Meine Damen und Herren! Ich bin der Überzeugung, dass es Betriebe und Landesregierung gemeinsam schaffen werden, auch in Zukunft in unserem Bundesland eine lebendige Landschaftspflege mit Tieren - mit Schafen, mit Ziegen und mit Mutterkühen - aufrechtzuerhalten. Ich werde versuchen, meinen Beitrag dazu zu leisten. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Für die Fünfminutendebatte ist folgende Reihenfolge der Fraktionen vorgesehen: SPD, FDVP, PDS und CDU. Der Abgeordnete Herr Preiß von der DVU-FL-Fraktion hat seine Rede zu Protokoll gegeben.
Die Nutztierhaltung ist das wichtigste Standbein der deutschen Landwirtschaft. Sie hat somit Kultur und Landschaft mitgeprägt. Dennoch sind die Qualität der Lebensmittel, siehe BSE, die ökologische Intaktheit der Landschaft, die Bedürfnisse der landwirtschaftlich genutzten Tiere und sogar das wirtschaftliche Auskommen der bäuerlichen Betriebe in den letzten Jahren nicht selten auf der Strecke geblieben.
Landschaftspflege strebt die Ordnung, den Schutz und die Entwicklung von Landschaften mit dem Ziel einer nachhaltigen, leistungsfähigen, für den Menschen gesunden und für die Erholung attraktiven Landschaft an.
Da die Land- und Forstwirtschaft etwa 80 % der Fläche von Sachsen-Anhalt bewirtschaftet, können die Ziele des Naturschutzes und die Landschaftspflege nur gemeinsam mit bestimmten Interessengruppen realisiert werden. Dazu zählen aber nicht nur Landwirte. Eine herausragende Bedeutung zur Aufrechterhaltung einer gesunden Landschaftspflege fällt hierbei den Züchtern und Hütern von Schafen, Kühen und Ziegen zu. Alte Nutztierrassen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Pflege und zum Erhalt der traditionellen Kulturlandschaft.
So weit zu der einen Seite der Medaille. Die andere Seite sieht schon schwärzer aus. Denn nach wie vor beklagen Schafzüchter, dass es mit ihren Betrieben immer weiter talwärts geht. Mit anderen Worten, der Schafbestand schrumpft von Jahr zu Jahr. In Sachsen-Anhalt existieren nur noch rund 120 Berufsschäfer, Tendenz fallend.
Im Frühjahr 2000 hat sich eine Korporative zwischen dem Nabu Sachsen-Anhalt und den hiesigen Züchtern und Haltern von Nutztieren gebildet. Ziel dieser Initiative war, dass sich die Landesregierung von Sachsen-Anhalt verstärkt für die Realisierung der Beschlüsse der Agenda 21 auf Landesebene einsetzt. Die Agenda 21 beinhaltet auch die Förderung von Naturschutzprogrammen.
Die Landesregierung muss sich hierzu endlich bekennen, das heißt schnellste intensive Förderung dieser landwirtschaftlichen Betriebe, und zwar bevor auch noch dort die restlichen Lichter ausgehen.
Herr Höppner, schaffen Sie endlich Existenzsicherungsprogramme für diese Berufsgruppen und deren Berufs
nachwuchs. Bekennen Sie sich ebenfalls zum Erhalt und zur Pflege unserer Kulturlandschaft. Letztendlich tragen Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege in SachsenAnhalt auch zum Erhalt von Arbeitsplätzen bei.
Wir empfehlen eine Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Maßnahme, dass die Landesregierung nun endlich Nägel mit Köpfen macht und ein akzeptables Programm zur Absicherung des Vertragsnaturschutzes und der Landschaftspflege darlegt. Dazu gehört auch die Existenzsicherung unserer Schäfer und deren Berufsnachwuchses.
Es spricht jetzt für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Herr Barth. Bitte, Herr Barth, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Keine Angst, ich werde nicht ganz so lange sprechen wie der verehrte Abgeordnete Herr Sommerfeld, aber ich denke, es war einmal notwendig, die Problematik auch in diesem breiten Rahmen darzustellen. Das ist ein wesentliches Problem, das die Landwirte in diesem Hause sicherlich bewegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem Motto „Was lange währt, wird gut“ haben wir heute über eine Beschlussvorlage zu befinden, die auch in Zukunft dafür Sorge tragen soll, dass die Landschaftspflege durch Schafhaltung in Naturschutzgebieten erhalten bleibt.
Ich denke, die jüngsten Entwicklungen haben verdeutlicht, dass eine maßgebend auf Marktentlastung ausgerichtete europäische Agrarumweltpolitik die Herausforderung einer modernen Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutzpolitik nicht zu bewältigen vermag. Es ist in diesen Tagen vielfach davon die Rede, die Agrarförderung umzugestalten. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den aktuellen Bezug zu dieser vorliegenden Beschlussempfehlung herzustellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der hier angesprochenen Schafhaltung in Naturschutzgebieten handelt es sich um wirtschaftlich problematische Produktionsverfahren, die bisher durch den Vertragsnaturschutz aufrechterhalten wurden. Dies ist von meinen Vorrednern schon angesprochen worden.
Die Teilnahme und Förderung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes ist EU-rechtlich nicht mehr möglich, da die im Vertragsnaturschutz enthaltenen Bewirtschaftsbeschränkungen, wie zum Beispiel der Verzicht auf mineralische Düngemittel und synthetische Pflanzenschutzmittel, nicht auf Freiwilligkeit beruhen, sondern in der Naturschutzgebietsverordnung vorgeschrieben sind.
Es mögen sicherlich Gründe dafür sprechen, dass die Honorierung ökologischer Leistungen auf Freiwilligkeit beruhen soll, aber - das bitte ich zu bedenken - die Definition dessen, was freiwillig ist, bedarf einer umfassenden Betrachtung.
Ein Trockenrasen ist für die landwirtschaftliche Nutzung heute weitgehend unwirtschaftlich, aber - das sollten wir nicht vernachlässigen - ohne Bewirtschaftung der Fläche bleibt es kein Trockenrasen oder Magerrasen, und die Vielfalt zum Teil vom Aussterben bedrohter Arten geht
unwiederbringlich verloren. Aus diesem Grund darf sich die Freiwilligkeit ökologischer Leistungen nicht nur auf den Verzicht auf die Anwendung von mineralischen Düngemitteln und synthetischen Pflanzenschutzmitteln beschränken, sondern erfordert eine auf das Produk- tionsverfahren bezogene spezifische Betrachtung.
Niemand kann einen Schäfer dazu zwingen, die für den Erhalt der Artenvielfalt notwendige Schafbeweidung durchzuführen. Es ist vielmehr eine freiwillige ökologische Leistung, die zugegebenermaßen mit der Notwendigkeit, seinen Lebensunterhalt zu verdienen, korreliert. Diese Abhängigkeit zu nutzen, um die meines Erachtens gerechtfertigten Ansprüche zu verweigern, führt mittel- bis langfristig zur Bewirtschaftungsaufgabe und zu den damit sowohl für den Betrieb als auch für den Naturschutz absehbaren Folgen.
Lassen Sie mich, um den Bezug zur Beschlussempfehlung wieder herzustellen, zum Ausdruck bringen, dass wir unsere Gedanken zur Umgestaltung der Agrarförderung auf allen Ebenen einbringen sollten. Die SPDFraktion hat sich in diesem Zusammenhang bereits an den EU-Agrarkommissar Fischler gewandt, um auf die Schwierigkeiten im Hinblick auf die Definition von freiwilligen ökologischen Leistungen aufmerksam zu machen.
Ich möchte die Anmerkung von Herrn Minister Keller aufgreifen und zum Änderungsantrag in Bezug auf die Beschlussempfehlung erheben. Ich beantrage im Namen der SPD-Fraktion, den letzten Satz unter Punkt a, der lautet „Im Haushaltsjahr 2001 soll die Auszahlung für 2001 und rückwirkend für das Jahr 2000 erfolgen“, zu streichen. Der so geänderten Beschlussvorlage wird die SPD-Fraktion zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Für die Fraktion der FDVP erteile ich dem Abgeordneten Herrn Mertens das Wort. Bitte, Herr Mertens.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frak- tion der FDVP hat dem Antrag der CDU zur Kompensation der Landschaftspflegemaßnahmen und auch dem Antrag der PDS zum Programm zur Entwicklung der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltung im Ausschuss zugestimmt. Im Gegensatz zu den restlichen Fraktionen in diesem Hause - die PDS und die SPD seien hier besonders erwähnt - werden wir immer sinnvollen Anträgen aus allen Fraktionen zustimmen.
Die Landschaftspflege durch Tierhaltung ist kostengünstig und ökologisch sinnvoll. In Naturschutzgebieten ist sie zwingend erforderlich.
Mit den Problemen der BSE-Krise in Deutschland und seit einigen Tagen auch in Sachsen-Anhalt, hervorgerufen durch die Verfütterung von Tiermehl an Pflanzenfresser, erhält die Bewirtschaftung der Grünflächen wie Deiche und Dämme zur Landschaftspflege eine ganz neue Bedeutung. Ökologischer und gesünder kann keine andere Fleischproduktion sein als die unter Nutzung nachwachsender, artgerechter und unbehandelter Futtermittel. Dass dabei noch Naturschutz betrieben wird, ist ein nicht zu vernachlässigender Aspekt.
Unsere Fraktion ist für eine sinnvolle ökologische Landschaftspflege und den damit verbundenen Erhalt der
Kulturlandschaft. Der Berufsstand der Schäfer in Sachsen-Anhalt trägt dazu nicht unerheblich bei. Schafe sind ein wichtiger Bestandteil unserer Auenlandschaft und prägen das Gesamtbild dieser nicht unerheblich mit. Im Interesse des Landes Sachsen-Anhalt muss alles getan werden, diese Art der Pflege der Kulturlandschaft zu erhalten.
Dass dies in Anbetracht der schlechten wirtschaftlichen Lage der Berufsgruppe der Schäfer nicht zum Nulltarif möglich ist, wissen wir alle. Eine ausreichende Vergütung für die Landschaftspflege muss gewährleistet sein, um diesen Wirtschaftszweig zu stabilisieren. Eine Förderung ist notwendig. Der Überalterung dieser Berufsgruppe ist mit einem angemessenen Förderprogramm für den Berufsnachwuchs entgegenzuwirken. - Ich bedanke mich.
Danke sehr. - Für Fraktion der PDS spricht jetzt zu Ihnen der Abgeordnete Herr Czeke. Bitte, Herr Czeke, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit der Einbringung unseres Antrages bis zur heutigen zweiten Lesung ist reichlich Zeit vergangen. Das ist bedauerlich, da so die Erarbeitung eines klaren Verständnisses und vor allem auch Bekenntnisses bezüglich der Schaf- und Mutterkuhhaltung um Monate hinausgeschoben wurde.
Das Programm - der Termin lautet 30. April 2001 - muss erarbeitet werden und sollte nicht der BSE-Problematik geopfert werden.
Ich halte es für angebracht, den ursprünglichen Wortlaut unseres Antrages einfach noch einmal in Erinnerung zu rufen. Mit seiner Annahme wurde die Landesregierung am 4. Mai des vergangenen Jahres aufgefordert, ein entsprechendes Programm vorzulegen. Zum Ablauf der Beratungen sprach der Kollege Sommerfeld bereits im Rahmen der Berichterstattung.
Die Einbringung unseres Antrages erfolgte vor dem ganz konkreten Hintergrund der - mit Verlaub - katastrophalen wirtschaftlichen Lage und Einkommenssituation der Schäfer in unserem Land. Die Einkommenslage der Schäfer ist nach wie vor so prekär, dass sie von der Substanz leben. Die Schafhaltung können sie nur betreiben, weil meist die Ehefrau oder ein anderes Familienmitglied einer relativ festen und verhältnismäßig gut bezahlten Arbeit nachgeht. Kurzum: Das ist die Lage, in der sich die Schäfer befinden und die uns gleichermaßen zur Kenntnis gegeben worden ist.
Außer einer doch sehr unbedachten Zwischenfrage, ob wir die Schäfer ewig am Leben erhalten wollen, gab es im Ausschuss dazu keine nennenswert unterschiedlichen Meinungen. Schafhaltung ist nicht nur Tradition, sondern auch Kulturgutpflege.
Dennoch hatten wir alle Hände voll zu tun, um die Kolleginnen und Kollegen von der SPD von der Intention unseres Antrages vollends zu überzeugen. Es ging uns bei der Forderung nach dem oben genannten Programm darum, dass sich die Regierung noch mehr mit der Problematik beschäftigt und konkrete Vorstellungen zur Sicherung des Berufsstandes der Schäfer und des Schafbestandes im Allgemeinen entwickelt.
Die Bemühungen zur Erarbeitung eines Programms, wie wir es uns vorstellen, dürfen natürlich nicht nur in eine bloße statistische Erfassung münden. Es geht uns auch darum, das Generationenproblem aufzuzeigen und dass wirkliche Lebensgrundlagen für künftige Schäfergenerationen geschaffen werden müssen.
Gerade was das Generationenproblem bzw. den Nachwuchs angeht, so gibt es einen einzigartigen Notstand. Wenn hier nichts passiert, so die Aussage der Schäfer, werden wir uns in einigen Jahren über diese Frage nicht mehr unterhalten müssen. Wir werden dann zwar Trockenrasenstandorte, aber keine Schäfer mehr haben.
In Sachsen-Anhalt befinden sich gegenwärtig etwa zehn Schäfereien in einer ganz akuten Notlage; auch das ist besprochen worden.
Wir haben im Rahmen der Beratung gefordert, für die Pflege zum Beispiel einer bestimmten Deichfläche mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum die Pflege mittels Technik höher vergütet wird. Von einem Programm zur Pflege mittels Technik sollten wir meiner Meinung nach Abstand nehmen.
Wir sollten auch Wege finden - das war unser Ziel -, auf denen erreicht wird, dass die Tatsache, dass ein Deich eine wasserwirtschaftliche Anlage ist, nicht zum Hemmnis für die Schafhutung wird, sondern diese positiv befördert. Entweder sind diesbezügliche Verordnungen oder Gesetze zu ändern oder die Befugnisse der Schäfer zu erweitern, wenn zum Beispiel der Umgang mit einer wasserwirtschaftlichen Einrichtung zur Sicherung der Hutung oder Pferchhaltung unumgänglich ist.
Wir müssen bei dieser Diskussion den Mut haben, Berliner und Brüsseler Regelungen kritisch zu hinterfragen und auch unsere eigenen Landesgesetze auf den Prüfstand zu stellen. Nicht nur bei der Erarbeitung des Antrages, sondern auch bei der Diskussion hat sich gezeigt, dass wir unsere Vorstellungen zur Durchsetzung sinnvoller und nützlicher Vorhaben oftmals stark verbiegen und verstümmeln müssen, damit sie dem gesetzlichen Rahmen - vor allem von Brüssel, weniger von Berlin - gerecht werden.
Man sah der neuen Bundeslandwirtschaftsministerin Künast nach dem gemeinsamen Frühstück mit EUAgrarkommissar Fischler den Unmut an; dieser hatte ihr dabei erklärt, welche Aufgaben sie eigentlich zu erfüllen hat.
Die Auflistung von Verordnungen, Gesetzen und anderen rechtlichen Regelungen, die die Bewirtschaftung unserer Kulturlandschaft und der Naturschutzflächen mit umweltfreundlichen Methoden - insbesondere durch die Schafhaltung - verhindern oder erschweren, wäre ein begrüßenswertes Nebenprodukt bei der Erarbeitung des Programms.
An dieser Stelle sei noch bemerkt, dass wir in der vorliegenden Beschlussempfehlung gern auf die Formulierung „Hüteschafhaltung“ verzichtet hätten und lieber den Begriff „Schafhaltung“ im Allgemeinen beschließen würden. Trotz dieses Wermutstropfens geben wir der Beschlussempfehlung unsere Zustimmung. - Vielen Dank.