Unter Ausnutzung der üblichen kreditwirtschaftlichen Hebelwirkungen kann damit ein Kreditvolumen in Höhe des mehrfachen Betrages gesichert werden. Selbstverständlich wird im Kreditgeschäft mit diesem Hebel stets umsichtig und vorsichtig umgegangen werden müssen. Gleichwohl ist die Landesregierung der festen Überzeugung, dass damit eine große Chance gegeben ist, gerade für die mittelständische Wirtschaft eine wesentliche Finanzierungslücke zu schließen, ohne die Kreditwirtschaft einer unbilligen Konkurrenz auszusetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fortentwicklung des Landesförderinstituts in eine Investitionsbank Sachsen-Anhalt als teilrechtsfähige Anstalt hat einen weiteren Zweck. Sie erlaubt eine größere Selbständigkeit des - wenn Sie diesen Begriff erlauben - „neuen LFI“ gegenüber der NordLB. Dadurch werden die Interessen des Landes noch besser als in der Vergangenheit zur Geltung gebracht werden können. Bisher waren durch die feste Einbindung in der NordLB hier Grenzen gesetzt.
Wir als Landesregierung legen großen Wert auf die fruchtbare und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der NordLB. Wir legen aber gleichzeitig großen Wert darauf, dass die politischen Leitlinien in diesem Land direkt und unmittelbar über eine Bank umgesetzt werden können. Mit der Gründung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt werden wir beide Ziele erreichen, die fruchtbare und konstruktive Zusammenarbeit mit unserer Landesbank und die direkte Umsetzung unserer Politik.
Dies ist auch einer der Gründe dafür, dass die Gründung einer völlig selbständigen Bank für die Landesregierung von vornherein nicht in Frage kam. Weitere Gründe liegen in ganz praktischen Aspekten. Die Gründung einer selbständigen Bank hätte sehr viel Zeit gekostet und wäre im Übrigen auch erheblich teurer gewesen. Der Mittelstand dieses Landes hat nicht die Zeit, auf die Errichtung einer solchen Bank zu warten.
Auch aus personalwirtschaftlicher Sicht hätte es große Schwierigkeiten gegeben. Bei der Schaffung einer vollkommen selbständigen Anstalt wäre es notwendig, Mitarbeiter des LFI in die neue Anstalt zu überführen. Dies würde eine Vielzahl von Problemen und Fragen mit sich bringen, die wir mit der Gründung einer Investitionsbank als Anstalt in der Anstalt vermeiden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch von den Verbänden wird die Gründung einer Investitionsbank Sachsen-Anhalt grundsätzlich positiv bewertet, wie die Ergebnisse einer schriftlichen Anhörung zeigen. Eine der Hauptforderungen und Hauptsorgen der Verbände betraf dabei die Wettbewerbsneutralität. Wir haben Verständnis dafür, dass die Verbände vor allem bei diesem Punkt eine genaue Klärung haben wollen.
Ich weise darauf hin, dass der Forderung nach Wettbewerbsneutralität im Regelwerk unserer Investitionsbank Rechnung getragen wird, und zwar durch die ausdrückliche Verpflichtung der Investitionsbank zur Wettbewerbsneutralität im Zusammenhang mit den ihr übertragenen Aufgaben.
Die folgenden Regelungen gewährleisten die geforderte Wettbewerbsneutralität - das steht in § 3 des Statuts der Investitionsbank -: Die Investitionsbank wird die Beratung und die Abwicklung der Förderaufgaben wettbewerbsneutral ausgestalten. Sie wird im Bereich der Förderung der gewerblichen Wirtschaft, soweit dies möglich ist, Hausbanken einschalten und Konsortialkredite anbieten.
Es geht also nicht um eine Konkurrenz zum privaten Bankensystem bzw. zum öffentlich-rechtlichen Bankensystem, sondern um eine komplementäre Ergänzung.
Die Investitionsbank wird nach außen hin eigenständig auftreten. Sie wird organisatorische und personelle Eigenständigkeit besitzen. Sie wird die Möglichkeit der Nutzung von Kundendaten durch Wettbewerbsbereiche der Landesbank ausschließen und sie wird ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Einhaltung der Wettbewerbsneutralität verpflichten.
Im Übrigen wird es einen 16-köpfigen Verwaltungsrat geben, der die Geschäftsleitung berät und überwacht. In diesem Verwaltungsrat sind neben Vertretern der Regierung auch Vertreter von Verbänden vorgesehen, darunter je ein Vertreter der ansässigen Sparkassen, der genossenschaftlichen Kreditinstitute und der Privatbanken. Somit ist sichergestellt, dass die Interessen der drei großen Zweige der Kreditwirtschaft gewahrt werden.
Die geplante Zusammensetzung des Verwaltungsrates sichert, dass alle wesentlichen Interessen der Betroffenen gewahrt bleiben; so ist neben Vertretern der Kammern von Industrie, Handel und Handwerk auch ein Vertreter der kommunalen Spitzenverbände im Verwaltungsrat vorgesehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss eine Bemerkung zum Verfahrensstand machen. Das Regelwerk ist dem Bundesministerium der Finanzen zur Weiterleitung an die Kommission der Europäischen Union, in diesem Fall an die Generaldirektion Wettbewerb, zugeleitet worden.
Die EU-Kommission prüft anhand dieser Unterlagen, ob die von der EU vorgegebenen Kriterien im Rahmen der „Verständigung II“ eingehalten sind. Ich kann Ihnen als Landtagsabgeordneten zusichern, dass die Landesregierung der festen Überzeugung ist, dass in der Tat keinerlei Schwierigkeiten drohen. Wir sind sicher, dass wir das Regelwerk so gestaltet haben, dass die „Verständigung II“ in keiner Weise gefährdet ist.
Auch die Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Anerkennung des übertragenen Wohnungsbauvermögens als Haftkapital und zur Formierung als Bank ist eingeleitet worden. Auch in dieser Hinsicht kann ich Ihnen zusichern, dass wir keine Indizien dafür haben, dass es auf diesem Weg Schwierigkeiten geben könnte. Bei dem Verfahren müsste es also, was die Seite der EU und die Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betrifft, einen geordneten und schnellen Weg gehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, das hier vorgelegte Regelwerk für die weitere parlamentarische Behandlung in die von Ihnen vorgeschlagenen Ausschüsse zu überweisen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister Paqué, die Theorie ist sehr schön, wichtig ist aber die Praxis der Umsetzung. Ihr Kollege, Herr Minister Rehberger, hat auf vielen Veranstaltungen, insbesondere zur Mittelstandspolitik, immer wieder betont, dass die ISB das Finanzierungsproblem der mittelständischen Wirtschaft lösen wird,
und hat auf Nachfragen aus dem Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen zu den Betriebsmittelkrediten, zur Vorfinanzierung, zum Kontokorrent oder zur Erweiterung für Investitionen hin geäußert, das würde die Lösung des Ganzen sein.
Mich würde konkret interessieren: Was finanziert die ISB mehr als die Hausbanken? Geht sie dort hinein, wo die Hausbanken sagen, das Risiko ist uns zu groß, also genau dort hinein, wo die Finanzierungsengpässe und Defizite bei den mittelständischen Unternehmen sind? Könnten Sie einen Fall skizzieren, den Sie sich sozusagen als Beispielfall vorstellen könnten, bei dem die ISB dann als Förderer eintreten könnte?
aber ich vermute, dass der Kollege Rehberger, wie ich ihn kenne, bei den entsprechenden Veranstaltungen keineswegs gesagt hat, dass damit - wenn ich das etwas salopp formuliere - ein kreditpolitisches Schlaraffenland für den Mittelstand entsteht
und dass infolge der Errichtung dieser Investitionsbank alle Finanzierungsprobleme des Mittelstandes dieses Landes gelöst werden. Das wird nicht geschehen. Wir leben in einer Welt, in der es für Unternehmen immer gewisse Finanzierungsprobleme geben wird. Wir betrachten diese Bank als ein wesentliches Instrument, um ein privates bzw. öffentlich-rechtliches Angebot - seitens der Sparkassen - zu ergänzen.
Es wird im Einzelfall zu prüfen sein, welche Arten von Projekten und welche Arten von Risiken aus volkswirtschaftlicher Sicht der Region vertretbar sind,
sodass wir sie als Land übernehmen können, wenn sie andere Kreditinstitute nicht übernehmen. Das bedeutet
natürlich stets eine Abwägung aller Koordinaten bei jeder Kreditvergabe, und es lässt sich sicherlich nicht auf eine einfache Formel bringen. Klar ist, dass das Land auf keinen Fall in unverantwortlicher Form irgendwelche Risiken eingeht, die andere Banken auf keinen Fall eingehen würden.
Umgekehrt kann es aber auch nicht sein, dass das Land nur das tut, was auch private oder öffentlich-rechtliche Banken ohnehin täten. Es ist eine Ergänzung. Wir werden uns in den entsprechenden Organen, in den Gremien dieser Bank über diese geschäftspolitische Strategie in enger Zusammenarbeit mit den Ressortkollegen, die im Verwaltungsrat sitzen, zu unterhalten haben.
Herr Minister, zurzeit befindet sich das Investitionserleichterungsgesetz in der Beratung und in dem Zusammenhang auch das kommunale Wirtschaftsrecht. Laut Gesetzentwurf soll so viel wie möglich aus den kommunalwirtschaftlichen Betrieben in die Privatwirtschaft verlagert werden; wenn nicht, dann muss Beweis geführt werden. Sie kennen das.
mich beschleicht jetzt die Sorge, dass man sich da, wo die private Kreditwirtschaft ihre Pflicht nicht mehr erfüllt, nun wieder daran erinnert, dass die öffentliche Hand eine bestimmte Aufgabe wahrnehmen soll und an sich zieht. Ist das ein Widerspruch oder sollten wir darüber im Ausschuss noch einmal sprechen?
Ich möchte auch nicht, dass die öffentliche Hand ein unangemessenes Risiko eingeht, das keine Privatbank einzugehen bereit ist. Darin sehe ich ein Risiko. Ein wenig habe ich den Eindruck, dass das gute Ziel, das Sie anstreben, zwar da ist, dass darin aber vielleicht auch ein wenig Inkonsequenz liegt.
Es ist außerordentlich erfreulich, dass gerade von sozialdemokratischer Seite ordnungspolitische Prinzipien bei dieser Gelegenheit so außerordentlich hoch gewichtet werden.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Herr Dr. Polte, SPD: Wieso? Sie dürfen nicht in Kli- schees denken, lieber Herr Minister!)
Es wird mir ein Vergnügen sein, lieber Herr Dr. Polte, im Finanzausschuss - ich unterstelle einmal, dass das Ge
setz in den Finanzausschuss überwiesen wird - über diese Fragen auch im Einzelnen aus volkswirtschaftlicher Sicht zu diskutieren. Aber mit dem, was Sie zuvor gesagt haben, treffen Sie in der Tat den Kern unseres Leitgedankens: Wir wollen nicht, dass die öffentliche Hand die potenziell profitable Tätigkeit der Privatwirtschaft dadurch verdrängt, dass sie mit den monopolistischen Sonderkonditionen, die die öffentliche Hand nun einmal hat, am Markt aktiv wird.
Wir wollen, dass Private am Markt aktiv werden und auf Dauer sichere Arbeitsplätze schaffen. Wir wollen aber gleichzeitig nicht, dass die Grenzen, die insbesondere in der schlechten konjunkturellen Lage, die wir seit einiger Zeit haben, und in den Strukturproblemen unserer Wirtschaft liegen, und die dadurch zum Teil sehr konservative Strategie der Kreditwirtschaft sich so auswirken, dass wir volkswirtschaftliches Wachstumspotenzial vergeuden.
Deswegen ist der Staat gefordert, aus volkswirtschaftlich vernünftiger Sicht auch Weichen zu stellen. Das steht überhaupt nicht im Widerspruch dazu, dass er sich gleichzeitig aus der kommunalen Wirtschaftsaktivität zugunsten von mehr Freiräumen für Private zurückzieht.