Alle diese Diskussionen haben aber nicht dazu geführt, dass das Artensterben aufhört, dass das Klima wieder in Ordnung kommt oder dass das Ozonloch wieder so ist, wie es einmal war. Die Probleme sind offensichtlich mit Appellen allein nicht zu lösen.
Deshalb befürworten wir all die Initiativen, die dazu geeignet sind, diesen Prozess wenn schon nicht aufzuhalten, so doch wenigstens abzubremsen; denn darüber sind wir uns, glaube ich, einig und darüber sind sich auch die Experten, die sich mit diesen Themen beschäftigen, einig: Ein Zurückholen der Verhältnisse ist nicht mehr möglich. Die verschwundenen Regenwälder, die Tierarten, die ausgestorben sind, etwa die Primaten in Afrika oder auf Sumatra, oder die zerstörten Korallenriffe im Pazifik sind nicht mehr zurückzuholen.
Die Europäische Union ist mit der Natura 2000 endlich einen Schritt in die richtige Richtung gegangen, einen
Schritt, der das minimal Notwendige, wohl aber auch das gegenwärtig maximal Konsensfähige darstellt.
Nun haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU, in Ihrem Antrag natürlich nicht die Rücknahme der Gebietsausweisung für die FFH-Gebiete gefordert.
Das gebe ich zu. Aber, meine Damen und Herren von der CDU, wir kennen uns seit zehn Jahren und arbeiten seit zehn Jahren in diesem Parlament. Ich habe auch die Entwicklung auf Bundesebene in den 16 Jahren CDURegierung ganz genau beobachtet. Von Herrn Töpfer einmal abgesehen - -
(Herr Dr. Daehre, CDU: 16 Jahre? - Herr Dr. Berg- ner, CDU: Da waren Sie aber lange dabei! - Frau Wernicke, CDU: Da haben Sie Westfernsehen geguckt! - Herr Dr. Daehre, CDU: Der hat West- fernsehen gesehen!)
- Das ist richtig, Frau Wernicke. Aus diesen Beobachtungen und Erfahrungen leite ich einfach für mich persönlich den Schluss ab, dass Naturschutz und Umweltschutz für Sie wohl kein vorrangiges Betätigungsfeld waren und sind.
Diese Tatsache führt wohl auch dazu, dass Sie in jeder neuen Regelung und in jeder Initiative, die mit Umwelt- und Naturschutz zu tun hat, Verrat an der Marktwirtschaft wittern. Darum kommt, wie gesagt, der heutige Antrag nicht überraschend.
Doch nun zu den Fakten. Herr Minister Keller hat dazu bereits Wesentliches gesagt. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass die hier ausgewiesenen Gebiete, meine Damen und Herren von der CDU, Gebiete sind, die 100-prozentig - mit wenigen Ausnahmen, die genannt worden sind - mit den Gebieten übereinstimmen, die jetzt schon einen Schutzstatus haben. Das heißt, hier geht es um Naturschutzgebiete, die bereits bestätigt und beschlossen sind, und es geht zum Teil auch um Gebiete, die einstweilig sichergestellt sind, deren Schutz als Naturschutzgebiet aber in den nächsten Jahren beschlossen werden wird.
Meine Damen und Herren! Es geht also nicht um neue Gebiete, die als FFH-Gebiete ausgewiesen werden sollen. Es geht auch nicht um neue Einschränkungen, die mit der Ausweisung der Gebiete verbunden sind. Herr Keller hat darauf bereits Bezug genommen. In Deutschland und natürlich auch in Sachsen-Anhalt erfolgte die Ausweisung dieser Gebiete ausschließlich nach fach- lichen Kriterien und Forderungen, die in der FFH-Richtlinie niedergeschrieben sind.
Um es zu wiederholen: Weder wir noch andere Länder noch die Bundesrepublik hatte in dieser Frage einen Spielraum.
Im Übrigen ist die Bundesrepublik - Herr Keller hat darauf hingewiesen - als Unterzeichner dieser Vereinbarung gehalten, sie zu erfüllen. Wir haben erlebt, dass sich die Bundesrepublik nicht daran gehalten hat. Es wurde eine Vertragsstrafe von täglich 1,5 Millionen DM angedroht. Deswegen hat der Bund Ende 1997/Anfang 1998 endlich diese FFH-Richtlinie für Deutschland umgesetzt.
Sachsen-Anhalt war schneller. Wir haben seit dem Jahr 1995 die Gebiete gemeldet. Herr Keller hat den neuesten aktuellen Stand dargestellt. Ich denke, meine Damen und Herren von der CDU,
- ich komme zum Ende - die Verunsicherung, die Sie in bestimmten Kreisen mit Ihren Anfragen und Diskussionen um die FFH-Gebiete anzetteln, bringt uns in dieser Frage überhaupt keinen Schritt weiter.
Ich glaube, das ist gerade der verkehrte Weg, Frau Stange, wie man die Natur in unserem Land weiter schützen kann.
Ich denke, ich habe in meinen Ausführungen klar gemacht, wie ich über Ihre Initiativen zu diesem Problem denke. Sie leiten daraus sicherlich auch den Schluss ab, dass wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können. Wir würden uns einer Überweisung in den im Änderungsantrag der PDS genannten Ausschuss anschließen. - Vielen Dank.
Ich noch nicht, ich komme jetzt erst mit der Frage, Herr Präsident. - Herr Oleikiewitz, in Bezug auf Ihre Zustimmung zu dem PDS-Antrag, das Thema in den Ausschuss zu überweisen, würde mich interessieren, mit welcher Zielstellung Sie das tun. Entweder gibt es noch etwas, worüber Sie diskutieren - -
Sie brauchen doch nur den Antrag der PDS zu lesen, Herr Dr. Daehre. Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen.
Ich bin der Meinung, dass man nie aufhören kann, über bestimmte Themen zu reden. Dieses Thema ist eines von ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie allen bekannt sein dürfte, ging die Ausweisung der FloraFauna-Habitat-Schutzgebiete über Jahre hinweg nur sehr schleppend voran. Die Verzögerung des Auswahlverfahrens bringt aber gerade den strukturschwachen, in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung rückständigen neuen Bundesländern finanzielle Nachteile. Doch die aktuelle Trendwende, die unter hohem Zeitdruck und mit aller Gewalt versucht, die alte Schlampigkeit innerhalb kürzester Zeit auszugleichen, führt vielerorts zu erheblichen Problemen.
Oft erfolgte die Ausweisung der Flora-Fauna-HabitatSchutzgebiete ohne vorherige naturschutzfachliche Einzelprüfung und ohne Berücksichtigung der Vereinbarkeit der ausgewiesenen Gebiete mit der raumbezogenen Fachplanung in anderen Bereichen. Zum Beispiel wurde in Bezug auf Wasser-, Land- und Forstwirtschaft oft nicht oder nur unzureichend geprüft.
Ebenso wurde es versäumt, die gemeldeten FloraFauna-Habitat-Flächen flurstückgenau auszuweisen, sodass die rechtmäßigen Eigentümer über Lage und Größe der auf ihren Grundstücken ausgewiesenen FFHFlächen bis heute nicht ausreichend informiert sind. Es ist zu prüfen, in welchem Maß die Grundstückseigentümer mit Einschränkungen der Bewirtschaftung dieser Gebiete zu rechnen haben, wenn ihre Flächen dem Schutzgebiet angegliedert werden sollten. Gegebenenfalls müssen Mittel zur Entschädigung aus dem Landeshaushalt in ausreichender Höhe bereitgestellt werden. Das ist aber nur dann möglich, wenn die zukünftigen Schutzgebietsgrenzen genau ausgewiesen werden.
Die Landesregierung ist in der Pflicht, innerhalb kürzester Zeit die Eigentümer über die konkreten Gründe für die Auswahl der bestimmten Flächen und über die genaue Lage und Größe der auf ihren Grundstücken ausgewiesenen Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiete zu informieren; denn nur so kann eine ausreichende Akzeptanz für den Naturschutz erreicht werden. Der richtige Weg ist mit den Eigentümern zu beschreiten und nicht gegen sie.
Da der Antrag der CDU mit unserer Position zum Thema „Ausweisung der Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiete“ punktgenau übereinstimmt,
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die von der EG-Kommission gegen die Bundesrepublik wegen Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie erhobene Klage, insbesondere aber die Ankündigung, eine Bewilligung der Strukturfondsmittel von der Erfüllung der Melde- und Informationspflichten, das heißt der Meldung der FFH-Vorschlagsgebiete, abhängig zu machen, haben dazu geführt, dass die Auswahl- und Meldeverfahren in nahezu allen Bundesländern energisch vorangetrieben wurden. Sachsen-Anhalt hat seine Vorschlagsliste im Februar dieses Jahres gemeldet, wie Frau Wernicke bereits gesagt hat.
Die für eine intensive Information der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende Zeitspanne war nicht ausreichend, um die Fülle der Fragen von Eigentümern der einbezogenen Flächen, von Gemeinden, aber auch von unteren und mittleren Behörden in Bezug auf den Vollzug erschöpfend zu beantworten.
Erschwerend kommt hinzu, dass infolge der noch nicht erfolgten Anpassung des Landesrechts das Bundesnaturschutzgesetz mit seinen Regelungen unmittelbar gilt und dass wegen der Nichteinhaltung der Termine durch die BRD auch die FFH-Richtlinie selbst
(Herr Dr. Bergner, CDU: Kommt Ihnen das Wort „Bundesrepublik Deutschland“ so schwer über die Lippen?)