Die Steuergeschenke infolge des Vorziehens der dritten Stufe der Steuerreform - betrachten wir einmal nur die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe - bringen zwar de facto eine Verbesserung der Finanzsituation um 10 Milliarden € mit sich, gleichzeitig werden jedoch weitere Aufgaben auf die Kommunen übertragen, die die Einnahmesituation letztlich wieder verschlechtern.
Das Land Sachsen-Anhalt tut sein Übriges dazu. Nicht nur die Eingriffe in das Finanzausgleichsgesetz im vorigen Jahr, sondern auch das eben beschlossene Zweite Investitionserleichterungsgesetz führen nicht zu einer Stärkung der Einnahmesituation; vielmehr wird sie verschlechtert. Ich frage mich, wie die Kommunen dann haushalten werden. Ich wage zu bezweifeln, dass die Gemeindegebilde, die dann geschaffen werden sollen - Fusion von Verwaltungsgemeinschaften oder Bildung von Einheitsgemeinden -, das kompensieren können.
Vor diesem Hintergrund ist es angesichts der Studie des Innenministeriums - dies ist in der Presse ausführlich dargestellt worden - unter der Maßgabe, die Kommunen lebten über ihre Verhältnisse, offenkundig, dass das Bemühen nicht darin besteht, die Kommunen zu stärken, sondern vielmehr darin, neue Einnahmequellen des Landes zu erschließen, die der Deckung des Defizits in Höhe von 250 Millionen € dienen sollen. Zumindest besteht diese Gefahr. Ich bin gespannt, wie die Kommission des Landtages zur Veränderung des Finanzaus
Auf die Hilfe der Bundesregierung ist derzeit, wie gesagt, kaum Verlass, da dieser Prozess, der übrigens schon seit mehr als 20 Jahren läuft, offensichtlich nicht im nächsten Jahr abgeschlossen werden kann. Zumindest im Bundesrat wird es dann eine Auseinandersetzung geben.
Nun könnte man annehmen, meine Damen und Herren von der Koalition - Sie haben viele Kommunalpolitiker in Ihren Reihen -, dass Sie tatsächlich um eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung bemüht sind und die derzeit prekäre Finanzsituation, die geschildert worden ist, zum Anlass nehmen, die Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherzustellen. Doch weit gefehlt!
Oder wie ist es zu verstehen, dass gerade Ihre Fraktionen unseren Gesetzentwurf, der für dieses Jahr eine Erleichterung, eine Verbesserung der Situation im Rahmen der Konsolidierung der Haushalte beinhaltete, vor der Sommerpause nicht mehr behandeln wollen, indem Sie die reguläre Sitzung am 9. Juli ausfallen lassen - ich weiß nicht, welche Gründe es gibt, vielleicht die Urlaubsperiode -, sodass das Thema erst im September behandelt wird? Fazit ist: Aufgrund dieser Verschleppung kommt es erst im September zu einer Anhörung. Das heißt, eine Beschlussfassung des Landtages wäre, wenn überhaupt, erst im Monat November zu erreichen. Damit ist die Gesetzesinitiative eigentlich verpufft.
So viel zu Ihren Versprechungen, dass Sie es tatsächlich ernst nehmen mit der kommunalen Selbstverwaltung. - Ich danke.
Vielen Dank, Herr Grünert. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir abstimmen können, und zwar über die Beschlussempfehlung in der Drs. 4/849. Der Ausschuss empfiehlt, den ursprünglichen Antrag der PDS abzulehnen.
Wer stimmt der Ausschussempfehlung zu? - Das sind drei Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die PDS-Fraktion. Damit ist die Empfehlung des Ausschusses angenommen und der Tagesordnungspunkt 8 ist beendet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns in den letzten Sitzungen des Landtags schon mehrfach mit dem Erhalt und der Entwicklung der Kulturlandschaft in Sachsen-Anhalt beschäftigt. So ging es um Vertragsnaturschutz, das Grüne Band, die Agrarsoftware „Repro“ und nicht zuletzt um die Einbringung
des Naturschutzgesetzes. Der Ihnen heute von der SPD-Fraktion vorgelegte Antrag behandelt ein sehr konkretes Thema, welches den Landtag bereits in der vergangenen Legislaturperiode beschäftigt hat, wie Sie der Begründung des Antrages entnehmen können.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen, einführend in die Thematik, einige wesentliche Aspekte der Grünlandbewirtschaftung in Sachsen-Anhalt aus meiner Sicht darlegen.
Die Grünlandnutzung und -pflege ist ein elementarer Bestandteil des Naturschutzes und hat darüber hinaus auch Bedeutung für die Erholungsfunktion. Wir haben in Sachsen-Anhalt ca. 166 000 ha Grünland. Aufgrund der Standortvielfalt des Landes sind auch die Boden- und Klimaverhältnisse der Grünlandflächen sehr differenziert.
So haben wir das Harz-Grünland an Bach- und Flussauen sowie an hängigen Standorten. Wir haben das sicker- und grundwasserbeeinflusste Auengrünland, wozu insbesondere die Elbauen zählen. Wir haben die Niedermoorstandorte im Bereich der Talsander und Sander - diese umfassen im Wesentlichen das Gebiet des Drömlings, des Großen Bruchs und des Fiener Bruchs - und wir haben die nördliche Altmark, die aufgrund ihres naturräumlichen Gefüges als eigenständiges Grünlandgebiet anzusehen ist.
Die verschiedenen Nutzungsformen des Grünlandes umfassen die intensive Grünlandbewirtschaftung, die extensive Grünlandbewirtschaftung und die Grünlandpflege. Die intensive Grünlandbewirtschaftung dient im Wesentlichen der Grundfutterversorgung bei der Milchviehhaltung, die extensive Grünlandbewirtschaftung ist zum Beispiel für die Nutzung bei der Mutterkuhhaltung wichtig und die Grünlandpflege lässt sich durch die Beweidung mit Schafen erreichen.
Wirtschaftliche Probleme bei der Grünlandnutzung bestehen in erster Linie bei der extensiven Bewirtschaftung und der Grünlandpflege. Die niedrigen Tierbestände und insbesondere die geringen Quoten für Milch- und Mutterkühe bewirken bei gleichzeitig höheren Leistungsanforderungen in der Tierhaltung eine Reduzierung der Grundfutterversorgung und damit eine Verdrängung des Grünlands. Eine Milchkuh zum Beispiel, die 10 000 l Milch im Jahr geben muss, damit für den Landwirt überhaupt noch etwas übrig bleibt, ist ernährungsphysiologisch gesehen ein Schwein, Herr Czeke.
Die notwendige Energiedichte des Futters lässt sich bei solchen Milchleistungen über Grünland nicht mehr erreichen. Für den Landwirt bleiben unter dem Strich bei guten Standorten nur der Grünlandumbruch und folgend der Maisanbau. Ökologisch gesehen ist das ein Desaster, aber ökonomisch derzeit ohne Alternative.
Auf weniger ertragreichen oder geschützten Standorten gibt es diese Anpassungsmöglichkeiten nicht. Bisher wurde für diese Flächen im Rahmen der Zulage für benachteiligte Gebiete und der Agrarumweltprogramme ein Ausgleich geschaffen. Flächenbeihilfen wie für Getreide gab es für Grünland hingegen nicht.
Mit der vor wenigen Tagen bei der EU verabschiedeten Agrarreform wird es zukünftig allerdings möglich sein, eine Umverteilung auch zugunsten des Grünlands vorzunehmen. Als wir diesen Antrag geschrieben haben, war das in dieser Form noch nicht absehbar, und wir ap
Meine Damen und Herren! Sowohl unter naturschutzfachlichen als auch unter landwirtschaftlichen Gesichtspunkten sind künftig die standörtlichen Gegebenheiten und Entwicklungspotenziale stärker zu berücksichtigen. In der Grünlandstudie, die, wie wir wissen, inzwischen vorliegt, wurde eine ganze Reihe von Möglichkeiten angesprochen, die zur Verbesserung der Situation beitragen können.
So wird zum Beispiel vorgeschlagen, ein Beratungssystem für aktuelle Empfehlungen zur Grünlandnutzung bei der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau zu etablieren. Bei der Weiterentwicklung und Anwendung der Agrarumweltprogramme auf das Grünland ist außerdem mehr Flexibilität erforderlich. Wir sollten überlegen, wie sich weniger starre Vorgaben vor allem im Hinblick auf die Nutzungstermine und die Düngung umsetzen lassen.
Der Einsatz von Fördermitteln des Vertragsnaturschutzes sollte auf wirklich schützenswerte Flächen, die noch Regenerationspotenziale besitzen, konzentriert werden. Eine Einschränkung auf Bergwiesen zum Beispiel ist hingegen zu undifferenziert. Empfänger von Fördermitteln sollten zudem künftig verpflichtet werden, eine Grünlandschlagkartei zu führen. Diese und weitere konkrete Vorstellungen sind in der genannten Grünlandstudie enthalten.
Da die Zusammenhänge sehr komplex sind und im Detail einer intensiven Beratung bedürfen, schlage ich vor, dass Sie unserem Antrag folgen und diesen in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überweisen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Oleikiewitz. - Nun erteile ich für die Landesregierung Frau Ministerin Wernicke das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Oleikiewitz hat bereits daran erinnert, dass sich der Landtag mit dieser Problematik schon befasst hat und dass die Landesregierung nach der Aufforderung durch den Landtag diese Grünlandstudie in Auftrag gegeben hat.
Sie liegt vor, das ist wohl so. Wir stellen fest, dass die Zielstellungen der Studie nicht in jedem Fall erreicht worden sind. Es gibt zwar ein ganze Reihe von Vorschlägen, aber angesichts der Beschlüsse zur EU-Agrarreform ist es doch notwendig, noch einmal darüber zu diskutieren, um Möglichkeiten der Reform für Grünlandprämien zu eruieren und um die in der Studie aufgeführten Vorschläge EU-kompatibel zu gestalten. Ich glaube, darin sind wir uns einig.
Das Ministerium kann den Ausschuss durchaus in Form eines Zwischenberichts über den Stand und die Auswirkungen informieren. Allerdings hatte bereits der Ausschuss des Landtages der dritten Wahlperiode - ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern - angeregt, eine Fachtagung zu dieser Problematik durchzuführen.
Ich schlage vor, dass wir eine gemeinsame Beratung, in der die Ausschusssitzung und die Fachtagung zusammengefasst werden, durchführen. Die Fachtagung soll im Herbst dieses Jahres stattfinden; die Vorbereitungen dafür laufen. Wir hatten ohnehin vor, die Ausschussmitglieder und die Verbände sowie Berater, Landwirte und Naturschützer dazu einzuladen. Ich denke, wenn wir einen Weg finden, um das zumindest in der ersten Beratungsphase gemeinsam zu tun, kann man sicherlich Zeit sparen. Wir brauchen nicht vorab über eine Konferenz zu informieren, die sicherlich noch einige andere Aspekte beleuchtet.
Wenn Sie mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden wären, würde mich das freuen. Ansonsten stimme ich einer Berichterstattung im Ausschuss gern zu.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die FDP unterstützt diese Sache. Eines muss klar sein in Bezug auf die Grünlandstudie: Wir wollen auch ergründen, welche Kosten entstehen. Wir wollen die Umsetzbarkeit dieser Grünlandstudie untersuchen; denn es ist von schwierigen Rahmenbedingungen die Rede.
Es geht uns um eine verlässliche Agrarpolitik, um verlässliche Nutzungsarten für das Grünland in den einzelnen Bereichen, zum Beispiel intensive Nutzung durch Milchviehbetriebe, extensive Nutzung durch Mutterkuhhaltung. Es geht um Grünlandpflege, Schafhaltung und Vertragsnaturschutz. Über all das werden wir ausführlich diskutieren. Das enthält viel Zündstoff.
Der Gewährung von Beihilfen stehe ich sehr skeptisch gegenüber. Ich vertrete die Meinung, dass wir uns eine künstliche Bezuschussung und eine Bezahlung über den Steuerzahler, über die EU auf Dauer nicht werden leisten können. Ich bin aber nicht voreingenommen. Ich stehe der Sache offen gegenüber. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorab: Wir unterstützen das Anliegen des Antragstellers in vollem Umfang.
Die Grünlandproblematik ist auch innerhalb der Europäischen Union ein Thema. Ihre Bedeutung wird daran deutlich, dass sie auch bei der Diskussion über die Entkoppelung der Ausgleichszahlungen eine Rolle spielen wird bzw. bereits spielt.
Die Studie liegt vor. Wir werden uns darüber im Ausschuss garantiert unterhalten müssen. Hinsichtlich der verschiedenen Nutzungsformen des Grünlandes hat mein Kollege schon ausgeführt, dass die Grünlandpflege insbesondere im Bereich des Vertragsnaturschutzes eine bedeutende Rolle spielt. Dass in diesem Zusam
Ein Anteil von immerhin 14,2 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche Sachsen-Anhalts ist Grünland. Wenn man mit Berufskollegen spricht, wird das Grünland oft als Problem dargestellt. Herr Kollege Hauser, ich denke, die verlässliche Nutzung vonseiten der Landwirtschaft existiert; mit der Verlässlichkeit der Politik ist es so eine Sache.