Die Sanierung des Gebäudes Luisenstraße 18 muß möglichst zeitnah begonnen und abgeschlossen werden, um die Standortvorteile, die das Objekt als Landesvertretung für Sachsen-Anhalt bietet, optimal nutzen zu können. Die Zwischenanmietungskosten werden mit den Monaten und Jahren nicht geringer werden. Dadurch entstanden und entstehen Mehrkosten, die, wenn man das genau betrachtet, Herrn Gürth anzulasten wären.
wieder zur Sacharbeit zurückzukehren. Das Land braucht eine Vertretung beim Bund, die schlagkräftig ist und die einen ordentlichen Standard hat, es braucht keine kleinkarierten Denkweisen und Diskussionen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD - Zustimmung von der Regie- rungsbank - Zurufe von Frau Wiechmann, FDVP, und von Frau Stange, CDU)
Herr Hoffmann, sind Sie bereit, eine Frage des Abgeordneten Herrn Scharf zu beantworten? - Bitte schön, Herr Scharf.
Aber doch. Sie haben sich in der „Volksstimme“ schon einmal fast gutachterlich geäußert, und daraufhin hat der tatsächliche Sachverständige, Herr Menzel, einen eindrucksvollen Leserbrief an die „Volksstimme“ geschrieben. Daraus will ich Ihnen nur eine Passage vorhalten und Sie fragen, wie Sie diese Passage heute bewerten:
„Die Begründung des Obmanns der SPD-Landtagsfraktion Michael Hoffmann, daß durch die gute Lage und die fortschreitende Sanierung mittelfristig eine Wertsteigerung zu erwarten sei, ist in diesem Zusammenhang schlechthin falsch. Die gute Lage wurde schon mit dem Verkehrswert berücksichtigt, der zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag. Die Sanierung steigert zwar den Wert des Objektes, ist aber mit Ausgaben verbunden.
Diese Wertverbesserungen erhöhen den (neuen) Zeitwert, stehen jedoch mit dem bezahlten Kaufpreis nicht im Zusammenhang.“
Dazu kann ich nur sagen: Es gibt keinen Verkehrswert, der die Basis für die theoretische Wertermittlung ist, sondern der Verkehrswert ist der Wert, der sich aufgrund von Angeboten auf dem Markt darstellen läßt. Da Zeugen im Untersuchungsausschußverfahren belegt haben, daß weitere etwa neun Angebote in gleicher Größenordnung - 16 bis 17 Millionen DM - für das Objekt der Hamburgischen Landesbank vorlagen
und zur Lösung - - Die Landesbank ist doch nicht verpflichtet, Ihnen die internen Papiere vorzulegen. Wo kommen wir denn da hin?
- Sie brüsten sich doch immer als die Partei der Marktwirtschaft. Da muß ich Sie mal fragen: Verstehen Sie marktwirtschaftliche Mechanismen überhaupt? Das ist die Frage.
Der Verkehrswert ist der Wert, der sich am Markt entwickelt. Eine theoretische Wertermittlung ist dies nicht. In die theoretische Wertermittlung ist auch nicht die Lage eingeflossen, wie es die Katasterwerte des Landes Berlin aussagen, sondern es sind andere Verfahren einbezogen worden, die wir im Untersuchungsausschuß auch besprochen haben.
Danke. - Es ist noch eine Frage durch den Abgeordneten Herrn Dr. Daehre angemeldet worden. Ich denke, das wird die letzte sein.
Herr Kollege Hoffmann, ich möchte Ihnen dieselbe Frage stellen, die ich schon Herrn Scharf gestellt habe. Wir hören und lesen jetzt vieles über Bürgermeister und Landräte, darüber, was sich in dem Bereich alles abspielt. Nun muß ich die Frage auch an Sie richten: Wie würden Sie sich verhalten oder wie würden Sie reagieren, wenn von einem Bürgermeister oder einem Landrat eine Immobilie ohne Ausschreibung erworben würde? Was würde mit dem Bürgermeister oder mit dem Landrat passieren?
Ich habe bereits in meiner Rede gesagt: Eine Ausschreibung ist nicht zwingend vorgeschrieben gewesen. Insofern bedarf es einer politischen Begutachtung, aber keiner juristischen. - Danke schön.
Danke. - Damit ist die Debatte der Fraktionen zunächst beendet. An dieser Stelle hat Frau Ministerin Kuppe in
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Es ist nicht üblich, daß bei einer Debatte zu einem Bericht eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ein Mitglied der Landesregierung das Wort ergreift. Aber einige Passagen aus der Debatte bringen mich doch dazu, einige wenige Anmerkungen zu machen.
Erstens. Herr Scharf, Sie haben mehrfach auf den Ministerpräsidenten Bezug genommen. Deswegen betone ich deutlich, daß sowohl der Ministerpräsident als auch der Finanzminister sehr großes Interesse daran hatten, dieser Debatte beizuwohnen. Im Ältestenrat ist aber der Termin bewußt auf den heutigen Tag gelegt worden, so daß beide aufgrund der Arbeit im Vermittlungsausschuß heute leider verhindert sind. Aber sie hätten gern diese Debatte miterlebt.
Zweitens. Herr Scharf, die pauschale Unterstellung, daß Staatssekretäre oder auch Staatssekretärinnen für Verhandlungen nicht geeignet seien, weise ich auf das entschiedenste zurück. - Das habe ich Ihrer Rede entnommen.
Drittens ist das Interesse der Landesregierung jetzt wirklich darauf gerichtet, daß sehr zügig eine funktionsfähige Unterbringung der Landesvertretung in Berlin erreicht wird,
eine effiziente Arbeit zur Wahrnehmung der Interessen des Landes Sachsen-Anhalt sichergestellt wird. Da geht es mitnichten um ein Spielzeug - dieses Wort ist im Landtag gefallen -, sondern es geht um ein ganz wichtiges Teilstück der Arbeit von Sachsen-Anhalt im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland.
Meine Damen und Herren! Wie Sie alle wissen, haben nach einem Redebeitrag der Landesregierung die Fraktionen noch einmal die Möglichkeit zur Stellungnahme. Ich frage, ob jemand davon Gebrauch machen möchte. Da dies nicht angezeigt wird, ist die Debatte damit abgeschlossen und wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Zur Abstimmung steht die zustimmende Kenntnisnahme des Abschlußberichtes des Siebenten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. - Bitte, Herr Scharf.
Herr Präsident, ich bitte Sie, weil wir den ungewöhnlichen Fall haben, daß ein Untersuchungsausschuß dem
Landtag empfiehlt, den Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, über die Punkte 1 und 2 getrennt abstimmen zu lassen. Bisher war es in diesem Hause üblich das kann man in den alten Drucksachen nachlesen -, daß diese Berichte lediglich zur Kenntnis genommen wurden. In der Beschlußempfehlung steht eine andere Passage; deswegen bitten wir um getrennte Abstimmung über die Punkte 1 und 2.
Ich stelle die zustimmende Kenntnisnahme des Punktes 1 des Berichtes zur Abstimmung. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist eindeutig. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist Punkt 1 des Berichtes bei drei Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen mit großer Mehrheit zustimmend zur Kenntnis genommen worden.
Ich frage jetzt nach der Zustimmung zu Punkt 2 des Berichtes. Wer diesem Punkt 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das muß gezählt werden.
Ich wiederhole den Abstimmungsvorgang und bitte um Auszählung der Stimmen. Wer Punkt 2 des Berichtes zustimmend zur Kenntnis nimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Für die zustimmende Kenntnisnahme haben 54 Abgeordnete gestimmt, dagegen 34 Abgeordnete. Sechs Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist auch der Punkt 2 des Berichtes zustimmend zur Kenntnis genommen worden und die Beratung zu Tagesordnungspunkt 17 abgeschlossen.
Bericht zum gegenwärtigen Stand der Arbeit des zeitweiligen Ausschusses „Funktional- und Verwaltungsreform/Kommunale Gebietsreform“
Ich darf darauf hinweisen, meine Damen und Herren, daß Ihnen dieser Bericht in der Drs. 3/3321 bereits schriftlich vorliegt. Deshalb hat die Berichterstatterin Frau Budde die Chance, sich kurz zu fassen. Bitte, Frau Budde.
Frau Budde, Berichterstatterin des zeitweiligen Ausschusses „Funktional- und Verwaltungsreform/Kommunale Gebietsreform“:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde die Chance nutzen, mich kurz zu fassen, da wir bereits gestern einigen Zeitverzug hatten.