Meine Damen und Herren! Es ist im Plenarsaal wieder einmal sehr laut. Ich bitte darum, die Gespräche etwas einzuschränken.
Vielen Dank, Herr Präsident. Es geht schließlich um das Nationalparkgesetz. Vielleicht könnten deshalb alle etwas zuhören.
und durch den Ausschuss beschlossen. Der Ausschuss hat während seiner Beratung das Umweltministerium gebeten, ihm den Entwurf der Verordnung über die Öffnungszeiten der gastronomischen Einrichtungen und über das Befahren der Bahnstrecke nach § 10 und § 10/1 vor der abschließenden Beratung über den Gesetzentwurf zur Kenntnis zu geben.
Auf Antrag der Fraktionen der SPD und der PDS hat der Ausschuss die im Regierungsvorschlag enthaltenen Beschränkungen und Verbote gewichtet, neu gegliedert und sie in unterschiedlichem Maße mit Ordnungswidrigkeitstatbeständen gesichert.
Die CDU-Fraktion beantragte, in § 12 Abs. 3 Satz 3 des Regierungsentwurfes die Frist, in der die Nationalparkverwaltung von den Beschränkungen und Verboten des Gesetzes auf Antrag eine Befreiung erteilen kann, zugunsten der Antragsteller von sechs auf vier Wochen zu reduzieren.
Vom Umweltministerium wurde in der Beratung darauf aufmerksam gemacht, dass die Nationalparkverwaltung die Befreiung nicht erteilen dürfe, ohne vorher die Naturschutzverbände gemäß § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anzuhören. Da den Verbänden eine Frist von vier Wochen zur Stellungnahme zugestanden werden müsse, blieben der Nationalparkverwaltung nach dem Gesetzentwurf zur Bearbeitung einschließlich der Versendung des Bescheides ohnehin nur zwei Wochen. Dieser Argumentation schloss sich die Ausschussmehrheit an und lehnte den Antrag ab.
Der Ausschuss folgte jedoch in seiner abschließenden Beratung am 3. Mai 2001 einem Antrag der CDU-Fraktion zu § 12 Abs. 4 Satz 2 in der Ihnen vorliegenden
Beschlussempfehlung. Danach sind die Anträge auf eine Befreiung von den Beschränkungen und Verboten des Gesetzes spätestens sieben statt zuvor sechs Wochen vor dem Zeitpunkt einer Veranstaltung zu stellen, um auszuschließen, dass die Antragsteller im ungünstigen Falle kurze Zeit vor der beantragten Veranstaltung eine Ablehnung erreicht.
Ein wichtiger Punkt in der Sitzung des mitberatenden Ausschusses für Recht und Verfassung am 8. März 2001 war die durch den Abgeordneten Herrn Remmers aufgeworfene Frage, ob und in welchem Umfang die Brockenkuppe bereits auf der Grundlage der Verordnung des Ministerrates der DDR vom 12. September 1990 Bestandteil des Nationalparks gewesen sei und ob und in welchem Umfang sie bisher unter Schutz stehe.
Das Umweltministerium und die Fraktionen der SPD und der PDS vertraten die Auffassung, dass die Brockenkuppe bereits zum Nationalpark gehöre und dass mit dem jetzt eingebrachten Gesetzentwurf, der an die bestehende Nationalparkverordnung anknüpfe, nunmehr für die Zukunft Rechtsklarheit geschaffen werden solle.
Nach § 10 des Gesetzentwurfes sei die Brockenkuppe als Bildungs- und Erholungszone ausgewiesen worden, um zu verdeutlichen, dass es sich hierbei um ein besonderes Gebiet innerhalb des Nationalparkes handele, in dem ein Ausgleich zwischen den Belangen des Naturschutzes und der wirtschaftlichen Nutzung angestrebt werde.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung schloss sich letztlich mit 8 : 2 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses an.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befasste sich am 15. März 2001 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung. Er empfahl, den Landesheimatbund in die Aufzählung der Institutionen, die Mitglied im Nationalparkbeirat sind, aufzunehmen - § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 5 - und die Regelung des In-Kraft-Tretens und Außer-Kraft-Tretens - § 17 - zu ändern.
§ 17 wurde aufgrund der Intention geändert, dass die Verordnung über die Regelungen auf der Brockenkuppe gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft treten solle. Demnach solle die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Verordnung sofort nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten, damit das Gesetz und die Verordnung zu einem späteren Zeitpunkt gleichzeitig in Kraft treten könnten.
Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes und der Verordnung soll auch die alte Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Hochharz außer Kraft treten. Das Datum des In-Kraft-Tretens des Gesetzes ist im Landwirtschaftsausschuss zunächst offen gelassen worden, um dieses im Plenum beschließen zu lassen.
Der Ausschuss nahm die vorläufige Beschlussempfehlung einschließlich der Änderungsempfehlung zu den §§ 14 und 17 mit 6 : 3 : 2 Stimmen an.
Der Bitte des Ausschusses für Raumordnung und Umwelt nachkommend, hat das Ministerium dem Ausschuss den Entwurf der Verordnung über die gastronomischen Einrichtungen und das Befahren der Bahnstrecke im Nationalpark, der durch das Landeskabinett am 20. März 2001 zur Kenntnis genommen worden ist, zur Einsichtnahme vorgelegt.
Der Verordnungsentwurf kam in der abschließenden Beratung des Umweltausschusses zu dem Gesetz am 3. Mai 2001 zur Sprache. Dabei wies der Minister darauf hin, dass der Verordnungsentwurf inhaltlich bis auf zwei Veränderungen im Ergebnis der Anhörung nicht wesentlich von dem abweiche, was im Gesetzentwurf der Landesregierung geregelt worden sei.
In der Beschlussfassung des federführenden Ausschusses wurde noch eine Reihe von Korrekturen an der vorläufigen Beschlussempfehlung angebracht. Im Hinblick auf die Diskussion im Ausschuss für Recht und Verfassung wurde die Präambel geändert, um die Kontinuität der Unterschutzstellung der Brockenkuppe deutlich zu machen. Die Empfehlungen des Landwirtschaftsausschusses zu den §§ 14 und 17 wurden übernommen.
Die Beschlussempfehlung, die Ihnen nunmehr vorliegt, wurde im Ausschuss mit 8 : 0 : 4 Stimmen verabschiedet.
Im Auftrag des Ausschusses hat der Gesetzgebungsund Beratungsdienst nach der abschließenden Beratung die offizielle Bezeichnung des Harzklubs recherchiert. Eine Anfrage des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Amtsgericht im Clausthal-Zellerfeld ergab, dass die Bezeichnung „Harzklub e. V.“ lautet. Ich bitte die Landtagsverwaltung um eine entsprechende Korrektur im § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 9.
Im Namen des Ausschusses bitte ich den Landtag, der Beschlussempfehlung einschließlich der soeben erwähnten redaktionellen Änderung die Zustimmung zu geben.
Abschließend darf ich mich beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und der Ausschusssekretärin Frau Brandt, der ich von dieser Stelle aus - auch in Ihrem Namen, denke ich - alles Gute und beste Genesungswünsche übermitteln möchte, da sie zurzeit krank ist, recht herzlich danken. Dieser Dank gilt auch für die sachliche Diskussion trotz unterschiedlicher Auffassungen bei der Gesetzesberatung. - Ich danke Ihnen.
Es spricht nunmehr der Minister für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt. Herr Keller, bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute sind wir alle am Ziel eines langen Weges angekommen. Sie beschließen heute über das Gesetz über den Nationalpark Hochharz. Damit wird zwar in Sachsen-Anhalt kein neuer Nationalpark geschaffen, aber es wird etwas Wesentliches erreicht, nämlich Akzeptanz. Dazu haben die vielen Diskussionen mit Betroffenen, Vereinen, Kommunen und Unternehmen geführt.
Sicherlich, das Gesetz stellt einen Kompromiss dar, da nicht allen Interessen Rechnung getragen werden kann; aber es wird ein guter, weil ein tragfähiger Kompromiss sein. Dass alles dieses gelungen ist, freut mich. Es ist das Verdienst aller Beteiligten, die immer wieder nach gemeinsamen Lösungen gesucht haben.
Meine Damen und Herren! Der Nationalpark Hochharz hat sich in den ersten zehn Jahren sehr positiv ent
wickelt und einen festen Platz sowohl in der Region Harz als auch unter den deutschen und europäischen Nationalparks im Rahmen von Europark eingenommen. Nach der guten Bilanz der zurückliegenden Jahre muss jetzt aber der Blick auf die Präzisierung der nächsten Schritte gerichtet werden. Auch dem trägt das Nationalparkgesetz, das Ihnen heute zur Beschlussfassung vorliegt, Rechnung. Beispielhaft seien hier einige neu aufgenommene Ziele genannt:
Zweitens die Straffung der Verwaltungsarbeit durch Übertragung der Aufgaben der unteren und der oberen Naturschutz-, Forst- und Jagdbehörden auf die Nationalparkverwaltung.
Drittens die naturräumliche Abrundung des Nationalparks, indem neben den hochmontanen Bergfichtenwäldern auch die Stufen der Bergmischwälder und der unteren Laubmischwälder einbezogen werden. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erweiterung des Nationalparks um ca. 3 000 ha.
Viertens die Anpassung der Schutzzwecke an die Grundpositionen der europäischen Naturschutzstrategie, also der FFH-Richtlinie.
Fünftens die praktikable Regelung der Belange auf der Brockenkuppe durch die Schaffung einer Bildungs- und Erholungszone.
Meine Damen und Herren! Das Nationalparkgesetz bietet den adäquaten Rahmen zur Erfüllung dieser Zielfunktionen. Mit der Herausnahme von 70 ha Fläche am Kleinen Winterberg wurde ein lange schwelender und bisher nicht lösbar scheinender Konflikt beigelegt. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, die Umsetzung des regionalen Entwicklungskonzeptes „Schierke 2000“ voranzutreiben. Gleichzeit erfolgt aber eine naturräumliche Erweiterung des Nationalparks nach Norden, sodass aus der Sicht des Naturschutzes keine Negativbilanz eintritt.
Der befürchtete Konflikt, der sich im Bereich Ilsenburg ergeben könnte, wurde nach den Veränderungen im Verfahren nach meiner festen Überzeugung beseitigt und wird nicht eintreten.
Mit der Ausweisung einer modernen Bildungs- und Erholungszone wird den Besonderheiten der Brockenkuppe entsprochen, aber auch die klare Zuordnung zum Nationalpark beibehalten. Die jetzt gefundenen Regelungen sind ein vertretbarer Kompromiss aller Interessen.
Schauen wir uns heute die Brockenkuppe an, muss eine außerordentlich positive Entwicklung seit der Öffnung der Grenze im Jahr 1989 festgestellt werden. Umfangreiche Renaturierungen und Abrissarbeiten fanden statt, Tausende von Tonnen Kalkschotter wurden beräumt, vorhandene Gebäude umgebaut. Wir haben in der Zwischenzeit dort wieder eine wertvolle Naturausstattung. Dies alles zu bewahren und zu schützen ist Chance und Verpflichtung zugleich.
Die Einmaligkeit dieses Lebensraumes in deutschen Mittelgebirgen mit seiner Fülle besonderer Pflanzen- und Tierarten lässt eine Ausgliederung aus dem Nationalpark nicht zu. Die Brockenkuppe würde darüber hinaus auch weitgehend ihren touristischen Wert einbüßen.
Meine Damen und Herren! Die Brockenkuppe steht als Beispiel dafür, dass es gelingen kann, an sich unverein
bare und konkurrierende Interessen auszugleichen, wenn eine wirkliche Kompromissbereitschaft gegeben ist. Der Gesetzentwurf - das machen auch die in der Anhörung vertretenen Positionen deutlich - kommt hier zu einem wirklichen Ausgleich.
Das Gesetz selbst enthält nunmehr Regelungen, die Handlungen und Betätigungen nur an bestimmten Orten erlauben oder ganz untersagen. Befreiungen von den Verboten sind möglich; darauf möchte ich hier noch einmal ausdrücklich hinweisen. Entsprechende Verfahren dafür sind vorgesehen.
Dieser Weg erlaubt es der Verwaltung, situationsbedingt zu prüfen und zu entscheiden und Härtefälle ausgleichend zu lösen. So ist beispielsweise der ambulante Handel mit dem Charakter eines Nationalparks trotz der geschaffenen Bildungs- und Erholungszone nicht vereinbar. Wir werden dafür sorgen, dass auf der Brockenkuppe in Zukunft diese Dinge ordentlich abgehandelt werden.
Im Übrigen wird der Vollzug des Gesetzes durch einen Nationalparkbeirat, in dem alle Beteiligten aus der Region vertreten sind, begleitet. Deswegen gehe ich davon aus, dass entstehende Interessenkonflikte, die dort nach wie vor auftauchen können, in diesem Beirat relativ schnell aufgegriffen und beseitigt werden können.
Alles in allem, meine Damen und Herren, verbinde ich mit der Verabschiedung dieses Gesetzes die Hoffnung, dass seine Umsetzung sowohl dem Naturschutz im Hochharz den notwendigen Stellenwert zubilligt, als auch die Entwicklung der Harzregion gemeinsam ein gutes Stück voranbringt. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren! In der jetzt folgenden Fünfminutendebatte haben wir folgende Reihenfolge vorgesehen: FDVP, SPD, DVU - diese Fraktion gibt ihren Beitrag zu Protokoll -, PDS und CDU. Ich bitte jetzt Herrn Mertens, für die FDVP das Wort zu ergreifen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach nunmehr elf Monaten liegt uns nach den vielen Änderungen, Diskussionen und Einigungen endlich ein relativ tolerierbarer Entwurf eines Gesetzes über den Nationalpark Hochharz des Landes Sachsen-Anhalt vor.