Protocol of the Session on December 14, 2000

(Herr Sachse, SPD: Im Statistischen Jahrbuch!)

- Im Statistischen Jahrbuch sind diese Angaben nicht enthalten und sie sind in der Kürze der Zeit auch nicht zu erfahren. Sie können, wenn Sie hierzu nähere Auskünfte haben möchten, eine schriftliche Anfrage stellen, die wir dann in Ruhe beantworten würden.

(Zustimmung bei der PDS - Frau Schnirch, CDU: Danke!)

Vielen Dank, Herr Minister. Wir gehen noch menschlich miteinander um.

(Heiterkeit und Beifall bei im ganzen Hause)

Die Frage 6 stellt der Abgeordnete Herr Kasten. Sie betrifft die Tariferhöhung zum Wochenendticket. Bitte, Herr Kasten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu meiner Kleinen Anfrage zu der Tariferhöhung beim Wochenendticket:

Mit dem kleinen Fahrplanwechsel am 5. November 2000 ist das „Schönes- Wochenende-Ticket“, welches inzwischen nur noch einen Tag gilt, in seinem Preis um nochmals rund 15 % erhöht worden, gleichwohl es inhaltlich keine Verbesserung erfuhr und sich die ÖPNVAngebote des Landes in die Fläche nicht verbessert haben. Obwohl gegenüber dem Einführungspreis schon rund der dreifache Preis verlangt wird, ist das Angebot damit verschlechtert worden. Bisher war für Preisveränderungen eine Zustimmung aller Landesverkehrsminister notwendig. Eine derartige Fahrpreiserhöhung erfolgt meist dort, wo eine hohe Fahrgastakzeptanz und -stabilität zu verzeichnen ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Argumente haben den zuständigen Fachminister veranlasst, für Sachsen-Anhalt dieser Verschlechterung zuzustimmen? Ist die Gültigkeit im gesamten ÖPNV Sachsen-Anhalts inklusive Fahrradmitnahme gegeben?

2. Warum sind die unter anderem von der PDS gemachten Vorschläge, bei einer weiteren Erhöhung die Gültigkeit wieder, wie in der Beschreibung gegeben, für das ganze Wochenende zu gestalten und die kostenlose Fahrradmitnahme auf ganz Deutschland auszudehnen, nicht aufgegriffen worden?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr Herr Dr. Heyer. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fragen des Kollegen Kasten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Der Preiserhöhung für das „Schönes-Wochenende-Ticket“ ist von allen Ländern zugestimmt worden. Das Ticket wurde von der Bahn ursprünglich eingeführt, um die am Wochenende häufig fast leer fahrenden Nahverkehrszüge besser auszulasten, rentabler zu machen und somit zu erhalten.

Inzwischen wird das Ticket wegen seines weit unter der Kostendeckung liegenden Preises so gut angenommen, dass Beschwerden über zu volle Nahverkehrszüge keine Seltenheit mehr sind

(Herr Prof. Dr. Trepte, PDS, lacht)

und Fernverkehrsverbindungen am Wochenende so schlecht ausgelastet sind, dass ihre Einstellung droht. Wir haben aber ein Interesse daran, sowohl einen attraktiven Nah- als auch einen attraktiven Fernverkehr bei der Bahn sicherzustellen.

Insgesamt gibt es bei der Fahrpreisgestaltung in diesem Jahr positive Nachrichten von der Bahn, die maßgeblich auf Vorschläge der Landesregierung zurückzuführen sind: die Einführung des Sachsen-Anhalt-Tickets zum 1. April 2000, dessen Preis übrigens mit 35 DM stabil geblieben ist, die Einführung des „Hopper-Tickets“ Sachsen-Anhalt, die kostenlose Fahrradbeförderung in Sachsen-Anhalt als Dauerregelung, im Übrigen auch im Bereich des „Schönes-Wochenende-Tickets“. Vor allem der bundesweite Verzicht der Deutschen Bahn AG auf Fahrpreiserhöhungen, um trotz und gerade wegen der gestiegenen Energiekosten ein attraktives Preisangebot für Berufspendler zu bieten, ist ein klares Signal zum Umsteigen vom Auto auf die Bahn, das wir begrüßen.

Angesichts dieser generellen Preispolitik der Deutschen Bahn AG, die wegen der äußerst schwierigen finanziellen Lage des Unternehmens positiv zu bewerten ist, hatten wir keine Veranlassung, eine tarifliche Einzelentscheidung bei einem Sonderangebot wie dem „SchönesWochenende-Ticket“ im Alleingang zu blockieren.

Zu 2: Wessen Vorschläge die Deutsche Bahn AG bei der Überarbeitung ihres Angebotes „Schönes-Wochenende-Ticket“ herangezogen hat, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. - Sie haben eine Nachfrage, Herr Kasten? - Bitte schön.

Ich habe eine Nachfrage, um das statistisch rund zu bekommen. Ich muss feststellen, der Kunde akzeptiert die Bahn als Massenverkehrsmittel. Aber wann und wo ist diese Zustimmung durch Sie erfolgt, Herr Minister Dr. Heyer?

Wir haben die Zustimmung durch Verstreichenlassen der Frist erteilt.

Die Frage 7 stellt die Abgeordnete Frau Tiedge. Sie fragt nach Reformen im Grundsteuersystem. Bitte, Frau Tiedge.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass noch in der 14. Legislaturperiode ein akzeptables Konzept für eine Änderung des Grundsteuersystems erarbeitet werden soll. Die Finanzministerkonferenz hat am 4. Mai 2000 mehrheitlich das Modell der länderübergreifenden Arbeitsgruppe „Grundsteuer“ beschlossen und gleichzeitig den Bundesfinanzminister gebeten, auf dieser Grundlage das Gesetzgebungsverfahren für ein Gesetz zur Reform der Grundsteuer einzuleiten. Aus dem BMFPapier „Bundespolitik und Kommunalfinanzen“ vom 25. Juli 2000 geht hervor, dass eine „entsprechende Gesetzesinitiative des Bundesrates“ abzuwarten sei. Der Städte- und Gemeindebund geht deshalb davon aus, dass der Bundesfinanzminister der Bitte der Finanzministerkonferenz nicht nachkommen und von einer Gesetzesinitiative absehen wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist in absehbarer Zeit zu erwarten, dass der Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Reform der Grundsteuer einleitet?

2. Welche grundsätzliche Position nimmt Sachsen-Anhalt zu diesem Problem ein?

Für die Landesregierung antwortet der Minister der Finanzen Herr Gerhards. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Tiedge beantworte ich wie folgt.

Zu 1: Im Hinblick auf die Ertragshoheit hält der Bundesminister der Finanzen es für die Sache der Länder, eine entsprechende Gesetzesvorlage einzubringen. Das Bundesministerium der Finanzen würde eine Länderinitiative jedoch positiv begleiten. Die Frage der Einbringung des von der Finanzministerkonferenz gebilligten Gesetzentwurfs wurde auch im Hinblick darauf auf Länderebene erörtert.

Im Hinblick auf die vorgesehene Ableitung der Wertansätze für die landwirtschaftlich genutzten Flächen aus Pachtpreisen der Agrarstatistik und die damit einhergehende Erfassung und Bewertung der Wohn- und Wirtschaftsgebäude wie andere Grundstücke, insbesondere die Umstellung der bisherigen Bewertung nach der typisierten Ertragskraft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes auf eine reine Flächenbewertung, sowie angesichts der Belastungswirkungen für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen hält es ein Teil der Länder für erforderlich, das Grundkonzept des von der Finanzministerkonferenz gebilligten Gesetzentwurfs im Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zu überdenken. Vor einem Konsens im Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens wird deshalb eine Bundesratsinitiative nicht zu erwarten sein.

Zu 2: Die Grundsteuerreform ist zur Sicherstellung einer bundeseinheitlichen Grundsteuererhebung notwendig.

Den Bund trifft deswegen zumindest die gleiche Verantwortung wie die Länder. Die Länder sind aber nicht im gleichen Maße handlungsfähig wie die Bundesregierung. Ein einzelnes Land kann das Gesetzgebungsverfahren nur über den Bundesrat in Gang setzen. Es müssen deshalb Mehrheiten organisiert werden, was bei einer schwierigen Reform wie der Grundsteuerreform aufgrund der unterschiedlichen Länderinteressen nicht einfach sein dürfte.

Nach einer Neukonzeption im Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens hält die Landesregierung es daher für geboten, den Bund aufzufordern, seine Weigerung zur Vorantreibung der Grundsteuerreform aufzugeben. Darüber hinaus wird die Landesregierung Erfolg versprechende Initiativen eines anderen Landes unterstützen. Ich füge noch an, dass dies auch für den vorgearbeiteten Entwurf zutrifft. Sie sehen, es sind noch viele Steine den Berg hinaufzuschieben. Das kann noch eine ganze Weile dauern. - Schönen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 8 stellt die Abgeordnete Frau Feußner. Es geht um die Vorbereitung der Träger und des Landes auf die Grundschule mit festen Öffnungszeiten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Grundschulen mit festen Öffnungszeiten zur Unterstützung bzw. Ergänzung des Unterrichts auch eine zusätzliche Sach- und Raumausstattung benötigen, und in welcher Höhe beabsichtigt das Land eine finanzielle Beteiligung an dieser Ausstattung?

2. In welchem Umfang plant die Landesregierung, Grundschullehrkräfte und künftige pädagogische Mitarbeiter auf ihre Tätigkeit an der Grundschule mit festen Öffnungszeiten vorzubereiten?

Für die Landesregierung antwortet der Herr Kultusminister Dr. Harms. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Feußner beantworte ich wie folgt.

Nach der pädagogischen Konzeption ist beim Schulträger ein zusätzlicher Bedarf von etwa einem Raum je Zug einer Grundschule zu erwarten. Die meisten Grundschulen verfügen über genügend Räume, aus denen der zusätzliche Bedarf gedeckt werden kann. Die bisherigen Horträume, soweit sie sich in der Schule befinden und für die Hortbetreuung nicht mehr benötigt werden, können genutzt werden. Es ist auch zu berücksichtigen, dass dem höheren Raumbedarf von etwa 20 % eine Reduzierung der Zahl der Grundschüler bis zum Schuljahr 2001/2002 um etwa 30 % gegenüber den Schülerzahlen im Schuljahr 1999/2000 gegenübersteht.

Die finanzielle Beteiligung des Landes ist gegenwärtig nicht vorgesehen. Allerdings hat der Gesetzgeber in Artikel 4 des Gesetzes mit der Prüfung der kostenmäßigen Auswirkungen zwei Jahre nach In-Kraft-Treten des Gesetzes die Landesregierung beauftragt, gegebenenfalls

zu prüfen, ob nach Artikel 87 Abs. 3 der Landesverfassung entsprechende Regelungen zu treffen sind.

Zu 2: Noch im Dezember des Jahres 2000 findet eine Fortbildungsveranstaltung für die Dezernentinnen und Dezernenten der Staatlichen Schulämter statt. Ab Januar des Jahres 2001 werden in Zuständigkeit der Staatlichen Schulämter und unter Beteiligung des Kultusministeriums die Fortbildungen für die Schulleiterinnen und Schulleiter der Grundschule organisiert. Für die Lehrkräfte gibt es regionale und schulinterne Fortbildungsveranstaltungen. Zur Unterstützung dieser Veranstaltungen stehen in Staatlichen Schulämtern etwa ab Mitte Januar Moderatorenteams zur Verfügung.

Die Fortbildung der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt im Umfang von 100 Stunden in Form regionaler Fortbildungskurse. Diese Kurse beginnen unmittelbar nach Abschluss der Personalauswahl. Für die Kurse wurde ein einheitliches Kurscurriculum erarbeitet. Bis Mitte August des Jahres 2001 werden mindestens 30 der 100 Stunden zu absolvieren sein. Insofern kann von einer geordneten und guten Vorbereitung gesprochen werden. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister.

Bevor ich den nächsten Fragesteller aufrufe, darf ich Schülerinnen und Schüler der Pestalozzi-Lernbehindertenschule in Merseburg unter uns begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Sie werden sich sicherlich für die Frage 9 interessieren. Der Abgeordnete Herr Kuntze fragt nach dem Mittagessen in der Grundschule mit festen Öffnungszeiten.