Für die Ausübung der Jagd gelten auch die Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit. Dazu gehört das waid
männische Gebot, dem Wild unnötige Qualen zu ersparen. Daraus ergibt sich nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, infolge eines Unfalls verletztes Wild zu töten. Ich schätze das Pflichtbewusstsein der Jägerinnen und Jäger hoch ein. Es wird durch Jagdsteuern kaum beeinflusst werden.
Die Auseinandersetzung mit der Frage des Verbots der Steuererhebung hat etwas mit der Einschätzung und der Schätzung der kommunalen Selbstverwaltung zu tun. Dabei stellt sich die Frage, ob man es den Kreistagen zutraut, die Interessen der steuerpflichtigen Jägerschaft und des Landkreises gerecht gegeneinander abzuwägen. Es ist unbestritten, dass diesbezüglich auch die Einnahmesituation des Landkreishaushaltes eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielen kann. Dies muss aber vor Ort und nicht im Landtag entschieden werden.
Meine Damen und Herren! Aus der weiteren Diskussion über die Frage der Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten der Landkreise und der Funktion der Kommunalaufsichtsbehörden ist die in der Beschlussempfehlung befürwortete Entschließung, die meine Unterstützung findet, zu verstehen. Der Grundsatz der Beschaffung von Einnahmen wird durch die allgemeinen Haushaltsgrundsätze und damit auch durch den Grundsatz der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit überlagert.
Die Verpflichtung, sparsam und wirtschaftlich zu handeln, bezieht sich auf die gesamte Haushaltswirtschaft. Ist der Aufwand zur Erzielung einer Einnahme im Verhältnis zum Ertrag unverhältnismäßig hoch, so ist auf die Erhebung der Einnahme zu verzichten. Dem steht auch der Runderlass meines Hauses über die Gewährung von Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock nicht entgegen.
Mit dem Erlass, den Verzicht auf eine Jagdsteuer nicht zu beanstanden, auch wenn der Landkreis seinen Haushalt nicht ausgleichen kann, stützt die Kommunalaufsicht die erforderliche Diskussion und die kommunalpolitisch abgewogene Entscheidung zur Erhebung einer Jagdsteuer vor Ort. Wer eine Schwächung der Entscheidungsbefugnisse im kommunalen Bereich nicht will, sollte den Gesetzentwurf ablehnen und der Beschlussempfehlung zustimmen.
Danke sehr. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Herr Becker. Bitte, Herr Becker. - Ich weise darauf hin, dass es sich um eine Fünfminutendebatte handelt.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Die CDUFraktion hat diesen Gesetzentwurf eingebracht, weil sie es für notwendig hielt. Leider ist der Gesetzentwurf im Ausschuss nicht so behandelt worden, wie wir uns das vorgestellt hatten. Ich werbe noch einmal dafür, diese Jagdsteuer doch abzuschaffen.
Dafür spricht erstens, dass die Stellung derer, die heute die Jagd ausüben, keine privilegierte mehr ist. Es sind Menschen aus allen Volksschichten, die dort tätig sind.
Zweitens betätigen sie sich als Umweltschützer. Ich erinnere an die vielen Biotope, die angelegt wurden. Ich erinnere an die Säuberungsaktionen und Ähnliches mehr.
Drittens sind die Jagdberechtigten - Herr Minister, Sie haben darauf hingewiesen - immer anzutreffen, wenn es darum geht, im Verkehr verunfalltes Wild zu beseitigen. Wer - so frage ich Sie, Herr Minister - sollte das sonst tun? Dabei geht es sowohl um die Bereitschaft als auch um die Frage der Finanzen.
Herr Minister, weder Sie sind Jäger, noch bin ich es. Insofern sind wir beide gleich. Ich habe auch in unserer Fraktion keinen Jäger finden können. Wir treten aus Vernunftgründen für die Abschaffung des Gesetzes ein.
Ich komme zum Thema Deregulierung. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Abschaffung der Jagdsteuer etwas mit Deregulierung zu tun hat. Sie sagten, wir hätten uns im Gestrüpp verfangen. Wir verfangen uns überhaupt nicht. Vielmehr sind wir der Meinung, dass ein Gesetz, das in kaum noch einem Landkreis angewendet wird, abgeschafft werden sollte, damit das Gestrüpp endlich einmal gelichtet wird. Dann verfängt man sich auch nicht mehr darin.
Ein Gesetz, das zu einem Steueraufkommen in Höhe von 320 000 DM im gesamten Land führt - das entspricht dem Vierfachen der Einnahme aus der Hundesteuer in Naumburg, dabei hat der Abgeordnete Herr Kühn nicht einmal einen Hund - ist unnütz. Was wollen wir mit einem solchen Gesetz, das zu einem großen Aufwand und zu derart geringen Einnahmen führt? Dieses Gesetz gehört abgeschafft. Deshalb sind wir dafür, dass es beseitigt wird.
Ich werbe noch einmal für die Abschaffung. Insbesondere klopfe ich bei den Abgeordneten an, die außerhalb des Parlamentes geäußert haben, dass das Vorhaben der CDU-Fraktion so schlecht nicht sei und dass sie dem zustimmen wollten. Ich bitte Sie, sich Ihre Entscheidung noch einmal zu überlegen.
Schließlich haben Sie von der SPD-Fraktion etwas erfunden nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“. Sie haben einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem die Regierung gebeten wird: Sollte doch einmal ein Landkreis in finanzielle Schwierigkeiten geraten und einen Kredit aufnehmen, so dürfe die Kommunalaufsicht dann nicht fordern, diese Steuer wieder einzuführen.
Meine Damen und Herren! Gesetze können nicht mit Erlassen unterwandert werden. Diese rechtliche Klippe können wir nicht umgehen. Herr Rothe, Sie werden mir jetzt sicherlich irgendein Lehrbuch vorhalten. Ich sage Ihnen aber, es funktioniert nicht. Erinnern Sie sich an das erste Jahr Ihres Studiums in Heidelberg. Dann werden Sie wissen, dass es nicht funktioniert. Man kann ein Gesetz nur durch ein Gesetz aufheben, jedoch nicht durch einen Erlass.
Deshalb bitte ich Sie, geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie gegen die Beschlussempfehlung des Innenausschusses und für die Aufhebung des Jagdsteuergesetzes. Es würde sich nicht viel ändern. Aber dieses Land würde damit ein Zeichen setzen. Darauf kommt es an, wenn wir die Worte „Funktional- und Verwaltungsreform“ im Munde führen. - Vielen Dank.
Herr Becker, es gibt zwei Fragen an Sie, zum einen von Herrn Gallert und zum anderen von Herrn Rothe. - Bitte, Herr Gallert.
Meine Frage bezieht sich genau auf die Funktional- und Verwaltungsreform, Herr Becker. Wenn es darum geht, die Kompetenzen der Kommunen zu erweitern, statt sie zu beschneiden, wundere ich mich allerdings, dass der kommunalpolitische Sprecher der CDU den Kommunen nicht zutraut, dass sie die Entscheidung, die er eben als solche beschrieben hat, selbst treffen. Wenn es sich mit der Jagdsteuer so verhält, wie Sie es sagen - inhaltlich zweifle ich nicht einmal daran -, dann frage ich Sie, warum Sie den Kommunen nicht zutrauen, dass sie die Entscheidung so treffen.
Sie haben bereits von mir gehört, Herr Gallert, dass viele Kommunen bzw. Landkreise diese Steuer nicht erheben. Bei denen, die sie erheben, ist es nicht zu verstehen, warum sie das tun. Die Steuer bringt über alle Landkreise einen Minimalbetrag von 320 000 DM insgesamt ein. Es stellt sich die Frage, woher man überhaupt noch den Mut nimmt, den Verwaltungsaufwand den geringen Einnahmen entgegenzusetzen.
Das ist ein Fehler. Diesen Kommunen müssen wir geradezu auf die Finger klopfen, damit sie diesen Unsinn lassen; denn bezüglich der Jagdsteuer stehen Nutzen und Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis.
- Die Kommunen sind nicht zu blöd. Aber in diesem Punkt bedürfen die Kommunen, die diese Steuer heute noch erheben, einer gewissen Nachhilfe.
Herr Abgeordneter Rothe, stellen Sie Ihre Frage. - Es gibt eine dritte Frage von Frau Wernicke, aber zunächst ist Herr Rothe an der Reihe.
Herr Kollege Becker, ich bin bereit zuzugestehen, dass ich im ersten Jahr meines Studiums in Heidelberg wenig Zeit in juristischen Vorlesungen verbracht habe.
Dies vorausgeschickt, möchte ich Sie fragen: Sind Sie bereit zuzugestehen, dass die Abschaffung der einzigen Steuer, die derzeit auf der Kreisebene erhoben wird, einen Eingriff in die kommunale Steuerhoheit und damit
in die kommunale Selbstverwaltung darstellt und daher auch aus prinzipiellen Überlegungen heraus abzulehnen ist?
Herr Abgeordneter Becker, wissen Sie oder können Sie einschätzen, ob Herrn Gallert bewusst ist, dass einige seiner Kollegen zu den Jägerschaften gehen und die Abschaffung der Jagdsteuer fordern und dafür sehr viel Beifall von den Jägern bekommen?
Frau Kollegin Wernicke, das hatte ich angesprochen. Ich hoffe bei der Abstimmung immer noch auf Herrn Krause, dass er mit uns stimmt.
Es gibt übrigens noch andere, nicht nur in der PDS; es gibt auch in anderen Fraktionen einige, die draußen herumgezogen sind und hinter vorgehaltener Hand gesagt haben: So schlecht ist das gar nicht, die Jagdsteuer abzuschaffen. Wir müssen einmal sehen, vielleicht kommt es doch. Auch auf diese hoffe ich.
Danke sehr. - Für die FDVP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Wiechmann das Wort. Bitte, Herr Wiechmann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht gelingt es mir, nach den emotional vorgetragenen Worten des Herrn Abgeordneten Becker wieder ein wenig Ruhe in die Diskussion zu bringen.
Meine Damen und Herren! Ohne die vielen Jäger und ihre Jagdhelfer in unserem Bundesland und sicherlich auch anderswo wäre es um den aktiven Naturschutz in Sachsen-Anhalt sehr schlecht bestellt. Unzählige gemeinnützige Aktionen werden in jedem Jahr von den Waidgenossinnen und Waidgenossen durchgeführt, ob es um die Reinigung der Reviere von den Hinterlassenschaften der so genannten Naturfreunde oder um die Notfütterung im Winter oder um die Pflanzung von Remisen als Deckung für Niederwild geht.
Das wird sicherlich einige der Damen und Herren der linken Fraktionen nicht sehr interessieren, da sie eine vorgefasste Meinung an den Tag legen.
Sei es die Aufforstung oder die Pflege des jagdlichen Brauchtums als Öffentlichkeitsarbeit, sei es das Heran