Protocol of the Session on March 9, 2000

Neben diesen Änderungen hat sich der Ältestenrat auf der Grundlage des § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung mit Änderungen befaßt, die er wegen der zwischenzeitlich erfolgten Bildung einer fünften Fraktion im Landtag für erforderlich gehalten hat. Ich verweise insofern auf die Nrn. 2 bis 4 der Beschlußempfehlung.

Durch diese Änderungen soll zum einen sichergestellt werden, daß auch die neu gebildete Fraktion in den Ausschüssen des Landtages, die regelmäßig 13 Mitglieder haben, mit mindestens je einem Mitglied vertreten ist. Deshalb wird empfohlen, in § 12 Abs. 2 Satz 2 das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt durch das Rangmaßzahlverfahren nach Schepers zu ersetzen.

Schließlich ist auch die Redezeittabelle an diese grundsätzliche Veränderung der Sitzverteilung im Plenum anzupassen. Vor dem Hintergrund, daß sich der Ältestenrat in den vergangenen Monaten in nahezu jeder Sitzung mit einer Veränderung der Redezeittabelle befassen mußte und diese als Anlage zur Geschäftsordnung formal Teil derselben ist und deshalb eigentlich jeweils durch den Landtag hätte geändert werden müssen, wird nun empfohlen, die Redezeittabelle zwar beizubehalten, ihr jedoch den Rang einer Anlage zur Geschäftsordnung zu nehmen. Auf die Nrn. 3 und 4 der Beschlußempfehlung wird verwiesen. Sie sind durch den Ältestenrat bei sechs Enthaltungen angenommen worden.

Ich bitte namens des Ältestenrates um Ihre Zustimmung. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Dr. Fikentscher, für die Berichterstattung. Meine Damen und Herren! Es ist eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion vereinbart worden in der Reihenfolge CDU, PDS, DVU-FL, FDVP und SPD. Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Scharf, für die CDUFraktion das Wort zu nehmen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Allein die Änderung durch diesen letzten Geschäftsordnungsantrag füllt bei mir schon wieder einen Hefter. Die Geschäftsordnungsänderungen insgesamt nehmen in diesem Landtag einen Umfang an, der der normalen Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit so nicht gerecht werden dürfte. Wir müssen darauf achten, daß wir mit unserem Geschäftsordnungsgebaren in der Öffentlichkeit überhaupt noch wahrgenommen und überhaupt noch verstanden werden. Deshalb hoffe ich sehr, daß wir mit dieser Änderung der Geschäftsord

nung dann für eine lange Zeit wieder einigermaßen Ruhe einkehren lassen können und nicht ständig an unserer Geschäftsordnung herumbasteln.

Es ist richtig ausgeführt worden, daß mit der Änderung der Geschäftsordnung bezüglich der Neubildung von Fraktionen auch im wesentlichen die Willensbildung der CDU-Fraktion aufgenommen worden ist. Deshalb werden wir diesen Passagen zustimmen. Die leichten Veränderungen, die im Ältestenrat vorgenommen worden sind, sind nach unserer Auffassung durchaus angebracht.

Wir müssen jetzt tatsächlich zu einem verfassungsfesten Verfahren kommen, das sich auch in schwierigen Zeiten als politisch und praktisch handhabbar erweist.

Meine Damen und Herren! Wir haben gleichzeitig in der Geschäftsordnung noch die Veränderung vorgenommen, daß wir bei der Berechnung der Besetzungsstärke in den Ausschüssen vom Höchstzahlverfahren zum Rangmaßzahlverfahren übergehen.

Dies ist möglich, stellt aber nach Auffassung der CDUFraktion einen Rückschritt dar, weil auch das Rangmaßzahlverfahren uns eventuell wieder neue Schwierigkeiten bringen könnte. Ich will zumindest auf einen Fall hinweisen: Es könnte passieren, daß sich bei unterschiedlichen Fraktionsstärken im Hause rein rechnerisch die gleiche Sitzzahl in den Ausschüssen ergibt. Dies wäre sehr unbefriedigend und würde mit Sicherheit zu neuen Diskussionen unter uns führen. Wir werden deshalb diese Passage mit Enthaltung passieren lassen.

Meine Damen und Herren! Ich wünsche dieser Geschäftsordnungsänderung einen langen Bestand.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Für die PDS-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Herr Gallert.

Werte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Wir haben die inhaltliche Debatte in der Fraktion noch einmal geführt. Allerdings ist weder die Beschlußvor-lage gegenüber dem ursprünglichen Entwurf geändert worden, noch haben sich die Argumentationslinien in unserer Fraktion wesentlich geändert.

Das einzige, was inzwischen neu passierte, ist die entsprechende Bildung einer neuen Fraktion, einer neuen Fraktion, die mit hoher Wahrscheinlich auch mit dieser Regelung nicht hätte verhindert werden können. Ich will das hier ganz deutlich sagen, weil diese Erwartungshaltung bei dem einen oder anderen durchaus vorhanden war.

Vor diesem Hintergrund - das sage ich hier noch einmal ausdrücklich - gibt es ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten in der PDS-Fraktion. Wir haben sehr deutlich alle Bedenken bei der Einführung dieser Beschlußempfehlung vorgetragen, haben allerdings auch zum Ausdruck gebracht, daß nicht wenige in der PDSFraktion sehr wohl den öffentlichen Druck akzeptieren bezüglich des Umgangs mit Steuergeldern in dieser Frage. So wird eben das Abstimmungsergebnis der PDSFraktion tatsächlich so sein, wie ich es bereits das letztemal skizziert habe: sehr unterschiedlich. - Danke.

(Beifall bei der PDS)

Die DVU-FL-Fraktion verzichtet auf einen Redebeitrag. Herr Wolf nimmt für die FDVP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem uns eine Beschlußempfehlung des Ältestenrates vorliegt, stehen wir anders zu dem Ansinnen der Altfraktionen des Landtages. Zunächst entspricht die Sache nicht unseren Wünschen, aber detaillierter ist folgendes zu bemerken:

§ 2 Abs. 1 Satz 1 tangiert zumindest inhaltlich wegen seiner Restriktionen Artikel 38 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie Artikel 41 Abs. 2 Satz 2 der Landesverfassung und impliziert oder legt nahe den Stallgeruch der Verfassungswidrigkeit, was mit der FDVP-Fraktion selbstredend nicht zu machen ist. Danach dürfen die elementaren Rechte von Abgeordneten nicht begrenzt oder eingeschränkt werden, so sehr der Wunsch mancher Altfraktion dahin gehend auch bestehen möge.

Das Verfassungsverständnis ist an dieser Stelle verschüttet und muß neu ausgegraben werden. Für Betroffene eröffnet sich hier die Möglichkeit von Organstreitverfahren in Dessau mit vorhersehbarem Ausgang. Damit bliebe nichts übrig außer der humorvollen Einlage der SPD.

(Beifall bei der FDVP)

Herr Wolf, würden Sie noch eine Frage von Herrn Scharf beantworten?

(Herr Wolf, FDVP: Ich denke nicht! Danke schön, ich verzichte!)

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Herr Bullerjahn.

Frau Präsidentin, aufgrund der Schärfe der Debatte verzichte ich auf einen Beitrag.

Das heißt, Sie wollen nicht noch mehr Schärfe hineinbringen. - Die Landesregierung hat keinen Redebedarf signalisiert.

Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren, meine Damen und Herren, zur Drs. 3/2788. Es ist zunächst abzustimmen über alle selbständigen Bestimmungen. Ich entnehme den Debattenbeiträgen, daß über die Punkte getrennt abgestimmt werden soll. Gehe ich recht in dieser Annahme?

(Herr Dr. Bergner, CDU: Ja!)

- In Ordnung, dann verfahren so.

Wer stimmt der Änderungsempfehlung des Ausschusses zu Nr. 1 zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Gegenstimmen und einer Reihe von Enthaltungen wurde der Empfehlung gefolgt.

Ich rufe Nr. 2 auf. Wer folgt der Änderungsempfehlung des Ausschusses? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Bei einer Reihe von Gegenstimmen und zahlreichen Enthaltungen wurde der Empfehlung gefolgt.

Ich rufe Nr. 3 in der Fassung der Änderungsempfehlung des Ausschusses auf. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Gegenstimmen und einer Reihe von Enthaltungen wurde der Ausschußempfehlung gefolgt.

Ich rufe Nr. 4 auf. Wer folgt der Empfehlung des Ausschusses? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Gegenstimmen und einer Reihe von Enthaltungen wurde der Empfehlung des Ausschusses gefolgt.

Ich lasse über die Überschrift „Änderung der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt“ abstimmen. Sie ist unverändert. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Wenige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Eine Reihe von Stimmenthaltungen. Damit ist der Empfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Ich lasse abstimmen über die Änderung der Geschäftsordnung des Landtages insgesamt. Wer stimmt zu? Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Reihe von Gegenstimmen und einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde die Änderung der Geschäftsordnung des Landtages beschlossen. Wir haben Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Meine Damen und Herren! Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Hochschulzulassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/2545

Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft - Drs. 3/2751

Als Berichterstatter spricht der Abgeordnete Herr Ernst. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der 33. Sitzung des Landtages am 20. Januar 2000 ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Hochschulzulassungsgesetzes unseres Landes in den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft überwiesen worden.

Zu diesem Entwurf fanden im Ausschuß zwei Beratungen statt. In der ersten Beratung verständigte sich der Ausschuß darauf, auf eine Anhörung zu verzichten. In der Sitzung wurden allerdings zahlreiche Hinweise durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in die Debatte eingebracht, so daß sich die Ausschußmitglieder entschlossen, über die Hinweise in den jeweiligen Arbeitskreisen noch einmal zu beraten.

In der zweiten Beratung dazu übernahm die SPD-Fraktion mit einer kleinen Änderung die Hinweise als Antrag. Diesem Antrag sowie dem Gesetzentwurf wurde seitens der Ausschußmitglieder mit 9 : 0 : 3 Stimmen zugestimmt, wobei die PDS-Fraktion eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgab.

In der Begründung zu der Stimmenthaltung hieß es, daß die der PDS-Fraktion angehörenden Mitglieder des

Bildungsausschusses in der unter Nr. 10 Buchstabe b vorgesehenen Regelung bezüglich der Zulassung zu internationalen Studiengängen eine Einschränkung der Chancengleichheit der Studierenden sähen.

Der Ausschuß für Bildung und Wissenschaft empfiehlt, der Beschlußempfehlung in der Drs. 3/2751 zuzustimmen. - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)