Protocol of the Session on May 17, 2001

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Köck beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.

Mit der Landesinitiative Urban 21 wollen wir nicht nur den EU-Kriterien für den Einsatz von EU-Strukturfondsmitteln, insbesondere des EFRE, entsprechen. Übergeordnetes Ziel ist es vielmehr, den Anforderungen zukünftiger bzw. zukunftsfähiger Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Deshalb liegt der inhaltliche Schwerpunkt der Landesinitiative Urban 21 darauf, ein integratives Handlungskonzept umzusetzen, welches das wirtschaftliche Eigenleben des jeweiligen Gebietes als Basis für alle anderen Verbesserungen in den Mittelpunkt stellt. Es geht also darum, die lokale Wirtschaftstätigkeit zu stärken und positive Wirkungen auf dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt zu erzielen, die dann als Motor für soziale, kulturelle, bauliche und wirtschaftliche Fortschritte dienen. Man kann dieses Konzept durchaus als Hilfe zur Selbsthilfe bezeichnen.

Im Rahmen der Landesinitiative Urban 21 sind nur die beiden Oberzentren Magdeburg und Halle mit je zwei Urban-Gebieten vertreten. Bei der Entscheidung, ob das Quartier Halle-Neustadt oder das Quartier Halle-Silberhöhe an der Landesinitiative teilnehmen soll, geht es nun darum, welche der beiden Konzeptionen dem Urban-21-Ansatz besser entspricht.

Das ISW hat aus den Förderkriterien für die einzelnen Projekte insgesamt ein Ranking entwickelt, das als Entscheidungsgrundlage gedient hat. Der Städte- und Gemeindebund hat diesen Prozess von Anfang an begleitet.

Vom Grundanliegen her sollen die Konzepte darauf beruhen, dass die verschiedenen Maßnahmen so zusammenwirken, dass sie dem Ziel des wirtschaftlichen Sichselbst-Tragens entsprechen. Deshalb ist es auch nicht vorstellbar, dass zwei halbierte Urban-21-Konzepte das Grundziel der Strukturfondsförderung von Wachstum und Beschäftigung mit dem gleichen Erfolg erreichen können.

Hinzu kommt, dass die Verfolgung des Zieles der Strukturfondsförderung über Indikatoren gegenüber der Europäischen Kommission nachgewiesen werden muss. Sollte sich dabei an den Ergebnissen zeigen, dass dem Zielgedanken ungenügend Rechnung getragen wurde, besteht die Gefahr, dass die Strukturfondsmittel zurückgefordert werden. Das würde die Stadt Halle sicherlich vor ein großes finanzielles Problem stellen.

Ich weise zudem darauf hin, dass die Stadt Halle - wie auch die anderen Städte in unserem Land - derzeit an Stadtentwicklungskonzepten arbeitet. Diese Konzepte sollen eine Aussage darüber treffen, welche Quartiere in Zukunft weiter entwickelt werden sollen. Sie fallen daher unter die städtische Planungshoheit und eröffnen den Kommunen Chancen zur Gestaltung. Die Städte sollten diese Chancen unbedingt ergreifen.

Der Aufgabe einer nachhaltigen Stadtentwicklung kann man nicht gerecht werden, wenn man die Fördermittel das heißt eben auch die Urban-21-Mittel - einfach über verschiedene Quartiere streut.

Etwas ganz anderes ist es, mit anderen als den Urban21-Fördermitteln den Gebieten eine Entwicklungspers

pektive zu geben, die nicht in das Ranking aufgenommen werden konnten. Dazu gehören die regulären Städtebauförderprogramme, das Programm „Soziale Stadt“ und die Realisierung einzelner die Förderung anderer Ressorts ansprechender Projekte.

Die Landesinitiative Urban 21 ist eben kein universelles, sondern ein eher spezielles Hilfsmittel. Deshalb ist es wichtig, noch einmal zu überlegen, welches Gebiet mehr Chancen auf eine gewerbliche und wirtschaftliche Entwicklung hat, und das andere Gebiet - so wie ja auch andere Stadtteile in Halle - entsprechend seinen individuellen Potenzialen zu entwickeln. - Herzlichen Dank.

Danke sehr. Ich sehe keine Nachfrage. Somit ist die Fragestunde beendet.

Wir wenden uns jetzt dem Tagesordnungspunkt 4 zu:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Jagdsteuer im Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drs. 3/3570

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres Drs. 3/4474

Die erste Beratung fand in der 42. Sitzung des Landtages am 14. September 2000 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Gärtner. Nach ihm spricht für die Landesregierung der Minister Dr. Püchel. Bitte, Herr Gärtner, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Es handelt sich um ein Thema, das in den letzten Wochen für sehr viel Aufregung gesorgt hat.

Der Gesetzentwurf ist nach der ersten Beratung in der 42. Sitzung des Landtages am 14. September 2000 federführend in den Ausschuss für Inneres sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden. Der federführende Ausschuss ist in mehreren Beratungen zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung gekommen, auch mit dem Ziel, einen Kompromiss zwischen den einzelnen Positionen zu finden.

In der ersten Beratung am 7. Dezember 2000 wurde seitens der PDS-Fraktion verdeutlicht, dass es innerhalb der Fraktion zu diesem Gesetzentwurf unterschiedliche Auffassungen gebe, was sich auch im Abstimmungsverhalten ausdrücken werde. Der Bitte der Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion nach einer Vertagung der Beratung kam der Ausschuss nach. Diese Bitte wurde damit begründet, dass sich der Sachstand im Vergleich zum Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzentwurfs möglicherweise geändert habe oder sich in Kürze ändern werde und man daher nochmals in der Fraktion eine politische Willensbildung herbeiführen wolle.

In der darauf folgenden Sitzung am 31. Januar 2001 wurde seitens der Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion die Durchführung einer Anhörung beantragt. Diese Anhörung wurde bei 4 : 5 : 3 Stimmen abgelehnt, und zwar mit dem Argument, dass sie keine neuen Erkennt

nisse bringe würde, da diesbezüglich vor Ort bereits vielfältige Gespräche mit den Kreisjägerschaften stattgefunden hätten.

Ein in dieser Beratung an die Landesregierung erteilter Prüfauftrag wurde in der 40. Sitzung des Innenausschusses am 7. März 2001 dahin gehend beantwortet, dass es möglich sei, die Kommunalaufsichtsbehörde anzuweisen, das Nichterheben der Jagdsteuer durch die Kommunen im Zusammenhang mit den jeweiligen Haushaltsplänen nicht zu beanstanden.

Seitens der SPD-Fraktion wurde sodann in dieser Sitzung ein entsprechender Entschließungsantrag vorgelegt, der die Bitte an die Landesregierung enthält, dies in einem entsprechenden Erlass zu regeln. Der in Rede stehende Gesetzentwurf wurde seitens der SPD-Fraktion abgelehnt.

Die CDU-Fraktion sprach sich ihrerseits mit dem Verweis auf einen erhöhten Verwaltungsaufwand gegen einen Erlass aus. Außerdem wurde bezweifelt, dass sich die Landesregierung über die gesetzlichen Bestimmungen hinwegsetzen könne.

In dieser Sitzung wurde sodann eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erarbeitet. Diese sah unter Abschnitt I eine Ablehnung des Gesetzentwurfs vor. Das Abstimmungsergebnis lautete 5 : 4 : 2.

Außerdem beschloss der Ausschuss unter Abschnitt II mit 8 : 3 : 0 Stimmen die Annahme des genannten Entschließungsantrages.

Der mitberatende Ausschuss beschäftigte sich in seiner 36. Sitzung am 15. März 2001 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung und nahm diese unverändert an.

Eine abschließende Beschlussfassung im federführenden Ausschuss unter Einbeziehung der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses erfolgte in der 41. Sitzung am 11. April 2001 mit dem Ihnen vorliegenden Ergebnis.

Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres empfiehlt Ihnen die Annahme der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der PDS)

Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Uns schauen und hören neue Gäste zu. Wir begrüßen deshalb Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums An der Rüsternbreite Köthen sowie Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Zöschen.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich erteile nunmehr dem Innenminister Herrn Dr. Püchel das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ohne Sie korrigieren zu wollen, aber ich lege Wert darauf, dass der Ort, aus dem die jungen Leute kommen, nämlich Zöschen, mit einem langen Ö gesprochen wird.

Das wird aus der Schreibweise nicht deutlich.

(Zuruf von Herrn Becker, CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vom Innenausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung bitte ich zu folgen. Auf die im vorliegenden Gesetzentwurf lediglich allgemein vorgebrachte Kritik an der Jagdsteuer brauche ich heute im Einzelnen nicht mehr einzugehen. Ich hatte bereits bei der Debatte zur Einbringung darauf hingewiesen, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung weder hinsichtlich der Frage der vorgetragenen Ungleichbehandlung der Freizeitaktivitäten noch zu der als ungerecht empfundenen Freistellung landeseigener Jagdbezirke zu gesetzgeberischen Aktivitäten veranlasst.

Im Übrigen sollte auch - das wiederhole ich gern - die Entscheidung, ob der Verwaltungsaufwand die Steuererhebung rechtfertigt, letztlich vor Ort getroffen werden. Wir reden immer von Deregulierung. Gerade die CDU beklagt immer wieder, dass der Staat den kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften zu viel vorschreiben würde.

(Herr Becker, CDU: Richtig! Jawohl!)

Mit dem Gesetzentwurf zur Abschaffung der Jagdsteuer zeigt die CDU allerdings, dass derjenige, der sich im Gestrüpp von Interessengruppen verfängt, oft die hehre Forderung nach Deregulierung nicht durchhält.

(Herr Becker, CDU: Das stimmt doch gar nicht, Herr Minister!)

Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion! Lieber Herr Becker! Die Kreise werden nicht dazu gezwungen, auch nicht von der Kommunalaufsicht, die Jagdsteuer zu erheben. Sie können frei darüber entscheiden. Das soll nach meinem Willen auch so bleiben. Das hat der Innenausschuss zu Recht mehrheitlich so beschlossen.

Meine Damen und Herren! Bevor ich zur Frage der Kommunalaufsicht komme, möchte ich der Vollständigkeit halber auf ein weiteres Thema eingehen, das in den Sitzungen des Innenausschusses immer wieder angesprochen wurde. Es wurde vorgetragen, dass nicht nur fiskalische Überlegungen anzustellen seien. Beispielsweise sei bei einem Wildunfall, bei dem ein Tier nicht getötet, sondern lediglich verletzt werde, nur der zuständige Revierjäger zur Tötung des Tieres befugt. Es wurde suggeriert, wenn der Landkreis eine Jagdsteuer erhebe, müsse man künftig damit rechnen, dass die Jäger derartige Dienstleistungen dem Landkreis in Rechnung stellten.

(Herr Becker, CDU: Müssen!)

Dazu einige Anmerkungen. Richtig ist, dass nicht jedermann zur Tötung berechtigt ist. Neben dem zuständigen Revierjäger kann das Tötungsrecht auch von Forstbediensteten, von Mitarbeitern von Jagdbehörden und von Polizeibediensteten ausgeübt werden.

(Herr Becker, CDU: Es geht um die Verkehrs- unfälle!)

Eine Rechtsgrundlage für das In-Rechnung-Stellen dieser Leistungen vermag ich allerdings nicht zu erkennen. Die Anerkennung solcher Ansprüche wäre systemwidrig. Das Jagdrecht beinhaltet nicht nur die Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wild lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf diese Jagd auszuüben und sich diese anzueignen.

Für die Ausübung der Jagd gelten auch die Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit. Dazu gehört das waid