Diese beiden Fragen haben neben ihrer Unterschiedlichkeit, in der sie beantwortet werden, auch die Unterschiedlichkeit in der Abstimmung zur Folge.
Diejenigen, die sagen, dominant ist das inhaltliche Problem, die werden dafür stimmen und dürfen auch weiterhin durch das Land ziehen und sagen: Ich bin für die Abschaffung der Jagdsteuer in meiner Kommune.
Und diejenigen, Herr Becker, die es so sehen, dass man Entscheidungsbefugnisse und Unterschiedlichkeiten in kommunalen Bereichen akzeptieren sollte, die werden sich enthalten oder sogar dagegen stimmen.
Warum haben wir denn so wenig Wahlbeteiligung? Unter anderem doch auch deshalb, weil es eine Unterschiedlichkeit dann überhaupt nicht mehr gibt,
weil ich überhaupt nicht mehr sagen kann: Bei einer CDU-Mehrheit kann ich das in meinem Kreis so und so entscheiden. Das ist zum Beispiel auch ein Grund.
(Frau Feußner, CDU: Haben Sie sich einmal unseren Antrag angesehen? - Zuruf von Herrn Schomburg, CDU)
Herr Becker, jetzt sagen ich Ihnen einmal, Sie wollen den Kommunen auf die Finger klopfen. Tun Sie das, Herr Becker, fahren Sie in die Altmark, klopfen Sie Ihren CDU-Fraktionskollegen auf die Finger, dass sie zukünftig nicht mehr für die Erhebung der über 80 000 DM Einnahmen erzielenden Jagdsteuer im Kreis Stendal sind. Jedes Jahr stellt die PDS dort diesen Antrag, in voller Überzeugung, die Jagdsteuer solle abgeschafft werden, und jedes Jahr sagt die CDU-Fraktion: Was ihr im Land macht, ist uns egal; wir sind davon überzeugt, dass sie erhoben werden soll.
Und ein letztes Argument, Herr Becker. Wissen Sie, was ganz wichtig ist? - Wenn das Land sagt: Abschaffung der Jagdsteuer, dann ist es sozusagen entschieden und keiner wird sich inhaltlich genau mit diesem Problem auseinander setzen. Aber ich sage Ihnen, durch die Diskussion über die Jagdsteuer weiß im Landkreis jeder, zumindest der, der im Kreistag sitzt, viel mehr über die Jagd und was das heute bedeutet. Dass es einige dann trotzdem nicht zu dieser Konsequenz treibt, das ist eine andere Frage.
Dann hat sich die Kreisjägerschaft in der Endkonsequenz mit dem Kreistag verständigt. Dann haben wir Lösungen gefunden, wie wir zum Beispiel in dem Bereich Naturschutz bestimmte Umverlagerungen vornehmen können, politische Umverlagerungen, nicht das, was haushaltsrechtlich nicht möglich ist. Mit diesem Ergebnis sind wir auf ganz hervorragende Varianten gekommen, wie man Naturschutz fördern kann.
Dennoch, generell bin ich für die Abschaffung der Jagdsteuer. Ich werde weiter in meinem Landkreis umherziehen und sagen: Die Kommunen sollen, wir sollen sie nicht erheben. - Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der PDS - Herr Becker, CDU: Also haben die Gesetze etwas geholfen, die wir ge- macht haben! - Herr Dr. Daehre, CDU: Im Prinzip ja, aber...!)
Frau Kollegin können Sie mir erklären, warum Sie bzw. Ihre Fraktion zumindest zum Teil dagegen sind, dass der Landtag den Kommunen per Gesetz vorschreibt, ob sie die Jagdsteuer erheben sollen oder nicht; denn auf der anderen Seite schreibt der gleiche Landtag den Kommunen per Gesetz vor, wie viel Quadratmeter und wie viele Erzieherstunden pro Kind im Kindergarten notwendig sind,
und zwingt die Kommunen damit, Elternbeiträge zu erhöhen, entgegen jeder kommunalen Selbstverwaltung.
Was das andere Problem betrifft: Ich bin insofern Ihrer Auffassung, als wir sehr wohl noch einmal über die Spanne diskutieren müssen, was in eigener Verantwortung der Kommunen leistbar und was nicht leistbar ist. Das hatten wir beim kommunalen Wirtschaftsrecht, genau das gleiche Problem. Da kann man fast jedes Gesetz anführen. In dieser Diskussion werden wir uns weiter befinden.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Die Beschlussempfehlung gliedert sich in zwei Teile. Unter Teil I wird empfohlen, den Gesetzentwurf in der Drs. 3/3570 abzulehnen. Unter Teil II wird empfohlen, eine Entschließung anzunehmen. Ich lasse darüber jetzt nacheinander abstimmen.
Wer sich der Empfehlung anschließt, den Gesetzentwurf abzulehnen, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das scheint mir doch eine Mehrheit für die Ablehnung zu sein. Der Block ist deutlich größer.
- Wir können zählen. Ich frage noch einmal, wer schließt sich der Empfehlung an, den Gesetzentwurf abzulehnen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Vier Stimmenthaltungen. Das Ergebnis lautet 49 : 38 : 4. Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt.
Wir stimmen sodann über die zweite Empfehlung ab, eine Entschließung anzunehmen. Wer sich dieser Empfehlung anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist in etwa
Es wurde beschlossen, dass der Tagesordnungspunkt 8 noch vor der Mittagspause behandelt werden muss. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:
Die erste Beratung fand in der 40. Sitzung des Landtages am 22. Juni 2000 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Daehre. Danach wird eine Fünfminutendebatte durchgeführt. Bitte, Herr Dr. Daehre, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist in der 40. Sitzung des Landtages am 22. Juni 2000 federführend in den Ausschuss für Raumordnung und Umwelt sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Recht und Verfassung überwiesen worden.
In der 38. Sitzung des Umweltausschusses am 7. September 2000 hat der Minister für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt den Mitgliedern des federführenden Ausschusses den Gesetzentwurf vorgestellt. Er machte darauf aufmerksam, dass der Gesetzentwurf von der Landesregierung initiiert worden sei, um den Nationalpark Hochharz, der im Jahre 1990 im Rahmen des Naturschutz- und Nationalparkprogramms der damaligen DDR mit geschaffen worden sei, auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen.
Am 4. Oktober 2000 fand im Landtagsgebäude eine Anhörung der betroffenen Kommunen, Einrichtungen und Verbände zu dem Gesetzentwurf statt, an der auch Vertreter der beiden mitberatenden Ausschüsse teilnahmen.
In den Sitzungen am 18. Januar und am 8. Februar 2001 hat der Ausschuss den Gesetzentwurf paragrafenweise beraten und eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse verabschiedet.
Einen der zentralen Punkte des Gesetzes bilden die Sonderregelungen für die als Bildungs- und Erholungszone ausgewiesene Brockenkuppe - § 10.
Der Ausschuss folgte dem Antrag der Fraktionen der SPD und der PDS, in § 10 Abs. 3 des Gesetzentwurfes die Landesregierung zu ermächtigen, durch Rechtsverordnung für den Bereich der Brockenkuppe die Öffnungszeiten der gastronomischen Einrichtungen für Tagestouristen sowie die Genehmigung und Durchführung von Veranstaltungen in den gastronomischen Einrichtungen
außerhalb dieser Öffnungszeiten ebenso zu regeln wie die Genehmigung und Durchführung von Veranstaltungen im Freien.
Ein Antrag der CDU-Fraktion, nach dem die Öffnungszeiten der gastronomischen Einrichtungen im Rahmen der Sperrzeitverordnung einvernehmlich zwischen den Betreibern der Einrichtungen und der Nationalparkverwaltung abgestimmt werden sollten, wurde im Ausschuss abgelehnt.
Auch die Zeiträume, in denen die Bahnstrecke zwischen Schierke und dem Brocken befahren werden kann, sollten durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung geregelt werden.
Meine Damen und Herren! Es ist im Plenarsaal wieder einmal sehr laut. Ich bitte darum, die Gespräche etwas einzuschränken.