Herr Grünert mahnte an, dass wir keine Selbstverwaltungsaufgaben übertragen. Ich vermute, er meinte, auf die Verwaltungsgemeinschaften. Wir sehen ein verfassungsrechtliches Problem; denn dies wäre gerade der Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, den wir nicht wollen.
Zur Ortsidentität. Die geht doch nicht verloren. Die geht doch durch unseren Vorschlag in keiner Weise verloren. Das Ziel, das wir erreichen wollen - der Innenminister hat das in seiner Rede ganz klar dargelegt -, ist eine effiziente Landesverwaltung. Ich denke, dass wir den Weg dahin gemeinsam gehen können und das Ziel erreichen werden. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sie haben zu den Kosten gesagt, auch unser Verbandsgemeindeeinführungsgesetz hätte Kosten verursacht. Heißt das, dass Ihr Gesetz auch Kosten verursacht?
Herr Kolze, Sie haben unter Beifallsbekundungen erklärt, dass es künftig möglich sein soll, dass sich kreisübergreifende Verwaltungsgemeinschaften bilden. - Das war bisher auch möglich, wurde aber vom Innenministerium blockiert. Das dürfen Sie nicht vergessen. Wissen Sie das? Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage: Liege ich richtig, dass es einen Gesetzentwurf gab - das ist vielleicht ein halbes Jahr her -, in dem eine Aufgabenübertragung von den Gemeinden auf die Verwaltungsgemeinschaften vorgesehen war?
Es wurde natürlich auch die Frage diskutiert, ob Selbstverwaltungsaufgaben auf die Verwaltungsgemeinschaften übertragen werden können. Natürlich ist das bei uns sehr kontrovers diskutiert worden. Wir haben aber auch unsere juristischen Spezialisten, die uns auf das Problem der Verfassungsgemäßheit hingewiesen haben.
Herr Kolze, nach dem Gesetzentwurf der Regierung sollen Kreisgrenzen, die bisher nur durch den Landtag zu beschließen waren, also durch das Parlament, verändert werden können, ohne dass der Landtag darüber entscheiden muss. Betrachten Sie das nicht auch als Eingriff in die Rechte des Parlaments, im Rahmen der Raumordnung und Landesplanung für eine Auskömmlichkeit der Gebiete zu sorgen, oder liege ich falsch in dieser Auffassung?
Herr Grünert, zunächst einmal zu der rechtlichen Frage, die sich stellt. Die Landesverfassung sieht sehr wohl vor, dass durch ein Gesetz in die Grenzen eines Landkreises eingegriffen werden kann.
Die Zukunft wird zeigen, welche Strukturen die Landkreise erfahren werden. Identität ist nach meinem Dafürhalten nicht immer nur eine Frage der Kreisgrenze. - Danke.
Wir treten in das Abstimmungsverfahren zu der Drs. 4/858 ein. Gegen eine Überweisung wurde kein Widerspruch angemeldet. Es wurde vorgeschlagen, den Gesetzentwurf in den Innenausschuss zu überweisen. Gibt es Vorschläge für mitberatende Ausschüsse? - Das ist nicht der Fall.
Damit stimmen wir jetzt über die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss ab. Wer damit einverstanden ist, dass die Drs. 4/858 in den Ausschuss für Inneres überwiesen wird, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig in den Innenausschuss überwiesen worden.
Wir treten jetzt in eine einstündige Mittagspause ein. Ich möchte diese nicht kürzen, da gestern nicht alle pünktlich im Saal wieder erschienen. Wir machen um 14.15 Uhr weiter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt Ihnen im Einvernehmen mit dem mitberatenden Ausschuss für Inneres, den Antrag der Fraktion der PDS mit der Überschrift „Auflage eines befristeten kommunalen Soforthilfeprogramms des Bundes“ in der Drs. 4/611 abzulehnen.