Protocol of the Session on May 17, 2001

Fragestunde - Drs. 3/4531

Entsprechend § 45 der Geschäftsordnung findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Es liegen Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, insgesamt zwölf Kleine Anfragen für die Fragestunde vor.

Der erste Fragesteller, der Abgeordnete Herr Schulze,

(Frau Stange, CDU: Nicht da!)

ist nicht anwesend. Die Antwort wird gemäß der Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.

Ich komme zur Frage 2. Sie betrifft das Thema Steuermindereinnahmen durch Bevölkerungsrückgang und wird von dem Abgeordneten Herrn Scharf von der CDUFraktion gestellt. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Ich frage die Landesregierung: * siehe die Anlage zum Stenografischen Bericht

In welchem Umfang erwartet die Landesregierung allein aus dem Bevölkerungsrückgang im Lande SachsenAnhalt Steuermindereinnahmen für die Jahre 2001, 2002, 2003 und 2004?

Die Antwort der Landesregierung wird von der Ministerin für Wirtschaft und Technologie Frau Budde in Vertretung des Ministers der Finanzen Herrn Gerhards gegeben.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Frage wie folgt.

Die Einwohnerzahlen in Sachsen-Anhalt sind in den letzten Jahren teilweise deutlich gesunken. Es ist zu erwarten, dass diese Entwicklung auch in den kommenden Jahren noch anhalten wird. Die Zahl der Einwohner ist relevant für die Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern, für die Ansprüche Sachen-Anhalts im Länderfinanzausgleich und für die Verteilung der FehlbetragsBundesergänzungszuweisungen.

Im Jahr 2001 dürften sich Mindereinnahmen beim Steueraufkommen, beim Länderfinanzausgleich und bei den Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen von rund 100 Millionen DM ergeben. Für den Haushalt 2001 wurde diesbezüglich entsprechend dem Bevölkerungsrückgang Vorsorge getroffen, indem die Regionalisierung der Steuerschätzungsergebnisse für SachsenAnhalt entsprechend angepasst wurde.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind Unsicherheiten nicht ausgeschlossen. In Sachsen-Anhalt sind folgende Steuermindereinnahmen aufgrund des Bevölkerungsrückgangs zu erwarten: im Jahr 2002 ca. 100 Millionen DM, im Jahr 2003 ca. 180 Millionen DM und im Jahr 2004 ca. 260 Millionen DM.

Frau Budde, sind Sie bereit, eine Zusatzfrage zu beantworten? - Bitte, Herr Scharf.

Wir hatten vor kurzem eine Diskussion über die Bedeutung des Bevölkerungsrückganges. Frau Ministerin, würden Sie diese Angaben hinsichtlich der zu erwartenden Steuerausfälle schon allein wegen des Bevölkerungsrückganges als dramatisch bezeichnen?

Das kommt darauf an, wie viel Bevölkerung wir aus anderen Bundesländern für Sachsen-Anhalt begeistern können und wie sich der Bevölkerungsrückgang in der Realität darstellen wird, Herr Scharf.

(Herr Dr. Bergner, CDU: Das ist an der Frage vorbei! - Herr Scharf, CDU: Das ist doch aber am Thema vorbei!)

Ich bitte um Nachsicht. Sie spricht in Vertretung für eine andere Person.

Die Frage 3 wird von der Abgeordneten Frau Helmecke von der Fraktion der FDVP gestellt. Sie betrifft die Information an die Opfer von Gewaltkriminalität.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Opfer schwerer Straftaten erfahren bisher nicht, wann die Straftäter aus der Strafhaft entlassen werden. Sie stehen teilweise völlig unvorbereitet dem Täter in der Öffentlichkeit oder in einem Geschäft gegenüber.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist seitens der Landesregierung vorgesehen, die Opfer von Gewalttaten und Einbrüchen über die bevorstehende Entlassung der Täter zu informieren?

2. Wie hat die Landesregierung bisher die Opfer von Gewalttaten, und zwar vorrangig Frauen, Kinder und Gebrechliche, auf ein mögliches Zusammentreffen mit dem Täter vorbereitet und welche Verhaltensweisen wurden den Opfern angeraten?

Für die Landesregierung antwortet die Ministerin der Justiz Frau Schubert. Bitte, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen der Abgeordneten Frau Helmecke für die Landesregierung folgendermaßen:

Es bestehen derzeit keinerlei Regelungen, die eine Mitteilung an die Opfer von Straftaten über die bevorstehende Entlassung der Täter vorsehen. Einer solchen Mitteilung stehen sowohl datenschutzrechtliche Bedenken als auch Gründe des Persönlichkeitsschutzes, den auch Straftäter genießen, entgegen.

Uns liegt aber nicht nur die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger am Herzen, sondern auch das Schicksal der Opfer von Gewalttaten. Wir haben deswegen in der Vergangenheit konsequent auch bundesweit daran mitgewirkt, dass beispielsweise für die Opfer von Straftaten ein auf Kosten des Landes eingesetzter Anwalt zur Verfügung steht. Das war Neuland im Strafverfahren. Wir haben für Zeugenschutzmaßnahmen, unter anderem auch durch den Ankauf von Videoanlagen für alle großen Gerichtsstandorte im Lande gesorgt.

Wir haben dafür gesorgt, dass im Land flächendeckend Opferberatungsstellen eingerichtet worden sind. Diese Stellen sind darauf vorbereitet, dass sich Opfer an sie wenden. Da man aber in der Regel bei Opfern von Straftaten nicht davon ausgehen kann, dass sie von sich aus die Initiative ergreifen, haben wir bei uns im Hause Broschüren mit den Adressen aller Opferberatungsstellen, aber auch der Einrichtungen anderer Träger, die von den Kommunen und den Verbänden vorgehalten werden, entwickelt und diese in Arztpraxen, in Schulen und in Behörden ausgelegt, damit dort, wo zumeist die Anlaufstelle des Opfers einer Straftat ist, nämlich in der Arztpraxis, aber auch in der Schule - das gilt für Kinder, die Opfer von Straftaten geworden sind -, darauf hingewiesen wird, dass es Möglichkeiten der Hilfeleistung gibt.

Darüber hinaus gibt es eine Ausführungsverordnung unseres Hauses an die Staatsanwaltschaften, wonach in allen Strafverfahren zuerst geprüft werden muss, ob sich

ein solches Verfahren für den so genannten Täter-OpferAusgleich eignet, das heißt für die Zusammenführung von Täter und Opfer an einem Ort unter sozialpädagogischer und psychologischer Betreuung, damit dort dem Täter die Probleme, die mit der Straftat im Zusammenhang stehen, vor Augen geführt werden und diese Probleme beim Opfer schrittweise abgebaut werden können.

Wir haben in den letzten Jahren eine deutliche Zuwachsrate zu verzeichnen. Als wir im Jahr 1995 damit begannen, waren es etwa 300 Straftaten, die auf dem Wege des Täter-Opfer-Ausgleichs aufgearbeitet worden sind. Wir haben im vergangenen Jahr 1 370 solcher Fälle gehabt.

Ich denke, dass der von uns beantragte Haushalt vom Landtag auch im Hinblick auf diesen Punkt so verabschiedet werden kann, dass diese Möglichkeit der Beilegung von Problemen, die sich aus Straftaten ergeben, im nächsten Jahr noch verstärkt werden kann, dass die Zahl der Opferberatungsstellen erhöht werden kann, dass das Fachpersonal dort weiterhin bezahlt werden kann und insbesondere natürlich dass der Täter-OpferAusgleich durchgeführt werden kann.

Wir haben in den vergangenen Jahren festgestellt, dass die Täter, die an einem solchen personal- und zeitaufwendigen Ausgleichsverfahren teilgenommen haben, nicht in dem Maße zu Wiederholungsstraftätern geworden sind wie diejenigen Täter, die eine Strafe verbüßt haben. Das gibt uns in dem Bemühen Recht, weiterhin in dieser Weise einwirken zu wollen.

Ich habe im Übrigen auch darauf hingewirkt, dass im Bundesrat und im Bundestag die neuen Vorstellungen unserer Bundesjustizministerin, die auf eine große Verstärkung der Opferinteressen im Strafverfahren zulasten der Täterinteressen gerichtet sind, eventuell doch eine Mehrheit bekommen könnten. Ich meine, dass für dieses Ziel alle Länder eintreten können. Das ist meiner Ansicht nach kein politisches Problem, sondern eine Notwendigkeit, die sich aus der Anschauung unserer heutigen Gesellschaft im Hinblick auf den Strafprozess ergibt, nämlich die Notwendigkeit der Stärkung der Opferinteressen im Strafverfahren.

Die Frage 4 stellt Abgeordnete Frau Wiechmann. Die Frage betrifft die Gefahr durch ausländische Extremisten. Für die Landesregierung antwortet der Minister des Innern Herr Dr. Püchel. Bitte, Frau Wiechmann, stellen Sie Ihre Frage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz tragen ausländische Extremisten immer häufiger ihre Konflikte in Deutschland aus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele extremistische Ausländergruppierungen beobachtet derzeit der Verfassungsschutz des Landes in Sachsen-Anhalt und wie viele Gruppierungen sind davon islamischer Orientierung?

2. Wie hoch ist die Anzahl der Anhänger, Förderer und Aktivisten der observierten Gruppierungen und welche zahlenmäßige Entwicklung haben sie vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2000 genommen?

Herr Minister, wir sind gespannt auf Ihre Antwort. Sie wird sicher mit dem gestern vorgelegten Verfassungsschutzbericht konform gehen.

Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Weichmann namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Die Verfassungsschutzbehörde Sachsen-Anhalts beobachtet zurzeit e i n e extremistische Ausländergruppierung, die Arbeiterpartei Kurdistans, PKK, die nicht einer islamischen Orientierung angehört. Auf den Verfassungsschutzbericht 2000 des Landes SachsenAnhalt im Teil Ausländerextremismus wird hingewiesen.

Zu 2: Die Zahl der PKK-Anhänger, Förderer und Aktivisten wurde für 1999 auf etwa 180 Personen geschätzt. Die Zahl der Anhänger ist nach Einschätzung der hiesigen Verfassungsschutzbehörde im Jahr 2000 eher leicht rückläufig. Sie liegt jetzt etwa bei 140 Personen.

Danke sehr.

Die Frage 5 wird vom Abgeordneten Herrn Wolf gestellt. Sie trägt die Überschrift: Wie bedrohlich ist der private Waffenbesitz? Darauf wird wieder der Innenminister antworten. Bitte, Herr Wolf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Amoklauf eines 16-Jährigen in Bad Reichenhall schockierte die Öffentlichkeit und hat seit 1999 eine Diskussion um das Waffenrecht neu entfacht.

Ich frage die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen wurde in Sachsen-Anhalt in den Jahren 1999 und 2000 mit Schusswaffen gedroht oder geschossen und in wie vielen Fällen wurden illegale Waffen eingesetzt?

2. In wie vielen Fällen davon wurde mit den zurzeit noch erlaubnisfreien Waffen gedroht oder geschossen und wie ist hier die altersmäßige Zusammensetzung des Täterkreises?

Bitte, Herr Minister, Sie geben die Antwort.

Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage des Abgeordneten Herrn Wolf namens der Landesregierung wie folgt.