Der Anschlusszwang im Bereich Abwasser und Trinkwasser war auch diskutiert worden. Darüber brauchen Sie nicht zu lachen. Da gab es in der Vergangenheit genug, was nicht gut gelaufen ist. Darüber will ich mit Ihnen gar nicht diskutieren.
Wir haben diese Punkte mit aufgegriffen, weil wir der Auffassung waren, dass sie, wenn sie schon vorgeschlagen und diskutiert werden, mit einbezogen werden sollten, weil es dort den größten Bedarf gibt. Wenn man dieses Bild abrundet, dann kommt man zu diesem Ergebnis.
Wenn aber die Spitzenverbände sagen, das ist doch zu viel, dann reden wir über die einzelnen Punkte. Wir gehen jede Aufgabe durch. Wenn man der Meinung ist, dass diese oder jene Aufgabe bei der Gemeinde bleiben soll - Friedhöfe, keine Frage; ich bin genauso dafür -, dann bleibt sie bei der Gemeinde. An den Aufgaben wird es konkret festgemacht, wie dieses Gebilde hinterher aussehen wird. - Danke.
Ich schließe an die Frage von Herrn Gallert an. Herr Minister, ist Ihnen nicht bewusst, dass Sie mit Ihrem
Entwurf zu einem Verbandsgesetz eine ungeheure Unruhe bei Gemeinderäten, bei Bürgermeistern, bei Verwaltungsleitern und bei allen, die sich irgendwie mit diesem Haus, von dem Sie gesprochen haben, identifizieren und daran mitbauen wollen, verursacht haben?
Ist Ihnen eigentlich bewusst geworden, dass Sie draußen geradezu einen Brand erzeugt haben? War das Ihre Absicht?
Es ist eine Unruhe vor Ort eingetreten. Man denkt über diese Vorschläge nach. In zirka sechs Wochen wissen wir genau, wo es hingeht. Dann haben wir die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes. Die Zeit werden wir auch überstehen.
- Herr Becker, wir haben doch noch Zeit. Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt. Über den können wir auch noch einmal diskutieren.
Unruhe gab es vorher auch schon. Die gab es auch schon bei dem Referentenentwurf zur ersten Kreisgebietsreform. Dieser Referentenentwurf war auch nicht endgültig.
Danke sehr. - Auch der Minister hat seine Zeit überzogen; daher erhalten die Abgeordneten eine zusätzliche Redezeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der erkennbar immer kürzer werdenden Halbwertzeit aller bisher geäußerten Zielvorstellungen denke ich, wir sollten das Thema mit großer Gelassenheit angehen.
Wir haben vor über einem Jahr in diesem Haus schon über ähnliche Probleme diskutiert. Damals hat der Herr Ministerpräsident in seiner Rede wörtlich gesagt - ich darf das aus dem Protokoll zitieren -:
„Wir haben manche Vorstellungen gehabt, bei denen sich nachher aus guten Gründen bei der Diskussion mit Betroffenen, bei der Analyse der Aufgaben herausstellte, dies ist nicht vernünftig.“
Ich sage Ihnen, das Gesetz, von dem wir heute reden, wird von Ihnen später auch einmal so oder so ähnlich beurteilt werden.
Wir werden aus zwei Gründen diesem Gesetz nicht zustimmen: Im ersten Teil, was die Verwaltungsreform betrifft, wo es notwendig ist, erscheint es uns als völlig unvollständig und ungenügend; und im zweiten Teil, wo es
Der erste Teil ist schon in der Landesverfassung geregelt, wo steht, dass ein Landesorganisationsgesetz erlassen werden soll. Jetzt sind wir einen ganz kleinen Schritt weiter. Jetzt beschließen wir ein Gesetz, in dem drei Gebiete benannt sind - Herr Hoffmann hat sie aufgezählt -, zu denen wir mit Gesetz beschließen, dass wir darüber ein Gesetz machen müssen. Damit haben wir doch schon etwas gekonnt.
Zu der Verwaltungsstruktur sagen Sie, sie ist grundsätzlich zweistufig zu organisieren, und mit dem gleichen Gesetz beschließen Sie die Schaffung des Landesverwaltungsamtes. Herr Minister Püchel, ich werde mit Leidenschaft jedem widersprechen, der behauptet, Sie könnten nicht bis drei zählen.
Aber ich werde mit der gleichen Leidenschaft dafür eintreten, dass Sie das auch wieder zugeben dürfen.
Meine Damen und Herren! Das nennen wir dreistufig; so einfach ist das. Ich kann mich noch an die Zeit erinnern, als Sie das genauso genannt haben. Ich weiß auch, weshalb Sie jetzt sagen, grundsätzlich zweistufig, aber mit... - Das ist reine Semantik.
Ich will es ganz deutlich sagen: Wir werden uns hinsichtlich der Frage, wie diese mittlere Verwaltungsebene zu strukturieren ist, mit Sicherheit nicht verkämpfen. Das ist für uns eine pragmatische Frage, die auch im Lande ohne Leidenschaft diskutiert wird. Die Diskussion bezieht sich darauf, wo diese Ämter und die Arbeitsplätze sind, aber nicht auf die Strukturen.
Wir haben gesagt, drei Regierungspräsidien sind auf alle Fälle zu viel, und haben zwei vorgeschlagen. Ich weiß, dass auch eines genügen würde. Ob man das dann Landesamt nennt, mit oder ohne Außenstelle, das ist für mich keine Glaubensfrage. Dabei kann man nachrechnen, was günstiger und effektiver ist; aber das muss man machen.
Ich erinnere an die Schulverwaltung. Damals haben wir dort eine Reform durchgeführt und alles neu organisiert, was besser sein sollte. Seitdem das beschlossen ist, stellen wir dafür jährlich 5 Millionen DM mehr in den Haushalt ein.
Wenn es uns gelingt, von Wirtschaftlichkeit zu reden, für die wir nachher mehr Geld einstellen müssen, dann haben wir nichts gekonnt. Deswegen sage ich, auch ein solch schöner Satz wie: „Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit wird dabei nicht nur von den Kosten für eine einzelne Aufgabe, sondern von der Effektivität des Gesamtkonzeptes bestimmt“, ist genauso richtig, wie es falsch ist. Und es sagt nichts.
Dabei muss ich wissen, mit welchem Sach- und Personalaufwand welche Aufgabe erledigt wird. Erst dann wird entschieden. Nur das halte ich für vernünftig. Wie das dann genannt wird, ist mir persönlich völlig egal.
Ich will Ihnen auch noch etwas anderes sagen: Im § 8 des Gesetzes schreiben Sie vor, die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt gilt. Mehr steht dort nicht drin. Überall steht, wie im Artikel 87, dass bei der Aufgabenübertragung den Kommunen die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Jetzt erlassen Sie ein Gesetz, wo wieder drinsteht, dass wir das tun müssen. Dann müssen wir es doch einmal machen. Wir brauchen doch nicht die Verfassung immer wieder in einem Gesetz zu wiederholen.
(Minister Herr Dr. Püchel: Gucken Sie auch ein- mal den Landtag an und nicht nur den Aus- schuss! - Unruhe bei und Zurufe von der CDU - Herr Scharf, CDU: Jetzt macht er eine Absetzbe- wegung!)
Meine Damen und Herren! Sie wissen, wie schwierig das ist. Dabei muss nämlich tatsächlich in einem Vorschaltgesetz geregelt werden, wie wir das machen. Es kann nicht jeder Kreis, wie zum Beispiel der Kreis Schönebeck, zum Landesverfassungsgericht nach Dessau gehen, damit eine allgemeine Trostformulierung dieses Hauses endlich konkret umgesetzt wird. Das ist die Aufgabe des Vorschaltgesetzes, solche Probleme zu lösen. Genau das ist nicht festgeschrieben.