Protocol of the Session on April 6, 2001

Im Weiteren will ich kurz auf die Vorschriften zur Kommunalisierung eingehen. Der Gesetzentwurf hat dazu Regelungen zum Grundsatz der Subsidiarität und Zweistufigkeit, Herr Professor Böhmer, vorgesehen und für die Übertragung von Aufgaben an die Leistungsfähigkeit der Kommunen angeknüpft. Im Zuge der Ausschussberatungen ist das Verfahren dahin gehend weiter präzisiert worden, dass nunmehr die zu übertragenden Aufgabenbereiche gesetzlich festgelegt werden.

Ich danke den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände dafür, dass sie sich bereit erklärt haben, in der Arbeitsgruppe konkret über die zu kommunalisierenden Aufgaben zu diskutieren. Die erste Beratung hat stattgefunden und war sehr konstruktiv und erfolgreich.

Dreh- und Angelpunkt auch der Funktionalreform ist die Leistungsfähigkeit der Kommunen. Hier fordert der Landtag nicht nur den Zusammenschluss von Gemeinden und Landkreisen zu Einheiten bestimmter Größenordnungen, sondern auch eine qualitative Weiterentwicklung, eine Qualifizierung der Verwaltungsgemeinschaften. Es soll unverzüglich gesetzlich bestimmt werden, welche Aufgaben des eigenen Wirkungskreises auf die Verwaltungsgemeinschaften zu übertragen sind und wie die Vertretungskörperschaft zu wählen ist.

Seit kurzem gibt es zum Thema Qualifizierung der Verwaltungsgemeinschaften einen ersten Referentenentwurf, der den kommunalen Spitzenverbänden zu einer ersten Stellungnahme übermittelt wurde.

(Herr Dr. Bergner, CDU: Hammerhart! Hammer- hart!)

Ich bin über das öffentliche Aufsehen und über die Überraschung verwundert, die auch von Landtagsabgeordneten über diesen ersten Entwurf geäußert wurde.

(Herr Dr. Bergner, CDU: Hammerhart!)

In diesem Entwurf wird nichts anderes gemacht, als dem Auftrag aus dem Zweiten Vorschaltgesetz zur Qualifizierung der Verwaltungsgemeinschaften nachzukommen.

(Zustimmung bei der SPD - Herr Becker, CDU: Aber nicht in der Weise!)

Außerdem sind die Vorschläge überhaupt nicht neu.

(Herr Becker, CDU, auf die PDS weisend: Guck mal da rüber! Dahin!)

- Ich sehe zu Ihnen. Das reicht mir, Herr Becker.

(Herr Dr. Daehre, CDU: Herr Minister, immer hier- her gucken!)

- Jawohl, Herr Nachbar. Seit Sonntag sind wir Nachbarn. - Erstmals vorgelegt wurden sie im Positionspapier des regionalen Arbeitskreises der Leiter der gemeinsamen Verwaltungsämter der Regierungsbezirke Magdeburg, Halle und Dessau vom 28. September 1999. Umschrieben finden Sie sie im Positionspapier des Landkreis

tages vom Dezember 1998 wieder. Wer ganz genau wissen möchte, auf welcher Grundlage der erste Referentenentwurf entstand, muss nur die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vom 8. Mai 2000 lesen.

Verehrte Frau Theil, jetzt komme ich zu Ihnen.

(Frau Theil, PDS: Ja!)

An die Einführung einer echten Doppelspitze ist überhaupt nicht gedacht.

(Herr Becker, CDU: Was reden Sie? - Herr Dr. Daehre, CDU, lacht)

- Herr Becker, warten Sie bitte einen kleinen Augenblick; wir können zu Mittag weiter diskutieren; hier geht es von der Redezeit ab.

Der Verwaltungsgemeinschaftsausschuss wählt bereits jetzt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der die Versammlung leitet und die Verwaltungsgemeinschaft repräsentiert. Der - nennen wir ihn so - Verbandsgemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Dieser leitet die Sitzungen und vertritt die Verbandsgemeinde bzw. qualifizierte Verwaltungsgemeinschaft nach außen.

(Herr Becker, CDU: Das ist doch die Doppel- spitze!)

Meine Damen und Herren! Soll dieses Gesetz unverzüglich erlassen werden, wie das in der Beschlussempfehlung zum Zweiten Vorschaltgesetz steht,

(Herr Dr. Bergner, CDU: Was ist mit den Ort- schaftsräten?)

ist es erforderlich, die kommunalen Spitzenverbände bereits sehr frühzeitig zu beteiligen. Bis Ende Mai wird sich der Städte- und Gemeindebund als Vertreter der Hauptbetroffenen in einer Stellungnahme dazu äußern. Da der Entwurf auf der Stellungnahme des Verbandes beruht, bin ich gern bereit, Herr Becker, auch die weiteren Vorstellungen des Städte- und Gemeindebundes zu berücksichtigen.

Zwischenzeitlich war im zeitweiligen Ausschuss sogar gefordert worden, dass das Dritte Vorschaltgesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Ich bin froh, dass diese Forderung nicht mehr besteht und die Verbände dadurch ausreichend Zeit zur Beratung haben.

Diskussionen gibt es auch im Hinblick auf Begrifflichkeiten. Ob das Gesetz nun von der Verbandsgemeinde oder von der qualifizierten Verwaltungsgemeinschaft spricht, ist so lange zweitrangig, wie damit genau das Gleiche gemeint ist. Vielleicht gibt es auch eine Bezeichnung, die von allen, auch von der CDU-Fraktion, mitgetragen werden kann.

Meine Damen und Herren! In einem neuen § 3 Abs. 5 des Zweiten Vorschaltgesetzes wird gefordert, die StadtUmland-Beziehungen zeitnah gesetzlich zu regeln. Offen bleibt dabei zunächst der Weg zur Regelung dieser Beziehungen, also ob der Schritt zur Eingemeindung getan werden muss oder ob es ausreicht, den Abschluss von Stadt-Umland-Vereinbarungen zu fordern.

Die Landesregierung erwartet von einem Gutachten zur Analyse der Verflechtungen der kreisfreien Städte zu ihren Umlandgemeinden und einer Analyse bestehender Lösungsansätze in Wissenschaft und Praxis konkrete Hinweise zur Lösung der Problematik. Unser Ziel ist es, unmittelbar nach Vorlage des Gutachtens und dessen notwendiger Diskussion mit den Betroffenen dem Land

tag einen Gesetzentwurf zur Stadt-Umland-Problematik vorzulegen.

Es geht uns bei dieser Frage nicht darum, angeblich leistungsstarke und finanzkräftige Gemeinden aus dem ländlichen Umland herauszulösen und einem angeblich anonymen Moloch Stadt einzuverleiben. Vielmehr sind aus vielfältigen, der Dynamik der unmittelbaren Nachwendejahre geschuldeten Gründen aus raumordnerischer Sicht teilweise massive Fehlentwicklungen eingetreten, die wir auffangen und im Zuge der Gebietsreform nach Möglichkeit bereinigen müssen.

Meine Damen und Herren! Schließlich werden die Gemeinden und Landkreise aufgefordert, die Gebietsänderungsvereinbarungen in der freiwilligen Phase bis zum 31. Oktober 2002 abzuschließen. Danach setzt die staatliche Phase ein. Das hindert nicht den Abschluss weiterer freiwilliger Vereinbarungen. Doch werden die betroffenen Kommunen in die Planung der staatlichen Phase einbezogen.

Das Ergebnis dieser staatlichen Phase soll als Gesetz bis zum 30. September 2003 erlassen werden, sodass die nächsten Kommunalwahlen dann in die neuen Strukturen hinein erfolgen können.

Ich freue mich heute sagen zu können, dass das eingangs erwähnte Ziel der untrennbaren Verknüpfung von Funktional- und Kommunalreform auch dank der intensiven Arbeit des zeitweiligen Ausschusses nunmehr erreicht ist.

Meine Damen und Herren! Bei der Vorstellung des Zweiten Vorschaltgesetzes in der Landtagssitzung am 14. September 2000 habe ich die gesamte Kommunalund Landesverwaltung mit einem Haus verglichen, das zwei große Etagen hat. Die Zwischenetagen und Nebenaufgänge sind bereits erheblich reduziert worden. Ich erinnere nur an die Reduzierung der Anzahl der Forstämter, der Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung oder der staatlichen Studienseminare. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Bildung der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau hinzuweisen, in der sechs Einrichtungen und Behörden zu einer Organisationseinheit zusammengeführt wurden.

(Herr Dr. Bergner, CDU: Sie sprachen bisher nur von einem einzigen Ministerium!)

- Ich könnte meines auch noch erwähnen.

(Herr Dr. Bergner, CDU: Was ist mit Soziales, was ist mit Kultus?)

- Das kommt doch alles noch. Warten Sie doch! Seien Sie doch etwas optimistisch, nicht so pessimistisch. Herr Bergner, das steht Ihnen doch gar nicht.

(Zustimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Ich denke, wir sind auf dem besten Wege, ein tragfähiges Fundament mit architektonisch gut durchdachten Etagen zu bauen.

Ich komme zum Schluss. Eine Verwaltungsreform

(Zuruf von Herrn Becker, CDU)

hat immer einen prozesshaften Charakter und ist ein dynamischer Prozess. Das Zweite Vorschaltgesetz regelt, was heute auf diesem Gebiet zu regeln ist. Die Verabschiedung des Gesetzes macht vor allem eines deutlich: Eine Mehrheit im Landtag steht hinter dem anspruchsvollen Projekt einer umfassenden Funktional-, Kommunal- und Verwaltungsreform.

Abschließend möchte ich dem zeitweiligen Ausschuss für seine konstruktive Arbeit danken. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)

Herr Minister Dr. Püchel, der Abgeordnete Herr Gallert hat eine Frage. Sind Sie bereit zu antworten? - Bitte, stellen Sie Ihre Frage.

Sie haben jetzt, obwohl es um das Zweite Vorschaltgesetz geht, eine Menge zum Dritten Vorschaltgesetz und zum Referentenentwurf gesagt. Sie haben gesagt, das, was Sie aufgeschrieben haben, entspricht eigentlich den Anregungen des Städte- und Gemeindebundes. Herr Püchel, dann erklären Sie mir bitte einmal, warum sich jedenfalls maßgebliche Vertreter des Städte- und Gemeindebundes radikal davon distanzieren.

Das kann ich Ihnen genau sagen. Der Städte- und Gemeindebund hat Anregungen gegeben. Diese Anregungen habe ich aufgegriffen, auch die, die er nur ansatzweise vorgeschlagen hat.

(Lachen bei der CDU - Herr Gürth, CDU: Trick- ser!)

Der Anschlusszwang im Bereich Abwasser und Trinkwasser war auch diskutiert worden. Darüber brauchen Sie nicht zu lachen. Da gab es in der Vergangenheit genug, was nicht gut gelaufen ist. Darüber will ich mit Ihnen gar nicht diskutieren.