tue ich ausdrücklich auch im Namen meines Kollegen Stahlknecht. All die Probleme, die im Vorfeld angesprochen worden sind, werden im Nachgang durch den neuen Kreistag geklärt werden. Damit brauchen wir uns an dieser Stelle gar nicht zu beschäftigen.
Oschersleben und Haldensleben sind liebenswerte Städte und sie haben fleißige Menschen. Ich denke, kein Ort wird an Bedeutung verlieren, wenn er den Kreissitz verliert. Wir haben das im Ohrekreis schon erlebt: Wolmirstedt ist trotz des Verlustes des Kreissitzes eine Perle im Ohrekreis. Ich denke, auch Oschersleben ist eine Perle im Bördekreis - ich sage ganz bewusst „Bördekreis“ - und wird dies auch bleiben.
Die Stadt Haldensleben erfüllt die Kriterien der Landesregierung in hervorragendem Maße. Ich will nicht weiter auf die Kriterien eingehen. Ich sage nur eines: Die Lage ist zentral und die Verkehrsinfrastruktur ist optimal. Der Umstand, dass wir in den letzten zwei Monaten eine große bundesweite Auszeichnung für das Gartenreich bekommen haben, und der bedeutende Dienstleistungs- und Industriestandort sprechen für sich. Ich bitte deswegen um Ihr Votum für Haldensleben. Oschersleben ist eine gute Wahl, aber Haldensleben ist die bessere. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst stirbt der Wald, dann sterben die Tiere, und wo will der Mensch dann wohnen? - Das ist nicht nur eine Frage, die die Guarani-Indianer stellen, sondern wir müssen sie uns eigentlich auch stellen; denn der Wald ist nicht nur ein Wirtschaftsgut, sondern er ist auch ein Kulturgut. Das soll er auch bleiben. Es ist kein Zufall, dass ich heute spreche. Ich wohne nun schon fast im Wald.
Der eine oder andere hat schon einmal gesagt, ich sei ein Waldschrat. Das stimmt nicht ganz. Aber ich habe eine sehr enge Beziehung zum Wald. Aus diesem Grunde meine ich, jeder sollte einmal, bevor er Dinge sagt, die vielleicht nur aus der Zeitung oder aus Büchern stammen können, selbst in den Wald gehen und sich selbst informieren, einfach einmal schauen, wie geht es dort zu, was passiert dort einfach.
Nicht ohne Grund hat der Waldschadensbericht viele Leute bewegt, die gesagt haben: Hier müssen wir etwas tun. Denn wir haben eine paradoxe Tendenz in unserem Wald. Auf der einen Seite haben wir Fichte und Kiefer,
deren Zustand sich verbessert hat. Auf der anderen Seite haben wir Buche und Eiche, deren Zustand sich fürchterlich verschlechtert hat.
Das ist vielleicht auch nicht ganz uninteressant: Wir Deutschen haben eine gewisse enge Beziehung zu Buchen und Eichen, auch eine kulturelle Beziehung. Auch aus diesem Grunde sollten wir sehr aufpassen, was in unserem Wald geschieht.
Als Schadensgründe kann man vieles anführen, die Dürre im Jahr 2003, die zur Schwächung des Baumbestandes geführt hat. Wir haben wahrscheinlich in diesem Jahr mit Borkenkäfern, Nonne und anderen Schädlingen unheimlich viel zu tun.
- Ich merke, das Thema ist unheimlich interessant, besonders wenn ich links hinschaue.
Ein weiterer Grund ist, dass die Beräumung in den Wäldern teilweise ungenügend ist. Über den Holzeinschlag ist schon viel gesagt worden. Die Komplexität der Luftverschmutzung - wir wissen alle, man kann den Einfluss eines Agens durchaus ausrechnen. Kommen mehrere zusammen, wird es häufig so komplex - das wissen wir aus der Pharmazie -, dass das einfach nicht mehr geht. Wir leben nicht allein auf dieser Welt. Wir leben in einer globalisierten Welt. Ergo ist das, was bei uns geschieht, auch unter dem Aspekt des Einflusses auf andere zu sehen und umgekehrt genauso.
Luftreinhaltung, Walderhaltung, Waldmehrung, Klimaschutz - das sind alles Dinge, die uns sehr bewegen müssen, und - das sage ich an dieser Stelle aber auch, weil vorhin von regenerativen Energien die Rede war -: Ich finde es sehr gut, dass wir regenerative Energien verwenden. Aber wo ist der Sinn, wenn wir die Gegend mit Windrädern voll machen und dann, wenn der Wind nicht oder zu stark weht, die Dinger nicht betrieben werden können? Dann brauchen wir Kraftwerke, um das auszugleichen, und deren Wirkungsgrad ist immer noch so - -
- Nein, das ist nicht simpel. Das ist die Wahrheit. Aber die Wahrheit ist meistens simpel, Frau Budde.
Die Verhältnisse in der Zeit, als Sie Minister waren, waren so simpel, dass Sie die Wahrheit nicht erkannt haben.
Es ist wichtig, dass wir uns darauf konzentrieren, die Leitlinie Wald konsequent umzusetzen. Es ist aber auch wichtig, dass wir sie in angemessener Zeit evaluieren; denn das, was heute richtig ist, muss in der Zukunft nicht richtig sein.
Zu dem Gutachten. Ich selbst habe es noch nicht gesehen. Wenn es vorliegt, werden wir es uns verantwortungsvoll und sorgfältig anschauen; denn weder der Wald noch die Forstorganisation brauchen Schnellschüsse; die sind immer von Schaden. Bewährte Strukturen - dazu sage ich nur ein Stichwort: das Einheits
forstamt - sollten erhalten bleiben. Hier können wir auf einem guten Wege vorangehen.
Wer sich informieren will, dem ist zu empfehlen, seine Aufmerksamkeit auf das Praxiskollegium Eberswalde mit dem Titel „Forstwirtschaft als Energielieferant“ oder die Materialien der Tagung des Landesforstvereins „Holz als grünes Gold“ zu richten. Das ist sehr vernünftig und lesenswert für denjenigen, der sich mit der Materie sonst nicht näher befasst.
Meine Damen und Herren! Dem deutschen Wald geht es nicht sehr gut. Sein Zustand verlangt unsere Aufmerksamkeit. Gleichwohl viele Menschen in den Wald hineingehen und ihn touristisch oder zur Erholung nutzen, so gibt es eben auch viele, die keine Beziehung mehr zum Wald haben. An dieser Stelle ist Arbeit notwendig. Auch an dieser Stelle ist der Staat gefordert - der Staat und die privaten Waldbesitzer -, damit wir wieder mehr Menschen eine vernünftige Beziehung zum Wald und zu ihrer Umwelt ermöglichen.
Als Reservoir für Wasser, für Energie, als Luftfilter ist der Wald unverzichtbar. Waldbewahrung und -pflege für uns und für die künftigen Generationen ist eine Aufgabe kluger Forstpolitik. Der wollen wir und müssen wir uns alle stellen. Ich denke, wir werden im Ausschuss darüber sehr ausführlich und sehr konkret sprechen können.
Ich darf an eines noch erinnern. Wenn ich mit den Guaranis angefangen habe, dann ende ich mit den Cheyennen: Wir haben die Welt nicht von unseren Eltern geerbt, sondern wir haben sie von unseren Kindern geborgt. - Daran sollten wir alle denken.
Das trifft aber nicht auf Sie zu.
Das ist sicherlich richtig. Wir haben das beste Feld- und Forstordnungsgesetz. Das gilt allerdings auch für den Privatwald. Es ist - wenn man so will - Aufgabe der staatlichen Organisation, ein Gesetz, das existiert, auch im privaten Bereich durchzusetzen. In der Regel funktioniert es bestens, wenn man sich mit den privaten Waldbesitzern an einen Tisch setzt. Das ist ähnlich, als wenn man sich mit den Jägern an einen Tisch setzt. Man wird ja auch nicht im Wald reiten, wenn gerade Ansitzzeit ist,
zumindest nicht in dieser Ecke. Da kann man eine vernünftige Form des Vergleichs miteinander finden. Ich denke, das müsste hier auch möglich sein. In dem Fall, dass es absolut nicht geht, ist der Staat gefordert. Dann muss er sein Gesetz durchsetzen. Das ist im Staatswald genauso wie im Privatwald.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben bei der Behandlung dieses Gesetzes einige Kontroversen gehabt. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat sich dazu geäußert. Wir brauchen, um dieses Gesetz ordentlich verabschieden zu können, zwei rechtsförmliche Veränderungen, die Folgendes betreffen:
Die Ersetzung des Wortes „Verordnung“ durch das Wort „Rechtsverordnung“ in den §§ 2 und 4 des Gesetzentwurfes ist mit Sicherheit unproblematisch. Eine weitere Änderung wird erforderlich sein, weil es nach dem Beschluss der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung das Wort „Veterinärwesen“ nicht gibt. Dieses Wort steht aber im Gesetzentwurf. Wir werden also in § 2 Abs. 1 und 2 und auch in § 4 Abs. 2 das Wort „Veterinärwesen“ durch das Wort „Veterinärangelegenheiten“ ersetzen müssen. Das ist eine rechtsformale Änderung, die kein Problem darstellen dürfte.
Aber wie ich in der ersten Debatte schon ausgeführt habe, geht es im Wesentlichen um das Problem des Begrabens von Heimtieren durch Privatpersonen. Dazu haben wir - das muss ich einfach so sagen - aus Brüssel eine Verordnung aufs Auge gedrückt bekommen, die in einer sehr schlimmen „Basta“-Manier auf den ethischen Empfindungen unserer Menschen herumtritt. Ich denke, wir werden die Bürger nicht für die europäische Idee gewinnen können, wenn hier etwas geschieht, was kein Mensch verstehen kann.
Zum Zweiten: Ich habe sehr viel Sympathie für den Antrag der PDS; allerdings ist das, was er fordert, nicht für uns geeignet, sondern für die Bundespolitik. Lieber Kollege Krause, der Hase liegt im Pfeffer. Ich sage das auch in Richtung auf Frau Hajek. Wir bewegen uns im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung. Deswegen haben die Länder ohne eine ausdrückliche Ermächtigung des Bundes eben keine eigenständige Regelungskompetenz. Wenn wir eine solche Regelung in Kraft setzen, läuft sie rechtlich ins Leere und muss wieder kassiert werden. Das hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst auch ausgeführt. Ich denke, dem ist nichts hinzuzufügen.
Nun will der Bund ja eine Verordnung in Kraft setzen. Nach dem, was man so hört, wie sie aussehen soll, darf ich ein Beispiel konstruieren: Da gibt es den Herrn Meier. Er ist 75 Jahre alt. Sein Hund ist gestorben. Herr Meier stellt nach dem Abholen der entsprechenden Formulare einen Antrag beim zuständigen Amt, seinen Hund im Garten begraben zu dürfen.
Erstens muss er den Tod des Tieres amtlich feststellen lassen. Zweitens muss er vom Amt feststellen lassen, dass das Tier seuchenfrei war. Drittens wird das in Aussicht genommene Begräbnisfeld amtlich begutachtet und möglichst zertifiziert, möglicherweise, wenn es jemandem einfällt, nach der Deponieverordnung. Viertens werden Grabtiefe und Körperbehältnis amtlich vorgeschrieben. Fünftens zahlt Herr Meier nach dem Verwaltungskostenfestsetzungsbescheid. Sechstens darf er, wenn er Glück hat, seinen Hund begraben. Bis das durch ist, hat sich das Problem via naturalis erledigt. Ich denke, jeder weiß, wie lange Eiweiß hält, bevor es von allein verschwindet.
Meine Damen und Herren! Das klingt ein bisschen lustig, das ist es aber nicht. Wer in Berlin dafür verantwortlich war, dieses Chaos beim Dosenpfand anzurichten, wer dafür verantwortlich war, dass wir ein Maut-Desaster haben, der bekommt auch so eine Verordnung fertig.
Meine Damen und Herren! Deshalb appelliere ich von diesem Pult aus an den Herrn Bundeskanzler: Herr Bundeskanzler, sorgen Sie bitte dafür, dass sich Ihre Regierung, dass sich Ihre Minister, in diesem Falle die Minister Trittin und Künast, endlich um die tatsächlichen Probleme der Menschen kümmern!
Dann hätten sie nämlich keine Zeit, sich um die Einführung von islamischen Feiertagen oder, wie der Herr Bundeskanzler, um die Abschaffung des Tages der Deutschen Einheit zu kümmern.
Das Erste gehört, meine ich, nicht in die Gesellschaft und das Zweite ist schlicht ein Skandal. - Danke schön.
Ja.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt zweifelsohne Sternstunden im deutschen Parlamentarismus. Dazu gehört für mich, zu dieser Stunde als letzter Redner zum Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz, kurz: TierNebG-AG, zu sprechen.
Über die inhaltlichen Punkte möchte ich mich hier nicht auslassen. Wir werden im Ausschuss ausreichend Gelegenheit haben, darüber zu sprechen. Ich möchte jedoch etwas anmerken. Herr Hauser hat es angesprochen und ich möchte es etwas ausführen. Es gibt einen wichtigen Punkt, der uns alle berührt: In Zukunft darf niemand mehr - jedenfalls keine Privatperson - seinen verstorbenen Hund - auch wenn es nur ein kleiner Chihuahua ist - oder seine verstorbene Katze auf dem eigenen Grundstück begraben.
- Nein, das darf er nicht mehr. Denn nach diesem Recht gilt das Tier als Sondermüll und muss zwingend der Kremation zugeführt werden.
Jetzt sage ich Ihnen eines: Wir haben unheimlich viele Menschen bei uns im Land, die alt sind und die als einzigen Lebensgefährten einen Hund oder eine Katze haben. Erklären Sie denen einmal, dass sie die Saria anrufen sollen, wenn ihr Liebling gestorben ist, die den dann irgendwo ins Feuer werfen. Das möchte ich mit Sicherheit nicht tun.
Das Zweite, das man dabei auch sehen muss: Im Fall von Hausgeflügel gilt das wiederum nicht. Wenn die Weihnachtsgans Auguste gestorben ist, dürfen sie die im eigenen Garten verbuddeln. Diese Logik im europäischen Recht ist mir nicht klar.
Wir haben natürlich keine Möglichkeit, dieses europäische Recht zu ändern. Ich bitte jeden Einzelnen von den Kolleginnen und Kollegen jedoch, nehmen Sie bitte ein wenig Einfluss auf Ihre Bundestags- und Europaabgeordneten, damit diese Dinge, die dort beschlossen werden, nicht nur formal handhabbar sind, sondern damit sie auch einem gewissen Mindestmaß an Ethik entsprechen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Förderpolitik im ländlichen Raum heißt eigentlich immer, den ländlichen Raum lebenswert zu halten, zu entwickeln und attraktiv zu machen. Diesbezüglich rede ich pro domo; denn ich lebe selbst in einem ländlichen Raum.
Ich gehöre zu den etwa zwei Millionen Einwohnern, die die Frau Ministerin angesprochen hat. Mir liegt es am Herzen, dass es dort weiter vorwärts geht.
Die Erhaltung der Kulturlandschaft gehört zu den Prioritäten, die wir setzen. Zur Sicherung unseres heimattypischen Landschaftsbildes und einer funktionsfähigen Wirtschaft in diesem ländlichen Raum brauchen wir eine Identifikation und das Gefühl, dass es sich lohnt, dort zu leben.
Die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt gehört zu den wirtschaftlichen Leistungsträgern. Wir brauchen allerdings in diesem Bereich eine stetige Einkommensgrundlage und Sicherheit für die Landwirte. Nur wenn entsprechende Preise für landwirtschaftliche Produkte gezahlt werden, können die Betriebe erhalten sowie die Arbeitsplätze und letztlich die Infrastruktur gesichert werden.
Wir treten dafür ein, den ländlichen Raum nicht nur in seiner Ausgleichsfunktion für die Ballungszentren zu betrachten. Das sage ich insbesondere mit Blick darauf, dass es immer wieder Bestrebungen der Städte Magdeburg und Halle gibt, sich Umlandgemeinden einzuverleiben.
Ich bin gegen solche Bestrebungen. Dagegen bin ich; das sage ich hier ganz offen. Ich meine, die Menschen in den Dörfern und Kleinstädten in Sachsen-Anhalt haben ein Anrecht darauf, in ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung nicht nur immer zu den Ballungszentren schauen zu müssen, sondern auch Schritt zu halten und entsprechend gefördert zu werden.
Das heißt, die Verkehrsinfrastruktur in den ländlichen Gebieten muss weiter ausgebaut werden. Verkehr heißt auch, Handel und Handwerk zu stärken, landwirtschaftliche und außerlandwirtschaftliche Bildungsmöglichkeiten zu erhalten und zu erweitern und schließlich und endlich - da haben wir ja gerade im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe einiges getan - die Ansiedlung von innovativen Wirtschaftszweigen und auch von Dienstleistungsunternehmen. Das muss nicht immer nur in den Großstädten sein.
Dazu gehört auch - darauf ist schon hingewiesen worden -, die Anbindung an das ÖPNV-Netz zu verbessern. Dort hat nicht jeder ein Auto bzw. nicht jeder kann sich eines leisten, wenn wir nur an Hartz IV denken. Dazu gehört ein stabiles Netz von Versorgungseinrichtungen für den täglichen Bedarf, ob das Einkaufsmöglichkeiten sind, ob das Schulen sind, ob das Verkaufsmärkte, Arztpraxen, Sport- und Freizeiteinrichtungen sind. Schließlich und endlich gehört dazu eine Förderung der Vereinsarbeit. Dafür wünschte ich mir, dass auch dort etwas mehr zur Verfügung steht.
Das Kabinett hat sich die Grundsätze für die Förderung des ländlichen Raumes angeschaut. Wir haben die Grundsätze vorliegen. Ich meine, die Kernidee ist die,
dass man vom Gießkannenprinzip weggeht und dort fördert, wo sich letztendlich Arbeitsplätze schaffen lassen, und zwar nicht nur ein Arbeitsplatz oder zwei Arbeitsplätze in einer riesigen Anlage, wie das gelegentlich mal vorgesehen ist, sondern es müssen mehr Arbeitsplätze sein, es müssen Dauerarbeitsplätze sein. Dazu kann man auch das Potenzial nutzen, das in den regionalen Planungsgemeinschaften vorhanden ist. Dazu kann man die Ideen nutzen, die in der Fläche vorhanden sind.
Die Entwicklung des ländlichen Raumes ist eine sehr komplexe Sache. Deswegen ist der Alternativantrag unserer Fraktion meiner Meinung nach insofern gerechtfertigt, weil er sich auf das gegenwärtig Machbare beschränkt. Es ist sinnvoll, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den für Raumordnung zuständigen Ausschuss zu beauftragen, sich als Erstes darum zu kümmern. Der Regierung ist es ja unbenommen, die anderen Ausschüsse in schriftlicher Form zu unterrichten, aber man muss ja nicht in jeden Ausschuss gehen und dort noch einmal dasselbe erzählen.
Es gibt keinen Königsweg für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Wir alle sind gefordert, dort etwas zu tun und unsere Vorstellungen einzubringen. Dort lebt die große Mehrzahl unserer Menschen. Ihnen sind wir eine ordentliche Entwicklung schuldig. Insofern bitte ich Sie, unserem Alternativantrag zuzustimmen. Ich freue mich auf eine interessante Diskussion in den Ausschüssen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich so in die Runde schaue, dann entdecke ich bei Ihnen den Wunsch nach einer sehr ausführlichen Rede.
Diesen Wunsch kann ich Ihnen leider nicht erfüllen. Frau Wernicke und der Kollege Oleikiewitz haben die Probleme klar benannt. Wir als Fachleute wissen, worum wir uns kümmern müssen. Lassen Sie uns im Ausschuss darüber diskutieren. Lassen Sie uns die Zeit der plenarfreien Zeit dazu nutzen, die Grünlandstudie zu verinnerlichen und das Beste daraus zu machen
für die Landwirtschaft und für die Entwicklung bei uns im Land. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Politik kann manchmal recht frustrierend sein. Gelegentlich erleben wir es auch hier, dass nicht alles so einfach über die Bühne geht.
Aber heute hat mir die SPD eine Freude gemacht und hat einen Antrag eingebracht, mit dem wir sehr gut umgehen können. Herr Oleikiewitz hat es sehr deutlich gemacht, dass er in vielen Dingen Gemeinsamkeiten sieht.
Es gibt einige Unterscheidungen im Vertragsnaturschutz, die wir durchaus einmal anführen müssen. Es gibt die privaten bzw. öffentlich-rechtlichen Verträge zur naturschutzgerechten Pflege von Flächen in Schutzgebieten im Rahmen des Naturschutzgesetzes. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite gibt es Beihilfen für freiwillige Verpflichtungen. In diesem Zusammenhang bekommen wir eine 75-prozentige Beteiligung der EU. Das muss man etwas auseinander halten - in der Praxis wird es gelegentlich vermischt -; denn es entstehen unterschiedliche Konsequenzen.
Bisher hatten wir nach § 44 des Naturschutzgesetzes eher eine Nebenbehandlung des Vertragsnaturschutzes. In der Zukunft wird sich das ändern. In § 7 der Novelle zum Landesnaturschutzgesetz bekommen wir einen Vorrang des Vertrages vor den ordnungsrechtlichen Maßnahmen.
Ich denke, das ist notwendig und richtig; denn hierbei kommt etwas zum Tragen, was ganz wichtig ist, nämlich etwas, das wir in der Koalition verabredet haben: Wir wollen Verwaltungsvorgänge vereinfachen; wir wollen den Investitionsstandort wenn möglich stärken und wir wollen natürlich die Akzeptanz gegenüber dem Naturschutz und seinen Vorstellungen erhöhen. Das heißt aber auch, es braucht ein gewisses Umdenken mancher Leute in den Naturschutzverwaltungen; denn dort wird manchmal etwas kaputtgemacht, was eigentlich nicht nötig ist. In diesem Zusammenhang bitte ich Frau Ministerin Wernicke, darauf zu achten, dass dort in Zukunft eine ordentliche und bessere Austarierung gemacht wird.
In Bezug auf die gute fachliche Praxis unter Punkt 2 des SPD-Antrags ist zu sagen: Es ist selbstverständlich, dass die Landwirte konsequent die fachliche Praxis umsetzen. Ausnahmen und schwarze Schafe gibt es überall. Aber - das halten wir für gut - wer besser ist, soll angemessen honoriert werden.
Allerdings können wir nicht mit dem - ich sage dies ganz bewusst - typischen Trittbrettfahrerantrag der PDS mitgehen;
denn dieser fordert etwas verpflichtend, das im Zusammenhang mit dem Haushalt zu beschließen ist, und zwar nicht heute, sondern für die Zukunft.
Ich selbst bin Nebenerwerbslandwirt und Schafhalter. Ich würde mich freuen, wenn ich Geld extra bekäme; aber die Haushaltslage sollte jedem bekannt sein. So etwas geht nicht. Wenn man so etwas fordert, dann muss man auch sagen, woher man das Geld dafür nehmen will.
Deshalb haben wir einen Änderungsantrag formuliert. Wir wollen den Antrag der SPD um einen Punkt 3 ergänzen, der heißt: Die aktuelle Situation der Schäfereibetriebe in Sachsen-Anhalt soll bei der Ausgestaltung des Vertragsnaturschutzes besonders berücksichtigt werden. Besondere Aufmerksamkeit soll dabei der Schafhutung zukommen. Dieser Änderungsantrag liegt Ihnen in der Drs. 4/768 vor.
Ich bitte um Annahme unseres Ergänzungsantrags, um Ablehnung des Antrags der PDS und um Zustimmung zu dem so ergänzten Antrag der SPD.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit am heutigen Abend muss ich die Ausführungen von Frau Ministerin Wernicke weder im Einzelnen noch im Generellen wiederholen. Der Antrag der SPD - so schön er ist - würde die Effektivität der Agrarmarketinggesellschaft mit Sicherheit nicht verbessern. Die Voraussetzungen sind geschaffen worden.
Ich darf für die Fraktion der CDU erklären, dass wir den Antrag ablehnen. Im Übrigen gebe ich meine Rede zu Protokoll.
Das Land hat ein festgelegtes Interesse an Werbung und Absatz der land- und ernährungswirtschaftlichen Produkte; dazu kann sich das Land auch Dritter bedienen. Bisher wurden diese Aufgaben koordinierend von der Agrarmarketinggesellschaft wahrgenommen.
Die Entwicklung der Ernährungswirtschaft in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass die Marketingaktivitäten substanziell zur besseren Marktstellung der Produkte aus Sachsen-Anhalt beigetragen haben. Ungeachtet dessen wird auch weiterhin eine Unterstützung des Ernährungs- und Landwirtschaftssektors notwendig sein.
Im Jahr 2002 waren für eine institutionelle Förderung 204 500 € vorgesehen, damit werden ca. 50 % der Personal- und Sachkosten der Agrarmarketinggesellschaft getragen. Die andere Hälfte wird über Eigenmittel durch die AMG eingeworben. Fraglich ist, inwieweit die institutionelle Förderung aus EG-rechtlichen Gründen aufrechterhalten werden kann. Grundsätzlich wird aber zu prüfen sein, inwieweit das Land an den unterschiedlichsten Landesbeteiligungen festhalten soll; insofern ist auch der Agrarmarketingbereich nicht ausgenommen.
Über eine Veränderung im Status der AMG (Auflösung) könnte diese nur selbst beschließen. Die CDU-Fraktion spricht sich dafür aus, dass die Arbeit der AMG weitergeführt werden soll, dies insbesondere über Projektförderung. Dies soll zur weiteren Erhöhung der Effektivität der Marketingmaßnahmen beitragen, wie dies in Sachsen bereits erfolgt. Im Übrigen ist durch die Projektförderung eine Erhöhung der Flexibilität und Effektivität der Arbeit gegeben.
Im Bedarfsfall kann der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Problematik Marketingmaßnahmen im Agrarbereich im Rahmen der Selbstbefassung jederzeit auf die Tagesordnung nehmen. Der Antrag der SPD würde den Prozess der Effektivierung der Marketingmaßnahmen nicht wesentlich stützen, da die Landesregierung bereits die erforderlichen Verhandlungen mit den Gesellschaftern führt. Er ist daher entbehrlich. Die CDU-Fraktion lehnt ihn ab.