Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDVP in der Ihnen vorliegenden Drucksache. Ich bitte Sie, dem Kollegen, der die Namen aufrufen muss, das Leben nicht allzu schwer zu machen und die notwendige Aufmerksamkeit zu wahren. - Ich bitte darum, mit dem Aufruf der Namen zu beginnen.
Herr Barth Nein Herr Becker Nein Herr Dr. Bergner Nein Herr Biener - Herr Bischoff Nein Herr Prof. Dr. Böhmer Enthaltung Herr Dr. Brachmann Nein Frau Brandt Ja Herr Büchner Ja Frau Budde Nein Herr Buder Ja Frau Bull Nein Herr Bullerjahn - Herr Czaja Ja Herr Czeke - Herr Dr. Daehre Nein Frau Dirlich Nein Herr Doege Nein Herr Eckel Nein Herr Dr. Eckert Nein Herr Ernst - Herr Felke Nein Frau Ferchland Nein Frau Feußner Nein Herr Dr. Fikentscher - Frau Fischer (Naumburg) Nein Frau Fischer (Merseburg) Nein Frau Fischer (Leuna) - Herr Gallert - Herr Gärtner - Herr Gebhardt Nein Herr Gürth Nein Herr Hacke Nein Frau Hajek Nein Herr Halupka - Frau Dr. Hein - Frau Helmecke Ja Herr Dr. Heyer Nein Herr Hoffmann (Magdeburg) - Herr Hoffmann (Dessau) - Herr Dr. Höppner Nein Herr Jeziorsky Nein Herr Jüngling Nein Frau Kachel Nein Herr Kannegießer -
Herr Kasten Nein Frau Kauerauf Nein Herr Dr. Keitel Nein Frau Knöfler Nein Herr Dr. Köck Nein Herr Koehn Nein Herr Kolde - Frau Krause Nein Herr Krause Nein Herr Kühn - Herr Kuntze Nein Frau Dr. Kuppe Nein Frau Leppinger Nein Frau Liebrecht Nein Frau Lindemann Nein Frau Ludewig Nein Herr Meinecke Nein Herr Mertens Ja Herr Metke Nein Frau Mewald Nein Herr Miksch - Frau Mittendorf - Herr Mokry - Herr Montag - Herr Dr. Nehler Nein Herr Oleikiewitz - Frau Dr. Paschke - Herr Preiß Ja
Herr Stier Nein Frau Stolfa Nein Herr Dr. Süß Nein Frau Theil Nein Frau Tiedge Nein Herr Tögel Nein Herr Prof. Dr. Trepte Nein Herr Webel - Herr Weich Ja Frau Dr. Weiher Nein Frau Weiß Nein Frau Wernicke Nein Frau Wiechmann Ja Herr Wiechmann Ja Frau Wiedemann Nein Herr Wolf Ja Herr Zeidler -
Gibt es Abgeordnete, die ihr Votum noch nicht abgegeben haben? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann beschließen wir das Abstimmungsverfahren und zählen aus. Bitte.
Meine Damen und Herren! Ich gebe Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt: Mit Ja haben elf Abgeordnete gestimmt, mit Nein 74. Es gab drei Stimmenthaltungen und 28 Kolleginnen und Kollegen waren nicht anwesend. Damit ist die Beratung des Tagesordnungspunktes 12 abgeschlossen und der Antrag, der vorlag, abgelehnt worden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema häusliche Gewalt, Gewalt im sozialen Nahraum, Gewalt gegen Frauen ist nicht zum ersten Mal Thema in diesem Hohen Hause. Leider ist es immer noch aktuell.
Statistisch gesehen wird jede siebente Frau Gewaltopfer ihres Partners. Die betroffenen Frauen müssen mit den Gewalterfahrungen umgehen und dazu auch noch ihr gewohntes Umfeld verlassen, während der Täter in der gemeinsamen Wohnung verbleibt.
Ein richtiger und wichtiger Schritt, das zu ändern, ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten. Eine Beschränkung auf den zivilrechtlichen Schutz allein reicht aber nicht aus. Notwendig sind polizeiliche Maßnahmen, die den von Gewalt betroffenen Frauen kurzfristig helfen.
Österreich ist diesen Weg gegangen. Dort gibt es seit 1997 das Gesetz zum Schutz vor Gewalt im sozialen Nahraum. Dort hat eine von Gewalt bedrohte Person die Möglichkeit, einen Menschen, von dem die Gefahr eines Angriffs auf ihr Leben, auf ihre Gesundheit oder auf ihre
Freiheit ausgeht, polizeilich aus der Wohnung weisen bzw. ihm das Betreten der Wohnung verbieten zu lassen.
Auch in Sachsen-Anhalt geht es darum, zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und opferorientierter Problemlösung auf verschiedenen Ebenen aktiv zu werden. Neben der akuten Krisenintervention durch die Polizei geht es um schnellen gerichtlichen Schutz und um gezielte Opferberatung durch öffentliche und private Einrichtungen.
Alle Maßnahmen zum Schutz der Opfer durchbrechen nicht die Gewaltkette. Der Täter muss erkennen, dass körperliche und seelische Gewalt nicht eine interne Angelegenheit ist, sondern dass er vielmehr eine Straftat begangen hat. Auch Täter müssen beraten werden; denn sie müssen erkennen, dass ihr Verhalten zu ändern ist.
Deswegen ist es sinnvoll, dem Täter auf der Grundlage der Regelung der vorläufigen Einstellung des Strafverfahrens nach § 153 a der Strafprozessordnung eine Beratungsauflage zu erteilen. Es ist notwendig, dass in der Praxis von der Möglichkeit der Beratungsauflage verstärkt Gebrauch gemacht wird. Außerdem bietet eine derartige Anordnung für den Täter die Chance, mit professioneller Hilfe einen Weg aus der Gewaltspirale zu finden.
Wir haben in Sachsen-Anhalt bereits die Beratungsstelle „Pro Mann“, die eine sehr erfolgreiche Arbeit leistet.
In anderen Bundesländern gibt es bereits Programme und Modelle zum Schutz vor häuslicher Gewalt, so in Mecklenburg-Vorpommern und in Baden-Württemberg. Ich begrüße sehr, dass es auch im Land Sachsen-Anhalt ein Programm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen geben soll.
In Baden-Württemberg laufen seit dem 1. Juni 2000 in Zusammenarbeit mit dem Städte- und Gemeindetag, mit dem Innen-, dem Justiz- sowie dem Sozialministerium und den Beratungsstellen in über 40 Städten Modellversuche, um das so genannte österreichische Modell zu übernehmen. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit der Ortspolizei vonnöten, um Platzverweise zu überwachen.
Eine enge Zusammenarbeit mit Beratungs- und Hilfseinrichtungen ist wichtiger Bestandteil der Modellversuche. Es wurden Schulungsunterlagen und Handreichungen für die Polizei entwickelt. Diese geben Hilfestellungen, damit Polizeibeamte den speziellen Anforderungen an Polizeiarbeit beim Auftreten von Gewalt im sozialen Nahbereich gerecht werden können.
Wegweisungsrecht und Wohnungsverweise machen aber - das belegen erste Auswertungen in Baden-Württemberg - Frauen- und Kinderschutzhäuser nicht überflüssig. Darauf sei noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Diese Häuser bieten weiterhin Zuflucht, wenn andere Möglichkeiten der Gewaltabwehr nicht greifen.
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Schutz vor häuslicher Gewalt ist getan. In verschiedenen Ministerien wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts an strukturellen Veränderungen im Bereich der Bekämpfung von Gewalt im sozialen Nahbereich gearbeitet. Für den Bereich von Polizei und Justiz wurden bereits gezielte Aus- und Fortbildungsprogramme initiiert.
Der Antrag der SPD-Fraktion knüpft in seiner Zielstellung an den Gedanken dieses Gesamtkonzepts an. Des
halb ergeht an die Landesregierung die Aufforderung, zu prüfen, wie polizeiliche Mittel noch effektiver auszugestalten sind, wie Aus- und Fortbildungsprogramme weiterentwickelt werden können und inwieweit die Möglichkeit besteht, spezielle Interventionsstellen zu schaffen, die die von häuslicher Gewalt betroffenen Personen unterstützen und beraten. - Ich bitte darum, unserem Antrag zuzustimmen.