Protocol of the Session on September 14, 2001

Wir schlagen vor, über diesen Antrag unter diesen Bedingungen direkt abzustimmen.

Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wir können wiederum junge Gäste begrüßen. Es sind Schülerinnen und Schüler der Goethe-Sekundarschule Merseburg.

(Beifall im ganzen Hause)

Die Beratung wird fortgesetzt mit dem Beitrag der Abgeordneten Frau Mewald für die CDU-Fraktion. Bitte, Frau Mewald.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das im Antrag der SPD-Fraktion zum Thema „touristisches Leitsystem“ geforderte schlüssige Konzept für eine landesweit einheitliche Vorgehensweise bei der Ausschilderung von touristischen, kulturellen und naturräumlichen Sehenswürdigkeiten und Attraktionen in Sachsen-Anhalt ist wünschenswert und sinnvoll.

Anhand eines solchen Leitsystems, das sich in ein touristisches Marketingkonzept für Sachsen-Anhalt einpassen sollte, könnten sich die Gäste schneller orientieren, könnte die Vermarktung der Tourismusstandorte verbessert und dem Trend zu kürzeren Aufenthalten entgegengewirkt werden. Zudem würde ein Leitsystem auch der angestrebten Bündelung der Kräfte zur Erstellung der Angebote und ihrer Vermarktung insbesondere durch die regionalen Tourismusverbände entgegenkommen.

In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden müssten jedoch unter anderem zuvor folgende Fragen geklärt werden: Wie und von wem soll die Beschilderung organisiert werden? Wie viele neue Schilder sind notwendig? Wie viele Schilder müssen ersetzt oder ergänzt werden? Welche Kosten entstehen insgesamt und von wem werden sie getragen? In welchen anderen Bundesländern existieren einheitliche Ausschilderungen? Gibt es Erkenntnisse über signifikante Umsatzsteigerungen in der Tourismusbranche aufgrund der einheitlichen Beschilderung? Schließlich: Welcher Zusammenhang besteht zu dem Gesetz zur Änderung straßen- und verkehrsrechtlicher Vorschriften?

Wir sollten über diese Fragen im Ausschuss für Inneres sowie federführend im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten diskutieren. Deshalb beantrage ich im Namen der CDU-Fraktion die Überweisung des Antrages in die genannten Ausschüsse.

(Zustimmung von Frau Ludewig, CDU)

Danke sehr. - Die Debatte wird beendet mit dem Beitrag der Angeordneten Frau Kachel für die SPD-Fraktion. Bitte, Frau Kachel.

Ich beantrage die Direktabstimmung. Die Befassung der Ausschüsse, die von Herrn Kasten genannt worden sind, kann ich mittragen. Ich finde es gut, sie einzubeziehen.

Schwierigkeiten sehe ich, da es bereits Richtlinien gibt, Frau Mewald. Es ist nicht so, dass wir etwas neu erfin

den müssten. Darauf habe ich in meiner Rede hingewiesen. Es ist einfach nicht möglich, auf den Schildern Hinweise, wie Öffnungszeiten oder Namen von Gaststätten, unterzubringen. Dazu müsste ein neues Gesetz oder eine neue Richtlinie auf der Bundesebene verabschiedet werden. Das bekommen wir, glaube ich, nicht hin. Aber darüber können wir uns im Ausschuss unterhalten.

Zu der Unterhaltung von Schildern. Ich erinnere daran, dass die Straße der Romanik zu Zeiten der CDURegierung installiert worden ist. Das war eine gute Idee. Aber man hat vergessen, den Leuten vor Ort, die daran interessiert sind, den Kommunen, die Verantwortung dafür zu übertragen. Es gibt leider immer noch Menschen, die diese Schilder sammeln. Nun ist es Landessache, diese Schilder ständig zu erneuern. Man müsste darüber sprechen, inwieweit die Kommunen, die daran interessiert sind, dass der Gast in ihre Gemeinde kommt, auch die Verantwortung dafür tragen sollten.

(Herr Schomburg, CDU: Im Ausschuss!)

Zu der Praxis in anderen Bundesländern. Ein einheitliches System gibt es bisher nirgends. Lediglich in Nordrhein-Westfalen gibt es auf den Autobahnen in Richtung Ruhrgebiet ein touristisches Leitsystem. In anderen Bereichen ist so etwas noch nicht installiert worden.

Ich hatte in meinen Ausführungen gesagt, dass die LMG mitgeteilt hat, es gebe Untersuchungen, aus denen hervorgehe, dass solche Beschilderungen die Verweildauer erhöhten. Diese Ergebnisse kann man bei der LMG anfordern. - So viel dazu und die Bitte, direkt über den Antrag abzustimmen.

Danke sehr. - Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/4907. Zunächst wurde die Überweisung in die Ausschüsse für Inneres und für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten beantragt. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das war nicht eindeutig. Ich bitte darum, die Stimmen zu zählen. Das war nicht erkennbar.

(Frau Kachel, SPD, meldet sich zu Wort)

Zur Geschäftsordnung? - Bitte schön.

Ich hatte darum gebeten, über den Antrag direkt abzustimmen.

(Herr Schomburg, CDU: Das geht nach der Ge- schäftsordnung!)

Nach der Geschäftsordnung wird zunächst über den Antrag auf Überweisung entschieden. Wenn es dafür keine Mehrheit gibt, wird über den Antrag selbst abgestimmt. So ist die Reihenfolge.

Wir wiederholen die Abstimmung. Wer der Überweisung in die beiden Ausschüsse zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die ganze rechte Seite. Wer ist dagegen?

(Herr Scharf, CDU: Wie kann man sich in zwei Minuten so wandeln! - Weitere Zurufe von der CDU - Frau Bull, PDS: Kriegt euch wieder ein!)

Enthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt worden.

(Zurufe von der CDU)

- Diese Abstimmung fand in völliger Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung statt.

(Frau Stolfa, PDS: Genau so ist es!)

Wir stimmen jetzt über den Antrag als solchen ab. Wer dem Antrag der SPD-Fraktion seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Enthaltungen ist dem Antrag zugestimmt worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 24 beendet.

Wir kommen zu dem Tagesordnungspunkt 25:

Beratung

Förderrichtlinie für erneuerbare Energien

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/4908

Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 3/4931

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Krause. Es folgt eine Fünfminutendebatte. Zu der Reihenfolge komme ich nach der Einbringung. Bitte, Herr Krause, bringen Sie den Antrag ein.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In den zurückliegenden Jahren dürfte für jeden von uns deutlich vernehmbar gewesen sein, dass über nachwachsende Rohstoffe und insbesondere über erneuerbare Energieträger nicht nur gesprochen wurde, sondern dass auch in Sachsen-Anhalt ganz konkrete Schritte zu ihrer Nutzung gegangen wurden.

Wenngleich sich Sachsen-Anhalt mit sechs in Betrieb befindlichen und etwa 30 geplanten Biogasanlagen angesichts der mehr als 1 600 bundesweit vorhandenen Anlagen immer noch recht bescheiden ausnimmt, sollten die Kapitalschwäche, die mangelnde Finanzkraft und der Druck der Altschulden in ihrer hemmenden Auswirkung nicht unterschätzt werden.

Aber genau das ist der Punkt: Durch das im September 1999 in Kraft getretene Anreiz- bzw. Förderprogramm für die Hinwendung zu erneuerbaren Energien ist für die Landwirtschaft nicht nur ein deutlicher Anreiz insbesondere zur Planung und zum Bau von Biogasanlagen entstanden, sondern es ist den Landwirten auch erstmals die wirtschaftliche Möglichkeit geboten worden, auf diesem Gebiet handeln zu können.

Die in unserem Land bestehenden Agrarstrukturen mit ihren optimalen Konzentrationen von Viehbeständen sind ein erhebliches Potenzial für Biogasanlagen. Sie sind geradezu prädestiniert für die Erzeugung und energetische Nutzung von Biogas. Die bisher geschaffenen Fördermöglichkeiten haben es den Agrarunternehmen erst ermöglicht, ihre eigenen vorzüglichen Potenziale zu nutzen.

Das heißt, sie beschäftigen sich zunehmend mit den sich bietenden Möglichkeiten, zum einen um diesen Sektor zu einem tragfähigen Wirtschaftsfaktor für sich selbst und den ländlichen Raum zu machen und Ar

beitsplätze zu schaffen und zum anderen um grünen Strom zu produzieren und damit einen bedeutenden umweltpolitischen Beitrag zu leisten. Schließlich können sie über diesen Weg die Abprodukte ihrer optimalen Tierkonzentrationen, insbesondere die Gülle, hochwertig nutzen und verbessern.

Die landwirtschaftlichen Betriebe waren also mindestens bis Ende Juli, Anfang August bzw. bis zur Bekanntgabe der Streichung der Investitionshilfe des Bundes für Biogasanlagen auf dem besten Weg, das Förderprogramm für erneuerbare Energien nicht nur anzunehmen, sondern auch praktisch umzusetzen. Im Vertrauen auf die Fördermaßnahmen wurde geplant und investiert.

An dieser Stelle möchte ich hervorheben, dass es hier nicht wie in anderen Bereichen um eine profane Geldanlage geht, sondern dass es sich hier um die einmalige Gelegenheit handelt, vorzügliche Wirtschafts- und auch Stoffkreisläufe bzw. Energiekreisläufe zu installieren.

Jetzt hat das Bundeswirtschaftsministerium völlig unerwartet und unverständlicherweise die Förderrichtlinie für Biogasanlagen drastisch ins Negative geändert. Die Planungssicherheit für die Agrarunternehmen ist damit nicht mehr gegeben, weil die Wirtschaftlichkeitsgrenze vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. Anlagengrößen nicht mehr erreicht werden kann.

Nach Aussagen des Bauernverbandes gibt es bereits erste Anzeichen dafür, dass die neuen Förderkonditionen Landwirte veranlassen, sich aus bereits in der Vorbereitung befindlichen Projekten zurückzuziehen.

Wir denken, dass das nicht der Weg in Richtung einer neuen Agrar- und Umweltpolitik sein kann. Diese Einschnitte, zumal sie ohne jegliche Absprache mit den Betroffenen vorgenommen wurden und werden, machen es den Landwirten schwer, wenn nicht gar unmöglich, sich auf diesem Gebiet an der Ausschöpfung regenerativer Energiequellen und an der Sicherung des Klimaschutzes zu beteiligen.

Darum fordern wir mit unserem Antrag die Landesregierung auf, alles zu unternehmen, um Einfluss auf die Bundesregierung auszuüben mit dem Ziel, dass die durch das Bundeswirtschaftsministerium getroffene Entscheidung über die Veränderung der Förderrichtlinie für Biogasanlagen zurückgezogen wird und die bisherige Förderung in vollem Umfang erhalten bleibt. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unseren Antrag.

Ein Wort auch zu dem Änderungsantrag. Um dem Anliegen dieses Änderungsantrags der CDU-Fraktion Rechnung zu tragen, wäre es aus unserer Sicht denkbar, den Änderungsantrag als einen zweiten Punkt in unseren Antrag aufzunehmen. Dann könnte auch eine direkte Abstimmung erfolgen. Anders würde es nicht möglich sein.

(Beifall bei der PDS - Zustimmung von Herrn Dr. Rehhahn, SPD)

Danke sehr. - Ich hatte bereits eine Fünfminutendebatte angekündigt. Wir haben folgende Reihenfolge: Es spricht zunächst für die Landregierung Frau Ministerin Budde, dann für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Herr Hacke, für die SPD-Fraktion der Angeordnete Herr Rahmig und für die PDS-Fraktion noch einmal der Abgeordnete Herr Krause. Bitte, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.