Protocol of the Session on October 13, 2000

Deshalb halte ich es zum gegenwärtigen Zeitpunkt für nicht sehr zielführend, Ihrem Antrag unmittelbar zu folgen, sondern es ist richtig, das dann zu tun, wenn die Dinge feststehen.

Ich halte, um darauf zu sprechen zu kommen, den Antrag der PDS-Fraktion für vernünftig, die Landesregierung aufzufordern, unverzüglich diesen Erlass herauszugeben.

(Zuruf von Frau Wernicke, CDU)

Es ist allerdings ein Erlass und keine Verordnung, weil ich für eine Verordnung keine Rechtsgrundlage habe, wenn ich mir diese Korrektur gestatten darf. Dieser Erlass wird demnächst herauskommen. Sie haben darauf hingewiesen, dass wir das bereits im Sommer angekündigt haben.

Herr Minister, sind Sie bereit, eine Frage der Abgeordneten Frau Wernicke zu beantworten?

Wenn ich meine Ausführungen beendet habe, gern.

Gut, danke.

Das hat damit zu tun, dass wir natürlich erhebliche Abstimmungen vornehmen müssen, denn das Thema - Sie

haben es ja skizziert - ist nicht einfach. Es sind viele Betroffenheiten da. Es geht um die Frage der weiteren Entwicklung von Industrie, von Gewerbe, es geht um die Betroffenheit von Grundstückseigentümern und insofern sind hier verschiedene Interessen abzustimmen.

Sie können sich vorstellen, dass die Naturschutzinteressen möglicherweise noch nicht ganz mit den anderen Interessen abgewogen sind. Darauf lege ich sehr großen Wert, weil mir daran liegt, dass wir insgesamt ein Verfahren im Land haben, das auch eine weitere Entwicklung möglich macht, ein Verfahren, nach dem es möglich ist, beispielsweise im ländlichen Raum Ansiedlungen zuzulassen und nicht die Anforderungen so hoch zu schrauben, dass solche Entwicklungen praktisch nicht möglich sind.

In dieser Abstimmung befinden wir uns. Ich denke, sie ist in der nächsten Zeit abgeschlossen. Wir werden dann das Verfahren mit der Europäischen Union endlich durchgeführt haben und danach wird die flurstücksgenaue Ausweisung erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt wird das dann auch sehr schnell geschehen können.

Insofern bitte ich darum, den Antrag der CDU-Fraktion nicht anzunehmen, sondern die Landesregierung entsprechend dem Änderungsantrag der PDS-Fraktion aufzufordern. Allerdings bitte ich keine Verordnung vorzusehen, sondern einen Runderlass. Ich glaube, das ist das geeignete rechtliche Mittel. - Vielen Dank.

Bitte, Frau Wernicke.

Herr Minister, nach Ihren Ausführungen muss ich davon ausgehen, dass meine Information falsch ist. Das bitte ich jetzt zu bestätigen.

Meine Information war, dass Sie bereits in diesem Jahr alle Antragsteller, die mit Mitteln der Dorferneuerung gefördert werden möchten, ob Kommune oder privat, beauflagen, einen Nachweis zu erbringen, ob sich das zu fördernde Objekt im FFH-Gebiet befindet. Das müsse die Naturschutzbehörde bestätigen. - Falls meine Information falsch ist, dann bitte ich darum, mir jetzt ent- sprechend Auskunft zu geben.

Ihre Information, Frau Wernicke, ist nicht falsch. Das ist aber nicht das Problem. Sie haben ja eine kleine Anfrage gestellt und die Antwort darauf habe ich vorgestern unterschrieben. Es ist in der Tat so, dass die Europäische Union verlangt, dass das europäische Recht eingehalten wird, wenn Strukturfondsmittel ausgegeben werden. Insofern haben wir es für notwendig gehalten - das ist auch abgesprochen -, dass wir die Voraussetzungen abklären.

Nur - um das noch einmal deutlich zu sagen -, in der Regel ist ein Dorferneuerungsverfahren im Dorfe und nicht in einem FFH-Gebiet. Dörfer sind nicht als FFHGebiete ausgewiesen. Die Gebiete selbst sind in hinreichend definierten Karten verzeichnet, und wenn dann der Antrag abgeglichen wird, ist es natürlich überhaupt kein Problem, das Flurstück festzustellen, auf dem das Grundstück liegt. Ich sehe da überhaupt kein Problem. Es ist eine nachrichtliche Aufnahme der Notwendigkeit,

dass die entsprechenden Anforderungen der Euro- päischen Union eingehalten werden. So ist das.

(Herr Dr. Bergner, CDU: Das ist kein logisches Verwaltungshandeln!)

- Wieso nicht, Herr Bergner? Die Europäische Union wird nachprüfen, ob wir Strukturfondsmittel in Bereichen ausgeben, in denen sie auf der Grundlage der Natura2000-Vorschriften Anforderungen stellt, und sie möchte gern nachprüfen, ob diese Anforderungen eingehalten sind.

Das heißt, die Dorferneuerung ist dabei nicht das Problem, sondern die Wirtschaftsförderung wird dabei das Problem sein. Dort wird auch die Frage gestellt werden, ob ein Vorhaben in einem FFH-Gebiet liegt oder Auswirkungen auf ein FFH-Gebiet haben kann. Dann wird die Europäische Kommission bei der Kontrolle der ausgegebenen europäischen Mittel einen Nachweis darüber geführt haben wollen, ob wir die Anforderungen der FFH-Richtlinie, das heißt also Umweltverträglichkeitsprüfung und ähnliche Dinge, erfüllt haben. Das muss aktenmäßig dokumentiert werden.

Ich kann Ihnen sagen, ich habe wirklich mit den Rechnungsprüfern der Europäischen Union in der Vergangenheit viele Dinge durchgemacht, und deshalb möchte ich von Anfang an diese Dinge in den Akten dokumentiert haben.

Herr Minister - -

(Herr Dr. Bergner, CDU: Aber in der Konsequenz fordern Sie Entscheidungen ohne Entscheidungs- voraussetzungen!)

- Ist das jetzt eine Frage?

(Herr Dr. Bergner, CDU: Entschuldigung!)

Nein, Herr Bergner.

(Herr Oleikiewitz, SPD: Das ist der Schutz der Betroffenen, Herr Dr. Bergner!)

Bitte keine Dialoge!

Herr Bergner, es ist doch gar kein Problem, in dem Moment, da ein Antrag gestellt wird, festzustellen, wo die FFH-Gebiete liegen. Ich bitte wirklich darum, das nüchtern zu betrachten. Wo die FFH-Gebiete liegen, ist doch klar. Wir haben doch Karten im Maßstab 1 : 10 000. Wenn man hineinsieht und dann einen Antrag stellt, ist es überhaupt kein Akt, mit dem Katasteramt die flurstücksgenaue Bezeichnung festzustellen. Dazu brauchen wir keine flächendeckende Aktion, die die Verwaltung lahm legen und im Moment nichts bringen würde. Das bringt erst dann etwas, wenn die Europäische Union diese Gebiete letztlich anerkannt hat.

Herr Minister, der Abgeordnete Herr Dr. Daehre hat auch noch eine Frage. Sind Sie bereit zu antworten?

Gern!

Bitte, Herr Dr. Daehre.

Herr Minister, Sie stimmen doch mit mir darin überein, dass Anhörungen dazu da sind, um eventuell Veränderungen vorzunehmen. Jetzt die konkrete Frage: Die FFH-Richtlinie vor der Anhörung und nach der Anhörung - ist aufgrund der Anhörung irgendetwas in der FFHRichtlinie geändert worden?

Ja.

Wenn ja, was?

Es ging nicht um die FFH-Richtlinie, sondern um die Umsetzung der FFH-Richtlinie bei uns. Wir haben nach der Anhörung - ich habe die Zahlen nicht hier - verschiedene Gebiete herausgenommen und andere hinzugefügt. Sie wissen das selbst ganz genau. Ein Gebiet, das ursprünglich nicht enthalten war, aber später hineingekommen ist, ist das Umland um den Hakel als Nahrungsgrundlage für die Greifvögel im Hakel. Es hat also Veränderungen durch die Anhörung gegeben.

Es sind die Verbände angehört worden, jedoch nicht jeder Grundstückseigentümer. Das schreibt keine Vorschrift vor und das machen wir im Übrigen bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten auch nicht. Die Verbände sind angehört worden, und es hat auf der Grundlage der Anhörung der Verbände Auswertungen und Veränderungen bei der Gebietskulisse gegeben, die wir nach Bonn und damit nach Brüssel geleitet haben.

Eine zweite Frage?

Auf das Beispiel Hakel habe ich gewartet. Das kommt immer sofort. Aber danach kommt keines mehr.

Nein.

Und zweitens, von den Anregungen der Wirtschaftsverbände, die im Prinzip ihre Position dargelegt haben, ist überhaupt nichts berücksichtigt worden.

Ihre Frage, bitte. Das war keine Frage.

Ich stimme mit dem nicht überein. Es ist berücksichtigt worden. Es sind Gespräche mit meiner Vorgängerin Frau Häußler geführt worden. Ich bin verschiedentlich von Wirtschaftsunternehmen gefragt worden, welche Auswirkungen die FFH-Richtlinie habe. Wenn wir im konkreten Fall darüber reden, müssen wir deutlich machen, welche Möglichkeiten und Schwierigkeiten damit verbunden sind. Beides trifft ja zu. Das ist einfach darauf zurückzuführen, dass dieses europäische Recht so kodifiziert worden ist. Das ist wirklich keine Veranstaltung, die wir machen, um irgendwelche Leute zu ärgern oder zu piesacken.

Wenn die Dinge stimmen, muss man mit den Leuten darüber reden. Das ist in vielen Einzelfällen so. Ich bin neulich in Piesteritz gewesen. Die SKF hatte Befürchtungen, dass sie keine weiteren Ansiedlungen machen könnte, weil die Elbe als FFH-Gebiet ausgewiesen ist. Man kann sehr genau sezieren, wo Probleme bestehen und wo sie genau zu definieren und zu lösen sind.

Eines der Themen, die uns noch bevorstehen - das will ich nüchtern sagen -, ist die Entwicklung von Schierke. Ich habe immer gesagt: Schierke hat das Problem - das ist völlig klar - nachzuweisen, dass von den geplanten Vorhaben keine Unverträglichkeiten auf den Nationalpark ausgehen, der auch FFH-Gebiet ist.

Wir werden das jeweils im Einzelfall erörtern müssen. Dazu gibt es in dem Erlass, den wir vorbereiten, die entsprechenden Vorschriften und die entsprechenden Anleitungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich denke, das wird sich alles regeln lassen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Oleikiewitz. Bitte, Herr Oleikiewitz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In nationalen und internationalen Gremien wurden in den letzten Jahren und Jahrzehnten viele Diskussionen und Beratungen darüber geführt, wie man den Raubbau an den Naturreichtümern unserer Erde eindämmen kann, wie man die dramatische Entwicklung im Bereich des Artensterbens, der Abholzung der Wälder, der Klimakatastrophe und des Ozonlochs bremsen kann.

Alle diese Diskussionen haben aber nicht dazu geführt, dass das Artensterben aufhört, dass das Klima wieder in Ordnung kommt oder dass das Ozonloch wieder so ist, wie es einmal war. Die Probleme sind offensichtlich mit Appellen allein nicht zu lösen.