In Punkt 4 wird festgelegt, dass die Fonds auch dazu genutzt werden sollen, den Zugang zu Kapital- und Risikokapitalmärkten zu erleichtern. Ziel dabei ist die Förderung heimischer Technologie- und Innovationsunternehmen. Dazu gehören auch die Verbreitung der
In Punkt 5 geht es um die Förderung der Qualifizierung und Weiterbildung der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, während unter Punkt 6 die Entwicklung von aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen einschließlich der Fort- und Weiterbildung durch die Fondsmittel unterstützt werden soll.
Herr Metke, darf ich kurz unterbrechen? Herr Gürth hat eine Frage. Sind Sie bereit, sie zu beantworten?
Schließlich geht es in Punkt 7 um eine Förderung des ländlichen Raums, umso gleichwertige Lebensbedingungen in den Regionen des Landes zu schaffen. Dazu sollen Investitionen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben einschließlich der vor- und nachgelagerten Bereiche gefördert werden. Darüber hinaus geht es um den Einsatz der Fondsmittel für die infrastrukturelle Anbindung des ländlichen Raumes sowie um die Förderung von Investitionen und Maßnahmen zur Entlastung der Umwelt.
Meine Damen und Herren! Ich habe die inhaltlichen Schwerpunkte ganz bewusst noch einmal dargestellt. Es handelte sich dabei um eine parlamentarische Initiative. Weil wir davon in der Vergangenheit nicht allzu viele hatten, ist es durchaus angebracht, darauf noch einmal hinzuweisen.
Wir halten diese Schwerpunkte, wie ich sie noch einmal dargestellt habe, aus unserer Sicht durch die Umsetzung der Landesinitiativen für ausgezeichnet repräsentiert. Die Landesinitiativen bieten eine Chance für regional abgestimmte Projekte, zugeschnitten auf die jeweiligen Fonds und versehen mit einer Förderpriorität. So kann tatsächlich dazu beigetragen werden, dass das Ziel der vor uns liegenden Förderperiode, nämlich Wachstum und Beschäftigung, so optimal wie möglich erreicht werden kann.
Meine Damen und Herren! Mit der in unserem Antrag geforderten halbjährlichen Berichterstattung in den genannten Ausschüssen wollen wir auch die weitere parlamentarische Begleitung der Umsetzung des operationellen Programms für uns als Parlament reklamieren und wir wollen natürlich auch die Weiterentwicklung der Landesinitiativen begleiten. Aus unserer Sicht wird es dabei um ganz konkrete Fragen gehen müssen, von denen ich nur einige beispielhaft nennen will:
Wird es eine Fortführung einzelner Landesinitiativen im Laufe der Förderperiode bis 2006 geben? Wie kann bei strikter Beibehaltung der Begrenzung auf 20 % der gesamten Strukturfondsmittel auch weiterhin eine effiziente Förderkulisse entwickelt werden? Welche Kompetenz erhält die interministerielle Arbeitsgruppe bei der Koordinierung der zu entscheidenden Projektbündel? Welchen Einfluss haben die Landesinitiativen auf den Prozess der regionalisierten Strukturpolitik? Welche Aufgaben kann das mit Mitteln der technischen Hilfe finanzierte Regionalmanagement für die Erarbeitung und Begleitung der Projekte leisten?
Damit diese und andere Fragen in den Fachausschüssen mit der Landesregierung qualifiziert beraten werden
Herr Kollege Metke, Sie haben fast sieben Minuten lang bekannte Beschlüsse, Richtlinien und Programme vorgelesen. Glauben Sie, dass dies im Interesse eines effektiven Parlamentsbetriebs effizienter in Form eines Rundschreibens hätte geschehen können?
Ich weiß jetzt nicht, ob das eine ernst gemeinte Frage war. Ich habe das in der Zwischenbemerkung noch einmal versucht deutlich zu machen: Dies war eine parlamentarische Initiative des Ausschusses als Grundlage für einen fast siebenjährigen Zeitraum bzw., wenn man den Abrechnungszeitraum noch hinzunimmt, für einen Achtjahreszeitraum, in dem 6,5 Milliarden DM im Land verteilt werden sollen.
Ich finde es durchaus angebracht, darauf noch einmal zurückzukommen, weil ein unmittelbarer Zusammenhang zu den Landesinitiativen besteht; denn gerade durch die Umsetzung in Form von Landesinitiativen schaffen wir es, diesen integrativen Ansatz zu verwirklichen, wobei andere Bundesländer sehr wahrscheinlich erhebliche Schwierigkeiten bekommen werden. Von daher gibt es sehr wohl auch eine Verbindung zwischen dem operationellen Programm, über das wir ausführlich beraten haben, und den Landesinitiativen. Diesen politischen Zusammenhang wollte ich einmal darstellen. Wenn ich Sie damit überfordert habe, Herr Gürth, dann bitte ich um Nachsicht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde ein paar Bemerkungen dazu machen und ansonsten meine Rede zu Protokoll geben. Aber ein paar Bemerkungen möchte ich machen, weil in einigen Anmerkungen von Ihrer Seite der Eindruck zu erwecken versucht wurde, als wäre alles nur heiße Luft und nicht sinnvoll.
- Es gab vorher schon die Gemeinschaftsinitiative. Dabei ist schon darüber diskutiert worden, wie wir in der neuen Förderperiode eine ressortübergreifende Verzahnung erreichen können, wie wir es hinbekommen, dass die komplexen Problemstellungen, die Sie aus dem kommunalen Bereich genau kennen, auch in der Förderkulisse entsprechend berücksichtigt werden. Wie gelingt
Bis auf „List“ gibt es die entsprechenden Richtlinien bereits. Wir können uns fast nicht retten vor Anträgen und sinnvollen Projekten. Von daher kann man sich jetzt einfach einmal über das große Echo und darüber freuen, dass wir in unmittelbarem Anschluss an die Gemeinschaftsinitiativen, die schon ein großer Erfolg waren, jetzt in der neuen Förderperiode, die bekanntermaßen wirklich Planungssicherheit für die Akteure bringt, sehr viele schöne Projekte massiv fördern können und dass wir ein sehr viel größeres Investitionsvolumen im Lande für Wachstum und Beschäftigung initiieren können.
Die Erfahrungen unter anderem mit den Gemeinschaftsinitiativen haben gezeigt, dass die Ausrichtung der Förderstrategie auf komplexe, integrierte Entwicklungsziele einen Ansatz erfordert, der über das Ressortprinzip hinausgeht. Ein derartiger integrierter Ansatz ist geeignet, die Förderprogramme unterschiedlicher Ressorts sowie die Präferenzen der regionalen Akteure in einzelnen prioritären Handlungsfeldern zu bündeln.
Diesen Ansatz verfolgen die von der Landesregierung im Zuge des Programmplanungsprozesses für den Einsatz der EU-Strukturfonds für den Zeitraum 2000 bis 2006 beschlossenen Landesinitiativen. Durch diese Initiativen soll die ressortübergreifende Förderung in den Handlungsfeldern:
- lokale und regionale Bündnisse für Arbeit (Landesini- tiative Pakte), - Entwicklung städtischer Problemgebiete (Landesini- tiative Urban 21), - Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte (Lan- desinitiative Regio), - lokale ländliche Entwicklung (Landesinitiative Lokale), - Landesinnovationsstrategie (Landesinitiative List)
Mit den Landesinitiativen hat sich die Landesregierung erstmals ein Instrument geschaffen, mit dem eine langfristige Vorplanung von europäischen und landeseigenen Fördermitteln möglich ist. Es wird planbar, wer wann wo was investieren will.
Die Planungen werden dabei nicht mehr nur vonseiten der Landesregierung allein gesteuert. Mit den Landesinitiativen sind die regionalen Akteure vor Ort in wesentlich stärkerem Umfang in die Mittelvergabe einbezogen. Sie selbst setzen die regionalen Förderpräferenzen. Sie selbst legen die Konzepte und Projektbündel vor.
Durch die Landesinitiativen wird ein besseres Zusammenwirken von Einzelprojekten erzielt. Die Förderwirkung der Einzelprojekte wird dadurch erhöht. Der so genannte integrierte Ansatz realisiert ein Zusammenwirken aller Strukturfonds und Ressorts. Das ist möglich, weil sich die Akteure innerhalb der Konzepte und Projektbündel intensiv abstimmen. Sie selbst entscheiden, welche Projekte am besten dazu geeignet sind, Wachstum und Beschäftigung in der jeweiligen Region zu stärken.
Anreize für die Antragsteller zur Förderung im Rahmen der Landesinitiativen bestehen zum einen darin, dass entsprechenden Projekten Vorrang vor der Förderung nicht integrierter Einzelmaßnahmen eingeräumt werden soll. Maßnahmen im Rahmen der Landesinitiativen erhalten also gegenüber sonstigen Vorhaben prioritären Zugriff auf das verfügbare Fördermittelbudget. Zum anderen sollen im Rahmen der Landesinitiativen geförderte Vorhaben eine Fördersatzpräferenz gegenüber sonstigen, nicht integrierten Vorhaben erhalten.
Wir haben dieses Planungsinstrument als Pilotverfahren angelegt. Trotzdem ist das betroffene Fördervolumen immens. Ich spreche hier von Fördermitteln in Höhe von rund 2 Milliarden DM. Das sind 20 % der Strukturfondsmittel inklusive der nationalen Kofinanzierung für einen Zeitraum bis 2008.
Um die oben genannten Effekte, den Mehrwert der Projekte zu erzielen, muss jedes Konzept und Projektbündel einzeln bewertet werden. Jedes Projekt muss seine Förderfähigkeit beweisen.
Einige Planungsschritte haben wir schon realisiert. So liegen mittlerweile mit Ausnahme von „List“ alle Leitlinien für die Landesinitiativen vor. Für Urban 21, Lokale und Regio sind die Konzepte der regionalen Akteure bereits eingegangen. Urban 21 und Lokale haben bereits erste Abstimmungs- und Selektionsrunden abgeschlossen.
Ich rechne damit, dass Urban 21 und Lokale im ersten Halbjahr dieses Jahres durchgeplant sein werden. Die Landesregierung wird selbstverständlich die jeweiligen Ausschüsse über die Umsetzung und Weiterentwicklung der Landesinitiativen unterrichten.
Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Es ist zwar nicht üblich, solche Reden zu Protokoll zu geben, aber in Anbetracht der noch zur Verfügung stehenden Rede- zeit von acht Minuten haben wir damit wirklich Zeit gewonnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden dem SPD-Antrag mit einer Ergänzung zustimmen. In Zeile 4 des Antrages ist eine halbjährliche Berichterstattung vorgesehen. An dieser Stelle würden wir gern den Startzeitpunkt fixieren, und zwar mit den Worten „beginnend ab Juni 2001“. Wenn Sie dem zustimmen, würden wir diese Änderung gern dem Herrn Präsidenten übergeben.
Die Landesinitiativen sind ein wichtiger Schritt zur Regionalisierung der Strukturpolitik und Förderpolitik, sollen sie doch Mitspracherechte und zunehmende Entscheidungskompetenzen regionaler Gebietskörperschaften gewährleisten.
Diesen Prozess zu befördern ist auch uns ein wichtiges Anliegen. Dass bei der Umsetzung Probleme auftreten können und werden, ist allein aufgrund der Komplexität der Anträge zu erwarten.
In einer Kleinen Anfrage in Drs. 3/3761 hatte ich unter anderem nach Leitlinien zur inhaltlichen Ausgestaltung und Umsetzung der Landesinitiativen gefragt. Inzwischen sollen alle Leitlinien vorliegen. Herr Minister Gabriel hat
mich eben etwas verunsichert, denn in der Antwort vom 11. Dezember 2000, die ich erhalten habe, heißt es:
„Die Leitlinie für die Landesinitiative ‘List‘ wird im November mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern abschließend besprochen. Im Ergebnis wird die List-Leitlinie vorgelegt.“
Nun ist seit November schon eine Menge Zeit vergangen. Ich weiß nicht, wann die Leitlinie dann vorliegen soll. Nach Ihrer Mitteilung liegt sie also noch nicht vor.