Protocol of the Session on December 14, 2000

Ihr Haushalt in diesem Jahr unseriös und unverantwortlich ist.

(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von Herrn Oleikiewitz, SPD)

- Zur Antwort haben Sie nachher noch Gelegenheit, Herr Oleikiewitz.

Nichtsdestotrotz, meine Damen und Herren: Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion gibt Anlass zu der Hoffnung, dass in den nächsten Jahren das Gezerre um die Unterstützung der Unterhaltungsverbände ein Ende haben wird. Was sollte es sonst wohl für einen Sinn machen, unsere Forderung und die vieler Verbände sowie der PDS-Fraktion nach einem veränderten und gerechteren Verteilungsschlüssel für die Landeszuschüsse aufzugreifen und umzusetzen?

Die vorliegende Änderung des Wassergesetzes macht den Weg für eine Verordnung frei, die zukünftig die unterschiedliche Gewässerdichte und die damit verbundenen unterschiedlichen Unterhaltungsaufwendungen besser berücksichtigt. Die CDU-Fraktion verbindet die Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag mit der Forderung an die Landesregierung, zukünftig zu ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu stehen und die finanzielle Unterstützung der Unterhaltungsverbände nicht weiter zu beschneiden. Die Bevölkerung in den strukturschwachen ländlichen Regionen erwartet dies von uns, mit Recht, wie ich meine.

Herr Minister, Sie können auf jeden Fall davon ausgehen, dass wir zu einer schnellen Beratung bereit sind und den heute schon vorliegenden neuen Verteilungsschlüssel voll unterstützen werden. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr. - Für die Fraktion der FDVP spricht der Abgeordnete Herr Mertens. Bitte sehr, Herr Mertens, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde unseren Redebeitrag zum Antrag der SPD-Fraktion auf einige wesentliche sachliche Hinweise beschränken.

(Herr Oleikiewitz, SPD: Oh!)

Leider gibt es einige offensichtliche Fehler im Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes

(Frau Budde, SPD, lacht)

für Sachsen-Anhalt, die ich wie folgt benennen werde:

Zu Nr. 1. In § 107 Abs. 1 wird Satz 3 aufgehoben. Meiner Ansicht nach ist die Aufhebung nicht notwendig. Satz 3 enthält Bezugsjahre, die nicht zu beanstanden sind. Im Gegenteil, Satz 3 müsste sogar vom Gesetzgeber modifiziert werden, sodass die Folgejahre ebenfalls aufgelistet sind.

Zu Nr. 2. § 107 Abs. 2. Die Verordnungsermächtigung ist an sich nicht zu beanstanden. Aber in der Begründung wird ausgeführt, dass ein Zusammenhang zwischen Hektar und Kilometern statistisch nicht hergestellt werden kann. Das ist falsch. Das Gesetz verlangt, dass keine statistischen, sondern inhaltliche Zusammenhänge zwischen Hektar und Kilometern hergestellt werden.

Laut Nr. 2 soll in § 107 Abs. 2 bei der Regelung aber doch von Kilometern und Hektar ausgegangen werden. Das ist ein Widerspruch. Die Begründung wird dadurch unlogisch.

Mit der neuen Regelung soll ein so genannter Sockelbeitrag eingeführt werden. Ich gebe zu bedenken, dass ein Sockelbeitrag immer ungerecht ist. Die Probleme können so nicht gelöst werden.

(Zuruf von Herrn Czeke, PDS)

Zu Nr. 3. Die redaktionellen Änderungen unter den Buchstaben a und b sind nicht zu beanstanden.

Insgesamt wird der Antrag wegen seines unkorrekten Inhaltes von uns abgelehnt. Wir bitten die SPD-Fraktion, ihre Hausaufgaben in Zukunft ordentlich zu erledigen und sich besser vorzubereiten. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der FDVP - Herr Meinecke, SPD: Jawohl!)

Danke. - Die Debatte wird beendet durch einen Beitrag - -

(Herr Oleikiewitz, SPD: Ich verzichte!)

- Der Abgeordnete Herr Oleikiewitz verzichtet auf einen Redebeitrag. Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren.

Es ist eine Überweisung in den Umweltausschuss beantragt worden. Wer sich diesem Antrag anschließt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei fünf Gegenstimmen ist die Überweisung beschlossen worden.

Meine Damen und Herren! Wir setzen mit dem Tagesordnungspunkt 15 fort:

Zweite Beratung

Unterglasgartenbau in Deutschland sichern

Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 3/3758

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 3/3896

Die erste Beratung fand in der 46. Sitzung des Landtages am 9. November 2000 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Sommerfeld. Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Bitte, Herr Sommerfeld, tragen Sie die Empfehlung vor.

Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ergebnis der Beratung zu dem Antrag, der eben vom Präsidenten genannt wurde und der am 9. November dieses Jahres in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung überwiesen worden ist, möchte ich jetzt im Einzelnen vortragen.

Der Ausschuss hat sich mit dieser Problematik in seiner 32. Sitzung am 16. November dieses Jahres befasst. In dieser Sitzung wurde vom Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt erklärt, dass die Intentionen des Antrags von diesem geteilt werden und dass hinsichtlich des Unterglasgartenbaus in höchstem Maße Handlungsbedarf besteht.

Der Ausschuss hat sich von dem genannten Ministerium über die bislang möglichen und zukünftigen Hilfsprogramme und Maßnahmen für die in Existenznot geratenen Unterglasgartenbaubetriebe unseres Landes berichten lassen. Nach dessen Auskunft hätten nicht nur das Land, sondern auch die Bundesregierung und die EU diese besondere schwierige Lage erkannt, die durch die Wettbewerbssituation in Europa noch verschärft wird. Auf allen drei Ebenen - so wurde dem Ausschuss versichert - sei man diesbezüglich bereits tätig.

Zum Antrag. Hinsichtlich der Punkte a und b des Antrags der CDU-Fraktion bestand im Ausschuss Konsens. Diskussionsbedarf gab es lediglich zum Punkt b des Antrags, insbesondere hinsichtlich der Laufzeit eines Förderprogramms. Der Antrag der CDU-Fraktion sah ein fünfjähriges Förderprogramm vor.

Der Ausschuss hat sich auch aufgrund der vom Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt erhaltenen Informationen schließlich darauf geeinigt, in Punkt b des Antrags die Worte „fünfjähriges Förderprogramm“ durch die Worte „ein mehrjähriges Förderprogramm“ zu ersetzen.

Meine Damen und Herren! Ich meine, durch die Ihnen heute vorliegende Beschlussempfehlung wird der politische Wille, den Unterglasgartenbaubetrieben in Sachsen-Anhalt jede mögliche Hilfe zuteil werden zu lassen, eindeutig zum Ausdruck gebracht. Der Ausschuss hat die geänderte Beschlussempfehlung einstimmig beschlossen. Ich bitte Sie, dieser Empfehlung zu folgen. - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der PDS)

Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zu der Beschlussempfehlung in der Drs. 3/3896. Wer sich der Beschlussempfehlung anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden.

Wir setzen mit Tagesordnungspunkt 16 fort:

Zweite Beratung

Leitlinien zur Seniorinnen- und Seniorenpolitik

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/1458

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Drs. 3/3921

Die erste Beratung fand in der 20. Sitzung des Landtages am 6. Mai 1999 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Dirlich. Es ist auch hierzu keine Debatte vorgesehen. Bitte, Frau Dirlich, tragen Sie die Beschlussempfehlung vor.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie eben gehört haben, liegt der Beschlussempfehlung ein Antrag der Fraktion der PDS zugrunde, der bereits im Mai 1999 gestellt worden ist. Ausgangspunkt des Antrags war damals, dass in den Kreisen vonseiten des Landesseniorinnen- und -seniorenrats Klage darüber geführt wurde, dass die Seniorinnen- und Seniorenpolitik unterschiedlich ausgestaltet wird und dass eine

Anleitung seitens des Landes in vielen Fällen fehlt. Der Landesseniorenrat hat die Bitte geäußert, eine entsprechende Anleitung für die Kreise zu liefern.

Gleichzeitig - darum hat die Behandlung im Ausschuss so lange gedauert - gab es die Ankündigung der Landesregierung in ihrem Arbeitsmarkt- und Sozialbericht des Jahres 1999, der Seniorenpolitik einen besonderen Schwerpunkt zu widmen. Wir haben deshalb beschlossen - es war, wie Sie vielleicht noch wissen, das Jahr der Senioren -, dass wir im Ausschuss diesen Arbeitsmarkt- und Sozialbericht abwarten, um erst danach über den Antrag zu diskutieren.

In der Diskussion über den Antrag ist uns dann aufgefallen, dass es ein Spannungsfeld zwischen der Schwerpunktsetzung durch die Landesregierung und die Landespolitik und der kommunalen Selbstverwaltung gibt. Wir haben uns deshalb entschlossen, den Teil der Seniorenpolitik, der in dem Arbeitsmarkt- und Sozialbericht enthalten war und der einige Anregungen für die Kreise enthielt, gesondert zu veröffentlichen und ihn als Leitlinie für die Seniorenpolitik zu betrachten.

Daher lautet die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter Mitberatung der genannten Ausschüsse, diesen Antrag für erledigt zu erklären. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS - Zustimmung bei der SPD)