Protocol of the Session on November 15, 2001

Ich denke, dieser Schritt geht in die richtige Richtung. Die Forstverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt wird in diesem Zusammenhang beispielgebend für die Forstverwaltungen der anderen Bundesländer sein. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Minister- präsident Herrn Dr. Höppner)

Danke schön, Herr Minister. - Herr Köck, Sie haben noch einmal das Wort.

Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass nicht Herr Minister Keller, sondern der Finanzminister hierzu gesprochen hätte. Ich muss den Faden von vorhin wieder aufneh

men. Wenn der Finanzminister gesagt hätte, wir machen es so, wir stellen diese Mittel ein, dann wäre ich sicher, dass es auch so passieren würde.

Wenn wir einen neuen LHO-Betrieb gründen, dann müssen die jetzt diskutierten Rahmenbedingungen von vornherein klar sein. Wir können nicht so wie bei den anderen LHO-Betrieben einfach in einen solchen Betrieb starten, mit einer einfachen pauschalen Zuweisung zum Ausgleich des negativen Betriebsergebnisses. Das bleibt dann auf Ewigkeit so.

Wir müssen gleich am Anfang - in diesem Punkt möchte zumindest ich Minister Keller den Rücken stärken - diesen schweren Weg auch gegenüber dem Finanzminister gehen, auch wenn es am Anfang nicht einfach ist, die Flächenpauschale zu ermitteln. Fangen wir im ersten Jahr mit einer Pauschale an, 149 000 ha Wald mal 180 oder 200 DM, und nutzen das erste Jahr, um zu differenzieren. Dann können wir wirklich mit Sicherheit einen solchen LHO-Betrieb gründen.

Die zweite Bemerkung richtet sich ebenfalls an die Mitglieder des Finanzausschusses: Es ist nicht allein mit einer pauschalen Zuweisung in einem eigenen Kapitel getan. Vielmehr müssen auch an den entsprechenden Stellen, beispielsweise im Kapitel 15 02, die Ausgaben ordnungsgemäß veranschlagt werden, also bei der Bildung und bei den Jugendwaldheimen, um in unserem Haushalt wirklich Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit zu garantieren. - Danke.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Es ist übereinstimmend eine Ausschussüberweisung beantragt worden. Ich frage die beiden Fraktionen, die das nicht von sich aus beantragt haben, ob sie mit dem Vorschlag einverstanden sind, den Antrag auch in den Umweltausschuss zu überweisen. Das wurde von der SPD-Fraktion zusätzlich zur Überweisung in den Landwirtschaftsausschuss beantragt. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Die Federführung soll beim Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten liegen.

Ich kann also über die Überweisungsvorschläge insgesamt abstimmen lassen. Wer mit der Überweisung in die genannten Ausschüsse und der genannten Federführung einverstanden ist, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Ich stelle Einmütigkeit fest und erspare mir die Gegenprobe. Wir haben damit den Tagesordnungspunkt 18 absolviert.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19, den letzten Tagesordnungspunkt, auf:

Beratung

Multisektoraler Regionalbeihilferahmen

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 3/5137

Herr Eckel bringt den Antrag ein.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In fünf Minuten haben Sie es geschafft, aber bitte nehmen Sie

sich noch fünf Minuten Zeit für Sachsen-Anhalt; denn es ist ein wichtiges Thema, das wir hier zu besprechen haben.

(Zuruf von der CDU: Hier ist alles wichtig!)

Die Beihilfen der Europäischen Union sind unbestritten das wesentlichste Glied einer Kette von Maßnahmen zur Angleichung der wirtschaftlichen und sozialen Lebensverhältnisse in den EU-Mitgliedstaaten. Für die neuen Bundesländer war und ist die Förderung aus Mitteln der EU vor allem für Großinvestitionen in der Industrie unabdingbare Voraussetzung, um noch immer bestehenden Strukturnachteilen abzuhelfen. Es hat sich bewährt, dass die ostdeutschen Länder durch die Beihilfehöchstintensität für Investitionen attraktive Standorte geworden sind und die Länder für die Ausrichtung ihrer Industrieansiedlungspolitik innerhalb des derzeit bestehenden multisektoralen Rahmens einen relativ praktikablen regionalpolitischen Handlungsspielraum hatten.

Nun glaubten wir, diesen Rahmen würden wir in seinen Grundsätzen für den Programmzeitraum bis 2006 auch haben - aber weit gefehlt; denn die Kommission hat den Entwurf eines neuen multisektoralen Regionalbeihilferahmens mit nachhaltig negativen Folgen für die neuen Bundesländer vorgelegt, die ich an fünf Punkten belegen will.

Erstens soll eine Absenkung der Förderhöchstsätze bei Investitionen mit mehr als 25 Millionen € förderfähiger Kosten erfolgen, und zwar massiv in folgenden Stufen: Zwischen 25 und 50 Millionen € um 25 %, bei Investitionen zwischen 50 und 100 Millionen € um 50 % und bei Beträgen von mehr als 100 Millionen € um 75 %.

Das würde schlicht bedeuten, dass ein wesentlicher Anreiz für dringend nötige Großinvestitionen, nämlich die Beihilfehöchstintensität von jetzt 35 %, praktisch entfiele. Ich bin mir ziemlich sicher: Manche Großinvestition bei uns und in den anderen ostdeutschen Ländern wäre bei einer Förderintensität von lediglich 12 % statt 35 % wohl nicht zustande gekommen. Die Beihilfe für eine Investition von beispielsweise mehr als 400 Millionen € würde aber nach dem neuen Rahmen auf 12 % sinken.

Meine Damen und Herren! Dagegen müssen und wollen wir mobil machen.

Zweitens soll diese Regelung nach Vorstellung der Kommission auch für die Förderung bereits genehmigter Programme gelten. Das geht nun weit über das bislang Vereinbarte hinaus und kann so nicht hingenommen werden.

Ein dritter Punkt des Kommissionsentwurfs mit schweren Folgen ist die bestehen bleibende Notifizierungspflicht für Fälle ab 100 Millionen €, die künftig nicht nur eine Anhebung des reduzierten Fördersatzes im Rahmen der Notifizierung ausschließt, sondern eine Absenkung oder gar ein absolutes Beihilfeverbot zur Folge haben kann.

Der vierte Punkt verdeutlicht den Grund dafür: Zusätzlich zur Notifizierungspflicht will sich die Kommission ein Mittel in die Hand organisieren, mit dem sie sogar ein absolutes Beihilfeverbot aussprechen könnte. Das Mitgliedsland soll also künftig bei Investitionen über 100 Millionen € zwei Nachweise erbringen: Zum einen muss der Umsatz des Beihilfeempfängers im europäischen Wirtschaftsraum geringer als 40 % sein, und zum anderen müssen die Produktionskapazitäten, welche die Investition auslöst, einen Anteil von weniger als 5 % des Marktes haben.

Fünftens. Auf der anderen Seite sollen nach dem Willen der Kommission offensichtlich jetzt bestehende sinnvolle sektorspezifische Regelungen zur Vermeidung von Überkapazitäten gerade im KMU-Bereich infrage gestellt oder eben abgeschafft werden. Nichts anderes jedenfalls wäre der Fall, würde die Kommission - wie im Entwurf vorgesehen - Branchenkodices wie zum Beispiel den Stahlkodex tatsächlich in den multisektoralen Rahmen aufnehmen. Das verstehe, wer will - wir verstehen es nicht.

Meine Damen und Herren! Die Europäische Kommission muss sich also fragen lassen, wie die beabsichtigten Änderungen des multisektoralen Rahmens mit derart weitreichenden Konsequenzen zu ihrer eigenen Philosophie der Zielgebietsförderung passen. Die Chancen der neuen Bundesländer, im internationalen Wettbewerb zu bestehen, werden bei derartigen Änderungen des Beihilferahmens dramatisch sinken.

Die Kommission muss zur Kenntnis nehmen, dass wir hier im Osten eine besondere Problematik haben. Wir haben mit der Wende vergleichsweise hohe soziale Standards und Lohngefüge übernommen. Das ist auch gut so und soll so bleiben, jedenfalls nach der Meinung von uns Sozialdemokraten. Kosten für Arbeit und Kosten für Kapital sind entscheidende Faktoren im Standortwettbewerb. Wenn wir nun durch die dramatische Absenkung der Beihilfeintensität Kapital praktisch nicht mehr verbilligen könnten, dürfte klar sein, wo Investitionen künftig realisiert werden.

Deshalb bin ich froh darüber, meine Damen und Herren, dass die Wirtschaftsministerin im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz der ostdeutschen Bundesländer im Oktober diese Fragen aufgeworfen und die Federführung dafür erhalten hat, die besonderen Interessen der ostdeutschen Länder gegenüber der Europäischen Kommission zu formulieren und zu vertreten.

Das Problem ist bei Frau Budde auch gut aufgehoben; denn die Kommission hat nach dem Veto der ostdeutschen Wirtschaftsminister und des Ministerpräsidenten in einer multilateralen Beratung mit den Mitgliedstaaten erst vorgestern erklärt, sie werde die Gültigkeitsdauer des bestehenden Beihilferahmens noch um ein Jahr verlängern und im Dezember dieses Jahres einen überarbeiteten Entwurf vorlegen.

Gesundes Misstrauen, denke ich, kann an dieser Stelle dennoch nicht schaden. Ein guter Zeitpunkt also für den Landtag, der Ministerin den Rücken zu stärken. Daher möchte ich ausdrücklich um Ihre Unterstützung für den Antrag werben.

Zur Form: Wir haben mit der PDS-Fraktion und der CDU-Fraktion verabredet, dass über den Antrag direkt abgestimmt werden soll mit der Ergänzung, der Wirtschaftsausschuss möge sich mit dem Problem des Beihilferahmens beschäftigen. Die genannten Fraktionen, einschließlich der SPD-Fraktion, geben sozusagen als Ausgleich für die namentliche Abstimmung ihre Debattenbeiträge zu Protokoll bzw. verzichten. - Ich danke Ihnen herzlich.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der PDS)

Herr Kollege, das Letzte habe ich akustisch nicht ganz verstanden. Sie haben gesagt, es gibt eine Vereinbarung?

Der Wirtschaftsausschuss soll sich mit dem Thema befassen.

Das kann er in der Selbstbefassung tun. Das muss deshalb nicht in den Antrag aufgenommen werden.

Ich habe Sie auch richtig verstanden, dass die Fraktionen der CDU, der SPD und der PDS auf Redebeiträge verzichten? - Das bedeutet, dass die FDVP-Fraktion und die DVU-Fraktion noch reden könnten.

(Herr Dr. Sobetzko, CDU: Nein, nein! Wir geben sie zu Protokoll! Das ist ein Unterschied! - Herr Eckel, SPD: Verzichten oder zu Protokoll geben!)

Dann habe ich das jetzt verstanden. Aber zuerst hat die Frau Ministerin das Wort. Dann folgen CDU, FDVP, PDS, DVU, SPD. Ich führe in alter Manier noch einmal die Reihenfolge auf. Bitte, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich würde es dem Ausschuss auch regelrecht aufdrängen, weil ich der Auffassung bin, dass es ein elementar wichtiges Thema für die strukturelle Entwicklung in SachsenAnhalt ist, auch wenn es an der letzten Stelle der Tagesordnung steht.

Ich will das Gute vorwegnehmen. Bei den ersten Gesprächen in Brüssel hat das Bundesministerium der Finanzen zumindest erreichen können, dass es einen neuen Entwurf geben wird, der bis Ende Dezember 2001 vorliegen wird, sodass wir die Hoffnung haben, dass sich bezüglich der strikten Einschnitte, die die Kommission bisher vorgestellt und geplant hatte, Änderungen ergeben und das Ganze so nicht umgesetzt wird. Herr Eckel hat einen Großteil der Dinge bereits vorgetragen.

Lassen Sie mich nur eines sagen, was darüber stehen muss: Zum einen würden wir den Strukturwandel, das Aufholen der großen Unternehmensstrukturen in Ostdeutschland, nie schaffen, wenn wir nicht die Investitionsmöglichkeiten noch bis zum Jahr 2006 hätten. Wenn man sich überlegt, welche Kriterien dann sozusagen bei der Entscheidung von Investoren ziehen würden und sich das anhand einer Investition, wie sie von Bayer mit Faktor 8 vorgesehen ist, vor Augen führt, dann stellt man fest, dass wir ohne die Mittel, die wir dabei einsetzen könnten, überhaupt nicht mehr um den Standort zu kämpfen brauchten, weil klar ist, dass wir gegen einen gut ausgebauten Standort Leverkusen mit sehr guten weichen Standortbedingungen und Forschungsmöglichkeiten ohne dieses zusätzliche Pfund keine Chance hätten, das Ganze nach Sachsen-Anhalt oder überhaupt nach Ostdeutschland zu holen.

Man kann es in einem Satz zusammenfassen: Wer viel investiert, darf dafür nicht bestraft werden. Ich denke, das muss insbesondere für das Angleichen der Strukturen Ostdeutschlands und Europas gelten. Das Erreichen der Ziele eines Ziel-1-Gebietes der Europäischen Union, das Erreichen von 75 % des Bruttoinlandsprodukts, wird nur möglich sein, wenn wir nicht nur oder ausschließlich kleine und mittelständische Unternehmen haben, sondern wenn wir auch Großindustrie und große Unternehmen langfristig in Sachsen-Anhalt haben. Nur dadurch wird eine Angleichung möglich sein.

Ich setze darauf, dass die Kommission diesen Widerspruch in sich erkannt hat und dass wir bei der neuen Vorlage mit etwas besseren Konditionen rechnen und auf dieser Grundlage dann diskutieren können. Unsere Maximalforderung wäre die Beibehaltung der Konditionen. Aber es wäre schön - das ist vielleicht ein Stück illusorisch -, wenn wir vereinfachte Bewilligungsbedingungen erreichen könnten. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der PDS)

Danke, Frau Ministerin. - Herr Dr. Sobetzko hat seine Rede zu Protokoll gegeben.

(Zu Protokoll:)

Dieser Tagesordnungspunkt hat nach unserem Ermessen eine hohe Bedeutung für die Ausgestaltung der weiteren Investitionsvorhaben in Sachsen-Anhalt und in den anderen neuen Bundesländern.

Ohne von der öffentlichen Hand gewährte Beihilfen werden wichtige Investitionsvorhaben nicht zu realisieren sein. Wenn man dies aus der Sicht der gegenwärtigen Entwicklung in Sachsen-Anhalt betrachtet, dann wird die Problemlage verständlich: Angaben des Statistischen Landesamtes zufolge sank zum Beispiel im verarbeitenden Gewerbe das Investitionsvolumen im Jahr 2000 auf etwa die Hälfte des Jahres 1995.