Meine Damen und Herren! Das Thema Abwasser beschäftigt uns ja fast das zehnte Jahr. Inzwischen ist die Erkenntnis gereift, daß die Instrumente, die bisher angewendet worden sind, zur Lösung der Abwasserfrage nicht immer die richtigen waren und daß sie nicht immer ordentlich angewendet worden sind. Deswegen haben wir uns in den letzten Monaten darüber Gedanken gemacht, wie das Problem der Abwasserentsorgung in Sachsen-Anhalt zukünftig besser gelöst werden kann.
Wir haben deswegen einen Unterausschuß Abwasser gebildet. Wir haben in den Haushaltsplan 2000 zusätz
liche Mittel für die Abwasserentsorgung eingestellt. Immerhin stehen jetzt insgesamt ca. 80 Millionen DM für diese Aufgabe zur Verfügung.
Was wir feststellen, ist, daß die Abwasserverbände in unserem Land ein Maß an Verschuldung erreicht haben, das es nicht mehr möglich macht, dieses Problem ohne gravierende Auswirkungen auf die Bevölkerung in den Griff zu bekommen. Wir reden hier über mehr als 2,5 Milliarden DM, mit denen die Abwasserzweckverbände und die Kommunen in der Kreide stehen.
Die Verschuldung ist das eine Problem; das andere Problem ist die Tatsache, daß viele Verbände in unserem Lande auf der einen Seite rein von der Geschäftsführung her nicht in der Lage sind, die Geschäfte ordentlich zu führen, und daß auf der anderen Seite die Strukturen unserer Abwasserverbände nicht so sind, wie wir sie uns für effiziente und effektive Verbände wünschten.
Die Folgen dieser Entwicklung, die sich in den Jahren 1992/93 ankündigte und sich dann fortsetzte, führten natürlich zu einer Verschuldung der Kommunen, aus denen die Abwasserverbände letztendlich hervorgegangen sind oder die sie verkörpern. Damit einher-gehend kam es zu der Belastung für die Bürger unseres Landes.
Deswegen war es notwendig, neue Instrumente zu erfinden oder neue Instrumente anzuwenden, um diese gravierenden Probleme zu bewältigen. Neben den zusätzlichen finanziellen Mitteln, die wir, wie ich eben gesagt habe, bereitgestellt haben, hat das Umweltministerium die sogenannte Managementunterstützungsgruppe eingesetzt. Sie wissen, daß diese Gruppe zur Zeit im Lande unterwegs ist und besonders notleidende Verbände überprüft, bisher mit recht guten Ergebnissen, wie wir bei einer Anhörung im Unterausschuß Abwasser gehört haben.
Insbesondere die Hilfe dieser Gruppe in kaufmännischen, juristischen und technischen Fragen hat viele Verbände auch dazu gebracht, sozusagen freiwillig über neue, größere Strukturen in ihren Regionen nachzudenken.
Das alles ist natürlich die Grundlage dafür, den Einsatz von finanziellen Mitteln, den wir für die nächsten Jahre wieder ins Auge gefaßt haben, noch effizienter vornehmen zu können und davon abhängig zu machen, wie effektiv sich die Verbandsstrukturen in unserem Land entwickeln.
Sie wissen ja - es wurde eben von Frau Häußler und von den Vorrednern gesagt -, daß die gesetzlichen Möglichkeiten diesbezüglich zur Zeit gewisse Grenzen haben. Deswegen sind, um das alles auf die notwen-dige gesetzliche Grundlage zu stellen, entsprechende Gesetzesänderungen erforderlich.
Diese Änderungen liegen Ihnen heute vor. Darüber wollen wir entsprechend der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Inneres beschließen. Insbesondere die Ergänzung bzw. Neufassung der Paragraphen des Wassergesetzes, die die Verbandsbildung in Form von Pflichtverbänden zum einen und die Neubildung von Zweckverbänden aus bestehenden Zweckverbänden zum anderen vorsehen, ist in diesem Hause mehrheitsfähig, denke ich.
Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, daß diese in einem umfangreichen Anhörungs- und Beteiligungsprozeß zustande gekommenen Änderungen des Was
sergesetzes des Landes zweckentsprechend und zweckdienlich sind und - das möchte ganz besonders hervorheben - uns in die Lage versetzen, die für die Lösung des Problems notwendigen Mittel in den nächsten Jahren so effektiv wie möglich einzusetzen.
Zu dem weggefallenen § 172, der hier erwähnt wurde, möchte ich bemerken, daß ich es bedauere, daß dieser Paragraph nicht mehr zur Debatte steht; denn wir hatten uns davon erhofft, daß die Bearbeitung von Widersprüchen gegen Gebührenbescheide auf diese Art und Weise, wie wir es vorgeschlagen hatten, für den Bürger effektiver erfolgen kann. Wir haben dafür keine Mehrheit gefunden. Das ist aus unserer Sicht bedauerlich, aber es muß akzeptiert werden.
Die Fraktion der DVU-FL hat keinen Redebeitrag angemeldet. Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Hacke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir im November des letzten Jahres erstmals in diesem Hause über die Novellierung des Wassergesetzes beraten haben, haben wir das Anliegen dieser Gesetzesänderung ausdrücklich begrüßt. Allerdings haben wir zu Bedenken gegeben, daß ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung nur dann vorgenommen werden darf, wenn dies - im Gegensatz zu der Regelung im Entwurf - aus dringenden Gründen des öffentlichen Wohles erforderlich ist.
Gleichzeitig haben wir gefordert, daß den Befürchtungen der wirtschaftlich arbeitenden Abwasserverbände und Kommunen unbedingt Rechnung getragen wird und daß sie sich bei einem Zusammenschluß wirtschaftlich nicht verschlechtern dürfen, indem sie die Last der unwirtschaftlichen Verbände schultern müssen. Wir haben uns gewünscht, daß zu dieser Gesetzesänderung eine breite Diskussion unter Einbeziehung der Spitzenverbände erfolgt und unter den Fraktionen ein möglichst breiter Konsens hergestellt wird.
Wenn ich heute die vorliegende Gesetzesänderung betrachte, dann kann ich zufrieden feststellen, daß unsere Wünsche umgesetzt worden sind und daß vor allem die Beteiligung der Spitzenverbände dazu geführt hat, daß seitens des Einbringers ein rasches Umdenken erfolgte. So war die unglückselige Absicht, eine befristete Übertragung der Abwasserentsorgung auf die Landkreise vorzunehmen, sehr schnell wieder vergessen. Deshalb will ich auch diese drohende Fehlentwicklung nicht weiter kommentieren.
Auch der Irrglaube der SPD-Fraktion, daß die Größe eines Verbandes mit der Wirtschaftlichkeit gleichzusetzen ist, ist erst einmal vom Tisch. Aus diesem Grunde werden in diesem Gesetzestext keine Zahlen über anzustrebende Verbandsgrößen genannt.
Ob dieses sehr vereinfachte Denken auch aus den Köpfen derjenigen, die auf der Regierungsbank sitzen, verschwunden ist, wird die Zukunft zeigen. Ich jedenfalls würde es begrüßen, wenn man nicht nur im Umweltministerium, sondern auch im Innenministerium nüchternen Überlegungen und exakten Wirtschaftlichkeitsberechnungen den Vorzug vor einem reinen Zahlenfetischismus geben würde.
Die §§ 157 a und 157 b des Wassergesetzes sehen in der jetzt vorliegenden Fassung vor, daß die obere Wasserbehörde nur im Benehmen mit der oberen Kommunalaufsicht und nur dann, wenn es aus Gründen des öffentlichen Wohls dringend geboten ist, einen Zusammenschluß bzw. Anschluß vornehmen kann.
Diese jetzt gefundenen Formulierungen geben den einzelnen Verbänden und Kommunen gegenüber der ursprünglichen Fassung mehr Rechtssicherheit, und sie lassen keine Willkür der oberen Behörden, aus welchen Gründen auch immer, zu.
Mit diesem Gesetz hat die Landesregierung allerdings ein Instrument in die Hand bekommen, das es ihr ermöglicht, nach Bismarckschen Prinzipien zu regieren. Ich bin gespannt, wie ausgerechnet eine SPD-Regierung das Prinzip des Erzfeindes Bismarck, mit Zuckerbrot und Peitsche zu regieren, umsetzt.
Ich bin gespannt, Frau Ministerin, ob Ihnen das Zuckerbrot oder die Peitsche näher zur Hand liegen wird.
Auf jeden Fall haben Sie nun Ihr Wunschinstrument in der Hand, mit dem Sie die Teilentschuldung der Abwasserverbände in unserem Land vorantreiben können. Ich wünsche Ihnen dazu eine glückliche Hand, und das meine ich nicht ironisch.
Vor allem aber wünsche ich Ihnen und uns die finanziellen Mittel, die es erlauben, mit den gemeinsamen Anliegen endlich voranzukommen.
Herr Oleikiewitz, ich begrüße es sehr, daß Sie hier noch einmal betont haben, daß die Instrumente der Vergangenheit nicht erfolgreich waren. Daß unsere ständigen Bemühungen, hier im Hause ein Umdenken zu erreichen, nun ein offenes Ohr gefunden haben, erfreut die CDU-Fraktion ganz besonders. Dafür haben wir so manche Beschimpfungen gern in Kauf genommen.
Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende der Rednerinnen- und Rednerliste und kommen zum Abstimmungsverfahren zu der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Inneres in Drs. 3/2785 und zu dem Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter in Drs. 3/2836. Ich lasse zunächst über die selbständigen Bestimmungen abstimmen.
Zu § 1 ist zunächst über den Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter abzustimmen. Wer folgt dem Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter? - Gegenstimmen?
Vier Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Damit ist diesem Änderungsantrag gefolgt worden.
Ich lasse jetzt abstimmen über die Beschlußempfehlung des Ausschusses zu § 1 in der soeben geänderten Fassung. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Vier Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Damit ist § 1 in der geänderten Fassung angenommen worden.
Ich lasse abstimmen über § 2. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Vier Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Keine. Damit ist § 2 in der Fassung der Empfehlung des Ausschusses zugestimmt worden.
Ich lasse abstimmen über die Gesetzesüberschrift, die lautet „Zweites Gesetz zur Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt“. Wer stimmt zu? Gegenstimmen? - Vier Gegenstimmen. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Überschrift zugestimmt worden.
Ich lasse abstimmen über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Vier Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine. Damit ist das Gesetz beschlossen worden. Wir haben den Tagesordnungspunkt 12 abgeschlossen.
Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Die erste Beratung fand in der 29. Sitzung des Landtages am 11. November 1999 statt. Berichterstatter ist Herr Dr. Nehler. Es ist anschließend keine Debatte vorgesehen. Bitte, Herr Dr. Nehler.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts liegt Ihnen, wie schon gesagt, die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor. Der Ausschuß hat dem Gesetzentwurf in der abschließenden Beratung am 2. März 2000 einstimmig und ohne Änderungen zugestimmt. Ebenso hatte zuvor der mitberatende Finanzausschuß votiert.
Meine Damen und Herren! Sie erwarten zu Recht, daß ich die Einbringung der Beschlußempfehlung zu diesem unstrittigen Gesetz kurz fasse. Nur soviel: Das Gesetz ist erforderlich geworden, nachdem die Bundesländer das in den Jahren 1993/94 geschlossene Abkommen über die Zentralstelle und die Akkreditierungsstelle in einem weiteren Abkommen im Dezember 1998 um