Glauben Sie nicht - ich beziehe mich damit auf eine Aussage, die Sie eben getroffen haben -, dass die Gefährdung der ostdeutschen Sparkassen, insbesondere unserer vier Länder, durch die Einbeziehung der sächsischen Banken in Bezug auf die Beobachtung und eventuelle Maßgaben durch die EU gegeben ist?
Wir sind damit schon mitten in der Diskussion, die wir im Zusammenhang mit der Renovierung des Sparkassengesetzes führen müssen. Die entscheidende Frage ist: Was passiert mit großen Sparkassen, die aus den heutigen mittelständischen Strukturen - um das Wort noch einmal zu verwenden - herauswachsen?
Ich kann mir vorstellen, dass wie jetzt schon die Stadtsparkasse Köln demnächst vielleicht auch einige andere, bei denen sich das abzeichnet - auch der Sächsische Finanzverbund, wenn er denn so kommt, wie er gewollt ist -, über kurz oder lang in Größenordnungen hineinwachsen, die sie beihilferechtlich für die Europäische Kommission interessant machen. Das ist gegenwärtig noch nicht der Fall. Wenn es aber so kommt, wie es sich der Kollege Milbradt in Sachsen vorstellt, könnte das geschehen.
Das ist allerdings nicht allein eine Frage der Größe und der internen Struktur. Es ist insbesondere eine Frage dessen, wie dieses Institut dann arbeiten will, ob es sich am internationalen Kreditmarkt betätigt, insbesondere im Investmentgeschäft. Das dürfte die Grenze dessen sein, was noch Daseinvorsorge ist und was in den internationalen, nicht mehr öffentlich-rechtlich bestimmten Wettbewerb geht.
Wenn in diese Richtung ein sächsisches Großinstitut wächst, dann wird es auch aus dem OSGV herauswachsen. Darüber sind sich alle Beteiligten klar. Ein Hauptgrund dafür, die Renovierung des Staatsvertrags überhaupt vorzunehmen, ist gewesen, für diesen Fall eine Öffnung des Verbands vorzusehen, die es ermöglicht, mit Regelungen über den Ausstieg flexible Möglichkeiten zu schaffen, ohne die der OSGV in seinen heutigen Strukturen nicht mehr lebensfähig wäre. Das ist einer der Hauptzwecke der jetzigen Änderung gewesen.
Im Übrigen werden wir das Thema, das Sie angesprochen haben, detailliert im Rahmen der Beratung über die Novelle zum Sparkassengesetz erörtern.
Wir kommen zur Debatte der Fraktionen. Die DVU-FL hat keinen Beitrag angemeldet. Ich bitte den Abgeordneten Herrn Scharf von der CDU-Fraktion, das Wort zu nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der zweiten Beratung geht es um Details. Ich will mich auf wenige Details beschränken.
Wir sind erstaunt gewesen, als wir im Rahmen der Anhörung im Finanzausschuss erfuhren, dass die Aussage des Finanzministers, dass die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände des Landes Sachsen-Anhalt weitgehend in die Vertragsverhandlungen einbezogen worden seien, von den Spitzenverbänden selbst so nicht bestätigt wurde. Diese monierten vielmehr, dass lediglich zwei ihrer Forderungen aufgenommen und alle ihre anderen Forderungen abgelehnt worden seien.
Diese Forderungen wurden uns plausibel vorgetragen. Ich muss sagen, auch die PDS fand in vielen Passagen diesen Vortrag plausibel, sodass hinterher kaum zu verstehen war, warum die in der Luft liegende Anregung, die Landesregierung aufzufordern, in Nachverhandlun
Meine Damen und Herren! Wir meinen, dass dieser Staatsvertrag noch nicht das Endergebnis dessen ist, was aushandelbar wäre. Wir plädieren dafür, die von den kommunalen Spitzenverbänden monierten Regelungen herauszunehmen. Es geht insbesondere darum, dass nach unserer und nach der Auffassung der kommunalen Spitzenverbände die notwendige Rechtsaufsicht quasi unter der Hand zu einer Fachaufsicht mutiert und dass die Informationspflichten dermaßen ausgeweitet werden, dass sie drohen, in das Geschäft des OSGV fachlich hineinzuregieren.
Da dies nicht passiert, weil die Landesregierung dies nicht möchte und wir im Finanzausschuss für diese Forderungen keine Mehrheit erringen konnten, empfehlen wir dem Plenum noch einmal, die Landesregierung aufzufordern, in Nachverhandlungen einzutreten. Diese Nachverhandlungen sind bis zum 31. März 2001 möglich. Dann könnte der Staatsvertrag immer noch rückwirkend zum 31. Dezember dieses Jahres in Kraft treten.
Wir halten dieses Vertragswerk für unausgegoren und empfehlen dem Landtag die Ablehnung dieses Staatsvertrags. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Neuordnung der sächsischen Sparkassenlandschaft mit dem Ziel der Schaffung des SachsenFinanzverbundes hat der Freistaat Sachsen den Staatsvertrag über den OSGV im Dezember 1998 gekündet. Die Anschlusskündigung des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte im Juni des folgenden Jahres. Der Finanzminister hat in seiner Einbringungsrede die Gründe für die Anschlusskündigung und die Ziele, die bei den Verhandlungen über die Änderung des Staatsvertrags erreicht werden sollten, ausführlich erläutert. Ich kann mich deshalb in meinen Ausführungen sehr kurz fassen, insbesondere im Hinblick auf die Ausführungen, die die Ausschussvorsitzende eingangs gemacht hat.
Die Grundintentionen der Landesregierung bestanden darin, den Sachsen-Finanzverbund in den OSGV einzubinden, zukünftig die Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im OSGV zu verstärken und den Sitz der Hauptstelle, der sich derzeit außerhalb des Verbandsgebietes befindet, zu thematisieren.
Im Rahmen der Beratungen im Finanzausschuss fand eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und des OSGV statt. Die Vertreter der SPD-Fraktion hat es dabei sehr verwundert, dass der Geschäftsführer des Landkreistages sozusagen in Personalunion sowohl die Interessen der Spitzenverbände als auch die Interessen des OSGV vertreten hat, die bekanntlich nicht immer übereinstimmen müssen.
Die CDU-Fraktion hat sich diese Position der Spitzenverbände in der Folge zu Eigen gemacht und auf Nachverhandlungen zu den Punkten Streichung der Landesbeiräte und Informationspflicht gedrängt. Der Antrag der CDU-Fraktion hat, wie es die Ausschussvorsitzende er
Die SPD-Fraktion ist sich der Tatsache bewusst, dass es sich bei dem vorliegenden Entwurf um ein Kompromisspapier handelt, in dem sich die Interessen der beteiligten Länder, der jeweiligen Spitzenverbände, der Sparkassen und des OSGV weitestgehend wiederfinden. Dass es bei einem Kompromiss bekanntlich keinen Sieger und keinen Verlierer gibt, ist eine alte Weisheit. Auch in diesem Fall konnten nicht alle Forderungen, ob berechtigt oder unberechtigt, durchgesetzt werden.
Die Abstimmungen über den Staatsvertrag sind in den anderen beteiligten Landesparlamenten bereits erfolgt, Herr Scharf. Deshalb ist die erneute Forderung nach Nachverhandlungen daher sicherlich - so würde ich es zumindest sagen - etwas verspätet; denn in Sachsen ist dieser Staatsvertrag bereits am 16. November dieses Jahres bei wenigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen beschlossen worden. In Brandenburg ist gestern der Staatsvertrag bei Enthaltungen der PDS beschlossen worden. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Staatsvertrag ebenfalls gestern einstimmig beschlossen worden.
Dies zeigt aus meiner Sicht, dass die vielschichtigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind. Die SPD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass mit dem vorliegenden Staatsvertrag das Machbare erreicht worden ist und stimmt diesem deshalb zu. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bezüglich der grundsätzlichen Positionen der PDS-Fraktion zum Entwurf des Gesetzes zum Staatsvertrag verweise ich auf meine Rede aus Anlass der ersten Beratung des Gesetzentwurfs. Zwischenzeitlich hatten - Frau Fischer hat darauf hingewiesen - die kommunalen Spitzenverbände und der OSGV selbst im Ausschuss für Finanzen Gelegenheit, Stellungnahmen zum Gesetzentwurf abzugeben.
Bei grundsätzlicher Zustimmung der PDS-Fraktion zum Entwurf des Staatsvertrages sind im Ergebnis der genannten Anhörung nicht alle Einwände der Anzuhörenden endgültig und schlüssig durch das Ministerium der Finanzen aufgeklärt und entkräftet worden. Ich will nur zwei nennen, weil unter anderem diese Festlegungen bei der Umsetzung des Staatsvertrages in praxi der besonderen Beobachtung durch die Legislative bedürfen:
Erstens. Das Aufgabenfeld des Sachsen-Finanzverbundes ist offenbar im Gesetzentwurf nicht hinreichend eingeschränkt worden - wir haben gerade darüber gesprochen, Herr Minister -, sodass dieser Sächsische Finanzverbund - in ihm sind außer den sächsischen Sparkassen die Sächsische Landesbank und die Aufbaubank vereinigt, wenn es denn so kommt - eine Vorzugsstellung innerhalb des OSGV erhalten könnte. Dieser Einwand ist nicht völlig ausgeräumt worden.
Zweitens. Die neu eingeführte Unterrichtungspflicht in Bezug auf beabsichtigte, die Länder betreffende Entscheidungen von erheblicher Bedeutung, wie es wörtlich heißt, überschreitet nach Meinung der Spitzenverbände
und des OSGV womöglich die Rechtsaufsichtspflicht des Landes über den Verband. Sie eröffnet nach Meinung der Anzuhörenden Möglichkeiten des rechtlichen Einschreitens des Landes, die die Grenzen der Rechtsaufsichtspflicht eventuell überschreiten. So weit zwei wesentliche, nach meinem Dafürhalten nicht endgültig geklärte Einwände.
Beobachten wir also, meine Damen und Herren, wie sich die Stärkung der Zuständigkeiten der Rechtsaufsichtsbehörde, also des Ministeriums der Finanzen, und des Landesrechnungshofes gegenüber dem OSGV, die wir im Grunde genommen begrüßen, tatsächlich auf dessen Arbeit auswirken wird.
Ein Wort noch an Sie, Herr Scharf, zu Ihrem Antrag, dass die Landesregierung beauftragt werden solle, Nachverhandlungen zu führen: Wir haben den Verhandlungsmarathon zum neuen Staatsvertrag verfolgt und haben auch die Zwischenergebnisse zur Kenntnis genommen. Wir waren zum Zeitpunkt der Anhörung im Finanzausschuss in Kenntnis der Sachverhalte der Auffassung, dass Nachverhandlungen ergebnislos sein würden. Davon waren wir überzeugt und deshalb haben wir Ihren Antrag abgelehnt. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf nebst Beschlussempfehlung stellt eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Abgeordnete des Landestags dar.
Für die Fraktion der FDVP völlig unverständlich, wurde dem Entwurf eines Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages ohne jegliche Beanstandungen zugestimmt. Bemerkenswert ist dabei, dass nicht einmal die Mängel im Hinblick auf die Gesetzessystematik in Artikel 1 § 1 des Entwurfs beseitigt worden sind. Die Verstöße gegen die elementaren Regeln der Gesetzgebungstechnik wurden bereits in der Debatte in der 44. Sitzung des Landtages am 12. Oktober 2000 einzeln benannt. Darauf möchte ich nochmals Bezug nehmen.
Darüber hinaus hält die Landesregierung nach wie vor an Artikel 1 § 1 Abs. 2 des Entwurfs fest, wonach die Rechtsverhältnisse des Verbandes durch eine Satzung geregelt werden sollen und die Satzung im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht werden soll.
Wie bereits in der letzten Debatte von uns vorgetragen, ist die Regelung der Rechtsverhältnisse jedoch von solcher Erheblichkeit, dass sie in der Norm selbst getroffen werden muss. Die beabsichtigte Regelung in einer Satzung, die leicht änderbar ist, kann wohl kaum zum Vorteil des Verbandes sein. Das Vorhaben der Landesregierung scheint allein der Arbeitsentlastung des Parlaments zu dienen.
Unsere Frage an die Landesregierung, ob es nicht redlicher gewesen wäre, in Anlehnung an die Gewährträger anstelle der Körperschaft des öffentlichen Rechts die
Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts für den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband zu wählen, sowie die Frage hinsichtlich der Regelung und Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse des Verbandes sind leider unbeantwortet geblieben. Es entsteht der Verdacht, dass die Landesregierung selbst nicht in der Lage ist, eine Antwort auf unsere Fragen zu erteilen.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass die Bezeichnung „Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband“ nicht korrekt ist. Ostdeutsche waren die Länder Ostpreußen, Pommern, Schlesien; die neuen Bundesländer aber befinden sich in Mitteldeutschland.
Deshalb sollte im Gesetzesentwurf das Wort „ostdeutsch“ durch das Wort „mitteldeutsch“ ersetzt werden.