Protocol of the Session on December 13, 2002

sitzung ein bildungspädagogisches Konzept für die Krippe vorlege.

(Herr Tullner, CDU: Weil Sie keines haben! - Herr Scharf, CDU: Und die zweite Frage?)

Zu meiner zweiten Frage? Meine zweite Frage wollen Sie nicht beantworten?

Das ist mir entfallen.

Es ging um den Ausbildungsgang von Sozialassistentinnen.

Ja. - Ich verstehe Sie tatsächlich nicht. Wir haben genügend ausgebildete Erzieherinnen, sehr viele in diesem Land, die nicht zum Einsatz kommen.

(Herr Scharf, CDU: Sie haben immer behauptet, die Sozialassistentinnen wären unqualifiziertes Personal!)

Warum wollen Sie denen nicht die Chance geben, zum Einsatz zu kommen?

(Herr Scharf, CDU: Nein, Sie haben von Hilfskräf- ten geredet! - Frau Weiß, CDU: Unqualifiziertes Personal! - Weitere Zurufe von der CDU)

(Herr Scharf, CDU: Sie haben abwertend von den Sozialassistentinnen gesprochen, sie als unquali- fiziertes Personal bezeichnet!)

- Unqualifiziert sind sie nicht. Aber die qualifizierten Erzieherinnen, die wir haben, sind zum Teil arbeitslos.

(Zurufe von der CDU)

- Ich habe von Hilfskräften gesprochen. Ich habe gesagt, wir haben gut ausgebildetes Fachpersonal.

Herr Abgeordneter Bischoff, würden Sie - eine Frage oder eine Intervention? - noch eine Frage der Abgeordneten Frau Brakebusch beantworten? - Ja, bitte. - Das ist aber die letzte Frage.

Die Frage ist ganz kurz. Da jetzt die Diskussion über die Sozialassistentinnen entstanden ist, beantworten Sie mir bitte die Frage: Warum sollte es schädlich sein, wenn man den Erzieherinnen eine Sozialassistentin zur Seite stellt?

(Zurufe von der SPD und von der PDS: Zusätz- lich, ja!)

- Zusätzlich, das hatten wir auch gesagt.

(Frau Bull, PDS: Die sind nicht zusätzlich dort! - Weitere Zurufe von der SPD und von der PDS)

Es gibt so viele Nebenarbeiten, gerade auch im Krippenbereich.

(Zurufe von der SPD und von der PDS)

Ich denke, dann sind die ausgebildeten Fachkräfte noch besser in der Lage, ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag auszuführen. Die Frage, ob dies schädlich ist, sollten Sie mir bitte beantworten.

(Frau Dr. Weiher, PDS: Zusätzlich ist das okay!)

Frau Brakebusch, ich kann Ihnen nur zustimmen. Wenn man die Sozialassistentinnen zusätzlich einstellt und den Erzieherinnen zur Seite stellt, finde ich das gut. Wir werden vorschlagen, dass man auch Praktikantinnen, die man später übernehmen kann, mit hineinnimmt. Das ist völlig in Ordnung. Als zusätzliche Kräfte ist das sehr richtig.

(Zustimmung bei der SPD und bei der PDS)

Vielleicht darf ich zum Schluss meiner Rede noch kurz eine Anmerkung machen, weil es eine sehr emotionale Debatte ist. Ich möchte keinem zu nahe treten. Ich kenne viele Mitglieder der CDU-Fraktion, die in Bezug auf die Kinderbetreuung durchaus differenzierter denken. Deshalb will ich nicht alle über einen Kamm scheren. Ich sage das auch in Richtung von Wigbert Schwenke.

Ich meine, es denken viele von Ihnen schon sehr differenziert. Deshalb wünschte ich mir, dass das auch in den Ausschussberatungen weiterhin zum Ausdruck kommen würde und wir doch zu einigen Änderungen kämen. Herr Kurze hat die Bereitschaft der CDU-Fraktion dazu bekundet. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Bischoff. - Als letzte Debattenrednerin rufe ich die Abgeordnete Frau Seifert für die FDP-Fraktion auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf sichert auch zukünftig in Sachsen-Anhalt eine Kinderbetreuung, die auf einem hohen Niveau weitergeführt werden kann und den Vergleich mit anderen Ländern nicht zu scheuen braucht.

(Zustimmung bei der FDP)

Unsere Aufgabe - das sage ich extra in Richtung der Opposition - ist es nun, die Qualität in den Kindertageseinrichtungen zu sichern und dabei in einem finanzierbaren Rahmen zu bleiben. Das ist mit dem neuen Gesetzentwurf leistbar.

Mit dem Wort „finanzierbar“ meine ich, dass wir angesichts der finanziellen Lage im Lande zu einer Lösung finden müssen, die einerseits eine optimale Kinderbetreuung sichert, es uns andererseits aber auch erlaubt, mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln verantwortungsvoll umzugehen.

Das ist wichtig, wenn wir über die Zukunft unserer Kinder reden. Uns allen ist bekannt, dass die Haushaltsmittel nicht gerade üppig sind. Vor diesem Problem stehen wir. Bei der Lösung müssen wir beide Seiten berücksichtigen.

Der Gesetzentwurf sichert auf der einen Seite die Beibehaltung der Qualität der Kinderbetreuung und auf der anderen Seite die effiziente Verwendung der zur Ver

fügung stehenden Mittel. Das ist ein Spagat, der nicht einfach ist.

Unserer Auffassung folgend, dass ein Kind im Alter von null bis drei Jahren am besten zu Hause aufgehoben ist, und weil wir als FDP-Fraktion der Überzeugung sind, dass man das Recht und die Pflicht zur Erziehung eines Kindes den Eltern auch zugestehen muss, haben wir uns darauf verständigt, den Rechtsanspruch für diese Altersgruppe an einen besonderen Betreuungsbedarf zu knüpfen, der von der Berufstätigkeit der Eltern abhängt. Sollte durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe, sprich durch den Landkreis, ein besonderer pädagogischer Bedarf festgestellt werden, kann der so entstandene Rechtsanspruch sofort und jederzeit geltend gemacht werden.

Die Verantwortung für die Erziehung und Betreuung des Kindes im Alter von null bis drei Jahren liegt aber nach unserer Auffassung zuerst bei den Eltern. Die Praxis zeigt, dass die Mütter oder die Väter, die wegen der Erziehung der Kinder zu Hause bleiben, die Organisation sozialer Kontakte ihres Kindes zu Gleichaltrigen sehr wohl selbst in die Hand nehmen können.

(Frau Mittendorf, SPD: Das finde ich auch!)

Es gibt Krabbelgruppen, Spielkreise, verschiedene Formen, die ich selbst erleben durfte, Frau Mittendorf. Der Kreativität der Väter und Mütter sind dabei keine Grenzen gesetzt.

(Zustimmung bei der FDP - Zuruf von Frau Mit- tendorf, SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Tagespflege möchte ich anmerken, ich spreche aus Erfahrung; denn ich habe mehrere Jahre lang eine Tagespflegestelle vorgehalten, die leider ohne Fördermittel vom Land nur durch die Beiträge der Eltern finanziert wurde. Ich durfte so erleben, dass die Betreuung der Kinder im Alter von null bis drei Jahren in Form von Tagespflege von den Kindern und von den Eltern als individuell wertvoll angesehen, angenommen und auch gefordert wird.

Natürlich gilt es die Tagespflegestellen zu beraten und fachlich zu begleiten. An dieser Stelle werden wir durch Verordnungen Qualitätskriterien für anerkannte Pflegestellen definieren. Der örtliche Träger der Jugendhilfe wird dafür Sorge tragen, dass diese Qualitätskriterien eingehalten werden.

Durch die Option, die den Kommunen eröffnet wird, die Betreuung von Kindern im Alter von null bis drei Jahren auch über Tagespflegestellen zu sichern, wird der Kommune nicht nur die Freiheit, sondern auch die Möglichkeit gegeben, kurzfristig und flexibel auf eine unterschiedliche Platznachfrage in diesem Altersbereich zu reagieren. Neben der eben erwähnten Notwendigkeit, auf die unterschiedlichen Bedarfe flexibel zu reagieren, tragen die Tagespflegestellen einer längst überfälligen Wahlmöglichkeit der Eltern hinsichtlich der Betreuungsform für ihre Kinder Rechnung.

Jeder von Ihnen weiß, dass man die höchsten Einsparungen hätte erzielen können, wenn man drastische Änderungen beim Betreuungsschlüssel vorgenommen hätte. Das ist übrigens eine Vorgehensweise, die mir aus den letzten Jahren bekannt ist, wie die vorherigen Novellen zu dem Gesetz beweisen.

Der vorliegende Gesetzentwurf sichert zumutbare Gruppengrößen. Im Hort bleibt der Betreuungsschlüssel erhalten. Es kommt erstmalig sogar zu einer Definition der Betreuungszeit. Auch die geringe Erhöhung des Betreuungsschlüssels im Kindergartenbereich um ein Kind je Gruppe halte ich für vertretbar. Ebenso sehe ich bei der neunstündigen Betreuungszeit kein Problem.

Wir als FDP-Fraktion und auch ich als gelernte Erzieherin sind davon überzeugt, dass die Änderungen, die mit dem neuen Gesetz in Kraft treten sollen, einen durchaus guten und vertretbaren Kompromiss zwischen dem darstellen, was wir uns gesellschaftlich wünschen, und dem, was wir uns im Landeshaushalt leisten können.

Sehr geehrte Damen und Herren! Auch den Einsatz von Sozialassistentinnen und Kinderpflegerinnen halte ich für sinnvoll. Ich kann den Argumenten der Opposition nicht folgen, dass dadurch eine qualitative Verschlechterung in der Kinderbetreuung zu erwarten ist; denn es sind keineswegs unausgebildete Hilfskräfte, wurden sie doch in den letzten Jahren von Ihrer Regierung in SachsenAnhalt - ich glaube, im Rahmen des Bündnisses für Arbeit - ausgebildet. Jetzt werden wir dieser Berufsgruppe die Möglichkeit eröffnen, auch in den Kindertagesstätten tätig zu sein.

Es ist nicht vorgesehen, den Einsatz von Sozialassistentinnen oder von Kinderpflegerinnen im Gesetz vorzuschreiben. Ihr Einsatz ist vielmehr an eine Genehmigung gebunden. Es liegt in der Verantwortung der Einrichtung und des dort tätigen Elternkuratoriums, für diese Berufsgruppe ein Tätigkeitsfeld zu öffnen.

Besonders wichtig ist für mich die Präzision des Bildungsauftrages im Gesetz. Die Bedeutung der vorschulischen Bildung ist spätestens seit den Ergebnissen der Pisa-Studie hinlänglich bekannt und wurde bereits vom Parlament unterstrichen. Ich darf in diesem Zusammenhang an die gestern verabschiedete Beschlussempfehlung zu diesem Thema erinnern.

Das Sozialministerium und das Kultusministerium werden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe diese Bildungsinhalte konkretisieren. Dabei ist selbstverständlich auch die Qualifikation des Erziehungspersonals von großer Bedeutung. Ich bin jedoch der Meinung, dass in den Kindergärten gut ausgebildetes Personal tätig ist, das sehr wohl gelernt hat, einen Bildungsauftrag umzusetzen.