Dass bei der Überarbeitung des Erlasses auch Möglichkeiten der leider gebotenen Kostenreduzierung Berücksichtigung finden mussten, etwa hinsichtlich der Freiplatzregelung für Begleitpersonen oder auch im Hinblick auf die Häufigkeit mehrtägiger Schulfahrten und der daraus immerhin auch erwachsenden Belastungen für die Eltern, ist angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation im Land nachvollziehbar.
Eben wegen dieser wirtschaftlichen Ausgangslage ist es nicht zulässig, den Rückgang bei den Übernachtungen
in den Jugendherbergen allein einzelnen Veränderungen und Regelungen zu den Schulfahrten anzulasten. Bekanntermaßen klagen alle Bereiche der Fremdenverkehrswirtschaft über rückläufige Buchungszahlen, und zwar ohne dass dort die demografischen Veränderungen so unmittelbar zum Tragen kommen wie im Bereich der Schulfahrten. Die demografischen Veränderungen schlagen sich gerade in den Altersgruppen nieder, die in der Regel durch ein hohes Interesse an solchen Schullandheim- und Jugendherbergsaufenthalten gekennzeichnet sind.
Im Übrigen können sich die Regelungen zu Schulfahrten nicht an den natürlich nachvollziehbaren und legitimen wirtschaftlichen Interessen der Schullandheimbetreiber orientieren.
Zu Frage 1: Es ist nicht beabsichtigt, Herr Bischoff, den Erlass zu den Richtlinien für Schulfahrten und Schulwanderungen zurückzunehmen. Die Schulen haben auf der Grundlage des vorliegenden Erlasses vielfältige und sachgerechte Möglichkeiten der Schulfahrtengestaltung. Das schließt weiterhin den Aufenthalt in Schullandheimen und Jugendherbergen ein. Die Nachfrage nach diesen Angeboten müsste eigentlich sogar, wenn die demografische Problematik nicht wäre, durch die Anhebung der Altersgrenze für Auslandsfahrten zunehmen.
Zu Frage 2: Die mit der Frage unterstellte Zuspitzung bzw. den erwarteten Interessenkonflikt gibt es eigentlich nicht. Die Schulen sind ausdrücklich dazu angehalten, Vergleichsangebote zu Unterkunft, Verpflegung, Transport und gegebenenfalls benötigten weiteren Leistungen einzuholen und auch auszuwerten.
Im Rahmen solcher Angebote stellen Freiplätze nur eine Fassette des in jedem Einzelfall vielschichtigen Leistungsspektrums dar. In einer Gesamtbetrachtung dieses Spektrums, das im Übrigen auch inhaltliche Momente enthalten muss, die in der Kleinen Anfrage gar keine Rolle spielen, ist dann die Entscheidung für ein Angebot zu treffen, nicht aber in einer kontroversen Aufrechnung der Kosten für die Begleitpersonen und die Schülerinnen und Schüler, um die es eigentlich geht. - Vielen Dank.
Herr Kultusminister, es war interessant, dass Sie es völlig anders begründet haben, als es die Mitarbeiter aus dem Kultusministerium getan haben, als das im Ausschuss behandelt worden ist. Damals hat man sich nämlich auf ein Urteil für Schleswig-Holstein bezogen.
Ich frage jetzt anders. Es geht darum, dass die Lehrer auf Entschädigung nicht verzichten dürfen. Warum hat die Landesregierung in das Haushaltsbegleitgesetz die Regelung für Beamte aufgenommen, nach der diese auf eine Aufwandsentschädigung verzichten können - das ist erstmalig im letzten Haushaltsbegleitgesetz geregelt worden -, und warum schließt der Runderlass dies für Lehrerinnen und Lehrer aus?
Frau Präsidentin! Ich möchte vorsichtig sein, weil ich mir nicht 100-prozentig sicher bin, ob ich Ihnen richtig antworte. Ich antworte trotzdem darauf. Diese beiden Regelungen sind unterschiedlich beschaffen: Die eine ist eine gesetzliche Regelung, weil sie im Beamtengesetz steht, und die andere Regelung steht in einer Verordnung. Insofern ist die Regelung des Gesetzes letztlich die anzuwendende, insbesondere im Konfliktfall.
Meiner Wahrnehmung nach ist in der Tat insofern eine Entlastung eingetreten, als ohne diese beamtengesetzliche Regelung zu den Dienstreisen im Grunde genommen der harte Kurs hätte aufrechterhalten werden müssen, der durch dieses schleswig-holsteinische Urteil zustande gekommen ist, das mich schon von der Initiative her in Erstaunen versetzt hat, das aber zunächst einmal einen Handlungszwang bedeutet hat. Ich glaube, dass diese Situation inzwischen im Alltag der Schulen eher entdramatisiert worden ist. - Danke.
Ich rufe die Frage 3 der Abgeordneten Frau Budde für die SPD-Fraktion auf. Sie betrifft die Bedeutung der Hochschulreform für die Wirtschaft.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In einem Artikel der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 13. Mai 2003 weist der Minister für Wirtschaft und Arbeit Herr Dr. Rehberger darauf hin, dass in Nordrhein-Westfalen jede dritte Neugründung aus dem Bereich der Universitäten und Hochschulen komme. In Sachsen-Anhalt hingegen habe nur jede zehnte Neugründung einen universitären Hintergrund.
In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 28. April 2003 anlässlich der konstituierenden Sitzung des Innovationsrates wird der Minister für Wirtschaft und Arbeit Herr Dr. Rehberger mit folgenden Worten zitiert:
„Der Mittelstand kann die Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung schnell und effektiv in wirtschaftlichen Nutzen und damit in qualitativ hochwertige Arbeitsplätze umsetzen.“
1. Welche Auswirkungen werden aus der Sicht der Landesregierung die Pläne zur Hochschulstrukturreform auf die Entwicklung der Wirtschaft und deren Innovationsfähigkeit sowie auf die Zahl der Existenzgründungen in Sachsen-Anhalt haben?
2. Welche Vorabstimmungen mit Vertretern der Wirtschaft haben seitens der Landesregierung stattgefunden, damit die Interessen der Wirtschaft bei der Hochschulstrukturreform angemessen Beachtung finden, und welche Initiativen des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Stärkung des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Sachsen-Anhalt sind in diese Pläne eingegangen?
Danke. - Der Minister für Wirtschaft und Arbeit Herr Dr. Rehberger wird für die Landesregierung antworten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage der Frau Kollegin Budde wie folgt.
Zu Frage 1: Zu den unabdingbaren Voraussetzungen eines erfolgreichen marktwirtschaftlichen Systems gehört eine hohe Selbständigenquote. Im Jahr 2002 belief sich die Selbständigenquote in der Europäischen Union auf 14,1 %, in der Bundesrepublik auf 9,9 % und in Sachsen-Anhalt auf 6,6 %. Bedauerlicherweise hat das Land Sachsen-Anhalt die niedrigste Selbständigenquote.
Auch bei rückläufigen Bevölkerungszahlen muss die Zahl der Selbständigen in unserem Land wachsen, zumal nur durch die Zunahme der Zahl der Gewerbebetriebe und der freiberuflichen Praxen der Schrumpfungsprozess in der Bevölkerung, der hauptsächlich durch die Abwanderung von Arbeitskräften verursacht wird, gebremst und langfristig durch Wachstum, also durch Zuwanderung, abgelöst werden kann.
In diesem Prozess sind die Hochschulen aufgefordert, ihre Profile in der Wissenschaft und insbesondere in der wirtschaftsnahen Forschung zu stärken und zu koordinieren. Mit der neuen Existenzgründungsoffensive „ego“, in die alle Hochschulen des Landes und die Technologietransfereinrichtungen integriert sind, soll ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet werden. Dies dokumentiert auch die am 10. Juni dieses Jahres in Halle durchgeführte „ego“-Veranstaltung, in der maßgebliche Repräsentanten aus Hochschulen und Wirtschaft entsprechende Inhalte dargestellt und weiterentwickelt haben.
Wissenschaft und Forschung stehen am Anfang und im Zentrum der Innovationskette, an deren Ende ein marktfähiges neues Produkt oder eine neue Technologie steht. Die Pläne zur Hochschulstrukturreform befinden sich noch in wichtigen Abstimmungsprozessen, die die Effizienz des Hochschulsystems, insbesondere auch unter den aufgezeigten Aspekten, deutlich steigern sollen.
Die zuständigen Ressorts der Landesregierung haben bereits Innovationscluster entwickelt, die auch Gegenstand der Beratungen des neu geschaffenen Innovationsrates sind. Ziel ist es, in diesen Verbünden zu nachhaltigen Effekten für die Entwicklung der Wirtschaft und der Innovationsfähigkeit des Landes zu gelangen.
Zu Frage 2: Von Beginn an stand fest, dass die Hochschulstrukturreform, die unter der Moderation des ehemaligen Generalsekretärs des Wissenschaftsrates Dr. Benz steht, nicht ohne Beteiligung der Wirtschaftsseite realisiert werden kann. So gehört der Arbeitsgruppe zur Hochschulstrukturreform, die den Kultusminister entscheidungsvorbereitend berät, Frau Ruth Kretschmer an, Arbeitsdirektorin bei Dow Chemical.
Im Übrigen werden in den Abstimmungsprozess die Stellungnahmen von Wirtschaftsverbänden einbezogen. Es sind Erörterungen, Konsultationen und abschließende Anhörungen vorgesehen. Dieser Prozess erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Kultusministerium und dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, sowohl auf Arbeits- als auch auf politischer Ebene.
Auch in den Dialogrunden im Rahmen des Forums für Wirtschaft und Arbeit werden die Vorstellungen von Wissenschaft und Wirtschaft koordiniert. So haben zum Beispiel die Beratungen zur Biotechnologieoffensive unter Einbeziehung der pharmazeutischen Industrie, der Bio
technologie und der Medizintechnik dazu beigetragen, dass die Wissenschafts- und Forschungslandschaft in diesem Bereich vor allem an den wirtschaftlichen Erfordernissen ausgerichtet wird. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Auch wenn man sich noch im Abstimmungsprozess befindet, sind doch schon Informationen in der Öffentlichkeit, wie die Pläne der Landesregierung zur Hochschulstrukturreform und zu den Veränderungen an den einzelnen Standorten bisher aussehen. Deshalb muss das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit gerade unter dem Gesichtspunkt der regionalen Entwicklungsfaktoren wie Hochschulen und Universitäten zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Meinung dazu haben, ob diese bisher geplante Hochschulstrukturreform sich positiv oder negativ auswirkt, wenn Sie das Thema der Existenzgründungen aus den Hochschulen heraus immer wieder - zuletzt auch bei der „ego“-Offensive - ansprechen.
Deshalb würde ich gern nachfragen - die Antwort war mir etwas zu allgemein gehalten -: Wie ist die Meinung des Wirtschaftsministeriums dazu im jetzigen Stadium des Abstimmungsprozesses? - Das reicht erst einmal.
Frau Kollegin Budde, entscheidend ist das Ergebnis, das im Rahmen des jetzigen Dialogprozesses herauskommt. Ich bin sehr zuversichtlich - auch nach intensiven Gesprächen mit dem Kollegen Professor Olbertz -, dass die Ergebnisse, in die auch das einfließt, was von Wirtschaft und Wissenschaft aus den Hochschulen heraus an Ideen einzubringen ist, so sein werden, dass sie der wirtschaftlichen Entwicklung im Lande nützen.
Sie wissen, wie stark ich persönlich darum werbe, dass sich die Hochschulen stärker in unseren wirtschaftlichen Prozess, insbesondere in das Gründungsgeschehen einbringen. Ich finde dort sehr viel positive Resonanz und vermute und hoffe, dass das, was am Schluss als Hochschulstrukturreform zur Entscheidung ansteht, so gestaltet sein wird, dass diese Belange in vollem Umfang Berücksichtigung finden.
Danke, Herr Minister. - Bevor ich den vierten Fragesteller aufrufe, habe ich die Freude, Gäste der Landeszentrale für politische Bildung in unserem Hause zu begrüßen. Seien Sie recht herzlich willkomme!
Ich rufe die Frage 4 auf. Sie wird gestellt von dem Herrn Abgeordneten Metke von der SPD-Fraktion und betrifft die Ausbildungssituation in Sachsen-Anhalt. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Rahmen des dualen Systems in Sachsen-Anhalt ist ebenso rückläufig wie die Zahl der Jugendlichen, die sich ins
gesamt in einer Ausbildung im dualen System befinden. In einer Pressemitteilung vom 11. Februar 2003 hat die Landesregierung über den Beschluss eines Ausbildungsförderprogramms informiert, mit dem bis zu 2 000 neue Ausbildungsplätze geschaffen werden sollen.
1. Wie hoch ist die aktuelle Zahl der angebotenen betrieblichen Ausbildungsplätze und wie stellt sich damit das Verhältnis der angebotenen Plätze zur Zahl der Bewerber dar? Bitte Vergleichszahlen aus dem Vorjahresmonat anführen.
2. Ist das oben genannte Ausbildungsförderprogramm angelaufen? Wenn ja, wie viele Ausbildungsplätze wurden bisher mithilfe dieses Programms geschaffen?
Danke, Herr Abgeordneter Metke. - Für die Landesregierung antwortet wiederum der Minister für Wirtschaft und Arbeit Herr Dr. Rehberger.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage des Herrn Abgeordneten Metke wie folgt.
Zunächst eine Vorbemerkung. Die folgenden Informationen basieren auf aktuellen Informationen des Arbeitsamtes Magdeburg sowie der Regierungspräsidien Dessau, Halle und Magdeburg.
Zu Frage 1: Im Mai 2003 betrug die Zahl der angebotenen betrieblichen Ausbildungsplätze 8 314. Denen standen theoretisch 28 834 Bewerber gegenüber. Sie wissen, dass ein beträchtlicher Teil der Bewerber lediglich theoretisch Bewerber sind, weil die jungen Leute zum Beispiel an die Hochschulen gehen oder andere berufliche Wege nehmen; aber theoretisch sind sie alle Bewerber um die angebotenen betrieblichen Ausbildungsplätze.