Matthias Gärtner

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion der PDS und den Änderungsantrag der Fraktion der SPD nach der ersten Beratung in der 49. Sitzung am 15. Dezember 2000 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.
Aufgrund eines Antrages der Mitglieder der PDS-Fraktion wurden diese Drucksachen erstmals in einer Vorortanhörung im April 2001 besprochen. Zu dieser Anhörung waren neben der Oberfinanzdirektion Magdeburg auch kommunale Vertreter und Vertreterinnen des Landkreises Wittenberg und der Stadt Prettin sowie der Förderverein Schloss Lichtenburg eingeladen worden, um ihre Positionen darzulegen. Bei dieser Anhörung, die eine Besichtigung einschloss, konnte sich der Ausschuss über den Zustand des Schlosses und der vorhandenen Gedenkstätte informieren.
Der Innenausschuss hat sich in der 49. Sitzung am 1. November 2001 erneut mit den Drucksachen befasst, eine Entscheidung aber verschoben, da sich eine weitere Anhörung durch das Land und die Kommunen in Vorbereitung befand.
Der Ausschuss erarbeitete in der 51. Sitzung am 23. Januar 2002 eine vorläufige Beschlussempfehlung. Man war übereingekommen, dass neben dem mitberatenden Ausschuss für Kultur und Medien auch der Finanzausschuss um ein Votum gebeten werden sollte, da der Beschluss auch Auswirkungen auf die Finanzen des Landes haben wird.
Die abschließende Beratung des Innenausschusses fand am 27. Februar 2002 unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der vorgenannten Ausschüsse statt. Der Ausschuss schloss sich in den Punkten 1 und 3 der Empfehlung des Finanzausschusses einstimmig an, welche sich in den Punkten 1 und 2 der Beschlussempfehlung widerspiegeln. Punkt 2 der Empfehlung des Finanzausschusses, nach der der Bund aufgefordert werden sollte, bei einem Verkauf des Schlosses Lichtenburg die Bedeutung der KZ-Gedenkstätte zu berücksichtigen und für deren Erhalt und Ausbau weiterhin finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, fand keine Mehrheit.
Meine Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen die Annahme der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich bin vom Ausschuss gebeten worden, die Beschlussempfehlung einzubringen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die erste Beratung des Antrages fand in der 39. Sitzung des Landtags am 4. Mai 2000 statt. Hier wurde der Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Recht und Verfassung und für Finanzen überwiesen.
Zunächst verständigte sich der Ausschuss auf eine Anhörung der Gewerkschaft der Polizei, des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Sachsen-Anhalt, und der Deutschen Polizeigewerkschaft sowie des Deutschen Beamtenbundes mit den Schwerpunkten erstens Personalentwicklung in Polizeivollzug und Polizeiverwaltung, zweitens Stand und Erfordernisse der Ausrüstung im Polizeivollzug im Zusammenhang mit der Personalentwicklung, drittens Angleichung der Bezüge der Polizeibeamten und Angestellten an das Niveau der alten Bundesländer und viertens Anerkennung der Vordienstzeiten von Polizeibeamten. Die Anhörung fand in der 40. Sitzung des Ausschusses am 7. März 2001 statt.
In der 43. Sitzung am 23. Mai 2001 erstellte der Innenausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse. Dazu legte die Fraktion der PDS den Ausschussmitgliedern einen Änderungsantrag vor, in dem zwischenzeitliche Entwicklungen, beispielsweise die Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes der Polizei, berücksichtigt worden waren.
Der in dem Änderungsantrag festgeschriebene Punkt der Anerkennung der geleisteten Vordienstzeit von Poli
zeibeamten fand im Ausschuss keinen Konsens. Die Landesregierung verwies darauf, dass aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes - diese Regelung fällt in die Zuständigkeit des Bundes - aus der Sicht der Landesregierung keine landesrechtliche Regelung möglich sei. Ansonsten fand der von der PDSFraktion vorgelegte Änderungsantrag Konsens und wurde als vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse übergeben.
Die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse wurden bei der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag einbezogen. Konsens fand im Innenausschuss der Vorschlag des Finanzausschusses zu Punkt 1, bei dem es um eine dauerhafte Polizeidichte von 1 : 340 ging.
Ebenfalls Konsens fand der Vorschlag des Rechtsausschusses, Delikte mit geringfügiger Schadenshöhe tatnah zu verfolgen.
Die Empfehlung des Finanzausschusses, die haushaltspolitische Lage zum einen bei der Angleichung der Bezüge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den neuen Bundesländern an das Niveau der alten Bundesländer und zum anderen bei der Sanierung von Polizeidienststellen zu berücksichtigen, wurde strittig diskutiert.
Seines der CDU-Fraktion favorisierte man einen verbindlichen Plan zur Angleichung der Bezüge und sprach sich für die Verstetigung des Haushaltsansatzes zur baulichen Sanierung von Polizeiliegenschaften im Rahmen des Gesamtbudgets 2001 aus.
Mit den Ihnen vorliegenden Formulierungen in den Punkten 4 und 5, denen ein Antrag der SPD-Fraktion zugrunde liegt, konnte ein mehrheitsfähiger Kompromiss gefunden werden.
Der Innenausschuss hat die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung auf den Weg gebracht. Ich bitte Sie im Namen des Innenausschusses, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die erste Beratung dieses Gesetzentwurfes fand im Landtag in der 56. Sitzung am 6. April 2001 statt. In dieser Landtagssitzung wurde der Innenausschuss zum federführenden Ausschuss und der Ausschuss für Recht und Verfassung zum mitberatenden Ausschuss bestimmt. Der Bitte des Innenministers in seiner Einbringungsrede um eine zügige Beratung des Gesetzentwurfs in den beteiligten Ausschüssen ist der Innenausschuss nachgekommen. Bereits in seiner 43. Sitzung am 23. Mai 2001 wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung erstellt und an den mitberatenden Ausschuss weitergeleitet.
Zur ersten Beratung im federführenden Ausschuss mit dem Ziel der Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung sei Folgendes gesagt: Seitens der PDSFraktion wurden zwei Änderungsanträge vorgelegt. Der erste Änderungsantrag betraf Artikel 1 Nr. 5, welcher die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung regelt. Der Einbringer dieser Änderung verfolgte das Ziel, dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände, vom Einwendungsrecht auch die Verwaltungsbehörden der Gefahrenabwehr auszunehmen, nicht zu folgen.
Mit dem zweiten Änderungsantrag, der Artikel 1 Nr. 30 betraf, sollte der Absicht der Landesregierung nicht gefolgt werden, Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, die nicht in Bereicherungs- und Schädigungsabsicht erfolgt sind, lediglich als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern zu ahnden.
Dem Änderungsantrag zu Artikel 1 Nr. 5 schloss sich der Ausschuss mit 6 : 4 : 0 Stimmen an. Der zweite Änderungsantrag wurde vom Ausschuss bei 2 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt. Für die vorläufige Beschlussempfehlung votierte der Ausschuss einstimmig.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung, der sich in seiner 34. Sitzung am 7. Juni 2001 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung befasste, stimmte der Vorlage unverändert und einstimmig zu.
Unter Hinzuziehung der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses erstellte der Ausschuss in seiner 44. Sitzung am 20. Juni 2001 eine Beschlussempfehlung, in welche auch noch Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und des Innenministeriums Eingang fanden.
Der Ausschuss für Inneres empfiehlt die Annahme sowohl der Ihnen heute vorliegenden Beschlussempfehlung als auch des Ihnen heute noch zugegangenen Änderungsantrages mehrerer Abgeordneter. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag wurde in der zweiten Beratung in der 44. Sitzung des Landtages am 12. Oktober 2000 erneut zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres überwiesen. Zusätzlich wurde in dieser Landtagssitzung dem Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport die Mitberatung übertragen.
Zur Erinnerung: Der Antrag sieht unter anderem vor, dass sich der Landtag für den Erhalt des Projektes aussprechen soll. Außerdem soll die Landesregierung aufgefordert werden, eine Übergangsfinanzierung mit anschließender Festbetragsfinanzierung zu erwirken.
Der Innenausschuss hatte dem Landtag empfohlen, den Antrag abzulehnen, da er keine Zuständigkeit des Landes sah. Diese Empfehlung hat der Landtag jedoch nicht angenommen mit der Maßgabe, im Innenausschuss eine Anhörung des Trägers des Projektes „Gegen Angst in belastenden Lebenslagen - G.A.I.L.“ sowie des Jugendamtes der Stadt Magdeburg durchzuführen. Diesem Auftrag ist der Innenausschuss in seiner 36. Sitzung am 15. November 2000 nachgekommen.
Im Ergebnis dieser Anhörung wird seitens der SPDFraktion vorgeschlagen, den Antrag in Anbetracht der Tatsache, dass das Arbeitsamt die weitere Finanzierung für das Projekt bewilligt habe, für erledigt zu erklären. Für eine Übernahme des Projektes in die Trägerschaft des Landes fehlten die finanziellen Möglichkeiten.
Die PDS-Fraktion plädierte für eine pragmatische Lösung bei der Finanzierung dieses Projektes.
Im Ergebnis der Diskussion beschloss der Innenausschuss mit 7 : 5 : 0 Stimmen, den mitberatenden Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport zu bitten zu prüfen, inwieweit dieser eine längerfristige Finanzierungsmöglichkeit für eine Übernahme des Projektes in Landesträgerschaft sieht und ob es für das Projekt „G.A.I.L.“ auch unter Berücksichtigung rechtlicher Aspekte einen Markt gibt.
Der mitberatende Ausschuss konnte seinerseits dem federführenden Ausschuss zu diesem Fragenkomplex keine abschließenden Ergebnisse übermitteln und empfahl zu dieser Problematik eine gemeinsame Sitzung unter Hinzuziehung auch des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Diesen Vorschlag der weiteren Befassung lehnte der federführende Ausschuss in seiner 40. Sitzung am 7. März 2001 bei 3 : 6 : 0 Stimmen ab.
In seiner Sitzung am 20. Juni 2001 wurde dem federführenden Innenausschuss seitens der PDS-Fraktion zu dem Ursprungsantrag ein Änderungsantrag vorgelegt, welchem mit neun befürwortenden Stimmen bei zwei Stimmenthaltungen unverändert gefolgt wurde. Er liegt Ihnen heute in der Drs. 3/4668 als Beschlussempfehlung vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ausschuss für Inneres empfiehlt Ihnen die Annahme der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Es handelt sich um ein Thema, das in den letzten Wochen für sehr viel Aufregung gesorgt hat.
Der Gesetzentwurf ist nach der ersten Beratung in der 42. Sitzung des Landtages am 14. September 2000 federführend in den Ausschuss für Inneres sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden. Der federführende Ausschuss ist in mehreren Beratungen zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung gekommen, auch mit dem Ziel, einen Kompromiss zwischen den einzelnen Positionen zu finden.
In der ersten Beratung am 7. Dezember 2000 wurde seitens der PDS-Fraktion verdeutlicht, dass es innerhalb der Fraktion zu diesem Gesetzentwurf unterschiedliche Auffassungen gebe, was sich auch im Abstimmungsverhalten ausdrücken werde. Der Bitte der Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion nach einer Vertagung der Beratung kam der Ausschuss nach. Diese Bitte wurde damit begründet, dass sich der Sachstand im Vergleich zum Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzentwurfs möglicherweise geändert habe oder sich in Kürze ändern werde und man daher nochmals in der Fraktion eine politische Willensbildung herbeiführen wolle.
In der darauf folgenden Sitzung am 31. Januar 2001 wurde seitens der Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion die Durchführung einer Anhörung beantragt. Diese Anhörung wurde bei 4 : 5 : 3 Stimmen abgelehnt, und zwar mit dem Argument, dass sie keine neuen Erkennt
nisse bringe würde, da diesbezüglich vor Ort bereits vielfältige Gespräche mit den Kreisjägerschaften stattgefunden hätten.
Ein in dieser Beratung an die Landesregierung erteilter Prüfauftrag wurde in der 40. Sitzung des Innenausschusses am 7. März 2001 dahin gehend beantwortet, dass es möglich sei, die Kommunalaufsichtsbehörde anzuweisen, das Nichterheben der Jagdsteuer durch die Kommunen im Zusammenhang mit den jeweiligen Haushaltsplänen nicht zu beanstanden.
Seitens der SPD-Fraktion wurde sodann in dieser Sitzung ein entsprechender Entschließungsantrag vorgelegt, der die Bitte an die Landesregierung enthält, dies in einem entsprechenden Erlass zu regeln. Der in Rede stehende Gesetzentwurf wurde seitens der SPD-Fraktion abgelehnt.
Die CDU-Fraktion sprach sich ihrerseits mit dem Verweis auf einen erhöhten Verwaltungsaufwand gegen einen Erlass aus. Außerdem wurde bezweifelt, dass sich die Landesregierung über die gesetzlichen Bestimmungen hinwegsetzen könne.
In dieser Sitzung wurde sodann eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erarbeitet. Diese sah unter Abschnitt I eine Ablehnung des Gesetzentwurfs vor. Das Abstimmungsergebnis lautete 5 : 4 : 2.
Außerdem beschloss der Ausschuss unter Abschnitt II mit 8 : 3 : 0 Stimmen die Annahme des genannten Entschließungsantrages.
Der mitberatende Ausschuss beschäftigte sich in seiner 36. Sitzung am 15. März 2001 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung und nahm diese unverändert an.
Eine abschließende Beschlussfassung im federführenden Ausschuss unter Einbeziehung der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses erfolgte in der 41. Sitzung am 11. April 2001 mit dem Ihnen vorliegenden Ergebnis.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres empfiehlt Ihnen die Annahme der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Sitzung am 7. Dezember 2000 hat sich der Ausschuss für Inneres mit dem Antrag der Fraktion der PDS beschäftigt, der in der Sitzung des Landtags im September 2000 eingebracht worden ist.
Im Ausschuss verwies die PDS auf ihr Anliegen und begründete es insbesondere mit der katastrophalen Lebenssituation im Kosovo.
Die Vertreter der SPD erklärten, dass man das Prinzip der strikten Freiwilligkeit bei der Rückführung aus objektiven Gründen nicht einhalten könne.
Die Vertreterin des Innenministeriums erläuterte im Anschluss die Ergebnisse der Beratung der Innenministerkonferenz vom November. So sei für bestimmte Personengruppen ein Aufenthaltsrecht ausgesprochen worden.
Dieses Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen erhalten folgende Gruppen von Flüchtlingen aus dem Kosovo: gemischtethnische Familien und Ehepaare aus Gebieten, in denen kein spezifischer Minderheitenschutz gewährleistet ist, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die Waisen sind oder bei denen der Aufenthalt ihrer Eltern nicht feststellbar ist, Zeugen vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und ihre Familienangehörigen, sofern das Gericht eine Gefährdung bei Rückkehr feststellt, und Traumatisierte aufgrund von Einzelfallentscheidungen.
Des Weiteren teilte das Innenministerium mit, dass es bis zum März 2001 keine zwangsweisen Abschiebungen in das Kosovo geben wird.
Diese Verfahrensweise wurde von den Mitgliedern des Ausschusses für Inneres einhellig begrüßt, was sich in der Beschlussempfehlung widerspiegelt. Ich bitte daher im Namen des Ausschusses um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.