Protocol of the Session on May 17, 2001

(Zustimmung von Frau Knöfler, PDS)

Ich gehe davon aus, Herr Kollege Gürth, dass wir, nachdem sich die ersten Wogen hinsichtlich der Urheberrechte geglättet haben, zu einem vernünftigen gemeinsamen Arbeiten kommen.

Der Mittelstandsfonds, den Sie angesprochen haben, ist in der Tat das zentrale Element, das wir im Sinne der Mittelstandsförderung verknappt, um auch flexibel zu sein, in das Gesetz aufgenommen haben. Die Voraussetzungen dafür haben wir allerdings bereits im Haushaltsbegleitgesetz geschaffen, um die europäischen Strukturfondsmittel nicht nur einmalig, sondern auch mehrmalig einsetzen zu können.

Das ist eine feste Basis für die Mittelstandsförderung, bei der wir uns natürlich in jeder Haushaltsberatung darüber streiten werden, in welcher Art und Weise sie eingesetzt werden soll. Wir werden damit aber für mehrere Jahre zumindest eine finanzielle Basis haben, auch dann, wenn - wie wir wissen - die Mittel immer geringer werden.

Natürlich wird das Land Sachsen-Anhalt nicht noch 20 Jahre lang Ziel-1-Fördergebiet der Europäischen Union bleiben. Um aber sicherzustellen, dass diese Mittel mehrmals als feste Basis, sozusagen als Grundstock, für die Mittelstandsförderung zur Verfügung stehen, bietet das Mittelstandsförderungsgesetz jetzt die gesetzliche Grundlage dafür, diesen Förderfonds im Sinne der Mittelstandsförderung nutzen zu können.

Über die Existenzgründungsoffensive können wir vielleicht ein anderes Mal auch im Ausschuss ausführlich diskutieren. Insofern möchte ich meinen Kollegen Stier unterstützen. Das wissen Sie auch, zumal wir im Ausschuss schon oft darüber beraten haben.

Die Existenzgründungsoffensive ist eine mittelbare Imagekampagne, von der alle Beteiligten wissen, dass sie nicht sofort in 100 000 Gründungen mündet, schon deshalb nicht, weil die Zielgruppen und die Ansprechpartner unter anderem auch Kinder und Jugendliche sind, bei denen damit das Bewusstsein für Existenzgründungen und für die Selbständigkeit geschaffen werden soll. Wir wissen natürlich, dass die Kinder und Jugendlichen erst einmal eine Ausbildung machen müssen, dass sie erst einmal ein Fundament haben müssen, auf dem sie sich überhaupt in die Existenzgründung, in die Selbständigkeit begeben können.

Sie wissen sicherlich aber auch, dass ich gesagt habe: Nach einem guten Start muss es jetzt eine Konkretisierung und eine Spezialisierung in der Existenzgründeroffensive geben. Das heißt, wir müssen uns in der zweiten Etappe jetzt auf bestimmte Zielgruppen stärker orientieren, nämlich auf die Studenten, die mit ihrem Studium fertig werden, und auch auf die Ausgründungen zum Beispiel von Forschungsstudenten aus An-Instituten oder aus universitätsnahen Forschungseinrichtungen. Genau an dem Punkt, bei dem schon mehr vorhanden ist als nur das Wollen einer Existenzgründung, vielleicht schon eine Idee, sollten wir gemeinsam ansetzen.

Das Thema der Existenzgründungsförderung und der Wachstumsförderung, das Herr Dr. Süß bereits angesprochen hat, ist in der Tat einer der entscheidenden Punkte, wenn wir über Mittelstandsförderung reden. Auch in dieser Hinsicht müssen wir zu einer Qualifizierung und nicht nur zu einer Quantifizierung kommen.

Wenn man sich die Zahlen der Deutschen Ausgleichsbank aus dem Jahr 2000 ansieht, stellt man fest, dass 46 000 Neugründungen in den alten Ländern begleitet werden konnten, aber nur 8 000 Neugründungen in den neuen Ländern.

Man kann natürlich sagen: Das ist alles Mist, das ist ganz schlimm. Es ist auch nicht schön, aber wenn man sich das näher ansieht und fragt, auf welcher Basis die Existenzgründungen in den alten Ländern erfolgt sind, wird schnell klar, dass sie auf der Basis eines gefestigten industriellen Mittelstandes erfolgt sind und sich nämlich genau um diese Industrie und um diesen industriellen Mittelstand herum gegründet haben.

Wir müssen also im Grunde dabei ansetzen, den Mittelstand so weit zu stabilisieren und ihm ein Wachstum zu

ermöglichen, damit wir zu einer festen Basis im Bereich des industriellen Mittelstandes kommen. Dann werden wir auch mehr Existenzgründungen in diesem produktionsnahen Dienstleistungsbereich für die Industrie erreichen können. Vorher werden wir keine steigenden Zahlen von Existenzgründungen haben, weil der Markt für diese Existenzgründungen gar nicht da ist. Das heißt, wir müssen uns auf diese erste Stufe, das Wachstum des vorhandenen Mittelstandes, sehr stark konzentrieren.

Ich denke, in dieser Hinsicht sind wir uns einig. Wir können hier aber gerne auch einmal grundsatzpolitische Debatten dazu führen. Ich glaube, dass das Mittelstandsförderungsgesetz davon nur ein Ausschnitt ist. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der PDS)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Geschäftsordnung sieht vor, dass nach einem Redebeitrag eines Mitgliedes der Landesregierung noch einmal gesprochen werden kann. Wer davon Gebrauch machen möchte, den bitte ich darum, dieses jetzt anzuzeigen. Bitte schön, Herr Gürth. Reden Sie bitte nicht länger als fünf Minuten.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund der Ausführungen einiger Vorredner möchte ich die Gelegenheit gerne ergreifen, um zu diesem Mittelstandsfördergesetz einige Dinge richtig zu stellen.

Der Gesetzentwurf, der vor über einem Jahr - das muss man erwähnen - von der mittelständischen Wirtschaft erarbeitet und von der CDU-Fraktion in den Landtag eingebracht worden ist, wurde bereits im März 2000 im Landtag als Drucksache eingereicht. Anfang April 2000 hat dazu bereits die erste Lesung stattgefunden. Der Sommer 2001 ist nun beinahe erreicht. Das heißt, der Gesetzentwurf hätte schon längst in Kraft treten können.

Ich sage dies deshalb, weil eine Grundforderung, nämlich Entbürokratisierung durch Gesetzesfolgenabschätzung, um zu vermeiden, dass unnötige Reglementierungen das Wirtschaften in diesem Lande insbesondere Mittelständlern schwer machen, noch älter ist als das Gesetz, welches wir jetzt besprochen haben. Bereits im Jahr 1995 und nochmals im Jahr 1999 hat die CDUFraktion hierzu einen Antrag eingebracht. Aber bis heute ist er nicht verabschiedet worden und hat zumeist die Ablehnung der SPD-Fraktion gefunden.

Hätten wir diese Forderung, die jetzt in die Tat umgesetzt wird, bereits im Jahr 1995 verwirklicht, hätten wir so manche gesetzliche und untergesetzliche Regelung, die es Mittelständlern schwer macht, in den zurückliegenden Jahren vielleicht gar nicht erleben müssen.

Es ist so, dass gerade auf kleine und mittelständische Unternehmen - das besagt eine Erhebung, die man ernst nehmen muss - im Jahr bis zu 7 000 DM Bürokratiekosten je Mitarbeiter zukommen. So ein Mittelständler muss mehr als 5 000 Gesetze beachten. Es gibt im Bundesgesetzblatt insgesamt rund 500 000 gesetzliche Vorschriften, die zu beachten sind, wenn man sich selbständig macht, eine eigene Existenz gründet, Haus und Hof verpfändet, Leute beschäftigt. Allein das Umweltrecht umfasst mehr als 16 000 Seiten. Uns sollte schon

daran liegen, dass wir gemeinsam vermeiden, neues Recht zu schaffen, welches das Wirtschaften im Lande geißelt.

Deswegen möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir diese Regelung, die das für die Zukunft weitgehend ausschließen soll, schon vor Jahren hätten in Kraft setzen können, wenn Sie in der SPD-Fraktion das nicht blockiert hätten.

Ein letzter Satz vielleicht noch einmal zu den Inhalten. Kollege Stier hat den Eindruck zu erwecken versucht, der im März eingebrachte Gesetzentwurf der CDUFraktion sei unmodern gewesen. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn Sie beide Gesetzentwürfe vergleichen, werden Sie feststellen, dass sie zu 99 % identisch sind.

Bei dem jetzt zu verabschiedenden Entwurf der Landesregierung, der wesentlich später nachgereicht wurde, sind wesentliche Unterschiede lediglich in zwei Dingen festzumachen. Erstens gibt es ein paar Überschriften weniger und zweitens ist tatsächlich eine Frauenförderklausel enthalten, die es vorher nicht gegeben hat. Ansonsten sind die Grundforderungen des Gesetzes bis hin zu den Förderfonds mit unserem Gesetzentwurf nahezu identisch.

Gerade weil das so ist, möchte ich dazu ermuntern, dass wir das Verfahren, das kein Ruhmesblatt für die parlamentarische Demokratie war,

(Zustimmung von Frau Schnirch, CDU)

als Beispiel nehmen, es uns durch den Kopf gehen lassen und versuchen - das ist mein Appell an Sie -, in Zukunft so etwas zu vermeiden. Wenn wir schon gemeinsame Ziele haben, dann sollten wir ein besseres Beispiel für andere geben, damit sie sich künftig in der Politik engagieren. Denn auch in der Politik kann Wettbewerb nur nützen.

Ich hoffe, dass wir dieses Gesetz mit Leben erfüllen, den Streit vergessen und dafür sorgen, dass die Ziele, die wir haben, in den nächsten Jahren auch Wirklichkeit werden.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Ich frage die anderen Fraktionen: Gibt es aus den anderen Fraktionen noch Redebedarf? - Frau Wiechmann, bitte schön.

(Herr Dr. Süß, PDS: Eine Frage nicht beantwor- ten, aber noch mal reden!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Budde, es war schon ein ziemlich peinliches Eingeständnis, das Sie soeben hier abgegeben haben, dass Sie es nach sieben - sieben! - Regierungsjahren nicht geschafft haben, eine feste Grundlage für eine positive Entwicklung des Mittelstandes in Sachsen-Anhalt zu schaffen, und dass Sie jetzt endlich - nach sieben Jahren! - darangehen wollen, in dieser Richtung etwas zu bewegen. Aber ich habe vorhin schon gesagt, dass dieses Mittelstandsgesetz bei einem Wirkungsgrad von weniger als 25 % nur ein winziger, kleiner Anfang sein kann.

Jetzt doch noch einmal an die CDU-Fraktion: Herr Gürth, ich habe eben noch einmal Ihre Beteuerungen gehört. Sie haben gesagt, die beiden Gesetzentwürfe seien fast

identisch und stimmten zu 99 % überein. Ich weiß nicht, ob ich irgendetwas verkehrt gelesen habe. In Ihrem Entwurf eines Mittelstandsförderungsgesetzes standen, glaube ich, wesentlich konkretere Dinge. Ich hatte vorhin nicht genug Zeit, darauf einzugehen, und habe deswegen nur Ihre Begründung ganz kurz herangezogen.

Wenn in einem Mittelstandsförderungsgesetz der Landesregierung in jedem Punkt steht, „die Förderung kann“, „das Land kann“, dann sind das für mich Kannbestimmungen. Dann brauche ich nach meiner Rechtsauffassung normalerweise auch nicht den Hinweis des GBD, dass Rechtsansprüche auf Fördermaßnahmen, so wie es jetzt auch in dem Gesetzentwurf steht, durch dieses Gesetz im Einzelfall nicht begründet werden.

Wenn ich dann, meine Damen und Herren von der CDUFraktion, in Ihrem Gesetzentwurf lese, so steht zum Beispiel im Vorschlag für den § 8: „zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der mittelständischen Wirtschaft fördert das Land...“ Dort steht nicht „kann“.

Das ist für mich keine 99-prozentige Übereinstimmung, sondern das ist eine Festschreibung.

Wenn ich dann im Gesetzentwurf der Landesregierung lese: „Förderungen werden im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes gewährt“, dann ist das sicherlich richtig, aber ich stelle mir die Frage, ob in diesem Land - das ist auch schon öfter diskutiert worden nicht völlig andere Prioritäten gesetzt werden müssen, nämlich Prioritäten, auch was die Finanzmittel betrifft, in Richtung Wirtschaftsförderung. Das habe ich bis jetzt vermisst und das vermisse ich auch in diesem Gesetzentwurf.

(Unruhe)

Entschuldigung. - Meine Damen und Herren! Ich bitte um mehr Ruhe im Saal, damit die Frau Abgeordnete nicht so laut sprechen muss.

(Heiterkeit bei der SPD und bei der PDS)

Ich weiß zwar nicht, was es bei einem so wichtigen Thema zu lachen gibt, Herr Präsident, aber ich glaube, es ist besser, ich spreche laut, damit es auch jeder hört, als wenn mich einige in diesem Saale überhören.

Ich kann also nach wie vor nicht verstehen - das sage ich noch einmal und ich spreche genauso laut weiter -, dass die CDU-Fraktion diesem verweichlichten Gesetzentwurf der Landesregierung in dieser Form zustimmt. Ich denke, Sie tun dem Mittelstand an dieser Stelle keinen Gefallen. - Danke sehr.

(Beifall bei der FDVP)

Entschuldigen Sie, Frau Abgeordnete, der Abgeordnete Herr Metke hat zum zweiten Male einen Fragewunsch signalisiert. - Herr Metke, ich habe es versucht.

Ich frage jetzt die Fraktionen, die noch nicht zum zweiten Male gesprochen haben. - Es gibt keinen Sprechbedarf mehr.

(Herr Dr. Süß, PDS: Abstimmen!)

Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen zunächst über die selbständigen Bestimmungen des Gesetzes ab. Das Gesetz besteht insgesamt aus zwölf Paragrafen. Ich frage: Gibt es Einwände dagegen, dass wir die Abstimmung über diese Paragrafen zusammenfassen? Da es keine Einwände gibt, würde ich zunächst diese zwölf Paragrafen als Einzelbestimmungen zur Abstimmung stellen. Wer diesen Paragrafen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei zwei Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen ist das mit großer Mehrheit so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: „Mittelstandsförderungsgesetz Sachsen-Anhalt“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung und fünf Gegenstimmen ist die Gesetzesüberschrift mit großer Mehrheit beschlossen.