Protocol of the Session on March 2, 2001

(Oh! bei der PDS - Frau Lindemann, SPD: Zum Thema!)

Diese Partei des demokratischen Stalinismus ist Opium für das Volk.

Doch nun zum Thema. Was ist zu einer Berichterstattung schon groß zu sagen? - Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist der Gesetzentwurf der PDS-Fraktion zur Herstellung von Chancengleichheit und gegen Diskriminierung behinderter Menschen noch in Beratung. Die von Ihnen geforderte Berichterstattung zu den einzelnen Punkten hätte auch im Ausschuss erfolgen können.

Ich möchte daran erinnern, dass sich der Ausschuss darüber einig war, dass der Entwurf des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches, des SGB IX, in die Beratung einbezogen werden sollte. Ebenso sollten zu diesem Thema Vertreter aus Berlin, wo ein Landesgleichstellungsgesetz bereits existiert, angehört werden.

(Zuruf von Frau Krause, PDS)

Im Zuge dessen hätten diese Punkte mit diskutiert werden können. Die Landesregierung hätte dazu nachhaltig ihre Position im Bundesrat geltend machen können.

Sicherlich gibt es Kritikpunkte und Änderungsvorschläge vonseiten der Behindertenverbände und anderer Organisationen. Es ist auch aus unserer Sicht wünschenswert, dass die Vorschläge aus dem zurzeit beratenen Gesetzentwurf mit in das SGB IX eingearbeitet werden. Das SGB IX aber soll erst einmal die grundlegende Richtung vorgeben. Im Anschluss daran kann auf Landesebene immer noch ein Landesgesetz entwickelt werden.

Weil der Antrag von dieser Partei kommt, lehnen wir ihn ab.

(Beifall bei der FDVP - Lachen bei der SPD, bei der CDU und bei der PDS)

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Frau Liebrecht. Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Bundesregierung hat am 17. Januar 2001 den Gesetzentwurf zum Neunten Buch des Sozialgesetzbuches, SGB IX, zu dem Thema „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ vorgelegt.

Es handelt sich um ein Artikelgesetz, mit dem rund 60 Bundesgesetze geändert werden. Kernpunkt ist das in Artikel 1 enthaltene neue SGB IX. Das SGB IX trifft Regelungen, die künftig für alle Rehabilitationsträger gleichermaßen gelten sollen, und übernimmt inhaltlich weitgehend das heutige Schwerbehindertengesetz sowie das Gesetz zur Angleichung der Leistungen in der Rehabilitation. Diese beiden Gesetze sollen daher auch aufgehoben werden.

Des Weiteren werden Änderungen im Bundessozialhilfegesetz, im Bereich der Eingliederungshilfe, im Arbeitsförderungs-, im Krankenversicherungs- und im Rentenversicherungsrecht vorgenommen.

Die Änderungen im Lohnfortzahlungsgesetz, im Betriebsverfassungsgesetz usw. sind überwiegend redaktioneller Art. Das Herzstück des Entwurfs ist die Einrichtung von so genannten Servicestellen, das heißt von Beratungsstellen auf Kreisebene, in denen Vertreter der verschiedenen Träger den Rehabilitanden beraten, informieren und die Entscheidung der Träger vorbereiten sollen.

Der Bundestag hat am 19. Februar 2001 eine erste Anhörungsrunde zum SGB IX durchgeführt. In dieser Runde haben die Verbände und Vertreter der Behinderten deutlich gemacht, dass dieser Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung ist. Gleichzeitig wurde aber auch darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung in wichtigen Punkten zu zaghaft und zögerlich ist. Wichtige Belange der behinderten Menschen und ihrer Eltern bleiben unberücksichtigt.

Insgesamt haben die Verbände ein eigenständiges Leistungsgesetz für behinderte Menschen gefordert, das vermögens- und einkommensunabhängig gestaltet sein sollte und die Leistungen, die derzeit in der Eingliederungshilfe nach dem BSHG enthalten sind, zusammenfasst und den Behinderten zur Verfügung stellt.

Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deutlich gemacht, dass ein eigenes Leistungsgesetz für Behinderte notwendig ist und dass damit auch eigene Forderungen aus der Zeit vor dem Jahr 1998 eingelöst werden.

Die CDU darf das fordern, weil man im Moment den Eindruck hat, als ob sich bei der Arbeit der derzeitigen Bundesregierung an diesem Vorhaben die gleichen Schwierigkeiten ergeben, wie sie auch die frühere Bundesregierung hatte. Auch wir von der CDU-Fraktion würden es gern sehen, wenn wir in diesem Bereich einen großen Schritt nach vorn gehen könnten.

Bedauerlicherweise haben die Rohentwürfe der rot-grünen Bundesregierung von Mal zu Mal weniger Substanz enthalten. Die SPD-Opposition hat ein Leistungsgesetz gefordert. Jetzt, wo sie es in die Tat umsetzen könnte, speist sie die Betroffenen mit marginalen Änderungen im Eingliederungsrecht ab.

Das vorgelegte SGB IX geht uns im Ergebnis nicht weit genug. Ziel muss es grundsätzlich sein, das gesamte Leistungsspektrum im Bereich der sozialen Rehabilitation behinderter Menschen unabhängig vom Einkommen und vom Vermögen zu gewährleisten, um die Gleichbehandlung aller behinderten Menschen zu erreichen.

Wir sind der Auffassung, dass die Divergenz und die Unübersichtlichkeit des bestehenden Rehabilitationsgesetzes durch die im Entwurf des SGB IX enthaltenen Regelungen nicht in dem erforderlichen Umfang beseitigt wird.

Um für die Betroffenen eine wirkliche Erleichterung zu erreichen, müssten die verschiedenen Leistungsgesetze stärker aufeinander abgestimmt werden. Dies fehlt jedoch.

Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst 275 Seiten zuzüglich 176 Seiten Gesetzesbegründung. Eine Vielzahl von Gesetzesverweisungen, Verweisketten und Rechtsverordnungsermächtigungen sind darin enthalten, die nicht geeignet sind, Transparenz, Übersichtlichkeit und einen bürgernahen Zugang zur Rehabilitation zu erreichen.

Der von der SPD vorgelegte Änderungsantrag, der lediglich auf eine Berichterstattung über den Inhalt des Gesetzentwurfes und den Stand des Gesetzgebungsverfahrens im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und im Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport hinausläuft, ist zu wenig. Der PDSAntrag ist als der weitergehende Antrag aufzufassen. Da der Gesetzentwurf zum SGB IX im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, werden wir dem PDS-Antrag zustimmen.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Lindemann. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass der Entwurf des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen jetzt vorliegt. Mit diesem Gesetz wird endlich eine Modifizierung des Behindertenrechts zur Umsetzung des grundsätzlichen Benachteiligungsverbotes und die Zusam

menfassung des Rechts der Rehabilitation in einem Gesetzbuch, dem Sozialgesetzbuch IX, erreicht. Dass das Rehabilitationsrecht zusammengeführt werden soll, ist ein großer Schritt.

Für behinderte Menschen wird es leichter, sich im Rehabilitationsrecht zurechtzufinden, und für die Träger besteht mit diesem Gesetz die Möglichkeit, durch eine stärkere Vernetzung besser zu kooperieren. Dazu werden auch die Träger der Sozialhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe in den Kreis der Rehabilitationsträger einbezogen. Gerade Menschen, die Leistungen und Hilfe verschiedener Träger benötigen, profitieren von der Einbeziehung der Sozialhilfeträger in die Verfahrens- und Abstimmungsvorschriften.

Sie wissen, meine Damen und Herren, dass wir in Sachsen-Anhalt über zwei Gesetzentwürfe beraten, weil wir um die Defizite bei der Gleichstellung von Behinderten wissen. Unser wichtigstes Anliegen hierbei ist die Schaffung bestmöglicher Rahmenbedingungen zur Teilhabe Behinderter oder von Behinderung Bedrohter einschließlich chronisch kranker Menschen am gesellschaftlichen Leben.

Auf die einzelnen im PDS-Antrag aufgeführten Punkte will ich nicht weiter eingehen; das hat Frau Ministerin Dr. Kuppe bereits getan.

Weitergehende Punkte, die sich noch aus der Beratung zum SGB IX ergeben werden, können wir dann natürlich im Ausschuss ansprechen. Wir sollten diese Punkte jedoch nicht gesondert beraten, sondern diese im Zusammenhang mit den grundsätzlichen Inhalten des Gesetzesvorhabens diskutieren. Die im Antrag der PDS benannten Einzelaspekte müssen anhand des aktuellen Standes des Gesetzesvorhabens behandelt werden.

Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag; denn wir sprechen nicht nur über den Stand der Dinge, sondern auch über die Inhalte des Gesetzes. Ich denke, dass wir im Ausschuss ausreichend Zeit haben werden, darüber zu sprechen.

Herr Dr. Eckert, Angst bezüglich der Stabstriche, die Sie im Einzelnen aufgeführt haben, haben wir nicht. Doch ich denke, die Beispiele, die Sie in Ihrem Antrag aufgeführt haben, müssten nicht den Gesamtumfang darstellen. Es kann sich durchaus bei der Beratung im Ausschuss ergeben, dass wir noch weitere Punkte ansprechen müssen. Daher haben wir unseren Antrag so gefasst, dass wir nach allen Seiten hin offen sind und weitere Punkte, die zur Diskussion anstehen könnten, dann natürlich auch im Ausschuss beraten könnten. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Ministerin Frau Dr. Kuppe)

Vielen Dank. - Jetzt hat Herr Dr. Eckert noch einmal das Wort. Bitte schön.

(Frau Krause, PDS: Eine Nachfrage!)

- Entschuldigung. - Frau Lindemann, es tut mir Leid, ich habe das zu spät signalisiert bekommen. Frau Krause wünscht eine Nachfrage zu stellen. Sie sind bitte so freundlich und beantworten diese noch. - Bitte schön.

Frau Lindemann, geben Sie mir in dem Punkt bezüglich des vorliegenden Antrages unserer Fraktion Recht, dass

es uns schwerpunktmäßig auch darum geht, die Haltung dieser Landesregierung zu bereits vorgelegten inhaltlichen Schwerpunkten zu erfahren und möglicherweise schon einmal zu erfahren, wie sie im Interesse von Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt zu agieren gedenkt? Stimmen Sie mir darin zu, dass das ein bisschen mehr ist als nur eine formale Berichterstattung über den jetzigen Stand des vorliegenden Gesetzentwurfs?

Da wir uns alle recht umfassend mit diesem Gesetzentwurf und auch mit den Gesetzentwürfen, die bereits im Ausschuss liegen, beschäftigt haben, wird uns das im Ausschuss nicht daran hindern nachzufragen, welche Meinung die Landesregierung zu den einzelnen Punkten vertritt. Ich hatte es vorhin schon gesagt: Ich habe wie auch bei anderen Gesetzentwürfen Bedenken, dass irgendein Punkt unter den Tisch fällt, wenn man nur mit Beispielen arbeitet. Dann könnte es sein, dass es heißt: Das steht nicht in unserem Antrag, darüber müssen wir nicht beraten.

Mir ist erst einmal eine allgemeine Beantragung für den Ausschuss wichtig. Dann können selbstverständlich alle Punkte besprochen werden. Ich denke, Frau Ministerin wird auf die einzelnen Punkte eingehen, die wir im Ausschuss natürlich hinterfragen können.

Jetzt bitte Ihr Abschlussstatement für die Diskussion, Herr Dr. Eckert. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie zwei Bemerkungen. Die erste ist etwas umfangreicher. Ich möchte darauf hinweisen, dass es ein Unterschied ist, ob man über ein Sozialgesetzbuch IX oder über ein Gleichstellungsgesetz spricht, sei es auf Bundes- oder auf Landesebene.

(Zustimmung bei der PDS)

Sie haben zwar beide etwas miteinander zu tun, aber es ist doch etwas sehr Unterschiedliches, ob ich den rechtlichen Charakter und die Gleichstellung bevorzuge oder ob ich den Rahmen dafür setze, dass ich tatsächlich gleichgestellt handeln kann, dass ich den gleichen Zugang habe, dass ich überall hineinkomme usw. Insofern bitte ich auf den Unterschied zu achten, was natürlich nicht heißt, dass man nicht auch die Verbindungen zwischen den Gesetzen sehen muss.

Zweitens noch einmal zum Antrag. Ich möchte darauf hinweisen: In unserem Antrag steht „insbesondere zu folgenden Problemen“. Das schließt nicht aus, dass die Landesregierung zu den weiteren Problemen, zu denen sie vielleicht unbedingt etwas sagen oder vortragen möchte, Stellung beziehen kann. Insofern bitte ich noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke schön.

(Zustimmung bei der PDS)

Vielen Dank. - Damit ist die vereinbarte Debatte abgeschlossen. Wenn kein Gesprächsbedarf mehr signalisiert wird, kommen wir zum Abstimmungsverfahren.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion ab. Ich bitte diejenigen, die dem Ände

rungsantrag zustimmen, um ihr Handzeichen. - Ich will klarstellen: Wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion ab. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit hat dieser Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden; die Zahl der Gegenstimmen war größer.