Protocol of the Session on September 14, 2001

(Herr Gürth, CDU: So ist es!)

damit politisch wieder das herauskommt, was gewollt ist. Und das sage ich einmal in aller Offenheit: Das ist das, was Politik manchmal auch ein bisschen ärgerlich macht.

Trotzdem sind wir der Meinung, dass das ein Antrag ist, dem, wenn auch nicht Wort für Wort, zugestimmt werden sollte. Es ist aber ein Anliegen, das gefördert, auf den Weg gebracht werden sollte. Wir werden unserem Antrag nicht etwa widersprechen, sondern ihm zustimmen, weil wir eine Novellierung dieser gesetzlichen Grundlagen wirklich für notwendig erachten, und zwar mit den Intentionen, die in diesem Entschließungsantrag stehen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von Herrn Kanne- gießer, DVU)

Herr Professor Böhmer, Frau Dirlich hat noch eine Frage angezeigt. Würden Sie diese beantworten?

Aber von Frau Dirlich immer.

Herr Professor Böhmer, Sie haben in Ihrer Rede inhaltlich argumentiert, Sie haben auch jetzt wieder inhaltlich argumentiert, und Sie haben in Ihrer Begründung, die wir ja nicht mit beschließen, alle Punkte aufgezählt, die im Entschließungsantrag zumindest als Überschriften vorhanden sind. Das heißt, Sie haben uns inhaltlich schon ein Stück genau auf die Punkte festgelegt oder wollen uns darauf festlegen, die in diesem Entschließungsantrag stehen.

Jetzt frage ich Sie: Wenn wir dem Landtag einen Antrag vorlegen, dem Sie inhaltlich überhaupt nicht zustimmen

können, und wir Ihnen sagen, aber Sie können ihn doch wenigstens unterstützen, weil er unserer Auffassung entspricht und es doch nicht geht, dass man immer nur die eigenen Auffassungen sieht, was würden Sie dann tun? Wie würden Sie reagieren, Herr Professor, wenn wir von Ihnen verlangen würden, dass Sie einmal ausnahmsweise einem Antrag zustimmen sollen, den Sie inhaltlich überhaupt nicht mittragen können?

(Herr Gürth, CDU: Das ist doch Quatsch!)

Ich kann mich nicht erinnern, dass Sie das jemals von uns verlangt haben.

(Frau Dirlich, PDS: Nein!)

Wir verlangen es auch nicht von Ihnen. Damit das klar ist.

(Herr Kannegießer, DVU, lacht)

Wir sagen nur: Bei diesen Punkten sehen wir in den aufgeführten und aufgezählten Problemfeldern Handlungsbedarf. Wir haben darum gebeten, dass die Landesregierung im Bundesrat einen Antrag unterstützen möge, der in diesen Bereichen, in denen Handlungsbedarf besteht, zu neuen Lösungen führt. Mehr steht da nämlich nicht drin.

(Zustimmung bei der CDU und von Herrn Kanne- gießer, DVU - Frau Stange, CDU: Mehr steht da nicht drin!)

Herr Professor Böhmer, es gibt eine weitere Frage von Frau Fischer. - Bitte schön.

Herr Professor Böhmer, weil Sie das Beispiel von dem Betrieb angesprochen haben, der eventuell in Insolvenz gehen müsste: Es gibt ein Programm der Landesregierung zur Personal- und Organisationsentwicklung, mit dem diese Weiterbildungsgeschichten alle abgedeckt werden können, wenn das Unternehmen das möchte und es mit dem entsprechenden anderen Träger abspricht. Ist Ihnen das Programm bekannt?

Frau Fischer, das ist mir bekannt. Mir ist auch bekannt, dass die Arbeitsämter im Rahmen der Möglichkeiten Modellmaßnahmen konstruieren. Aber nur in diesem Rahmen.

Mit dem Entschließungsantrag wird nichts anderes gewollt, als dass dies endlich auch im SGB III steht, damit das über die Bundesverwaltung ordentlich bezahlt werden kann. Das ist der einzige Unterschied. Und ich denke, das ist eine vernünftige Forderung.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Wer der Drs. 3/4889 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist abgelehnt worden.

Wir kommen dann zum Tagesordnungspunkt 22:

Beratung

Raumordnungsverfahren für Staustufe in Klein Rosenburg

Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 3/4890

Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 3/4930

Der Antrag der CDU-Fraktion wird von dem Abgeordneten Herrn Dr. Daehre eingebracht. Herr Dr. Daehre, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor wenigen Tagen haben die Ausschüsse für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten, für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr und für Raumordnung und Umwelt dem Hafen in Halle einen Besuch abgestattet und anschließend eine Fahrt auf der Saale durchgeführt. Ich denke, es war eine sehr gute Veranstaltung. Wir haben uns erläutern lassen, wie es in Halle, aber vor allem wie es auf der Saale aussieht. Abgesehen davon, dass an diesem Tag auch die Sonne noch schien, war die Atmosphäre sehr verständnisvoll. Ich hoffe, dass dies auch heute bei der Diskussion über unseren Antrag seine Fortsetzung finden wird.

Zur Geschichte, meine Damen und Herren. - Im Jahre 1992 begann die Aufnahme der Staustufe bei Klein Rosenburg in den Bundesverkehrswegeplan. Im Jahr 1996 - nur um ein paar Schlaglichter zu setzen - ist die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens gescheitert. Ich sage es auch noch einmal: sicherlich federführend an der damaligen Umweltministerin Frau Heidecke.

In den Jahren von 1996 bis 2000, meine Damen und Herren, nachdem die Einleitung des Raumordnungsverfahrens gescheitert war, sind für den Ausbau der Saale insgesamt 60 Millionen DM, und zwar 25 Millionen DM für die Ausbaggerung und 30 Millionen DM für die Schleusen- und die Brückenmodernisierung, ausgegeben worden. Trotz der Absage des Raumordnungsverfahrens sind inzwischen 60 Millionen DM investiert worden.

Im Jahr 1998 wurde der Hafen Halle-Trotha als landesbedeutsamer Hafen in den Landesentwicklungsplan aufgenommen. In den Jahren 1995 bis 2001 wurde der Hafen Halle-Trotha für insgesamt 60 Millionen DM ausgebaut, davon waren 40 Millionen DM Fördermittel. Meine Damen und Herren, ich will Ihnen nur verdeutlichen, wie viel öffentliche Gelder bereits - berechtigterweise - investiert worden sind.

Im Jahr 1996 wurde das Raumordnungsverfahren nicht eingeleitet. Die Hoffnung, dass mit dem Amtsantritt der neuen Umweltministerin Frau Häußler im Jahr 1998 vielleicht ein Sinneswandel einsetzt, hat sich leider nicht erfüllt. Nachdem Frau Häußler Oberbürgermeisterin in Halle geworden war, hat sie sich dafür ausgesprochen, dass nun endlich auch die Staustufe in Klein Rosenburg kommen muss, damit die Saale schiffbar wird.

Um das fortzusetzen: Herr Trümper hatte im Hinblick auf das Thema Elbausbau während seiner Amtszeit als Staatssekretär im Umweltministerium, um das einmal mit anzufügen, eine sehr hinderungsfreundliche Haltung.

Jetzt ist er Oberbürgermeister der Stadt Magdeburg und fordert den Ausbau der Elbe.

Nun kann es natürlich so sein, dass wir das eine oder andere weitere Kabinettsmitglied zum Bürgermeister machen müssen, um das Raumordnungsverfahren irgendwann einmal zu kriegen.

Meine Damen und Herren! Das kann aber nicht der Weg sein, zumal Frau Ministerin Budde in Halle erklärt hat, dass sie ein Raumordnungsverfahren fordert. Alles prima. - Das sind Aussagen innerhalb von wenigen Monaten von verschiedenen ehemaligen und jetzigen Mitgliedern des Kabinetts.

Nun passiert eines: Der BUND meldet sich sicherlich berechtigterweise auch zu Wort und schreibt - ich zitiere mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident -:

„Cochstedter Bauchlandung auch bald an der Saale - ‘Ein Flughafen ohne Flugzeuge und eine Wasserstraße ohne Schiffe - diese modernen Sehenswürdigkeiten könnte Sachsen-Anhalt demnächst weltweit vermarkten‘, prophezeit BUNDLandesvorsitzender Ernst Paul Dörfler.“

Meine Damen und Herren! Diese Spannbreite hinsichtlich des Saaleausbaus/Staustufe Klein Rosenburg spiegelt die Situation wider, die auch wir bemängeln, indem wir die Landesregierung auffordern, nun endlich ein Raumordnungsverfahren einzuleiten. Es gibt genug gute Gründe. Sie stellen sich im Einzelnen folgendermaßen dar:

Zwischen Halle und Calbe ist die Saale voll ausgebaut. Es fehlt nur noch das letzte frei fließende Stück. Es geht dabei um ca. 90 cm Unterschied im Wasserstandsniveau.

Der Verein zur Hebung der Saaleschifffahrt vertritt 30 Industrieunternehmen an der Saale. Allein Solvay Soda -, Swenk - Zement- und Baustoffe - sowie Kali und Salz haben zusammen mehr als 2 Milliarden DM investiert, weil sie guten Glaubens auf die Aufnahme des Projektes in den Bundesverkehrswegeplan im Jahr 1992 sowie auf die Absichtserklärung vertrauten, die Güter von der Straße auf alternative Verkehrsträger zu bringen.

Wenn wir es damit ernst meinen, meine Damen und Herren, dass wir Transporte von der Straße weg auf die Schiene und auf die Wasserstraße verlagern wollen, dann müssen wir auch ja sagen zu dieser Entwicklung, die dort einsetzen muss.

Zur Arbeitsplatzsicherung: Das von der Landesregierung mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung beauftragte Ingenieurbüro Planco aus Essen schätzt, dass allein im Hafen Halle 2 000 Arbeitsplätze zusätzlich entstehen könnten. Allein durch den Bau oder die Reaktivierung vorhandener Verladeanlagen würden sofort 20 Millionen DM investiert werden. Weitere Investitionen würden folgen. - Das sind keine Zahlen von uns, sondern Zahlen von dem Institut, das von der Landesregierung mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung beauftragt wurde.

Bei einem Vollausbau würden von den 9,7 Millionen Tonnen jährlichen Transportvolumens der SaaleIndustrieunternehmen sofort 2,5 Millionen Tonnen von der Straße auf die Saale verlagert.

Der Wirtschaftsstandort Saale würde für weitere Ansiedlungen interessanter werden. Die Verwirklichung des Projektes würde weitere 150 Millionen DM Bundesmittel

nach Sachsen-Anhalt bringen, die hier ansässigen Unternehmen zugute kämen.

Meine Damen und Herren! Natürlich sind wir uns dessen bewusst, dass mit dieser Staustufe auch Eingriffe in die Natur erfolgen. Lassen Sie mich dazu auf eines hinweisen: Wir haben an der Saale bereits verschiedene Staustufen. Wir konnten uns überall davon überzeugen, dass die ökologische Situation im Bereich der vorhandenen Staustufen vollständig in Ordnung ist.

Nach dem Aufgreifen der Bedenken der Naturschutzverbände wurde der Staustufenstandort von der Wasserund Schifffahrtsdirektion um 1,6 km zurückversetzt. Zum Schutz der entstehenden Auenwälder ist eine Brunnengalerie geplant.

Meine Damen und Herren! Wir haben im Moment eine Pattsituation zwischen Land und Bund, die aufgelöst werden muss. Deshalb fordern wir, dass das Raumordnungsverfahren eingeleitet wird, nicht mehr und nicht weniger. Wer soll denn sonst darüber entscheiden? Wir brauchen eine Abwägung zwischen der Wirtschaftlichkeit einerseits und der Ökologie andererseits. Warum traut man diese Differenzierung einem Raumordnungsverfahren nicht zu, an dessen Ende entweder ein klares Ja und die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens oder aber ein Nein steht? Aber diesen Weg müssen wir nun endlich einmal beschreiten.