Auch die Absicherung von Brockenstraße und Brockenbahn zwischen Schierke und Brocken war deutlich personalintensiver als zu Sperrgebietszeiten. Gerade auf diesem Gebiet lagen unsere und die Bedenken der Verbände - Herr Dr. Püchel, ich erinnere an den gemeinsamen Brief an Sie - und diese bestätigten sich in vollem Umfang.
Die noch zu erlassende Verordnung über die Öffnungszeiten der gastronomischen Einrichtungen und das Befahren der Bahnstrecke im Nationalpark schafft Klarheit im Umgang mit diesen neuralgischen Punkten, ersetzt aber nicht nationalparkgerechtes Verhalten.
So sollte sich die HSB GmbH insbesondere in Bezug auf den nationalparkgerechten Betrieb der Brockenstrecke geschlossenes Toilettensystem und Ähnliches - endlich bewegen. Die DeTe-Immobilien sollte sich an den von ihr selbst gestellten Befreiungsantrag von 1996 zum Bauvorhaben Turm/Touristensaal erinnern. Dieser Antrag wurde bekanntlich genehmigt. In diesem Antrag steht das, was heute schon fast überschritten und nicht konsequent umgesetzt worden ist.
Zu dem Änderungsantrag der SPD möchte ich Folgendes sagen: Wenn der Termin 1. September vom Ministerium gehalten werden kann, wie das von Minister Keller gesagt worden ist, können wir dem natürlich zustimmen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Danke sehr. - Die Debatte wird mit dem Beitrag der CDU-Fraktion abgeschlossen. Bitte, Herr Hacke, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Nationalpark Hochharz hat die Chance, einer der interessantesten und bekanntesten Nationalparks Deutschlands zu werden; nicht zuletzt deshalb, weil in ihm einer der sagenumwobensten und berühmtesten Berge Deutschlands steht, der Brocken.
Ob das heute zu verabschiedende Nationalparkgesetz dem in vollem Umfang Rechnung trägt, bleibt zu bezweifeln.
Zehn Jahre Nationalparkerfahrung machten es erforderlich, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen zu überarbeiten. Dadurch wird einerseits ausreichend Rechtssicherheit für den Naturschutz erreicht; doch andererseits sollte auch mehr Rechtssicherheit für die im Harz lebenden Menschen und für die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Region machbar sein.
Bei allem Verständnis, Herr Oleikiewitz, für den damaligen Entschluss der Volkskammer, kurz vor Toresschluss noch DDR-Recht zu nutzen und den Nationalpark zu verordnen, zeigte sich in den vergangenen Jahren vor allem die Unzulänglichkeit einer solchen Vorgehensweise. Die fehlende Bürgerbeteiligung, die unser heutiges Recht vorsieht, und die einseitige restriktive Auslegung von Schutzzielen durch die spätere rot-grüne Landesregierung führten zu einem hohen Konfliktpotenzial. Der Konflikt mit der Gemeinde Schierke um die Nutzung des Winterberges und die Querelen um die Nutzung des Brockens sind in der Öffentlichkeit die be
Meine Damen und Herren! Wieder einmal zeigt sich sehr deutlich: Naturschutz kann nur im Einvernehmen mit den in der Region lebenden Menschen und nicht gegen sie wirkungsvoll umgesetzt werden.
Wir hoffen sehr, Herr Minister Keller, dass nun die Vorhaben der Gemeinde Schierke auf dem Winterberg auch tatsächlich umgesetzt und nicht behindert werden.
Bei der Einbringung des Nationalparkgesetzes beabsichtigte die Landesregierung durch einen vorgegebenen kurzfristigen Zeitplan eine breite Bürgerbeteiligung mit der Begründung zu verhindern, dass bereits alle Interessengruppen gehört und ausreichend beteiligt worden seien. Erst die Forderungen der CDU-Fraktion und die massiven Proteste des Landkreises Wernigerode sowie einiger Gemeinden führte zum Einlenken der Landesregierung und zur Durchführung einer öffentlichen Anhörung. Das Ergebnis dieser Anhörung zeigte zahlreiche Ungereimtheiten und gravierende rechtliche Mängel auf, die sogar das Gesetz in seiner Gesamtheit anfechtbar machten.
Heute liegt uns nun ein Gesetzentwurf vor, - das gebe ich zu - der massiv nachgebessert worden ist. Doch an dieser Stelle will ich den bisher gehörten Lobgesang zum vorliegenden Gesetzentwurf nicht fortsetzen. Ich denke, es ist das Recht und die Pflicht einer Opposition, die Dinge zu benennen, die aus unserer Sicht noch verbesserungswürdig sind.
Aufgrund der knappen Zeit will ich mich auf zwei Schwerpunkte beschränken. Als Erstes ist der Schutzstatus der Brockengruppe zu nennen. Wir haben nichts gegen eine Bildungs- und Erholungszone, ganz im Gegenteil; aber wir glauben, dass durch den genehmigten Bebauungsplan die Brockenkuppe innerhalb der Handläufe ausreichend vor Veränderungen geschützt ist und deshalb aus dem Nationalpark herausgelöst werden könnte.
Auch die durchaus schützenswerten Matten sind aufgrund der FFH-Bestimmungen und der Tatsache, dass von einem anderen Gebiet keine schädigenden Wirkungen auf den Nationalpark ausgehen dürfen, ausreichend geschützt.
Somit könnte man sich durchaus den beabsichtigten Änderungen des niedersächsischen Nationalparkgesetzes anschließen und alle bebauten Flächen aus dem Nationalpark herauslösen. Dies wäre ein wichtiger und notwendiger Schritt, wenn man wirklich einen gemeinsamen Nationalpark anstreben will.
Doch von diesem Ziel scheint sich die Landesregierung mit diesem Gesetz und der Nichtbereitstellung von finanziellen Mitteln für ein Nationalparkzentrum verabschiedet zu haben, auch wenn in der Präambel dieses Gesetzes ein anderer Eindruck erweckt werden soll.
Ein weiterer Kritikpunkt für uns ist die Beschränkung der Fahrzeiten für die Brockenbahn. Hierbei haben wir nicht nur rechtliche Bedenken; auch die Sinnhaftigkeit für den
Naturschutz ist uns nicht verständlich. Die Landesregierung erklärte dazu in einer Pressemitteilung, dass sie die Nachtruhe im Nationalpark gewährleisten wolle. Dazu stellt sich für mich die Frage: Was ist eigentlich mit den vielen nachtaktiven Tieren? Bekommen diese Betretungsverbot?
Die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Bahn und auf die Attraktivität des Brockenhotels sind jedenfalls nicht unerheblich.
Meine Damen und Herren! Nachtruhe in allen Ehren doch was muss passieren, dass diese Landesregierung endlich aufwacht? Warum sträuben Sie sich, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion und von der PDS-Fraktion, eigentlich so sehr gegen den von uns eingebrachten Antrag, der zur Förderung der regionalen Entwicklung beitragen sollte?
Was haben Sie gegen die Forderung, dass die Nationalparkverwaltung unter Berücksichtigung des Schutzzweckes auch die Interessen der ortsansässigen Bevölkerung bei der Sicherung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen beachten soll? - Ihre Sorge um den Menschen kann das wohl nicht sein.
Auch wenn wir die Notwendigkeit der schnellen Verabschiedung dieses Gesetzes einsehen, sehen wir uns aufgrund der noch vorhandenen gravierenden Mängel nicht in der Lage, diesem Gesetz zuzustimmen. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zu der Beschlussempfehlung in Drs. 3/4538 einschließlich des Änderungsantrages in Drs. 3/4558. Wir stimmen zunächst über die selbständigen Bestimmungen ab.
Wie Sie feststellen, sind die §§ 1 bis 16 sämtlich mit Änderungsempfehlungen des Ausschusses versehen. Kann ich darüber geschlossen abstimmen lassen?
- Dann stelle ich die §§ 1 bis 16 in der Fassung der Beschlussempfehlung zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Gegenstimme und zahlreichen Enthaltungen sind die §§ 1 bis 16 bestätigt.
Ich komme zu § 17. Dabei geht es um den Änderungsantrag der PDS-Fraktion, in dem vorgesehen ist, dass das Gesetz am 1. September 2001 in Kraft treten soll. Wer sich diesem Änderungsantrag anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Enthaltungen ist der Termin so akzeptiert worden.
Ich lasse über die Gesetzesüberschrift in der Fassung der Änderungsempfehlung des Ausschusses abstim
men. Sie lautet: Gesetz über den Nationalpark Hochharz des Landes Sachsen-Anhalt (NlpG LSA). Wer stimmt der Gesetzesüberschrift zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Auch bei der Abstimmung über die Gesetzesüberschrift gibt es einige Enthaltungen, aber sie ist so akzeptiert worden.
Wir stimmen jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Enthaltungen ist das Gesetz verabschiedet worden.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch zwei Bemerkungen machen. Nach der Mittagspause setzen wir die Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt 7 fort. Danach folgt der Tagesordnungspunkt 5.
Die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien bittet die Ausschussmitglieder darum, zu einer kurzen Absprache im Plenarsaal zu bleiben.