Protocol of the Session on May 17, 2001

Sei es die Aufforstung oder die Pflege des jagdlichen Brauchtums als Öffentlichkeitsarbeit, sei es das Heran

führen der Jugend an die schützenswerte Flora und Fauna als wichtiger Beitrag zur Erziehung der Jugend Sachsen-Anhalts zum Naturbewusstsein und zum aktiven Naturschutz - die Jägerschaft, meine Damen und Herren, ist immer ein wichtiger Partner.

Viel Zeit und nicht geringe finanzielle Mittel werden jedes Jahr als Beitrag zur Hege freiwillig von den Waidgenossinnen und Waidgenossen sowie ihren Helfern investiert. Ohne den Einsatz der Jäger würden unzählige Stücke Unfallwild erbärmlich zugrunde gehen, würden nicht die Jäger zu jeder Tages- und Nachtzeit und bei jedem Wetter mit ihren ausgebildeten Schweißhunden nachsuchen, um das Stück Wild von seinen Qualen zu erlösen.

Meine Damen und Herren! Ich weiß auch hierbei, wovon ich spreche. Ich war heute Morgen Zeuge eines Unfalls zwischen einem Auto und einem Stück Haarwild. Die Jäger leisten eine unerhörte Schmutzarbeit auf der Landstraße, wenn sie den Schaden beheben.

Die Jäger leisten kostenlose Hilfe im Rahmen der Bekämpfung von Tollwut und Schweinepest. Sie liefern fundierte Daten für die Wildstatistik des Landes und bereichern das Angebot mit einem gesunden, hochwertigen und unbelasteten - so hoffe ich jedenfalls Nahrungsmittel.

Der nachhaltig jagende Waidmann ist wegen seiner gesellschaftlich wichtigen Arbeit in den Revieren unserer Kulturlandschaft unverzichtbar. Er leistet einen bedeutenden Beitrag innerhalb der Rückzugsgebiete seltener Tier- und Pflanzenarten. Er bewahrt mit seiner Arbeit ein wichtiges Erbe für künftige Generationen.

Eine weitere Erhebung der Jagdsteuer, meine Damen und Herren, ist eine Abwertung des Engagements der im Landesjagdverband als anerkanntem Naturschutzverband organisierten Waidgenossinnen und Waidgenossen. Von einer Steuer, welche in Zeiten hoch privilegierter Fürstenjagden ihren Ursprung hat, sollte man absehen, wenngleich sich in diesem Lande einige wieder wie die Landesfürsten fühlen. Gekrönte Häupter sollten wir in unserem Land nur zu Karnevalszeiten dulden.

Die Fraktion der CDU als Einbringer dieses Antrages hat oft genug und jetzt wieder sehr ausführlich ihre Position zur Jagdsteuer dargestellt. Weiter ins Detail zu gehen, erscheint mir an dieser Stelle nicht angebracht.

Wir schließen uns der Beschlussempfehlung des Innenausschusses weder in Punkt I noch in Punkt II an. In Bezug auf Punkt II - Herr Becker hat das sehr drastisch beschrieben mit seinem Beispiel mit dem Pelz und dem Nicht-nass-Machen - müssen wir uns doch sehr darüber wundern, dass die Verantwortung, die dieses Haus nicht übernehmen will, den Kommunen und den unteren Behörden zugeschoben werden soll. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDVP - Herr Becker, CDU: So ist das! Jawohl!)

Danke sehr. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Hoffmann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU beabsichtigte mit ihrem Gesetzentwurf die Abschaffung der Jagdsteuer. Über die einzelnen Fraktionen hinweg

bestand auch während der Beratungen im Innenausschuss kein einheitliches Meinungsbild; das muss man einmal feststellen.

Unstrittig ist unter allen Beteiligten, dass das ehrenamtliche Engagement der Jäger anerkannt wird. Wir sind uns dessen bewusst, dass die Jägerschaft zum Erhalt und zur Wiederherstellung der natürlichen Lebensräume beiträgt, Unfallverhütungsmaßnahmen durchführt und bei Verkehrsunfällen Wild von der Straße beseitigt.

Unabhängig davon muss man jedoch feststellen, dass die Erhebung der Jagdsteuer in die kommunale Selbstverwaltung der Landkreise und kreisfreien Städte fällt. Es ist den Landkreisen und den kreisfreien Städten durch die Regelung in § 3 Abs. 3 KAG freigestellt, eine Jagdsteuer zu erheben. Es handelt sich dabei um eine Kannbestimmung, das heißt, es ist in das Ermessen der Kommunen gestellt, ob sie diese Steuer erheben. Darüber hinaus ist die Jagdsteuer die einzige Steuer, die den Landkreisen Einnahmen sichert. Bis auf Bayern, lieber Kollege Becker, besteht in allen anderen Flächenländern die Möglichkeit, eine Jagdsteuer zu erheben.

Würde man dem CDU-Gesetzentwurf folgen, dann würde damit, wie es Herr Kollege Rothe bereits andeutete, auch die Steuerhoheit der Gebietskörperschaften, der Kreise und der kreisfreien Städte, infrage gestellt werden.

Trauen wir unseren Landkreisen und kreisfreien Städten im Land doch zu, die Entscheidung über die Erhebung dieser Steuer selbst zu treffen. Beschneiden wir sie nicht weiter in ihrer selbständigen Kommunalverwaltung und kommunalen Selbstverantwortung.

Wenn Sie sagen: Ihr habt kein Vertrauen in die Kommunen, und von Nachhilfeunterricht sprechen, dann wundert mich das in dem Zusammenhang schon, Herr Becker, das muss ich deutlich sagen. Die Kommunen sind doch keine Jäger und Sammler, sie sind die Grundlage unserer Demokratie. Wir betonen immer wieder die kommunale Selbstverantwortung. Hierbei können sie kommunale Selbstverantwortung übernehmen, das steht außer Frage.

Im Übrigen bitten wird die Landesregierung mit dem Entschließungsantrag, sich dafür einzusetzen, dass die Nichterhebung der Jagdsteuer durch die Kommunalaufsicht nicht beanstandet wird. Damit wollen wir das von der CDU angeführte Argument entkräften, dass die Gemeinden angehalten seien, im Falle nicht ausgeglichener Haushalte alle Einnahmequellen auszuschöpfen, da die Kommunalaufsicht dahin gehend Weisungen erteilen werde.

Die Kommunalaufsichtsbehörde wird nur dann tätig, wenn der Haushalt nicht ausgeglichen und die Erhebung einer Jagdsteuer nicht unwirtschaftlich ist. Nur wenn es wirtschaftlich wäre, eine Jagdsteuer zu erheben, könnte die Nichterhebung der Steuer beanstandet werden. Dies wäre möglich, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ein Bedarfszuweisungsfall werden würde. Da das in den vergangenen Jahren nicht der Fall war, dürfte dieses Verfahren praktikabel sein.

(Herr Becker, CDU: Aber das ist doch genau das Argument!)

Mit einem dem Entschließungsantrag entsprechenden Erlass würde nicht die Erhebung der Jagdsteuer gesetzlich geregelt, sondern das von der Kommunalaufsicht auszuübende Verhalten. Das Ministerium ist rechtlich dazu befugt, so zu handeln. Das bedeutet, die Kommu

nalaufsicht hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln. Durch einen Erlass kann bestimmt werden, in welcher Weise von diesem Ermessen Gebrauch gemacht wird.

Ich halte dieses Verfahren für durchaus legitim. Die von Ihnen, Herr Becker, angeführten Argumente können dadurch entkräftet werden. - Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr. - Für die DVU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Herr Czaja. Bitte, Herr Czaja.

(Herr Hoffmann, Magdeburg, SPD: Es gab noch eine Frage!)

- Entschuldigung, das habe ich übersehen. - Herr Becker, stellen Sie Ihre Frage, bitte.

Herr Kollege Hoffmann, Sie haben selbst bei der Frage der Auslegung des Erlasses in Bezug auf die Kommunalaufsicht gesagt, dass die Erhebung dieser Steuer unwirtschaftlich sei. Genau dieses Argument veranlasst doch die CDU zu sagen: Deshalb schaffen wir die Jagdsteuer in toto für das ganze Land ab. Sie haben mir im Grunde genau die Schützenhilfe geliefert, die ich von Ihnen erwartet habe. - Herzlichen Dank. Da müssen wir alle durch.

(Zustimmung bei der CDU)

Lieber Kollege Becker, ich weiß nicht, ob Sie Jäger sind,

(Herr Becker, CDU: Nein!)

aber manchmal habe ich den Eindruck, bei diesem Thema kämpfen Sie sowohl mit der Flinte als auch mit den entsprechenden spitzen Hieb- und Stichwaffen, die Sie immer wieder anführen, weil Sie sich förmlich darin verbeißen.

Wie wir wissen, ist das Aufkommen insbesondere in der westlichen Altmark nicht gerade gering. Dann kann man doch nicht davon sprechen, dass die Erhebung der Jagdsteuer unwirtschaftlich wäre. Also insofern ist das sehr unterschiedlich im Land. Das haben wir ja auch im Innenausschuss erörtert, das ist keine Frage. Es ist sehr unterschiedlich, aber es soll in die kommunale Hoheit fallen, es soll vor Ort entschieden werden. Ich denke, da gehört es auch hin, zu kommunaler Selbstverantwortung und kommunaler Selbstverwaltung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr. - Herr Czaja, Sie haben jetzt das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einem alten Volkslied heißt es: Er reitet durch den grünen Wald und schießt das Wild daher, gleich wie es ihm gefällt. Dieser Zustand, meine Damen und Herren, ist lange Vergangenheit. Die überwältigende Menge der Jäger versteht sich schon immer mehr als Heger denn als Jäger. Wann und wie ein Jäger schießen darf, ist in den

jagdlichen Vorschriften eindeutig geregelt. Eine Nichteinhaltung wird empfindlich bestraft.

Ein Jäger geht Untersuchungen zufolge ungefähr 30-mal in sein Revier, um einmal zum Schuss zu kommen. Jäger zu sein heißt aber in erster Linie, Naturschützer zu sein. Mit Privilegien, wie in früheren Zeiten, hat das nichts mehr zu tun. Wer in der Verwandtschaft einen passionierten Jäger hat, der wird wissen, wie viel Zeit ein Jäger aufbringen muss und es auch freiwillig tut, um seinem allgemeinnützigen Hobby nachzugehen. Der wird dann nicht mehr vom schießwütigen und blutrünstigen Jäger sprechen, wie es im Ausschuss schon einmal zu vernehmen war.

Wir, die Fraktion der Deutschen Volksunion, sind dafür, dass die Jäger als Naturschützer anerkannt werden und Ihnen mit diesem Gesetz die Jagdsteuer erlassen wird. Unsere Jäger sind bemüht, das biologische Gleichgewicht, welches von unseren Vorfahren zerstört wurde, wiederherzustellen und die Landwirtschaft von Wildschäden größeren Ausmaßes frei zu halten.

Erstens käme auch keiner auf die Idee, den Nabu oder den BUND zu besteuern und zweitens handelt es sich bei der Jagdsteuer um eine so genannte Bagatellsteuer, das heißt, um eine D-Mark Steuer reinzuholen, muss man ungefähr einen Aufwand von 80 Pfennig betreiben.

Die Jagdsteuer steht den Landkreisen zu, aber die Hälfte aller Landkreise verzichtet schon heute, in Zeiten knapper Kassen, auf die Erhebung derselben. Wahrscheinlich kann man dort besser rechnen, als es die Gegner dieses Antrages können.

Meine Damen und Herren! Wir sollten auch schon aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes für die Abschaffung der Jagdsteuer eintreten; denn es ist für die Jägerschaft schwer einzusehen, dass in einem Landkreis die Steuer erhoben wird, in einem anderen aber nicht. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der DVU)

Danke sehr. - Die Debatte wird abgeschlossen mit dem Beitrag der Abgeordneten Frau Dr. Paschke für die PDS-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der Tatsache, dass die inhaltlichen Argumente des Für und Wider des Erhebens von Jagdsteuern vorgetragen worden sind, will ich darauf nicht noch einmal eingehen. Ich möchte vielmehr zu dem unterschiedlichen Abstimmungsverhalten meiner Fraktion etwas sagen, weil das nämlich genau mit diesem Inhalt zu tun hat.

Im Grunde haben wir es nicht mit einem Problem, sondern wir haben es mit zwei unterschiedlichen Problemen zu tun. Das erste und inhaltliche Problem ist: Ist die Jagdsteuer den Leistungen der Jagd in der Gegenwart angepasst?

(Frau Wernicke, CDU: Genau!)

Die Fraktion ist mehrheitlich der Meinung, dass sie eigentlich nicht mehr angepasst ist und nicht erhoben werden sollte.

Das zweite und davon getrennte Problem ist die Fragestellung, ob ein Landtag eine Hoheit, nämlich die Möglichkeit der Erhebung, aus dem kommunalen Bereich

herausnimmt und sagt: Nur wir wissen, dass diese Erhebung eigentlich nicht mehr zeitgemäß ist.