Protocol of the Session on May 15, 2003

Ich rufe für die Frage 1 betreffend die Schulentwicklungsplanung die Abgeordnete Frau Dr. Hein für die PDS-Fraktion auf.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass unsere Frage dazu beigetragen hat, dass die Schulentwicklungsplanungsverordnung nun veröffentlicht ist. Lesen können alle selbst. Ich ziehe die Frage hiermit zurück.

(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von Minister Herrn Dr. Daehre)

Danke, Frau Dr. Hein. - Kann ich davon ausgehen, dass der Minister damit auch die Antwort zurückzieht?

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Ich verzichte dann auch auf die Antwort!)

Dann rufe ich die Frage 2 auf. Sie betrifft die Förderung von integrativen Kindertageseinrichtungen. Es handelt sich um eine Frage des Abgeordneten Herrn Bischoff für die SPD-Fraktion.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Kinderförderungsgesetzes beabsichtigt die Landesregierung, auch die Förderung behinderter Kinder in den Tageseinrichtungen neu zu regeln. Dabei dient das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes vom 29. Juni 2002 bezüglich der pauschalierten Finanzierung als Grundlage. Vor diesem Hintergrund sollen die individuellen Grundanerkenntnisse überprüft und an den konkreten Hilfebedarf angepasst werden. Der sich daraus ergebende Finanzbedarf soll danach neu festgelegt werden. Den Eltern würden dementsprechend neue Bewilligungsbescheide zu erteilen sein.

Im Vorfeld sind nun die Eltern über vorläufige Festsetzungsbewilligungsbescheide mit dieser beabsichtigten Verfahrensweise konfrontiert worden. Bis zum Jahresende soll es zwar bei der bisherigen Regelung bleiben, aber noch immer ist unklar, wie dieser Hilfebedarf ge

messen und in welcher Form neue Verträge abzuschließen sind. Auch hinsichtlich einer rückwirkenden Geltung des Hilfebedarfs und damit der finanziellen Rückforderungen gibt es unterschiedliche Aussagen und Bewertungen. Dem Vernehmen nach haben ca. 800 Eltern bereits ein Widerspruchsverfahren in Gang gesetzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie will die Landesregierung ein geordnetes Verfahren bezüglich der Finanzierung von behinderten Kindern in integrativen Einrichtungen durchführen und nach welchen Kriterien soll der konkrete Hilfebedarf gemessen und umgesetzt werden?

2. Welche konkreten Angebote bzw. Leistungen müssen die Träger von integrativen Einrichtungen vorweisen, um die entsprechenden Hilfebedarfe zu erfüllen?

Danke. - Seitens der Landesregierung wird die Antwort von dem Minister für Gesundheit und Soziales Herrn Kley erteilt.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antwort auf die Kleine Anfrage möchte ich zunächst zwei Dinge vorausschicken. Zum Ersten verstehe ich nicht, dass die Abgeordnete Fischer die Landesregierung rügt, dass diese ein Gerichtsurteil umsetzt. Ein derartiges Rechtsverständnis erschreckt mich.

Zum Zweiten wäre die Notwendigkeit zur Änderung dieses Passus nicht entstanden, wenn der SPD-Abgeordnete Polte als Klageführer damals nicht den Gerichtsprozess angestrengt hätte.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu 1: Die Landesregierung wird die Verfahren betreffend die Finanzierung der Eingliederungshilfe für geistig und körperlich behinderte Kinder in integrativen Einrichtungen entsprechend den Regelungen des Bundessozialgesetzes durchführen. Das heißt, der individuelle Eingliederungsbedarf wird für jedes geistig und körperlich behinderte Kind konkret ermittelt.

Das Kriterium für die Bemessung des konkreten Hilfebedarfs ist die Art und Schwere der individuellen Behinderung. Für die Feststellung des individuellen Hilfebedarfs durch die Träger der Sozialhilfe werden die vorliegenden Akten, die bei den integrativen Einrichtungen erstellten Entwicklungsberichte über das jeweilige Kind sowie gegebenenfalls erforderliche amtsärztliche Gutachten herangezogen.

Diese Ergebnisse sind die Grundlage für das Grundanerkenntnis und den Feststellungsbescheid des Trägers der Sozialhilfe, in dem dann Art und Umfang der zu gewährenden Eingliederungshilfe festgelegt werden.

Die Landesregierung hat weiterhin bereits die Initiative zur Einbindung der integrativen Betreuung geistig und körperlich behinderter Kinder in den Rahmenvertrag nach § 93d Abs. 2 BSHG ergriffen. Mit Vertretern der Liga der Freien Wohlfahrtspflege werden dazu in den Gremien der Kommission K 93 derzeit differenzierte Leistungstypen erarbeitet.

Zu 2: Die konkreten Angebote bzw. Leistungen des Trägers von integrativen Einrichtungen sind nach den Be

stimmungen des BSHG jeweils an dem konkreten Eingliederungsbedarf der in der Einrichtung zu betreuenden geistig und körperlich behinderten Kinder auszurichten.

Der Einrichtungsträger hat dafür nach § 93 Abs. 3 BSHG eine entsprechende Leistungskonzeption mit seinem Angebot vorzulegen. Diese ist dann Grundlage für die mit dem Träger der Sozialhilfe abzuschließende Leistungsvereinbarung. Die Leistungskonzeptionen werden sich an den derzeit in der Erarbeitung befindlichen Leistungstypen orientieren. Die Eingliederungshilfen für geistig und körperlich behinderte Kinder werden damit zukünftig auf den konkreten individuellen Bedarf abgestellt sein.

Herr Minister, würden Sie bitte vorn bleiben; denn es gibt noch zwei Zusatzfragen, die zugelassen werden, und zwar von dem Abgeordneten Herrn Bischoff und der Abgeordneten Frau Fischer. - Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort zu einer Zusatzfrage.

Herr Minister, ich habe zu Ihrer Antwort auf die zweite Frage eine Nachfrage, und zwar was die Träger angeht. Führen Sie auch Gespräche mit den Fachgremien der Liga bezüglich der Leistungserbringer, also der Einrichtungsträger, wenn es darum geht, diese konkreten Ansprüche der Eingliederung zu erfüllen? Man braucht schließlich Leistungskriterien dafür, wie man das machen kann. Führen Sie auch Gespräche mit denen? Machen Sie das mit denen gemeinsam? Oder gibt es eine gesonderte Gruppe, die das macht?

Wir haben die K 93 und in der sitzen auch die Vertreter der Liga. Wir erarbeiten also gemeinsam die Leistungstypen und Leistungsklassen, sodass das den Trägern jeweils schon in der Erarbeitungsphase bekannt ist und wir das in Abstimmung entsprechend festlegen. Wir stehen also ganz eng miteinander in Verbindung.

Das Ministerium ist jetzt sogar noch einen Schritt weiter gegangen. Wir sprechen auch mit den Einrichtungen selbst - das nur am Rande. Wir haben festgestellt, dass vor Ort vielfach Unsicherheit herrscht, die eigentlich von den großen Trägern beseitigt werden müsste - leider ist das nicht so. Wir sprechen mit jeder einzelnen Einrichtung, klären das vor Ort und stellen fest, dass dann eigentlich auch großes Verständnis herrscht.

Frau Abgeordnete Fischer.

Zunächst eine Richtigstellung: Ich habe Sie nicht gerügt, sondern ich habe das Verfahren kritisiert, wie dieses Gerichtsurteil umgesetzt wird. Ich denke, man kann ein Verfahren vorbereiten und ordentlich terminieren und muss nicht gerade die Eltern von behinderten Kindern zweimal anschreiben und einmal die Zahlung aussetzen, dann zu Pauschalen übergehen. Das eigentliche Verfahren wird ja nun erst mit dem nächsten Jahr beginnen. Es ging mir also um das Verfahren der Durchsetzung des Urteils.

Eine Nachfrage zur ersten Antwort. Die Amtsärzte sind bisher eigentlich nicht mit den speziellen Behinderungen oder den speziellen ärztlichen Akten der Kinder befasst.

Meinen Sie, dass die Amtsärzte die richtigen Personen sind, um den Behinderungsgrad und vielleicht auch die Entwicklung der Behinderung mit dem steigenden Lebensalter einzuschätzen? Wie haben denn die Amtsärzte auf Ihr Ansinnen, dazu einen Befund oder eine Stellungnahme abzugeben, reagiert?

Wir haben an dieser Stelle nicht die Möglichkeit der Auswahl der jeweiligen Stelle; das ist vielmehr durch das Bundesgesetz und die jeweiligen Richtlinien festgeschrieben. Die Amtsärzte sind diejenigen Stellen des örtlichen Trägers der Jugendhilfe und der Sozialhilfe, die dafür zuständig sind.

Wir haben auch deutlich gesagt, dass hier zum einen die bereits vorhandenen Akten, die die Entwicklung des Kindes rückwirkend darstellen, wie auch die Zuarbeiten der gegenwärtig betreuenden Träger einen wesentlichen Schwerpunkt für die Beurteilung bilden. Im Komplex mit dem amtsärztlichen Gutachten sehen wir das sehr wohl als wirksam an. Im Übrigen sind die Amtsärzte gegenwärtig schon damit befasst, ältere behinderte Menschen einzustufen. Sie haben also Erfahrung mit dem eigentlichen Vorgang.

Um dies geordnet ablaufen zu lassen, hat die Landesregierung von Anfang an erklärt, dass für die Übergangszeit bis zur endgültigen Einstufung die Pauschale weiter gezahlt wird, um eine ordnungsgemäße Betreuung weiterhin sicherzustellen. Wir glauben, der Zeitraum dürfte auch groß genug gewählt sein, um dieses Verfahren sinnvoll abschließen zu können.

Herr Minister Kley, der Abgeordnete Herr Dr. Eckert möchte eine Zusatzfrage stellen.

(Herr Dr. Eckert, PDS: Es war die gleiche Frage!)

- Gut, dann hat sich das erledigt. - Danke schön für die Beantwortung.

Ich rufe die Frage 3 auf. Sie betrifft die Aktivitäten der Landesregierung zum Erhalt des Waggonbaustandortes Ammendorf und wird vom Abgeordneten Herrn Dr. Püchel gestellt. - Herr Dr. Püchel ist nicht anwesend.

(Frau Fischer, Merseburg, CDU: Er weiß, warum!)

Somit wird die Antwort gemäß § 45 der Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.∗

Ich rufe die Frage 4 auf. Sie betrifft die Erklärung des Kultusministers Professor Dr. Olbertz im Rahmen der Senatssitzung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am 12. März 2003. Fragesteller ist der Abgeordnete Herr Bullerjahn. Herr Bullerjahn ist nicht anwesend. Damit wird die Antwort ebenfalls zu Protokoll gegeben.

(Frau Weiß, CDU: Also, das ist ja ein Ding! - Buh! bei der CDU)

Ich rufe die Frage 5 auf. Es geht dabei um die Jugendberatungsstellen bei der Polizei in Sachsen-Anhalt. Die Fragestellerin ist die Abgeordnete Petra Grimm-Benne. Bitte schön.

(Frau Weiß, CDU: Sie ist anwesend, ja? - Frau Wybrands, CDU: Die Frauen sind anwesend!)

∗ siehe Anlage zum Stenografischen Bericht

Das ist von Frauen auch nicht anders zu erwarten, Frau Kollegin.

Bis Mitte des Jahres enden zahlreiche ABM- bzw. SAMStellen bei den Jugendberatungsstellen bei der Polizei.

Ich frage die Landesregierung:

Werden alle zurzeit vorhandenen Jugendberatungsstellen bei der Polizei in Sachsen-Anhalt auch zukünftig bestehen?

a) Wenn ja, wie werden diese finanziell und personell ausgestattet und für welchen Zeitraum?

b) Wenn nein, durch welche präventiven Maßnahmen will man die positiven Entwicklungen im Bereich der Jugendberatungsstellen bei der Polizei, die zur Senkung der Kinder- und Jugendkriminalität geführt haben, auffangen?